Sarbanes-Oxley-Act

Frage: Nach dem Enron-Skandal in den USA und den darauffolgenden gesetzlichen Regelungen über den so genannten Sarbanes-Oxley-Act haben die großen international tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ihre Beratungsaktivitäten von den Prüfertätigkeiten getrennt. Wie sieht die Entwicklung in Deutschland aus? Und was ist eigentlich mit der Steuerberatung?

Walter B. aus Remscheid

Antwort: Die drei großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Ernst&Young, Deloitte &Touche, PwC) haben inzwischen die Trennung zwischen Anwaltskanzlei und Prüfung vollzogen oder zumindest eingeleitet. Damit soll den Anforderungen des Sarbanes-Oxley-Gesetzes nach einer prüfungsunabhängigen Position der Rechtsberatung entsprochen werden. Allerdings ist zu beachten, dass es auch in den USA nicht grundsätzlich verboten ist, dass der Abschlussprüfer auch Steuerberatungsleistungen erbringt. Hier wird zwischen Steuerberatung und sonstigen Beratungen unterschieden. Im übrigen bedürfen alle zulässigen prüfungsfremden Leistungen der Zustimmung durch das  amerikanische „audit committee“. In Deutschland wird zurzeit im Rahmen eines Gesetzentwurfs, heftig diskutiert, wie das Thema Steuerberatung künftig zu handhaben ist. Grundsätzlich geht der Entwurf von dem Prinzip des Verbots der Selbstprüfung aus. Soweit sich die Beratungstätigkeit, also Rechts- oder Steuerberatung, im Jahresabschluss wiederfindet, soll dies der Bestellung zum Abschlussprüfer im Wege stehen.

Jella Benner-Heinacher