Wie funktionieren Leerverkäufe?

Frage: Die Bankenkrise in den USA hat die internationalen Finanzmärkte massiv beeinflusst und ist aus meiner Sicht auch noch lange nicht zu Ende. Im Zusammenhang mit der Beinah-Insolvenz des Bankhauses Bear Stearns gab es den Vorwurf, dass Leerverkäufe für den Absturz der Bank verantwortlich waren. Nun hat die amerikanische Börsenaufsicht SEC sogar verfügt, dass sogenannte „ungedeckte Leerverkäufe“ zumindest für Aktien von Geldinstituten verboten werden sollen. Wie funktionieren solche Leerverkäufe eigentlich? Stimmt es, dass die SEC sie verbieten will, ab wann gilt das Verbot?

Susanne F. aus Herford

Antwort: Die US-Börsenaufsicht SEC hat am 21. Juli 2008 ein Verbot von sogenannten „ungedeckten Leerverkäufen“ für Aktien von 19 wichtigen Geldinstituten verfügt. Grundsätzlich unterscheidet man diese „ungedeckten“ von den „gedeckten“ Leerverkäufen: Bei beiden Varianten verkauft ein Anleger eine Aktie, die er nicht besitzt. Ist der Leerverkauf gedeckt, leiht sich der Anleger die Aktie und vereinbart, diese später zurückzugeben. Dafür bekommt der Aktienbesitzer eine Leihgebühr. In der Praxis wird die geliehene Aktie dann verkauft, weil man mit fallenden Kursen rechnet. Zum Rückgabezeitpunkt kauft man die Aktie über die Börse günstiger zurück, um sie dem Verleiher weiterzureichen. Der Gewinn liegt in der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem späteren niedrigeren Kaufpreis abzüglich Leihgebühr. Beim „ungedeckten Leerverkauf“ werden Anteile veräußert, ohne dass sie vorher gekauft oder geliehen wurden. Damit ist dies ein reines Spekulationsgeschäft, das am Ende dazu führen kann, dass mehr Verkaufsorder als real existierende Aktien im Umlauf sind und damit der Kurs der Aktie, wie im Fall Bear Stearns massiv unter Druck gerät. Mit dem Verbot versucht die SEC, diese Geschäfte erheblich zu reduzieren. Zwar sind diese Leerverkäufe nicht Auslöser der Finanzkrise, doch die SEC argumentiert, dass sie die Auswirkungen der Krise verstärken.

Jella Benner-Heinacher