Hilfe für Wirecard-Anleger

Eine Registrierung bei der Stiftung ist leider nicht mehr möglich, da das Anmeldefenster für Stichting Wirecard Investors Claim zum 21. Oktober 2023 geschlossen wurde. 

 

Die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) hat den Zahlungsdienstleister Wirecard insbesondere aufgrund der hohen Intransparenz und Mängeln in der Corporate Governance seit etlichen Jahren kritisiert. „Mit der Adhoc-Mitteilung vom 18. Juni 2020, dass es für angeblich auf Treuhandkonten liegende 1,9 Milliarden Euro keine Nachweise gebe, wurden aber selbst unsere schlimmsten Befürchtungen übertroffen“, stellt DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler fest.

Der Schaden, der durch den Wirecard-Skandal entstanden ist, ist immens. Da Wirecard für insolvent erklärt wurde, müssen sich die Anleger anderweitig um eine Entschädigung bemühen. Die DSW kämpft gemeinsam mit der Stichting Wirecard Investors Claim (eine Stiftung nach niederländischem Recht) für eine Entschädigung der geschädigten Wirecard-Anleger. 

Die DSW und die Stiftung bereiten eine Sammelklage gegen den Wirtschaftsprüfer von Wirecard, das globale Finanzdienstleistungsunternehmen EY, vor. EY prüfte seit 2009 die Jahresabschlüsse von Wirecard und hat trotz eindeutiger Hinweise und Warnungen von Wirecard-Mitarbeitern und trotz der Berichterstattung in der Presse die Abschlüsse von Wirecard bis zum Geschäftsjahr 2018 uneingeschränkt bestätigt.

Wir sind der Meinung, dass Wirecard mitverantwortlich und damit haftbar für den Schaden ist, den die Wirecard-Anleger erlitten haben. Obwohl der schnellste und effizienteste Weg zur Entschädigung der geschädigten Anleger ein Vergleich mit EY ist, sind die DSW und die Stiftung bereit und in der Lage, EY vor Gericht zu bringen.

Die Zusammenarbeit der DSW mit einer niederländischen Stiftung eröffnet die Möglichkeit, einen kollektiven Vergleich mit EY abzuschließen, der anschließend von den niederländischen Gerichten für alle europäischen Anleger für verbindlich erklärt werden könnte. Auf diesem Weg könnte die Stiftung möglicherweise als europaweite Lösung für die erheblichen Risiken dienen, denen EY wegen seiner Rolle im Wirecard-Skandal ausgesetzt ist.

Nachdem wir nun über anderthalb Jahre das Stiftungsmodell vorbereitet und aufgebaut haben, das Ihnen eine möglichst hohe und vor allem auch schnelle Entschädigung in Sachen Wirecard bieten soll, ist die Registrierung von Ersatzansprüchen bei der Stiftung nunmehr online möglich.

Hierfür haben wir für Privatanleger sowie Unternehmen jeweils eigene Websites aufgebaut, die Sie unter folgendem Link erreichen:

Für Privatanleger: https://consumer.wirecardinvestorsclaim.com

Für Unternehmen: https://business.wirecardinvestorsclaim.com

Für eine Registrierung sind Angaben zu Ihrer Person und zu Ihren verschiedenen Transaktionen und damit Käufen und Verkäufen von Wirecard-Aktien oder sonstigen Wertpapieren erforderlich. Zudem fragen wir nach Ihrer Kontoverbindung, um Ihnen im Erfolgsfall Ihre Entschädigung gutschreiben zu können.

In den letzten Monaten hatten wir immer wieder darauf hingewiesen, dass Sie bitte Ihre Transaktionsbelege heraussuchen und sortieren. Diese benötigen Sie nunmehr für Ihre Registrierung bei der Stiftung.

Wir haben das Prozedere so aufgebaut, dass Sie Schritt für Schritt durch die Registrierung geführt werden und auch später – nach Beendigung der Registrierung – noch Änderungen bzw. Korrekturen durchführen können. Nach der ersten Eingabe Ihrer persönlichen Daten erhalten Sie zunächst eine Bestätigungsmail. Sollten Sie eine solche Nachricht nicht direkt empfangen, prüfen Sie bitte auch Ihren Spam- bzw. Junk-Mail-Ordner.

Um für Sie eine Registrierung mit möglichst wenig Aufwand zu gestalten, werden Ihre Daten automatisch zu einem Partizipationsvertrag und zu Vollmachten verarbeitet, die Sie unmittelbar über die Plattform digital signieren können.

Bitte achten Sie darauf, dass die Vollmacht an die Rechtsanwälte der Stiftung - konkret für die Kanzlei Nieding+Barth - nach deutschem Recht im Original zu versenden ist.

Selbstverständlich beachten wir alle einschlägigen Datenschutzbestimmungen, die Sie auch hier nochmals aufgeführt finden: https://www.wirecardinvestorsclaim.com/de/datenschutz-bestimmungen/

Ausdrücklich hinweisen möchten wir an dieser Stelle nochmals darauf, dass

  1. das gesamte Stiftungsmodell und damit auch die Registrierung und jegliche weitere Aktion für Sie mit keinerlei Gebühren oder Kosten verbunden ist,
  2. das gesamte Kostenrisiko von einem renommierten Prozessfinanzierer getragen wird,
  3. Sie ausschließlich im Erfolgsfall 25 Prozent einer auf dem Vergleichswege durch die Stiftung vereinbarten oder auf dem Klageweg erstrittenen Entschädigung an den Finanzierer abgeben müssen,
  4. Ihre Ansprüche mit einer ordnungsgemäßen Registrierung bei der Stiftung selbstverständlich vor einer möglichen Verjährung gesichert werden.

Häufige Fragen und die dazugehörigen Antworten zu der Registrierung und auch zu dem gesamten Stiftungsmodell haben wir für Sie auch nochmals zusammengestellt und finden Sie hier: https://www.wirecardinvestorsclaim.com/de/hintergrund/#faq

Darüber hinaus finden Sie auf der Website www.wirecardinvestorsclaim.com/de/homepage-de/ weitere Informationen zu der Stiftung selbst, deren Hintergrund, Aufstellung und wie wir beabsichtigen, für Sie möglichst zeitnah eine hohe Kompensation Ihrer erlittenen Schäden zu ermöglichen.