Pensionen sollten nur für Pensionäre da sein

Utz Claassen, Noch-Vorstandschef des Energieversorgungsunternehmen Energie Baden-Württemberg (EnBW), muss wohl keinen Gedanken mehr an seine finanzielle Zukunft verschwenden. Zwar wird er seinen Arbeitsplatz in wenigen Wochen verlassen, doch sein Abgang wird mehr als fürstlich vergoldet. Jüngsten Medienberichten zufolge kann der Energiemanager mit einem so genannten „Übergangsgeld“ in Höhe von jährlich 400000 Euro rechnen. Auf dieses Geld werden zwar eventuelle Gehaltszahlungen eines neuen Arbeitgebers angerechnet. Falls es Herr Claassen allerdings ab jetzt vorzieht, sein Leben als Frührentner aus vollen Zügen zu genießen, oder er keinen ihm genehmen neuen Job finden sollte, wird die EnBW AG das üppige Übergangsgeld sage und schreibe noch 19 Jahre lang Jahr für Jahr überweisen. Danach geht das Ganze in eine Pensionszahlung gleicher Höhe über. Selbst Politiker können nicht auf ein derart umfängliches Versorgungspaket hoffen.

 

Es ist schon erstaunlich, mit welcher Selbstverständlichkeit die zuständigen Aufsichtsratsausschüsse, in denen übrigens in der Regel auch Gewerkschafter sitzen, solche Rundum-sorglos-Vorstandsverträge durchwinken. Für die Anteilseigner bleibt dies meist im Dunkeln. Ist doch gerade der Bereich der Pensionsanwartschaften von Managern nach wie vor sehr intransparent. Im Vorstandsvergütungsoffenlegungsgesetz, das börsennotierte Aktiengesellschaften dazu verpflichtet, die Chef-Gehälter individualisiert zu veröffentlichen, wurde bei den Altersbezügen wachsweich formuliert. Der wesentliche Inhalt der entsprechenden Vereinbarungen sei dann darzustellen, „wenn sie in ihrer rechtlichen Ausgestaltung von den den Arbeitnehmern erteilten Zusagen nicht unerheblich abweichen“, heißt es da.

 

Ulrich Hocker