Was ist aus den Vorschlägen zur Reform der Abschlußprüfung geworden?

Frage: Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers spielt für Aktionäre eine große Rolle. Als Investor vertraue ich auf die ordnungsmäße Prüfung durch einen unabhängigen Prüfer. Wie kann ich aber auf eine ordnungsgemäße Prüfung der Bilanzen durch den Wirtschaftsprüfer vertrauen, wenn derselbe Prüfer seit 2 Jahrzehnten mit dem Unternehmen verbandelt ist und für dieses auch noch Beratungsleistungen in erheblichem Umfang erbringt? In Großbritannien soll es da jetzt neue Regeln geben? Was ist eigentlich aus den Plänen der EU-Kommission zu diesem Thema geworden?

Michael Sch., Soest

 

Antwort: Die EU-Kommission machte Ende 2011 Vorschläge zu einer neuen Verordnung zur Reform der Abschlussprüfung – unter anderem der verpflichtende Wechsel des Wirtschaftsprüfers sowie das Verbot bestimmter Nichtprüfungs-leistungen. Diese Ideen stoßen jedoch auf heftigen Widerstand der großen Prüfungsgesellschaften.
Im April 2013 schlug der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments wesentlich moderatere Änderungen vor: statt einer Zwangsrotation sieht er eine regelmäßig wiederkehrende Ausschreibung des Prüfers vor.
Eine endgültige Entscheidung über die Reform soll noch in diesem Jahr erfolgen.

In dieselbe Richtung gehen die jüngsten Vorschläge der britischen Wettbewerbs-kommission. Danach sollen die großen börsennotierten Gesellschaften alle 5 Jahre den Auftrag an den Wirtschaftsprüfer neu ausschreiben. Neu ist der Vorschlag, den Aktionären ein Votum einzuräumen, ob der zuständige Ausschuss (das Audit Committee) ausreichende Informationen zu der Auswahl des Abschlussprüfers erteilt hat.  Allerdings ist auch hier das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Jella Benner-Heinacher