Aktienrückkauf sollte ausgedehnt werden
Aktienrückkaufprogramme sind zurzeit groß in Mode. Kaum eine der im DAX notierten Gesellschaften verzichtet darauf, eigene Anteilscheine zurückzukaufen oder zumindest auf der Hauptversammlung einen entsprechenden Vorratsbeschluss zu fassen. Nun lässt sich trefflich darüber streiten, ob es nicht bessere Möglichkeiten gibt, das im Unternehmen gehortete Geld zu verwenden. Sowohl aus Sicht der Aktionäre als auch aus der des Unternehmens wäre eine gewinnträchtige Investition die sinnvollere Alternative. Wenn jedoch eine solche Möglichkeit nicht gegeben ist, sollte das Kapital an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Entweder über die steuerpflichtige Dividende oder eben mittels eines Aktienrück-kaufprogramms. Klar ist: Nach dem Rückzug der Deutschland AG kann es fatal sein, Geld unnötig im Unternehmen zu bunkern, statt es an die Aktionäre auszuzahlen. Das hat nicht zuletzt der Fall „Deutsche Börse AG“ überdeutlich gezeigt.
Vor den Rückkauf hat der Gesetzgeber sinnvoller Weise einen Hauptversammlungsbeschluss gesetzt. Völlig unverständlich ist allerdings, warum die hierfür notwendigen Vorratsbeschlüsse längstens für 18 Monate gefasst werden können. Dieser im Rahmen einer europarechtlichen Vereinheitlichung ins Gesetz aufgenommene Zeitrahmen hat sich als wenig praktikabel erwiesen. Hat er doch zur Folge, dass der betreffende Punkt auf jedem Aktionärstreffen erneut auf der Tagesordnung steht. Für die betroffenen Unternehmen sind damit Mehraufwand und zusätzliche Kosten verbunden. Für die Anteilseigner ist die immer wiederkehrende Abstimmung allenfalls eine unötige Verlängerung der Hauptversammlung. Der Gesetzgeber sollte aus den Erfahrungen der Vergangenheit die Konsequenzen ziehen und den Zeitraum, für den die Vorratsbeschlüsse zu Aktienrückkaufprogrammen gelten, auf 24 Monate verlängern.
Ulrich Hocker

