FMC auf dem Weg in die schlechte alte Zeit
Eigentlich hatte ich gehofft, dass die Gesellschaftsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) endlich den Weg alles Irdischen geht und ausstirbt. Einige letzte Exemplare wie Henkel und Borussia Dortmund (BVB) existieren noch. Schon am einzigen börsennotierten deutschen Fußballclub kann exemplarisch die Schwäche der KGaA gezeigt werden, die in Krisenfällen besonders deutlich zu Tage tritt. Auf der einen Seite stehen persönlich haftende Gesellschafter, im Fall des BVB eine Geschäftsführungs-GmbH. Diese bestimmt, wer beim Unternehmen das Sagen hat. Gegenwehr von Aktionärsseite muss sie nicht fürchten: Die Anteilseigner können zwar einen Aufsichtsrat wählen, der hat aber nicht das Recht, die Führungsriege abzuberufen, sei sie auch noch so dilettantisch und erfolglos. Selbst die „persönliche Haftung“ schreckt niemanden. Schließlich haftet im Fall des Falles die GmbH. Das zumindest war früher anders. Die KGaA wurde gerne von großen Unternehmern und solchen, die sich dafür hielten, als Organisationsform ihrer Gesellschaften gewählt. Die Herstatt-Bank war ebenso eine wie die Steigenberger Hotelkette. Doch Ivan-David Herstatt haftete genau wie Egon Steigenberger mit seinem privaten Vermögen. Das war der einzige Vorteil, den die KGaA ihren Aktionären bieten konnte. Doch davon wollen heutige KGaA-Gründer nichts mehr wissen.
Jetzt bekommt diese aktionärsunfreundliche Gesellschaftsform überraschend Nachwuchs. Die im DAX notierten stimmrechtslosen Vorzugsaktien der Fresenius Medical Care AG (FMC) sollen zu Stammaktien werden. Gleichzeitig soll aus der Aktiengesellschaft eine KGaA werden. Das Motiv ist klar: Die Fresenius AG will ihre Macht als FMC-Großaktionär keinesfalls verlieren. Der Vorstand soll zukünftig von einer Aktiengesellschaft bestimmt werden, die Fresenius gehört. Diese AG übernimmt auch die persönliche Haftung.
Ulrich Hocker

