<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?> <rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"> <channel> <title>Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.</title> <link>https://www.dsw-info.de/</link> <description>DSW-Info RSS Feeds</description> <language>de-de</language> <copyright>DSW-Info</copyright> <pubDate>Tue, 03 Nov 2026 19:50:53 +0100</pubDate> <lastBuildDate>Tue, 03 Nov 2026 19:50:53 +0100</lastBuildDate> <atom:link href="https://www.dsw-info.de/sitemap/press.rss" rel="self" type="application/rss+xml" /> <generator>TYPO3 EXT:news</generator> <item> <guid isPermaLink="false">news-136</guid> <pubDate>Thu, 29 Oct 2026 10:00:00 +0100</pubDate> <title>Altersvorsorgedepot: „Kostenlos“ ist nicht automatisch das beste Angebot</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/spd-torpediert-bewusst-private-altersvorsorge-und-trifft-damit-die-mitte-der-gesellschaft-1</link> <description>Düsseldorf, 29. Oktober 2026</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/deutsche-wirtschaft-920x530.jpg" length="35666" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p><strong>DSW mahnt Kostentransparenz an und warnt vor Cross Selling-Falle</strong></p> <p><i>Düsseldorf, 29. Oktober 2026&#160;</i></p> <p>Der Wettbewerb um das neue Altersvorsorgedepot nimmt Fahrt auf und die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) begrüßt den Start am 1. Januar 2027 ausdrücklich. Vor diesem Hintergrund hat die DSW die bislang veröffentlichten Angebote und Konditionen genauer unter die Lupe genommen.</p> <p>Ihr Zwischenfazit: Anbieter werben mit kostenlosen Depots und erstatteten ETF-Kosten. Doch die Bedingungen unterscheiden sich teilweise erheblich, das Produktangebot variiert und viele Angebote sind noch nicht vollständig vergleichbar.&#160;</p> <p><strong>Im Dschungel der Zahlen und versteckten Kosten</strong></p> <p>Während die freien Depots mit individueller Anlagestrategie regelmäßig 1,0 Prozent pro Jahr oder mehr kosten können, zeigen sich die Standarddepots kostenseitig merklich günstiger.</p> <p>Insbesondere Neobroker werben mit kostenloser Depotführung, kostenlosen Sparplänen und der Erstattung von ETF-Kosten. Einzelne etablierte Banken und Sparkassen bieten Standarddepots mit deutlich ermäßigten Entgelten von 0,1 Prozent an. Direktbanken stellen mitunter Prämien für die Depoteröffnung und Werbung von Freunden in Aussicht.&#160;</p> <p>Bei diesen auf den ersten Blick sicher attraktiven Konditionen sollten Verbraucher jedoch genauer hinschauen. Denn oftmals sind die günstigen Einstiegskonditionen zeitlich begrenzt und die Kostenerstattung sowie Prämien stehen unter Vorbehalten, die im Kleingedruckten geregelt sind.&#160;</p> <p>Der Gesetzgeber wollte für das Altersvorsorgedepot Transparenz und einfache Vergleichbarkeit. Die DSW ist besorgt, dass diese Ziele durch die verschiedenen Sonderregelungen der Anbieter konterkariert werden.&#160;</p> <p><strong>Mehr Übersichtlichkeit und Transparenz gefordert</strong></p> <p>„Wir als DSW fordern von den Anbietern mehr Übersichtlichkeit und Transparenz. Für einen fairen Vergleich muss ohne großen Aufwand erkennbar sein, welches Angebot auf Sicht von 5, 10 und mehr als 20 Jahren am besten zu dem jeweiligen Anleger passt“, betont Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.</p> <p>„Entscheidend sind daher die langfristigen Effektivkosten nach Abzug aller Aktionsangebote und befristeten Sonderkonditionen sowie das Angebot bei Anlageprodukten und Services", so Tüngler weiter.</p> <p>Die Produktart zählt: Für das Standarddepot gilt ein gesetzlicher Effektivkostendeckel von 1,0 Prozent pro Jahr. Bei freien Depots können die Kosten höher liegen. Garantieprodukte können Renditechancen begrenzen und Mehrkosten verursachen.</p> <p>Die DSW rät daher, die Angebote genau zu vergleichen und insbesondere die Zusagen auf der langfristigen Zeitschiene dabei im Auge zu behalten. Schließlich kommt es bei der Altersvorsorge auf langfristig verlässliche Konditionen an.</p> <p><strong>Vorsicht vor Cross-Selling!</strong></p> <p>„Wenn Kostenvorteile an weitere Konten, zusätzliche Produkte oder Handelsaktivitäten geknüpft sind, sollten Anleger misstrauisch sein und genau betrachten, ob sich das Gesamtpaket für sie lohnt“, so Tüngler.