CFD-Verbot: Kein nationaler Alleingang

Frage: An dieser Stelle haben Sie schon einmal das Thema der sogenannten CFD’s (Contract for Difference), zu deutsch Differenzkontrakte, aufgegriffen. Jetzt höre ich, dass die deutsche Wertpapieraufsicht BaFin diese Geschäfte im Rahmen des Anlegerschutzes künftig für Privatanleger ganz verbieten will. Was ist passiert? Könnten Sie mir die Hintergründe erklären? Und es würde mich interessieren, wie andere Länder in Europa das handhaben?

Marco F. aus Darmstadt

Antwort: Das von der Allfinanzaufsicht BaFin angekündigte Verbot dieser Geschäfte ist bei Weitem keine nationale Einzelregelung, sondern vielmehr Teil eines Maßnahmenpakets in vielen europäischen Ländern. Bereits im Sommer 2016 hatte die europäische Wertpapieraufsicht ESMA aufgrund der auftretenden Währungsturbulenzen mit dem Schweizer Franken eine Warnung ausgesprochen, die insbesondere diese Differenzkontrakte betraf. Auch Belgien und Polen haben inzwischen bereits entsprechende Verkaufsverbote erlassen. Anfang Dezember hatte dann auch die britische Finanzaufsicht FCA eine Beschränkung des Handels mit diesen Kontrakten verkündet. Ausgangsbasis des kombinierten Vorgehens ist eine Untersuchung, die ergeben hat, dass 82 Prozent der Anleger mit dieser Art von Hebelprodukten Geld verloren haben. Als problematisch wird vor allem die Nachschusspflicht für Privatkunden eingestuft. 

Das bedeutet, dass Anleger im Problemfall dazu gezwungen sind, ihr Investment sogar noch aufzustocken – obwohl sie mit dem Kontrakt bereits stark im Minus sind. Auch Frankreich plant eine ähnliche Maßnahme, hier soll zumindest den Hebel auf diese Kontrakte beschränkt werden.

Jella Benner-Heinacher