Rechtliche Basis für Ihren Erstattungsanspruch

  • Ein ausländischer Staat erhebt Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen.
  • Die Höhe der Quellensteuer wird durch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) begrenzt.
  • Da die tatsächlich einbehaltene Quellensteuer den infolge des DBA begrenzten Quellensteuersatz übersteigt, wird auf Antrag der zu hoch einbehaltene Betrag an Sie erstattet.
  • Der durch das DBA begrenzte Betrag kann im Rahmen Ihrer deutschen Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.

Zurück