Axel Springer AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der DSW auf der ordentlichen Hauptversammlung der Axel Springer AG am 23. April 2010 in Berlin:

 

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Axel Springer Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009 mit dem Lagebericht der Axel Springer Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2009 (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess nach §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Ohne Beschlussfassung

 

TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die DSW wird der vorgeschlagenen Verwendung des Bilanzgewinns zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 4,40 je Aktie zustimmen.

 

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Die DSW wird für die Entlastung des Vorstands stimmen.

 

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Die DSW spricht sich auch für die Entlastung des Aufsichtsrates aus.

 

TOP 5: Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

Der Wahl von Ernst & Young als Abschlussprüfer der Gesellschaft wird zugestimmt.

 

TOP 6: Beschlussfassung über die allgemeine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts

Der Beschlussvorschlag soll den Rückkauf eigener Aktien nicht nur über die Börse, sondern auch in Form eines öffentlichen Kaufangebots ermöglichen. In dem letztgenannten Fall soll der Erwerbspreis den relevanten Börsenpreis um bis zu 20% übersteigen dürfen. Dieser Aufschlag ist zu weitgehend. Die DSW wird in der Hauptversammlung die verbindliche Erklärung der Verwaltung einfordern, dass die Ermächtigung nur bis zu einer Höhe von 10 % über dem relevanten Börsenpreis ausgenutzt wird. Erfolgt diese Erklärung nicht, wird die DSW gegen diesen Beschlussvorschlag insgesamt stimmen.

 

TOP 7: Beschlussfassung über die besondere Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG im Zusammenhang mit dem Unternehmensbeteiligungsprogramm

Dem Rückkauf eigener Aktien im Zusammenhang mit dem von der Hauptversammlung am 14. April 2004 beschlossenen, und mit Verträgen vom 30. Juni 2009 und 17./18. Dezember 2009 geänderten Unternehmensbeteiligungsprogramm für den Vorstand wird die DSW zustimmen.

 

TOP 8: Beschlussfassung über das Unterbleiben von Angaben nach § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB und §§ 315a Abs. 1, 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB im Jahres- und Konzernabschluss (Befreiung von der Verpflichtung zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung)

Die DSW wird gegen die von der Verwaltung vorgeschlagene Befreiung von der individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung stimmen. Eine solche Befreiung wäre nicht sachgerecht.  Nach deutschem Aktienrecht obliegt die Festlegung der Vorstandsvergütung gerade nicht den Aktionären als Eigentümern der Gesellschaft, sondern dem Aufsichtsrat. Den Anteilseignern bleibt damit nur die nachträgliche Kontrolle, ob die Höhe der Vergütung für jedes einzelne Vorstandsmitglied in einem sachgerechten Verhältnis zu seinem Aufgabengebiet, seiner persönlichen Zielerreichung und dem Unternehmenserfolg stand, also angemessen war. Für diese Kontrolle ist eine individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung aber zwingend erforderlich.

 

TOP 9: Änderung von § 4 und § 19 der Satzung insbesondere im Hinblick auf das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

Der vorgeschlagenen Satzungsanpassung an das ARUG wird die DSW zustimmen.

 

TOP 10: Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Axel Springer Aktiengesellschaft und der Axel Springer Verlag Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung

Es handelt sich um einen Unternehmensvertrag mit einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft und damit ohne Bewertungsrelevanz. Er wird aus steuerlichen Gründen und zur Optimierung der Konzernstruktur abgeschlossen. Bedenken hiergegen bestehen nicht.

 

TOP 11: Wiederholung der Entlastungsbeschlüsse der Hauptversammlung vom 27. April 2006 (Tagesordnungspunkte 3 und 4) für die im Geschäftsjahr 2005 amtierenden Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats 

Die DSW wird für die Entlastung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2006 stimmen. 

Unserem Abstimmungsverhalten liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.