Wincor Nixdorf

Geplantes Abstimmungsverhalten der DSW auf der Hauptversammlung der Wincor Nixdorf AG am 19.01.2009 in Paderborn:

 

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30.09.2008, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzernlageberichts (einschließlich des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2007/2008) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007/2008

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die DSW wird diesem Tagesordnungspunkt zustimmen.

 

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007/2008

Der Entlastung der Mitglieder des Vorstands wird zugestimmt.

 

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007/2008 

Der Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird zugestimmt.

 

TOP 5: Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008/2009

Gegen die Wahl der KPMG als Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken.

 

TOP 6: Wahl von Anteilseignervertretern zum Aufsichtsrat 

Gegen die Wiederwahl der von der Verwaltung vorgeschlagenen Personen bestehen keine Bedenken. Die DSW wird diesem in Einzelwahl durchgeführten Tagesordnungspunkt zustimmen.

 

TOP 7: Beschlussfassung über die Schaffung von genehmigten Kapitalia und zum Ausschluss des Bezugsrechts; Satzungsänderungen zu § 4 Absätze 5 und 6

Die DSW wird diesem Tagesordnungspunkt zustimmen.

 

TOP 8: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts

Der Erneuerung der Genehmigung zum Rückkauf eigener Aktien als Vorratsmaßnahme wird zugestimmt.  

Unserem Abstimmungsverhalten liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.