</p> <p>Einmalige Startboni, zum Beispiel 50 Euro, sollten Anleger nicht von den langfristigen Kosten und dem Serviceangebot der Anbieter ablenken. Denn Altersvorsorge ist und bleibt ein langfristiges Projekt.</p> <p>Wechsel-Services für alte Riesterverträge, die Entnahme für Wohneigentum und spätere Auszahlungsoptionen können im Einzelfall relevante Entscheidungskriterien sein, bei denen sich ein Vergleich der Anbieter lohnt.&#160;</p> <p>„Anleger sollten ihre Entscheidung erst dann treffen, wenn vollständige Effektivkosten und konkrete Fondslisten vorliegen, die einen fairen Vergleich ermöglichen. Dies gilt insbesondere für zahlreiche Versicherungsunternehmen und Online-Direktbanken, die ihre Angebote noch vorlegen müssen“, sagt Tüngler.</p> <p>Die DSW empfiehlt: Erst informieren, dann vergleichen und Anfang 2027 auf Basis vollständiger Produktinformationen entscheiden. Anleger sollten sich heute nicht vorschnell festlegen. Zudem gilt: Wer noch keinen Riester-Vertrag hat, sollte sich nicht durch vermeintlich letzte Abschlussgelegenheiten zu einem Neuabschluss drängen lassen.</p> <p>Die DSW unterstützt Anlegerinnen und Anleger Anfang 2027 mit einem umfassenden und unabhängigen Produktvergleich, der auf <a href="http://www.dsw-info.de" target="_blank">www.dsw-info.de</a> frei zugänglich zur Verfügung gestellt wird.</p> <p><a href="/anlegerschutz/altersvorsorge"><strong>Mehr zu Altersvorsorgedepot und Frühstartrente</strong></a></p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/deutsche-wirtschaft-920x530.jpg" length="35666" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-137</guid> <pubDate>Thu, 15 Oct 2026 10:00:00 +0200</pubDate> <title>Altersvorsorgedepot und Frühstartrente ab 2027: DSW ruft zur Rentenoffensive auf und warnt ausdrücklich vor zu teuren Vorsorgeangeboten</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/spd-torpediert-bewusst-private-altersvorsorge-und-trifft-damit-die-mitte-der-gesellschaft-1-1</link> <description>Düsseldorf, 15. Oktober 2026</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/deutsche-wirtschaft-920x530.jpg" length="35666" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Kapitalmarkt und Geldanlage gehen jeden an. Wer langfristig profitieren will, muss sich mit Geldanlage sowie den Chancen und Risiken des Kapitalmarkts auseinandersetzen und aktiv werden, um die staatliche Förderung für sich zu nutzen.</strong></p> <p><i>Düsseldorf, 15. Oktober 2026&#160;</i></p> <p>Mit dem neuen Altersvorsorgedepot und der Frühstartrente setzt Deutschland ab 2027 stärker auf kapitalmarktbasierte Vorsorge. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) begrüßt diesen Paradigmenwechsel und verbindet ihn mit einem klaren Appell an alle Bürgerinnen und Bürger: Informieren, Chancen und Risiken verstehen und vor allem aktiv werden.„Es reicht nicht, die neuen Möglichkeiten nur zu kennen“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW. „Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich vielmehr aktiv mit dem Thema Geldanlage auseinandersetzen und die Chancen des Kapitalmarkts für sich nutzen. Viele Menschen haben hier nach wie vor Berührungsängste. Dafür gibt es keinen Grund. Wer sich informiert, die Risiken versteht und langfristig denkt, muss vor dem Anlegen und vor dem Kapitalmarkt keine Sorgen haben“</p> <p><strong>Deutschland steht vor einer neuen Anlagekultur</strong></p> <p>Aus Sicht der DSW bietet die Reform die Chance, die Anlagekultur in Deutschland nachhaltig zu verändern. Zu lange haben Garantien und vermeintliche Sicherheit die Diskussion über Altersvorsorge geprägt.</p> <p>„Wir müssen weg von der Vorstellung, dass Anlegen und Kapitalmarkt nur etwas für Spezialisten sind. Jeder Bürger sollte verstehen, welche Möglichkeiten er oder sie bei der Geldanlage hat, welche Risiken damit verbunden sind und wie langfristiger Vermögensaufbau funktionieren kann“, unterstreicht Marc Tüngler.</p> <p>Das neue Altersvorsorgedepot soll ab 2027 einen einfacheren, stärker kapitalmarktorientierten und vor allem staatlich geförderten Vermögensaufbau ermöglichen. Für die DSW ist entscheidend, dass die neuen Angebote einfach, transparent, kostengünstig und verständlich ausgestaltet werden. Anleger müssen echte Wahlmöglichkeiten erhalten und sollten zunächst Kosten sowie Risiken nachvollziehen und vergleichen.