Steter Geldfluss durch Quartalsdividende
Im Zuge der Diskussionen rund ums Thema Altersvorsorge wird klar, wie wichtig ein steter und planbarer Geldfluss in späteren Jahren ist. Mit der Geldanlage in Aktien lässt sich so etwas hierzulande nur schwer darstellen. Eine deutliche Verbesserung würde die Einführung von Quartalsdividenden bringen, die in der deutschen Unternehmenspraxis leider so gut wie unbekannt sind. Die Ursache hierfür liegt im Aktiengesetz, das vom Regelfall einer jährlichen Gewinnausschüttung ausgeht. An die Aktionäre darf nur der Bilanzgewinn ausgeschüttet werden, der anhand des Jahresabschlusses ermittelt wird. Basis dieser Regelung ist die noch aus dem 19. Jahrhundert stammende Vorstellung, dass den Unternehmen die Erstellung eines Abschlusses aus technischen Gründen nicht öfter als einmal pro Jahr zugemutet werden kann.
Dabei würden auch die Unternehmen von der Möglichkeit, Quartalsdividenden auszuschütten, profitieren. Sie könnten ihre Liquiditätspolitik flexibler gestalten als bislang. Für institutionelle Anleger, die selbst laufende Zahlungsverpflichtungen haben, wäre eine mehrmalige Zahlung ebenfalls von Vorteil. Der Zufluss barer Mittel ließe sich durch halb- oder vierteljährliche Ausschüttungen verstetigen. Keine vollwertige Lösung für das Problem liefert die im Aktiengesetz vorgesehene Möglichkeit, nach Ablauf des Geschäftsjahres auf den voraussichtlichen Bilanzgewinn einen Abschlag zu zahlen. Hiermit lassen sich keine gleichmäßig über das Geschäftsjahr verteilten Zahlungen erreichen. Es wäre aber ausreichend, wenn der Gesetzgeber den Gesellschaften die Möglichkeit einräumen würde, per Satzung zu bestimmen, dass die Gewinnausschüttung quartalsweise erfolgen kann. Dann läge die Entscheidung bei den Aktionären und dort gehört sie meiner Überzeugung nach auch hin.
Ulrich Hocker

