Stimmrechtsvertretung bei Namensaktien

Frage: Um weniger Arbeit mit der Vertretung meiner Stimmrechte auf den Hauptversammlungen zu haben, habe ich der DSW eine Stimmrechts-Dauervollmacht erteilt. Leider muss ich feststellen, dass die Vertretung bei Namensaktien trotzdem ein echtes Problem ist. So gilt meine Dauervollmacht etwa bei DaimlerChrysler, der Deutschen Bank oder Lufthansa nicht. Bei diesen Gesellschaften bin ich gezwungen, mich mit komplexen Fragenkatalogen zu den jeweiligen Tagesordnungen auseinanderzusetzen. Dabei sind die Anforderungen an das Ausfüllen so kompliziert, dass bereits kleinste Fehler dazu führen, dass mein Stimmrecht nicht ausgeübt wird. Das kann weder im Sinne der Aktionäre noch im Sinne der Unternehmen sein. Was raten Sie mir? Soll ich meine Namensaktien verkaufen oder gibt es doch einen Weg, die DSW zu bevollmächtigen, die Stimmrechtsvertretung auch bei dieser Aktiengattung zu übernehmen?
Wolfgang R. aus Ennigerloh

 

Antwort: Der Aufwand bei der Stimmrechtsvertretung im Falle von Namensaktien ist in der Tat enorm. Wir haben eine Vielzahl von Mitgliedern, die hiervon abgeschreckt werden und ihre Aktien unvertreten lassen. Das war bei der Einführung der Namensaktie in Deutschland sicher nicht das Ziel. Vielmehr haben sich die Unternehmen hiervon eine erhöhte Klarheit hinsichtlich ihrer Aktionärsstruktur versprochen. Immer häufiger erhalten wir bei Namensaktien von unseren Mitgliedern die jeweiligen Stimmbögen inklusive des Weisungskataloges unterschrieben zugesandt. Die DSW kann dann im Sinne der Aktionäre die notwendigen Eintragungen korrekt vornehmen. In jedem Fall sollten Sie sich durch den Papierkrieg weder von einem sinnvollen Investment in Namensaktien abhalten lassen noch von der Stimmrechtsübertragung auf die DSW.

Jella Benner-Heinacher