</p> <p>Insofern warnt die DSW ausdrücklich vor derzeit beworbenen Angeboten,die mit Gebühren verbunden sind, die das Altersvorsorgedepot gerade verhindern soll. Entscheidend ist, dass die staatliche Förderung tatsächlich den Anlegern zugutekommt und nicht durch hohe Kosten und Vertriebsprovisionen aufgezehrt wird.</p> <p><strong>Frühstartrente: Früh an den Kapitalmarkt heranführen</strong></p> <p>Auch die geplante Frühstartrente kann nach Ansicht der DSW weit mehr leisten als einen staatlichen Zuschuss. Vorgesehen ist, dass der Staat für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit monatlich 10 Euro in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlt. Über zwölf Jahre summieren sich die staatlichen Einzahlungen auf 1.440 Euro.</p> <p>„Zehn Euro im Monat werden die Rentenlücke nicht schließen. Aber die Frühstartrente kann Millionen junge Menschen frühzeitig und ganz selbstverständlich mit dem Kapitalmarkt und langfristigem Investieren in Kontakt bringen“, erklärt Tüngler.</p> <p>Entscheidend ist deshalb, die Frühstartrente mit finanzieller Bildung zu verbinden. Junge Menschen sollten nachvollziehen können, wo ihr Geld investiert wird, wie Rendite entsteht, was Schwankungen bedeuten und warum ein langer Anlagehorizont ein entscheidender Vorteil sein kann.</p> <p><strong>DSW: Alle sollten vom Kapitalmarkt profitieren</strong></p> <p>„Unser Appell richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger: Beschäftigen Sie sich mit Ihrem Geld, informieren Sie sich über Chancen und Risiken und werden Sie vor allem aktiv“, sagt Tüngler. „Denn langfristiger Vermögensaufbau entsteht nicht von allein. Wer die Möglichkeiten des Kapitalmarkts nutzen will, muss den ersten Schritt jetzt selbst gehen, um die staatliche Förderung für sich zu nutzen.“</p> <p><a href="/anlegerschutz/altersvorsorge"><strong>Mehr zu Altersvorsorgedepot und Frühstartrente</strong></a></p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/deutsche-wirtschaft-920x530.jpg" length="35666" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-131</guid> <pubDate>Wed, 09 Sep 2026 15:42:00 +0200</pubDate> <title>Ottobock: Offene Fragen müssen geklärt werden – DSW sieht weiteren Aufklärungsbedarf insbesondere beim Russlandgeschäft</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/rekorde-nur-im-dax-finanzwerte-ueberholen-autos-mittelstand-unter-druck-1-1</link> <description>Düsseldorf, 09. September 2026</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/baywa-krise-920x530.jpg" length="37450" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Rund um das Russlandgeschäft von Ottobock und dessen Darstellung gegenüber dem Kapitalmarkt bestehen aus Sicht der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) weiterhin offene Fragen, die einer nachhaltig belastbaren Klärung bedürfen.</p> <p>Vor diesem Hintergrund hat ein Aktionär und Mitglied der DSW - unter Begleitung der Schutzvereinigung - inzwischen Klage eingereicht, um mögliche Fehler des Wertpapierprospekts gerichtlich überprüfen zu lassen.</p> <p>Im Mittelpunkt stehen insbesondere drei Aspekte: Zum einen besitzt das Russlandgeschäft für Ottobock eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Nach Angaben im Wertpapierprospekt stieg der Anteil der in Russland erzielten Umsätze von 6,8 Prozent im Jahr 2024 auf 8,8 Prozent im ersten Halbjahr 2025.</p> <p>Zum anderen enthält der Börsenprospekt weitgehende Aussagen zur Ausgestaltung dieses Geschäfts. Dort heißt es unter anderem, Ottobock liefere keine Produkte an Kliniken und Werkstätten, die mit Militär, paramilitärischen Einheiten, Polizei oder Nachrichtendiensten verbunden seien.</p> <p>Schließlich stellt sich die Frage, ob die Darstellung des Russlandgeschäfts im Prospekt in ihrer Gesamtheit ein hinreichend vollständiges Bild vermittelte. Der Klagevortrag verweist hierbei unter anderem auf staatliche Beschaffungsstrukturen in Russland und auf die Rolle des russischen Sozialversicherungsfonds.</p> <p>„Die Vorwürfe stehen im Raum und haben bereits gezeigt, welche erhebliche Wirkung sie auf den Kapitalmarkt entfalten können. Deshalb ist es im Interesse aller Beteiligten, die offenen Punkte möglichst klar und nachvollziehbar aufzuarbeiten. Dauerhaft ungeklärte Vorwürfe sind für Aktionäre und Unternehmen gleichermaßen die schlechteste Lösung“,&#160;erklärt DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler.