FAQs zum Shell-Vergleich in den Niederlanden

1. Wer ist anspruchsberechtigt?

Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle Aktionäre, die Aktien der N.V. Koninklijke Nederlandsche Petroleum Maatschappij und/oder der Shell Transport and Trading Company, p.l.c. während des Zeitraums vom 8. April 1999 bis einschließlich 18. März 2004 auf dem freien Markt erworben haben und außerhalb der Vereinigten Staaten ansässig waren.

Dies betrifft die folgenden Wertpapiere:

 

Royal Dutch Petroleum Company Aktien: ISIN NL0000009470
Shell Transport and Trading Company Aktien: ISIN GB0008034141

 

2. Wie erhalte ich weitere Informationen über den Vergleich?

Für zusätzliche Informationen besuchen Sie bitte die Website des Vergleichsverwalters unter www.RoyalDutchShellSettlement.com oder eine der folgenden Seiten:
www.shellsettlement.com,
www.shellcompensation.com,
www.shellvergoeding.nl.  

DSW-Mitglieder können sich auch telefonisch (Tel. 0211-6697-18) oder per EMail (angela.davididsw-info.de) an die DSW wenden.


3. Wie reiche ich ein Anspruchsnachweisformular ein?

Anteilseigner müssen ihre vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anspruchsnachweisformulare (zusammen mit den im Formular beschriebenen Unterlagen) an den Vergleichsverwalter bis spätestens zum 5. November 2010 schicken Das Anspruchsnachweisformular kann per Email (inforoyaldutchshellsettlement.com) oder per Post (Royal Dutch Shell Settlement Administrator, P.O. Box 62677, London EC2P 2UB, UK) an den Vergleichsverwalter geschickt werden.

Die Anspruchsformulare werden ab dem 11. November 2009 automatisch an alle Shell-Aktionäre versandt, die ihre Daten über die Websites www.veb.net, www.shellvergoeding.nl oder www.shellcompensation.com haben registrieren lassen.


4. Wann wird die Ausgleichszahlung erfolgen?

Die Ausschütung des Vergleichs kann nicht vollzogen werden bis der Einreichtermin (5. November 2010) verstrichen ist. Dies bedeutet, dass Ausgleichszahlungen für gültige Anträge nicht vor Ende 2010 erfolgen werden.

 

5. Wie hoch wird mein Ausgleichsbetrag sein?

Dies kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bestimmt werden, hierfür ist zunächst die Anspruchsanmeldefrist vollständig abzuwarten.

 

6. Muss ich noch einen Antrag einreichen, wenn ich bereits einen Antrag im SEC-Vergleich gestellt habe?

Ja, auch wenn Sie bereits an dem SEC Vergleich teilgenommen haben, müssen Sie im US-Nichtansässigen-Vergleich einen eigenen Antrag einreichen. Ein Anspruchsantrag den ein Anteilseigner für Ausgleichszahlungen aus dem SEC Vergleich gemacht hat wird nicht als Anspruchsantrag unter dem Vergleich der vom Amsterdamer Berufungsgericht bestätigt, wurde anerkannt. 
 

7. Ich habe die Aktien geerbt. Bin ich teilnahmeberechtigt?

Falls Sie Ihre Aktien geerbt haben, so müssen die unter 1. genannten Kriterien auf die Person zutreffen von der Sie die Aktien geerbt haben wenn diese noch am Leben wäre.

 

8. Wie wird der Vergleichsbetrag ausgezahlt?

Zahlungen aus dem Vergleich werden in US Dollar (USD) getätigt. Es obliegt der Verantwortung des Antragstellers, etwaige anfallende Wechsel- oder Bankgebühren im Zusammenhang mit der Auszahlung des Vergleichs zu bezahlen. Sie können zwischen einer Überweisung auf Ihr Bankkonto oder der ausstellung eines Schecks währen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Bank möglicherweise eine zusätzliche Gebühr für das Einzahlen von Schecks erhebt.

 

9. Welche Anforderungen werden an die Transaktionsbelege gestellt?

Fügen Sie bitte Fotokopien von Belegen Ihres Börsenmakler, Maklerkontenbelege, oder andere Dokumente vor, die jede Ihrer Transaktionen in Royal Dutch Petroleum Aktien und/oder The Shell Transport and Trading Company Aktien belegen. Dokumente müssen den Namen des Antragstellers enthalten und die Aktie, das Handelsdatum, den Preis pro Anteil und den Gesamtbetrag der Transaktion aufführen. Aufzeichnungen die Sie selbst gemacht haben oder Briefe Ihres Maklers sind nicht zulässig. Sollten Sie die notwendigen Unterlagen zu allen Vorgängen nicht beifügen, so kann dies Ihren Anspruch nichtig machen. Wenn Sie diese Unterlagen nicht vorlegen könnte dies dazu führen, dass Ihr Antrag verzögert oder abgelehnt wird. Wichtig: Falls Sie keine Belege Ihres Börsenmaklers oder Maklerkontenbeleg haben und Ihre Aktien im Namen eines Anteilseignervertreters eingetragen sind, bitten Sie ihren Anteilseignervertreter Seite 2, Teil IIIB des Anspruchsnachweisformulars auszufüllen.

 

10. Wie beantrage ich einen Ausschluss von dem Vergleich?

Anteilseigner die nicht wünschen unter die Bedingungen des als verbindlich erklärten Vergleichs zu fallen, müssen bis spätestens dem 28. Februar 2010 den Vergleichsverwalter über Ihre Absicht informieren. Eine Verzichtserklärung kann per Email (info@royaldutchshellsettlement.com) oder über den Postweg (Royal Dutch Shell Settlement Administrator, P.O. Box 62677, London EC2P 2UB, UK) an den Vergleichsverwalter geschickt werden.
Ein Anteilseigner der eine Verzichtserklärung einreicht wird automatisch von Ausgleichszahlungen unter den Bedingungen des Vergleichs ausgeschlossen.