General Motors-Anleihen

GM-Euro-Anleihe-Gläubiger müssen selbst ran!

Die Forderungsanmeldung für Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren des notleidenden US-Autobauers General Motors ist komplizierter als erwartet. Zumindest gilt dies für diejenigen Bond-Besitzer, die auf in Euro notierte Anleihen gesetzt haben. Es gibt zwar auch für diese Papiere einen Treuhänder, der die Anleihen betreut hat. Doch im Gegensatz zum US-Treuhänder weigert der sich, die Ansprüche der Gläubiger zentral anzumelden und den Anleihegläubigern damit in einem schwierigen Punkt unter die Arme zu greifen.

Bei den intensiven Recherchen durch die DSW und ihre Partnerkanzlei in den USA hat sich nunmehr leider bestätigt, dass sich die Deutsche Bank als Treuhänder der von Ihnen gehaltenen Anleihe nicht bereit erklärt hat, Ihre Ansprüche pauschal im Rahmen des Insolvenzverfahrens anzumelden. Das bedeutet, dass alle Investoren mit in Euro notierten GM-Anleihen ihre Forderungen selbstständig bis zum 30. November eingereicht haben müssen. Betroffen hiervon sind nach unserer Kenntnis die beiden GM-Anleihen mit den ISIN-Nummern XS0171942757 und XS0171943649.

„Über diese Entscheidung sind wir enttäuscht, da die Deutsche Bank London als einziger Treuhänder der zahlreich ausgegebenen Anleihen eine pauschale Anspruchsanmeldung für die betroffenen Anleger verweigert. Die Beweggründe der Deutsche Bank London sind uns leider nicht bekannt.“, kommentiert Marc Tüngler, Geschäftsführer der DSW. In den USA werden alle Forderungen der Gläubiger vom zuständigen Treuhändler Wilmington Trust eingetragen und damit für Anleger sehr komfortabel erledigt. Warum dies auf der anderen Seite des Ozeans möglich ist, aber selbst auf Nachfrage der DSW hierzulande nicht funktionieren soll, diese Antwort bleibt der zuständige Treuhändler, die Deutsche Bank in London, bisher schuldig.

Dennoch läßt die DSW ihre Mitglieder nicht im Regen stehen. „Die Proof-of-Claim-Formulare, auf denen die Ansprüche gemeldet werden müssen, sind sehr komplex“, weiß Tüngler. Zudem ist es nicht für jeden Investoren einfach möglich, ein solches Formular vollständig in englischer Sprache auszufüllen. Daher und auch wegen der Vielzahl der besorgten Anrufe, die in den vergangenen Wochen bei der Schutzvereinigung eingegangen sind, hat die DSW für alle Mitglieder eine detaillierte und vor allem deutschsprachige Ausfüllanleitung erarbeitet. Die Schutzvereinigung hat bereits breite Erfahrung bei der Erstellung solcher Anleitungen. Damit sollte es dann auch einem ungeübten Investor, der zum ersten Mal ein solches Formular ausfüllt, mühelos möglich sein, alles korrekt auszufüllen und loszuschicken.

„Dieser Service ist für unsere Mitglieder natürlich kostenfrei“, betont Tüngler. Dies ist nur einer der zahlreichen Vorteile, die eine DSW-Mitgliedschaft hat. Wer das Angebot nutzen möchte und noch nicht Mitglied der Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) ist, der kann sich auch jetzt noch zu einem Beitritt entschließen und damit die Ausfüllanleitung kostenfrei erhalten. Interessenten sollten sich schnellstmöglich bei der DSW unter 0211/6697-61 oder per E-Mail unter marco.cabrasdsw-info.de melden.

 

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(Bitte bei Bemerkungen GM-Anleihe angeben, dann erhalten Sie unverzüglich nach Eingang Ihres Mitgliedsantrags die Ausfüllanleitung)