Endlich Informationen aus erster Hand
Nur wer auf unabhängige Informationsquellen zurückgreifen kann, ist in der Lage, wirksam zu kontrollieren. Für Aufsichtsräte deutscher Aktiengesellschaften, deren Hauptjob die Kontrolle der operativen Ebene des Unternehmens ist, war dies lange keine Selbstverständlichkeit. Gab es offene Fragen zu klären, wurden diese von den jeweils zuständigen Vorständen beantwortet. Kein Wunder, dass die gegebenen Antworten nicht immer frei von Eigeninte-ressen waren. Entsprechend erschwert wurden dadurch die Kontrollaufgaben des Aufsichtsrates. Einen Weg an den Vorständen vorbei gab es nicht. Zumindest nicht, wenn die Position des betroffenen Managers im Unternehmen keinen nachhaltigen Schaden erleiden sollte. Hartes Nachfragen der Kontrolleure wird schnell bekannt und stempelt den Betroffenen bei der Belegschaft zum Abstiegskandidaten, der seinen Rückhalt verloren hat und in naher Zukunft wohl auch seinen Job los ist. Hinzu kam, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Regel vom Vorstand beauftragt wurde, nicht vom Aufsichtsrat. Seinen Bericht legte der Wirtschaftsprüfer (WP) ebenfalls dem Vorstand vor.
Mittlerweile hat sich in diesem Bereich zum Glück einiges verbessert. Der Corporate-Governance-Prozess zeigt hier eindeutig seine positiven Auswirkungen. So hat der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats, neudeutsch auch als „Audit Commitee“ bezeichnet, heute die Möglichkeit, die interne Revision am Vorstand vorbei mit Nachforschungen zu beauftragen. Noch vor einigen Jahren hätte eine solche Maßnahme zu einem echten Ausnahmezustand im Unternehmen geführt. Zudem wird der WP-Bericht jetzt den Kontrolleuren vorgelegt. Der Gesetzgeber hat das Thema „unabhängige Informationen“ ebenfalls erkannt. Die Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegt heute beim Aufsichtsrat, nicht mehr beim Vorstand.
Ulrich Hocker

