Enforcement-Verein

Frage: Um in Zukunft Unregelmäßigkeiten in Unternehmensabschlüssen verhindern zu können, soll demnächst eine so genannte Enforcement-Stelle eingerichtet werden. Wie soll ein solches Enforcement-Verfahren aussehen? Und welche Kompetenzen wird diese Stelle haben?

Johannes K. aus Brandenburg

Antwort: Vor kurzem hat das Bundesjustiz- gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium den Entwurf des Bilanzkontrollgesetzes (BilKoG) vorgelegt. Vorgeschlagen wird darin ein zweistufiges Kontrollverfahren: Auf der ersten Stufe soll eine privatrechtlich organisierte Prüfstelle für Rechnungslegung, die so genannte Enforcement-Stelle, tätig werden. Diese wird entweder im Rahmen von Stichproben, bei Anhaltspunkten für Verstöße oder auf Verlangen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aktiv. Kooperiert das betreffende Unternehmen nicht mit der Prüfstelle, wird in der zweiten Stufe das BaFin eingeschaltet. Adressaten des Enforcements sind Aktiengesellschaften, deren Wertpapiere an einer inländischen Börse im Amtlichen oder Geregelten Markt gehandelt werden. Damit müssen sich erstmals auch Unternehmen mit Sitz im Ausland einer solchen Prüfung unterziehen. Prüfungsgegenstand sollen nur die zuletzt festgestellten Jahres- und Konzernabschlüsse sein. Dies ist nicht ausreichend. Bei Bedarf muss nach Ansicht der DSW die Prüfung auf  die letzten drei Jahres- und Konzernabschlüsse ausgeweitet werden können. Außerdem sollte die Enforcement-Stelle mit weiteren Befugnissen ausgestattet werden, um so den Druck zu erhöhen. So sollten Bilanzfehler so schnell wie möglich veröffentlicht werden. Damit wird erreicht, dass die Unternehmen für eine möglichst umgehende Aufklärung des Fehlers und seiner Ursachen sorgen.

Jella Benner-Heinacher