Was ändert sich durch das Investmentsteuerreformgesetz?

Frage: Meine Bank hat mir mitgeteilt, dass demnächst neue steuerliche Regeln eingeführt werden, und zwar über das sog. Investmentsteuerreformgesetz. Inwieweit bin ich als Privatanleger von diesen steuerlichen Änderungen betroffen? Was wird sich konkret ändern?

Rainer S. aus Mülheim

Antwort: Aktuell sind Kapitalerträge mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell noch Kirchensteuer von Ihnen zu versteuern. Ab dem 1. Januar 2018 gilt dann das neue Investmentsteuergesetz, das, wie der Name bereits sagt, nur für Investmentfonds anwendbar ist, aber nicht für die Direktanlage in Aktien.

Während bisher noch die Besteuerung bei Publikumsfonds auf der Anlegerebene erfolgt, verlieren die Investmentfonds mit dem neuen Gesetz ihre Steuerfreiheit und werden selbst zum Steuersubjekt. Künftig müssen sie Körperschaftssteuer auf bestimmte Erträge errichten. So werden deutsche Dividenden pauschal mit 15% (inkl. Solidaritätszuschlag) und deutsche Immobilienerträge mit 15,825% (inkl. Solidaritätszuschlag) auf der Fondsebene besteuert. Allerdings hat der Gesetzgeber als Ausgleich sog. Teilfreistellungen vorgesehen. Diese gelten sowohl für Ausschüttungen als auch für Veräußerungsgewinne. So beträgt beispielsweise die Teilfreistellung bei Mischfonds 15%, bei Aktienfonds 30% und bei Offenen Immobilienfonds 60% (wenn der Anlageschwerpunkt im Ausland liegt: sogar 80%). Bitte gehen Sie davon aus, dass diese neuen steuerlichen Vorgaben auch Auswirkungen auf die jeweilige Anlagepolitik der Investmentfondsgesellschaften haben werden. Um ganz sicher zu gehen, sollten Sie Ihren Steuerberater fragen, ob Sie in Anbetracht der neuen Regelungen noch 2017 Umschichtungen in Ihrem Depot vornehmen sollten.

Jella Benner-Heinacher