Aufgeschoben ist leider nicht aufgehoben

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat die privaten Aktionäre fest im Blick. Sie sollen im Rahmen der Unternehmenssteuerreform kräftig zur Ader gelassen werden. Hierfür will Steinbrück das Halbeinkünfteverfahren ebenso abschaffen wie die einjährige Spekulationsfrist. Dividenden werden hierzulande nach dem so genannten „Halbeinkünfteverfahren“ besteuert. Danach wird die Hälfte der Gewinnausschüttung mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

Was zunächst wie eine Bevorzugung klingt, ist in Wirklichkeit eine Doppelbesteuerung der Unternehmensgewinne. Auf Unternehmensebene kassiert der Staat die Körperschaftssteuer, auf der Ebene des Anlegers greift der Fiskus auf das bereits versteuerte Geld nochmals zu. Gewinne aus Veräußerungsgeschäften von Wertpapieren sind in Deutschland zurzeit steuerfrei, wenn die Papiere länger als ein Jahr im Depot lagen. Werden sie kürzer gehalten, werden die Gewinne ebenfalls mit dem persönlichen Steuersatz belastet.

Das alles soll nun wegfallen. Im Gegenzug soll eine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge eingeführt werden. Wahrscheinlicher Steuersatz: 25 Prozent. Die Auswirkungen wären fatal. Die steuerliche Belastung von Dividendenzahlungen würde sich für etliche Anleger verdoppeln. Aktiengewinne wären, unabhängig von der Haltedauer, ebenfalls pauschal zu versteuern. Die DSW hat Front gegen die unsäglichen Berliner Pläne gemacht. Ein Zwischenziel scheinen wir erreicht zu haben: Die Einführung der Abgeltungssteuer wird dem Vernehmen nach um ein Jahr auf Januar 2009 verschoben. Wir haben also ein Jahr mehr Zeit, die Politiker davon zu überzeugen, dass nur ein moderater Steuersatz von deutlich unter 20 Prozent die Abgeltungssteuer zu einem Erfolg machen wird und dass die Abschaffung des Halbeinkünftverfahrens zu nicht tolerierbaren Steuererhöhungen führen würde.

Ulrich Hocker