Unserem Abstimmungsverhalten liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.

Drägerwerk AG & Co KGaA

Geplantes Abstimmungsverhalten der DSW zur ordentlichen Hauptversammlung der Drägerwerk AG & Co KGaA am 08. Mai 2009

 

Auf der Hauptversammlung stehen dem Freefloat (stimmrechtslose Vorzugsaktien) keine Stimmrechte zu. Das Gezeichnete Kapital der Drägerwerk AG & Co. KGaA in Höhe von 32.512.000 EUR ist in 6.350.000 Stammaktien und 6.350.000 Vorzugsaktien eingeteilt. Die Stammaktien sind zu 100 % der Familie Dräger zuzurechnen. Das Abstimmungsverhalten entfällt daher.