Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Frage: Im Mai 2005 habe ich eine größere Position von SAP-Aktien gekauft. Seither hat sich der Kurs der Aktie gut entwickelt. Jetzt hat meine Bank mir mitgeteilt, dass SAP eine Kapitalerhöhung im Verhältnis 1 zu 3 durchführt. Werden meine Anteile hierdurch verwässert? Warum macht SAP eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und keinen Aktiensplit?

Will H. aus Chemnitz

 

Antwort: Die gute Kursentwicklung ist einer der Gründe für die von den SAP-Aktionären beschlossene Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Bei Anteilscheinen, die von Privatinvestoren als zu „schwer“, sprich zu teuer, angesehen werden, gibt es eine Art natürliche Kaufhemmung. Die Ausgabe von Berichtigungs- oder Gratisaktien ist daher aus Sicht der Anteilseigner vorteilhaft. Dabei werden offene Rücklagen der Gesellschaft in Grundkapital umgewandelt. Durch die Ausgabe der neuen Aktien werden die Aktionäre am Grundkapital der AG im Verhältnis ihres bisherigen Anteils beteiligt. Eine Kapitalverwässerung gibt es also nicht. Sie erhalten nun für eine SAP-Aktie drei zusätzliche Papiere und sind so im selben Verhältnis an dem neuen Grundkapital beteiligt. Wenn SAP es jetzt noch schafft, das sehr ambitionierte Ziel zu erreichen, den Börsenwert bis 2010 im Vergleich zur durchschnittlichen Marktkapitalisierung des zweiten Halbjahres 2005 zu verdoppeln, dann stehen die Chancen gut, dass sich auch Ihre jungen Aktien positiv entwickeln.

Ein Aktiensplit ist eine andere Möglichkeit, den Kurs der Aktie, allerdings ohne Kapitalerhöhung, leichter zu machen. Bei einem solchen Split erhält der Aktionär beispielsweise für eine Aktie zehn neue Anteilscheine, ohne eine Gegenleistung zu erbringen. Der Anteil einer Aktie am Grundkapital vermindert sich dann entsprechend dem Splitverhältnis.

Jella Benner-Heinacher