Record Date und Dividendenbonus

Frage: Seit Jahren stelle ich fest, dass auf den Hauptversammlungen immer weniger Stimmrechte vertreten werden. Jetzt soll sich das durch die Einführung eines so genannten "record date" und einen Dividendenbonus ändern. Können Sie mir Genaueres dazu sagen? Was passiert beispielsweise, wenn ich zwischen dem "record date" und der Hauptversammlung, meine Aktien verkaufe? Und wie komme ich an den Dividendenbonus?

Gertraud S. aus Unterhaching

Antwort: Zunächst ist festzuhalten, dass das record date bereits seit dem 1. November 2005 auf Inhaberaktien Anwendung findet, der Dividenden- bzw. Präsenzbonus ist dagegen zwar in der Diskussion aber noch lange nicht Realität.

Das record date bezieht sich auf das Recht, Stimmrechte auf einer Hauptversammlung auszuüben. Bisher verlangten die Satzungen der börsennotierten Unternehmen regelmäßig eine Hinterlegung der Aktien. Das ist jetzt nicht mehr notwendig, stattdessen wird auf den 21. Tag vor der Hauptversammlung abgestellt. Wenn Ihnen Ihre Depotbank bescheinigt, dass Sie an diesem Tag im Besitz der Aktien waren und Sie dies dem Unternehmen spätestens am 7. Tag vor der Hauptversammlung übermitteln, dann können Sie auch das Stimmrecht ausüben. Dies ist unabhängig davon, ob Sie nach dem record date Ihre Aktien verkauft haben. Mit dieser Regelung soll vor allem ausländischen Investoren die Stimmrechtsausübung erleichtert werden.

Zusätzlich wird aktuell diskutiert, ob Aktionäre, die ihre Stimmrechte vertreten lassen, dafür nicht einen Bonus erhalten sollen. Interessierte Gesellschaften könnten dies über eine Satzungsänderung ermöglichen. Diese Überlegungen haben aber noch nicht Eingang in das Gesetzgebungsverfahren gefunden, da noch nicht abschließend geklärt ist, wie die praktische Durchführung aussehen soll.

Jella Benner-Heinacher