Börsenrabatte müssen durchgereicht werden
Die Zeiten, als die Deutsche Börse mit ihrem elektronischen Handelssystem Xetra eine Art Marktmonopol innehatte, scheint sich dem Ende zuzuneigen. Im vergangenen Jahr hatte die EU-Kommission durch ihre Marktrichtlinie MiFID den Weg für den Start alternativer Handelsplätze für Wertpapiere frei gemacht. Seither haben Banken und Finanzdienstleister an neuen Plattformen gearbeitet. Mit Chi-X und Turquoise sind erste Mitbewerber der Börse bereits seit einiger Zeit aktiv. Und es scheint so, dass die Konkurrenz die Deutsche Börse ernsthaft unter Druck setzen kann. Anders ist es kaum zu erklären, dass die Börse nun überraschend ihre Preise gesenkt hat. Kunden haben das seit Jahren gefordert. Doch bisher hat der Marktbetreiber darauf nicht reagiert. Nun fügt der Platzhirsch doch eine weitere Rabattstufe in sein Gebührenmodell ein. Durch die Preissenkungen für Großanleger sollen auch Mindestentgelte für kleinere Wertpapieraufträge wegfallen. Insgesamt wird das Volumen der Preissenkung auf 35 Millionen Euro geschätzt. Die Preissenkung darf nun aber nicht zu einer höheren Gewinnmarge der Banken führen. Das wäre ganz sicher nicht im Sinne der EU-Kommission, die ja die eigentliche Grundlage dafür gelegt hat. Vielmehr wollte die Europa- Behörde durch mehr Wettbewerb günstigere Gebühren für den Endverbraucher erzielen. Deshalb ist es zwangsläufig, dass die Ersparnis schnellstmöglich an die Endkunden durchgereicht wird.
Ulrich Hocker

