Fonds-Richtlinien der DSW

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) als führende Aktionärsvereinigung ist vor allem bekannt als Vertreterin der Interessen der Aktienbesitzer. Allerdings wenden sich viele unserer Mitglieder und Anleger immer häufiger auch mit Fragen zu anderen Wertpapieren, wie auch insbesondere zu ihren Fondsanlagen an uns. Denn es fehlt in Deutschland an einer Interessenvertretung für Fondsanleger. Nicht zuletzt aufgrund der öffentlichen Sensibilität gegenüber Interessenkonflikten und der Forderung nach verstärkter Transparenz und Effizienz hat die DSW die folgenden Leitlinien entwickelt, um die Interessen der Anleger stärker zu wahren.

Leitsatz Nr. 1

Das Management der Fonds hat den gesetzlichen Grundsatz des  unabhängigen Handelns im alleinigen Interesse der Fondsinhaber im täglichen Geschäft unter Beweis zu stellen. Dies beinhaltet den Grundsatz der „best execution“, der Fairness und der Transparenz bei Geschäften mit „nahestehenden Parteien“.

a) Beachtung des Grundsatzes der rechtzeitigen u. besten Ausführung

b) Zuteilung zu fairen Bedingungen

c) Kein „churning“ (exzessive Gebührenschinderei)

d) Keine „soft commissions“

e) Offenlegung von Geschäften  mit „nahestehenden Parteien“

Leitsatz Nr. 2

Zur Stärkung der Unabhängigkeit und der Effizienz der Arbeit des Fondsmanagements hat der Fonds eigene Richtlinien zum Thema „Corporate Governance“ zu entwickeln. Deren Einhaltung soll durch einen Corporate Governance Ausschuß gewährleistet werden.

Leitsatz Nr. 3

Das Fondsmanagement hat darzulegen, welche Abstimmungsgrundsätze die Fondsgesellschaft verfolgt.

Leitsatz Nr. 4

Im Interesse der Fondsinhaber hat jeder Fonds grundsätzlich seine Stimm-

rechte aus den Aktien des Fondsvermögen im Sinne der Fondsanteilsinhaber auszuüben.

Leitsatz Nr. 5

Die Fonds haben sich auf einheitliche Standards für die Bilanzierung und eine einheitlich definierte Kennziffer für die Kosten (TER) zu verständigen, um die Vergleichbarkeit für den Fondsanleger wesentlich zu erhöhen.

Leitsatz Nr. 6

Die Fonds haben für die erforderliche Transparenz bei allen Kosten Sorge zu tragen und den „Grundsatz der fairen Transparenz“ zu beachten.

Leitsatz Nr. 7

Die Fonds haben die Verpflichtung, die Performance des Investmentfonds grundsätzlich zu vergleichen und zwar entweder mit einem jeweils relevanten Index oder mit vergleichbaren Fonds für denselben Zeitraum.

Leitsatz Nr. 8

Alle Fonds sollen grundsätzlich die Fondsbewertung durch professionelle Rating-Agenturen unterstützen, um dem Fondsanleger eine Orientierungshilfe bei der Fondsauswahl zu geben.

Leitsatz Nr. 9

Fonds haben alle relevanten Risiken gegenüber dem Fondsanleger offen zu legen und insbesondere über  ein Risikoklassifizierungssystem zu informieren.

Leitsatz Nr. 10

Fonds sind verpflichtet, im Interesse der Fondsanleger einheitliche Standards für Informationen zu entwickeln, die eine Vergleichbarkeit zwischen den Fonds ermöglichen.

         

Düsseldorf, im März 2002

Die vollständigen Fonds-Richtlinien der DSW stehen Ihnen hier zum download zur Verfügung.