Welcher Aufsicht unterliegen Fondsvermittler?

Frage: Als langjähriger Kunde kaufe ich meine Fonds immer bei meiner Bank. Jetzt ist ein sogenannter Fondsvermittler von einem der großen Finanzvertriebe an mich herangetreten und möchte mir ebenfalls Fondsprodukte verkaufen. Welchen Unterschied macht es für mich, ob ich bei einem Vermittler oder bei der Bank Finanzprodukte kaufe? Wie sieht es mit der Sicherheit aus? Wer beaufsichtigt solche Finanzvermittler? Und wo stelle ich mich unter dem Aspekt des Anlegerschutzes besser?

Alexander K., Leipzig

 

Antwort: Aus Sicht der Anleger sollte es eigentlich keinen Unterschied machen, ob ein Finanzprodukt von einem Fondsvermittler oder einem Kreditinstitut verkauft wird. Deshalb müssten folglich auch die Regeln für beide "Verkäufer" gleich sein - eigentlich. Denn in der Realität sieht dies anders aus, jedenfalls bisher noch.

Die Banken werden von der Finanzaufsicht BaFin überwacht, während die Finanzvermittler der großen Finanzvertriebe "nur" der Aufsicht der zuständigen örtlichen Gewerbeaufsicht unterliegen.
Dies hat die DSW unter dem Aspekt einer gleichwertigen Finanzaufsicht wiederholt kritisiert.

Aktuell gibt es in Brüssel Bestrebungen, über die Novelle der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID 2 beide Gruppen der qualitativ gleichen Aufsicht zu unterstellen. Denn hier sollte zu Recht der Grundsatz gelten, dass für gleiche Geschäfte auch gleiche Regeln gelten, die auch der gleichen Aufsicht unterliegen.

Die Verhandlungen zwischen dem EU-Ministerrat, der EU-Kommission und dem EU-Parlament befinden sich in der Schlussphase, und so bleibt zu hoffen, dass am Ende auch eine Entscheidung zu Gunsten des Anlegerschutzes erfolgt.

Jella Benner-Heinacher