Unserem Abstimmungsverhalten liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.

Wincor Nixdorf

Geplantes Abstimmungsverhalten der DSW auf der Hauptversammlung der Wincor Nixdorf AG am 19.01.2009 in Paderborn:

 

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30.09.2008, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzernlageberichts (einschließlich des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2007/2008) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007/2008

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die DSW wird diesem Tagesordnungspunkt zustimmen.

 

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007/2008

Der Entlastung der Mitglieder des Vorstands wird zugestimmt.

 

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007/2008 

Der Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird zugestimmt.

 

TOP 5: Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008/2009

Gegen die Wahl der KPMG als Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken.

 

TOP 6: Wahl von Anteilseignervertretern zum Aufsichtsrat 

Gegen die Wiederwahl der von der Verwaltung vorgeschlagenen Personen bestehen keine Bedenken. Die DSW wird diesem in Einzelwahl durchgeführten Tagesordnungspunkt zustimmen.

 

TOP 7: Beschlussfassung über die Schaffung von genehmigten Kapitalia und zum Ausschluss des Bezugsrechts; Satzungsänderungen zu § 4 Absätze 5 und 6

Die DSW wird diesem Tagesordnungspunkt zustimmen.

 

TOP 8: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts

Der Erneuerung der Genehmigung zum Rückkauf eigener Aktien als Vorratsmaßnahme wird zugestimmt.