Subventionen durch Rechnungslegung?

Eines der anspruchsvollsten Ziele der Europäischen Union ist die Schaffung einheitlicher rechtlicher Rahmenbedingungen. Ein Beispiel ist die Übernahmerichtlinie. Sie soll für börsennotierte Unternehmen ein „level playing field“ schaffen und damit Chancengleichheit gewährleisten. Nur die Bewertung der Märkte und das Votum der Aktionäre sollen darüber entscheiden, ob ein Unternehmen Bieter oder Zielgesellschaft wird. Bei einem Übernahmeversuch hat sich das Management der Zielgesellschaft neutral zu verhalten. Abwehrmaßnahmen sind grundsätzlich nur dann gestattet, wenn die Aktionäre durch Hauptversammlungsbeschluss zustimmen. Aktien mit Sonderrechten sind weitgehend abgeschafft. Umso mehr ärgert es, dass die angestrebte Chancengleichheit der Marktteilnehmer in anderen Bereichen komplett verfehlt wird. So kann etwa eine spanische Kapitalgesellschaft, die ein anderes Unternehmen erwirbt und als Kaufpreis mehr als den Buchwert zahlt, den hierbei entstehenden Firmenwert auch in der Steuerbilanz ratierlich abschreiben. In Deutschland sind die Firmenwertabschreibungen hingegen nicht steuermindernd. Ein spanisches Unternehmen, das mit einem deutschen Bieter um eine Zielgesellschaft konkurriert, wird somit steuerlich subventioniert. Bei ansonsten gleichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen könnte es einen höheren Kaufpreis bieten. Dieser Vorteil ist Telefónica zu Gute gekommen, als sie sich bei der Übernahme von O2 gegen ein Bieterkonsortium von Deutscher Telekom und der niederländischen KPN durchsetzte. Chancengleichheit sieht anders aus. Man darf gespannt sein, wann die Europäische Kommission, die ansonsten schon bei geringfügigeren Verstößen gegen das Gemeinschaftsrecht einschreitet, diese rechtliche Asymmetrie endlich beseitigt.

 

Ulrich Hocker