Leitfaden zur Erstattung russischer Quellensteuer

Nach aktuellem Recht werden von der russischen Finanzverwaltung 15 % Quellensteuer einbehalten, so dass es keinen Anspruch auf Rückerstattung gibt.

Aus diesem Grund bieten wir zur Zeit keinen Leitfaden zur Erstattung russischer Quellensteuer an.

Es ist lediglich eine Anrechnung i.R.d. Einkommensteuererklärung möglich.

Bitte wenden Sie sich in diesem Zusammenhang an Ihren Steuerberater.

Übrigens: DSW-Mitglieder erhalten die von uns entwickelten Leitfäden zur Erstattung ausländischer Quellensteuer aus vielen Ländern zum kostenlosen Download.

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