Es wird Zeit für die persönliche Haftung
Im Prinzip war der Gesetzgeber mit dem Entwurf des „Gesetzes zur Verbesserung der Haftung für falsche Kapitalmarktinformationen“ (KapInHaG) 2005 auf dem richtigen Wege. Doch leider verschwand der Referentenentwurf in der Schublade. Damit bleibt Anlegern die persönliche Haftung von Managern für fehlerhafte Kapitalmarktkommunikation verwehrt. Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber dieses Projekt wieder aufnimmt. Denn die bestehende Rechtslage ist unzureichend. Trotz nachgewiesener Bilanzmanipulationen oder falscher Unternehmensmeldungen kommt es oftmals nicht zu einer zivilrechtlichen Haftung der Verantwortlichen. Schwer geschädigte Investoren gehen meist leer aus. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn Vorsatz vorliegt – und dies ist kaum zu beweisen. Haftungsgegner argumentieren, Manager würden aus Angst vor Konsequenzen in ihrer Tätigkeit gebremst. Dies kann nicht gelten, da im KapInHaG nur auf vorsätzliche und grob fahrlässige Fehler abgestellt wird. Und: Wer bewusst den Kapitalmarkt täuscht, verdient keinen gesetzlichen Schutz. Ersatzansprüche aus dem Privatvermögen der Manager können keine vollständige Kompensation aller Schäden leisten. Es geht vielmehr um eine symbolische Wiedergutmachung. Getäuschte Aktionäre dürfen verlangen, dass bei fehlerhafter Information auch das verantwortliche Management grundsätzlich einstehen muss. Dies wäre ein starkes Signal für neues Vertrauen in die Märkte.
Ulrich Hocker

