Fällt bei einem Squeeze-out Spekulationssteuer an?

Frage: Als erfahrener Aktionär kaufe ich häufig Papiere von Gesellschaften, die wenig später ihre Anteilseigner mittels eines so genannten „Squeeze-out“ herausquetschen wollen. Nun habe ich Ärger mit meinem Finanzamt, das mir kürzlich mitteilte, dass auch auf solche Geschäfte die einjährige Spekulationsfrist anwendbar sei und deshalb Spekulationssteuer anfalle. Aus meiner Sicht liegt hier aber kein steuerrechtlich relevantes privates Veräußerungsgeschäft vor.
Hubertus Sch. aus Gelsenkirchen

Antwort: Ihre Frage ist nicht ganz leicht zu beantworten. Auf der einen Seite hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bereits in einem Schreiben vom 25. Oktober 2004 festgestellt, dass ein Squeeze-out als normales privates Veräußerungsgeschäft zu werten ist, für das die im Paragraphen 23 Einkommensteuergesetz (EStG) definierte einjährige Spekulationsfrist gilt. Liegen die Papiere also vor der Zwangsausbuchung noch kein volles Jahr im Depot, wäre ein Gewinn nach Ansicht des BMF steuerpflichtig.

Allerdings gibt es hierzu auch sehr überzeugende, anders lautende Meinungen. So kann ein Squeeze-out nach Paragraph 327a Aktiengesetz schon deshalb nicht als privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des EStG eingestuft werden, da es an einer so genannten „Willensbestimmung“ des betroffenen Aktionärs mangelt. Folglich fehlt es auch an einem Sachverhalt, der die Besteuerung auslösen kann. Sie haben nun zwei Möglichkeiten: Sie könnten entweder selbst in dieser Angelegenheit vor Gericht gehen und den Fall durchfechten, oder Sie hoffen darauf, dass ein anderer Aktionär bereits ein solches Verfahren eingeleitet hat und dort demnächst eine höchstrichterliche Entscheidung fällt, die in ihre Richtung läuft.

Jella Benner-Heinacher