Wer erfährt was im Aufsichtsrat?

Frage: Derzeit scheint es populär zu sein, dass Politiker aller Couleur eine Begrenzung von exorbitanten Managergehältern fordern. Von einem Freund, der selbst im Aufsichtsrat einer großen Aktiengesellschaft sitzt, höre ich aber, dass selbst er als Mitglied des Gremiums kaum etwas über die Verträge mit den Vorständen weiß. Kann das sein?

Jochen H. aus Honnef

 

Antwort: Ihr Freund trifft den Nagel auf den Kopf. Alle Welt ruft nach dem Aufsichtsrat, aber dieses Gremium als Ganzes ist in der Regel genauso gut oder schlecht informiert wie der Aktionär. In den meisten deutschen AGs entscheidet an Stelle des Plenums ein Personalausschuss über Abschluss, Änderung und Beendigung der Anstellungsverträge mit den Mitgliedern des Vorstandes. Dies entspricht einer Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex. Deshalb ist es besonders wichtig, dass in diesem Ausschuss Experten sitzen, die sich in Vertrags- und Vergütungsangelegenheiten mit Vorständen gut auskennen. Hierunter fallen auch die leidigen Abfindungen in Millionenhöhe. Zwar soll der Personalausschuss regelmäßig über seine Arbeit berichten, allerdings genügt hierfür wohl nach Meinung der Juristen ein zusammenfassender Ergebnisbericht an den Gesamtaufsichtsrat. Detailinformationen, wie die mit einem ausscheidenden Vorstandsmitglied vereinbarte Abfindung, bzw. seine detaillierten Versorgungsansprüche sollen hiervon aber nicht erfasst werden. Das heißt für ein ordentliches Mitglied im Aufsichtsrat, dass er für diese genauen Informationen formal einen Mehrheitsbeschluss des gesamten Aufsichtsrates benötigen würde. Ansonsten ist er als Nichtmitglied im Personalausschuss an diesen wichtigen Entscheidungen weder beteiligt noch hierüber im Detail informiert.

Jella Benner-Heinacher