ERISA

Frage: Neben Investmentfondsgesellschaften sind seit kurzem in Deutschland auch Pensionsfonds zugelassen. Bisher habe ich allerdings nirgendwo etwas über die Aktivitäten dieser Fonds, etwa auf Hauptversammlungen, gehört. Bei der Suche nach Informationen über die Stimmrechtsausübung von Fonds bin ich auf ERISA gestoßen. Was verbirgt sich dahinter?

Hubertus W. aus Tonbach

Antwort: Das so genannte ERISA-Gesetz in den USA steht für Employment Retirement Income Security Act. Er wurde vom amerikanischen Arbeitsministerium erlassen und gilt für alle öffentlichen Pensionsfonds, wie der Fonds für die kalifornischen Staatsbediensteten, California Public Employees’ Retirement System (CalPERS).

In den USA gehören im Übrigen Fonds wie CalPERS zu den klaren Meinungsführern in Sachen Corporate Governance.

Im ERISA ist geregelt, dass grundsätzlich der Fonds, als Treuhänder für die Fondsanteile, alle Stimmrechte ausüben soll. Allerdings gilt hierbei auch der Kosten-Nutzen-Ansatz, das heißt, wenn die Kosten für die Ausübung beispielsweise im Ausland ökonomisch sehr aufwändig werden, kann hiervon abgesehen werden. Die Pflicht zur Stimmrechtsausübung galt bislang nur für öffentliche Fonds, nicht für Investmentfonds. Vor Kurzem hat allerdings die SEC hier ebenfalls eine Neuerung eingeführt. Nunmehr  sind alle Fonds verpflichtet, die Ausübung Ihrer Stimmrechte transparent zu machen.

In Deutschland sind wir leider noch nicht soweit. Hier steht es noch immer im Ermessen der Fonds, wie transparent sie gegenüber dem Fondsinhaber sein wollen. Allerdings gibt es hier auch erste positive Beispiele. Offensichtlich haben aber noch viel zu wenige Fonds die Möglichkeit erkannt, Transparenz als Marketinginstrument im hart umkämpften Wettbewerb  zu nutzen.

Jella Benner-Heinacher