Übergangsgelder für Vorstände

Frage: In einigen Talkshows habe ich wiederholt den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden des Energieversorgers EnBW gesehen, wie er sich zu Themen wie „Wertewandel“ oder „Vorstandsvergütung“ äußerte. Ist das nicht derjenige, der bereits mit 44 Jahren eine Rente von jährlich knapp 400000 Euro bis zum Lebensende bezahlt bekommt? Wie kann es zu solch skandalösen Zusagen kommen? Gibt es bei anderen Aktiengesellschaften ähnliche Fälle?

Herbert B. aus Kassel

 

Antwort: Sie haben Recht, der ehemalige EnBW-Vorstandsvorsitzende Utz Claassen hat tatsächlich von seinem Ex-Arbeitgeber die Zusage auf die Zahlung eines sogenannten „Übergangsgeldes“ bis zum Eintritt in sein Pensionsalter erhalten. Grundsätzlich sollen solche Zahlungen die Lücke zwischen einem etwas früheren Ausscheiden und dem Renteneintritt überbrücken. Allerdings dachten die Erfinder des Übergangsgeldes lediglich an einige wenige Jahre und nicht an einen Zeitraum von gut zwei Jahrzehnten. Nun könnte man zunächst anmerken, dass Claassen einfach sehr gut verhandelt hat. Allerdings gehören zum Verhandeln immer zwei. Auf der anderen Seite steht in der Regel der für Vorstandsfragen zuständige Ausschuss innerhalb des Aufsichtsrats. Dieser hat bei EnBW einer solchen Vereinbarung zugestimmt. Hier muss somit die Frage erlaubt sein, ob so eine Vereinbarung aufgrund der langen Verpflichtung für das Unternehmen überhaupt rechtlich zulässig war. Zudem haben die Ausschussmitglieder es offensichtlich versäumt, das Eintrittsalter für die Zahlung von Übergangsgeld konkret auf 60 Jahre festzulegen. Diesen Fehler hat der Aufsichtsrat von EnBW jedoch inzwischen erkannt und laufende Vorstandsverträge entsprechend abgeändert.

Jella Benner-Heinacher