Wettbewerbshüter sind auf dem Holzweg
Knapp drei Viertel der Deutschen Flugsicherung GmbH sollen demnächst an private Investoren verkauft werden. Der Rest bleibt bei der öffentlichen Hand – für alle Verfechter des Wettbewerbsgedankens eigentlich ein Grund zur Freude. Umso mehr verwundert es, dass ausgerechnet die deutsche Monopolkommission, die sich sonst stets als Anwalt für den Wettbewerb versteht, den Plan der Regierung als allzu forsch kritisiert. Mit dem Argument, dass Sicherheitsmängel unbedingt zu vermeiden seien, schlägt sie stattdessen vor, dass der Staat vorerst Mehrheitsaktionär bleiben soll. Den Rest gelte es, an die Nutzer, also Airlines und Flughafenbetreiber, zu verkaufen.
Die Bedenken erstaunen, hat der Bund für die geplante Privatisierung doch gleich mehrere Sicherheitsnetze eingebaut, die weiterhin für einen reibungslosen Ablauf der Flugsicherung sorgen sollen. Zum einen besitzt er mit 25,1 Prozent des Kapitals auch künftig eine Sperrminorität. So können etwa Änderungen des Geschäftszweckes verhindert werden. Zum anderen müssen Firmen in diesem Bereich durch die Regulierungsbehörde zertifiziert werden, wobei insbesondere Investitionen und Arbeitsqualität im Fokus stehen. Auch die Gebühren können nicht frei bestimmt werden, sondern bedürfen der Zustimmung. Ebenfalls erstaunlich ist, dass die Monopolkommission mit ihrem Wunsch, dass Airlines und Flughäfen bei der Flugsicherung einsteigen sollen, offenbar zwischen „guten“ und „schlechten“ Investoren unterscheidet. Dabei hätte kein Investor ein Interesse daran, die Geschäftsgrundlage aufs Spiel zu setzen. Und die ist eben Sicherheit und Zuverlässigkeit. Die Monopolkommission formuliert zwar das richtige Ziel: So sollte die Flugsicherung alle paar Jahre neu ausgeschrieben und die beste Firma damit beauftragt werden. Ein solcher Markt wird aber nur entstehen, wenn der Staat hier keine finanziellen Interessen mehr hat.
Ulrich Hocker

