DSW gegen Siemens-Plan einer rein virtuellen Hauptversammlung

Düsseldorf/München, 12. Januar 2023 – Die Siemens AG hat ihre Aktionäre für den 9. Februar 2023 zur ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Diese findet allerdings nicht in der Münchner Olympiahalle, sondern rein virtuell statt. Die DSW kritisiert dies.

 

„Mit einer rein virtuellen Hauptversammlung stellt sich Siemens gegen den klaren Wunsch der Mehrheit aller Aktionäre nach mindestens hybriden Hauptversammlungen. Der Gesetzgeber lässt hybride Hauptversammlungen ausdrücklich zu, wie er auch die Präsenzhauptversammlung nach wie vor als Grundform festschreibt. In Präsenz ist der lebendige, kritische Dialog zwischen Unternehmen und Aktionären am besten umsetzbar. Die Präsenzhauptversammlung ist ein ganz wichtiger Bestandteil der Aktienkultur in Deutschland“, sagt Daniela Bergdolt, Vizepräsidentin der DSW.

 

„Wir sind nicht grundsätzlich gegen die virtuelle Hauptversammlung – wenn die Rahmenbedingungen diese rechtfertigen oder notwendig machen. Nachdem Corona uns aber nicht mehr in den virtuellen Raum zwingt, sollte Siemens doch die Chance nutzen, sich persönlich den Aktionären zu stellen. Gerade weil Siemens auf 175 Jahre Unternehmensgeschichte zurückblickt, die auch durch ein gutes Verhältnis mit den Aktionären geprägt war.“

 

Offener und lebendiger Dialog wichtig

 

Das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften ist am 27. Juli 2022 in Kraft getreten. Es soll eine echte Interaktion auch online ermöglichen und somit den Anspruch des Koalitionsvertrages erfüllen, die Aktionärsrechte auch in der virtuellen Hauptversammlung uneingeschränkt zu gewährleisten.

 

„Daran werden sich die entsprechenden Beschlussvorschläge der börsennotierten Aktiengesellschaften messen lassen müssen. Eine pauschale Ermächtigung über ein oder zwei Jahre hinaus ohne eine Konkretisierung der Ausgestaltung der virtuellen Hauptversammlung und der Aktionärsrechte wird von den Aktionären – privaten wie institutionellen – abgelehnt. Auch muss dezidiert beschrieben werden, wie die Aktionärsrechte in den zukünftigen virtuellen Formaten ausgestaltet und ggf. beschränkt werden“, betont Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW. Er ergänzt: „Aus Sicht der Aktionäre ist zudem über die Zukunft des Hauptversammlungsformates im Rahmen einer Präsenzveranstaltung in einem offenen Dialog zu diskutieren, nachdem die Corona-Pandemie keinen Grund mehr liefert, auf ein virtuelles Format auszuweichen.“

 

 

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