DEIKON-Hypothekenanleihen

Der Fall des Kölner Immobilienunternehmens DEIKON GmbH beschäftigt die DSW bereits seit Sommer letzten Jahres. Damals hatte die als Bestandshalter von Einzelhandelsimmobilien tätige Gesellschaft akute Finanznot eingeräumt und die Inhaber der von ihr emittierten drei Hypothekenanleihen im Nominalbetrag von insgesamt EUR 70 Mio. um finanzielle Zugeständnisse gebeten. Seitdem haben diverse Gläubigerversammlungen stattgefunden, in denen die DSW die Stimmrechte der Anleihegläubiger wahrgenommen hat. Dabei wurde ein auf drei Jahre befristeter Zinsteilverzicht beschlossen, um die Liquiditätssituation der DEIKON GmbH zu verbessern. Zudem wurde für jede der drei Anleiheemissionen ein Gläubigervertreter bestellt. Ob und ggf. in welcher Weise weitere Sanierungsschritte notwendig sind und inwieweit auch andere Kapitalgeber hieran beteiligt werden, ist nach wie vor umstritten.

Den gemeinsamen schriftlichen Bericht der Gläubigervertreter, der Rechtsanwälte Alexander Elsmann, Carsten Heise und Dr. Peter Dreier, vom 27.04.2011 können Sie hier nachlesen:

Den Bericht der Gläubigervertreter zu den bevorstehenden Gläubigerversammlungen am 11., 12. und 13. Oktober 2011 finden Sie hier:

Deikon_110831.pdf   (80 K)