Was besagt das neue VW-Gesetz?

Frage: Ich habe gehört, dass der Bundestag ein neues Gesetz verabschiedet habe, um den Einfluß des Landes Niedersachsen auf den Volkswagenkonzern zu zementieren. Die DSW hat sich wiederholt gegen dieses so genannte VW-Gesetz gewendet. Was ich nicht verstehe: Wie kann ein Gesetz, das gegen EU-Recht verstößt noch einmal vom Bundestag verabschiedet werden? Oder handelt es sich um ein anderes Gesetz? Und was heißt es, wenn auch dieses Gesetz wieder gegen EU-Recht verstößt? Wir die Europäische Union dagegen vorgehen? 
Holger J. aus Hildesheim


Antwort: Am 13. November hat der Bundestag ein neues VW-Gesetz verabschiedet. Darin sind 2 von 3 von der EU-Kommission beanstandeten alte Regelungen aufgehoben worden. So sind die Sonderrechte für den Bund und das Land Niedersachsen gestrichen, je 2 Vertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden. Das Höchststimmrecht, nach dem kein Aktionär mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben durfte, fällt ebenfalls weg. Der dritte Punkt dagegen, die Sperrminorität von Niedersachsen, ist aber auch im neuen VW-Gesetz enthalten. Die DSW hat immer wieder auf den Verstoß gegen EU-Recht hingewiesen. Aus unserer Sicht ist vor allem die Besserbehandlung des Landes Niedersachsen als Aktionär im Vergleich zu anderen Aktionären zu kritisieren. Mit nur 20 Prozent der Stimmrechte wird diesem Aktionär eine Sperrminorität von 25 Prozent eingeräumt. Dies verstößt ganz klar gegen den Grundsatz ‚Eine Aktie, eine Stimme’ und verzerrt die Machtverhältnisse bei VW zugunsten des Aktionärs Niedersachsen. Dies sieht die EU-Kommission ähnlich, sie will daher noch vor Weihnachten ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das VW-Gesetz einzuleiten. Die Bundesregierung hat aber Zeit gewonnen, bis erneut der Verstoß gegen EU-Recht vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) festgestellt wird.

Jella Benner-Heinacher