Schon bald drohen geringere Abfindungen

Bislang schien die Sache klar: Ein öffentliches Kaufangebot sollte man nur in Ausnahmesituationen annehmen. Denn folgt später ein Zwangsausschluss, winken höhere Abfindungen. Dies liegt an den unterschiedlichen Bewertungsmethoden. Schon haben erste Fondsanbieter Produkte aufgelegt, die auf dieser Nachbesserungsfantasie beruhen.

Doch damit könnte es bald vorbei sein. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW) überarbeitet seinen Standard zur Unternehmensbewertung. Im Gespräch sind Änderungen bei bedeutsamen Grundannahmen des so genannten Ertragswertverfahrens. Hauptstellschraube ist der Kapitalisierungszinssatz, mit dem die prognostizierten Ausschüttungen der Gesellschaft auf den Bewertungsstichtag bezogen werden. Das IdW will diesen Zinssatz künftig nicht mehr aus der Vergleichsrendite risikofreier Bundeswertpapiere, sondern derjenigen vergleichbarer Aktienbeteiligungen ableiten. Dies würde zu höheren Zinssätzen und damit einem geringeren Unternehmenswert führen. Da Aktien beim Anleger geringer besteuert werden als Zinspapiere, steht auch der bisherige Abschlag persönlicher Ertragssteuern von allgemein 35 Prozent beim Kapitalisierungszinssatz auf der Kippe. Außerdem soll die Annahme fallen, dass Unternehmen die prognostizierten Gewinne vollständig ausschütten. Stattdessen soll die tatsächliche Dividendenpolitik der Vergangenheit herangezogen werden. Damit wären die Aktionäre schlecht zahlender Unternehmen doppelt benachteiligt.

Ein Rückgang der Unternehmenswerte um 20 bis 40 Prozent wäre möglich. Nur ein Gutes hätten die Änderungen. Der bei Unternehmensbewertungen immer wieder als überhöht kritisierte Risikozuschlag müsste entfallen. Denn eine Vergleichbarkeit  mit risikofreien Zinspapieren muss nicht mehr hergestellt werden. Hierdurch könnte ein Teil der Wertrückgänge abgefedert werden.

Ulrich Hocker