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Erstattung luxemburgischer Quellensteuer
Die Erstattung luxemburgischer Quellensteuer können Sie mit folgenden Formularen beantragen: Formular für einbehaltene Quellensteuer auf Dividenden
Ausführliche Informationen zum Ausfüllen der Formulare finden Sie in unserem Leitfaden zur Erstattung luxemburgischer Quellensteuer.
Hinweis: Seit dem 1. Januar 2007 erhebt der luxemburgische Staat nur noch 15% statt wie bisher 20% Quellensteuer auf Dividenden.
Unser zusätzlicher Service für Sie: der DSW-Erstattungsservice.