</p> <p>Wie sensibel der Kapitalmarkt auf diese Themen reagiert, zeigte sich am Tag der ersten ordentlichen Hauptversammlung von Ottobock am 19. Mai 2026. An diesem Tag veröffentlichte Grizzly Research einen kritischen Shortseller-Bericht über das Unternehmen. Der Aktienkurs geriet daraufhin erheblich unter Druck.</p> <p>Seither hat sich die Aktie trotz zwischenzeitlich positiver operativer Nachrichten nicht nachhaltig erholt. „Wir haben in unserer Klage dargelegt, dass maßgebliche Vertragsbeziehungen zu Einrichtungen in Russland sowie der gewichtige Umfang des Russlandgeschäftes und die insgesamt daraus resultierenden Risiken für das Unternehmen im seinerzeitigen Börsenprospekt nicht ausreichend dargestellt wurden. Hätten unsere Mandanten davon im gebotenen Umfang Kenntnis erlangt, hätten Sie die Aktien nicht gezeichnet“, so Rechtsanwalt Andreas M. Lang von der Frankfurter Kanzlei Nieding + Barth, die die Prospekthaftungsklage vor dem Landgericht Göttingen führt.</p> <p>Rechtsanwalt Klaus Nieding, DSW-Vizepräsident und Vorstand von Nieding + Barth: „Solange zentrale Fragen offenbleiben, besteht die Gefahr, dass sich einerseits die in unserer Klage aufgelisteten Risiken insbesondere wegen des Verstoßes gegen Sanktionsmaßnahmen realisieren und außerdem entsprechende Vorwürfe immer wieder neu aufkommen und laufend für Verunsicherung am Kapitalmarkt sorgen. Diesen Zustand gilt es zu beenden.“</p> <p>Betroffene Ottobock-Aktionäre können sich kostenlos bei der DSW unter <a href="mailto:kontakt@dsw-info.de">kontakt@dsw-info.de</a> registrieren und werden regelmäßig über die aktuelle Entwicklung informiert.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/baywa-krise-920x530.jpg" length="37450" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-134</guid> <pubDate>Fri, 14 Aug 2026 15:42:00 +0200</pubDate> <title>DSW: Gerresheimer-Geschäftsbericht erhöht Aufklärungsbedarf – Sonderprüfung und Anspruchsdurchsetzung für Anleger geplant</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/rekorde-nur-im-dax-finanzwerte-ueberholen-autos-mittelstand-unter-druck-1-1-1</link> <description>Düsseldorf, 14. August 2026</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/aktionaersrechte-920x530.jpg" length="24514" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) sieht durch den aktuellen testierten Geschäftsbericht der Gerresheimer AG erheblichen weiteren Aufklärungsbedarf. Die nun bilanziell verarbeiteten Sachverhalte sowie die Feststellungen des Abschlussprüfers verdichten nach Auffassung der DSW die bereits bekannten Fragen rund um Bilanzierung, interne Kontrollen und Kapitalmarktkommunikation.</p> <p>Die DSW beabsichtigt deshalb, auf der am 1. September 2026 anstehenden Hauptversammlung der Gerresheimer AG eine Sonderprüfung zu beantragen. Diese soll insbesondere dazu beitragen, die bislang offenen Verantwortlichkeiten gegenüber den Aktionären aufzuklären.</p> <p>„Es reicht nicht aus, Fehler bilanziell zu korrigieren. Entscheidend ist für die Aktionäre, wie es dazu kommen konnte, wer hierfür Verantwortung trägt und ob Vorstand und Aufsichtsrat ihren gesetzlichen Organisations-, Kontroll- und Überwachungspflichten ausreichend nachgekommen sind. Genau hier soll die von uns angestrebte Sonderprüfung ansetzen“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.</p> <p><strong>Bill-and-Hold und interne Kontrollen im Fokus</strong></p> <p>Besondere Bedeutung misst die DSW der sogenannten Bill-and-Hold-Thematik bei. Nach ihrer Einschätzung stellt sich aufgrund der nun veröffentlichten Informationen die Frage, ob es sich lediglich um einzelne Bilanzierungsfehler handelte oder ob entsprechende Vorgehensweisen systematisch genutzt wurden und Auswirkungen auf zentrale Finanzkennzahlen sowie die Kapitalmarktkommunikation hatten.</p> <p>Hinzu kommen Anpassungen bei Leasingverbindlichkeiten, erhebliche Wertminderungen sowie die im Geschäftsbericht dokumentierte Befassung von Aufsichtsrat, Prüfungsausschuss, externen Beratern und einem Investigation Committee.&#160;</p> <p>Besondere Aufmerksamkeit verdient nach Auffassung der DSW zudem die Feststellung des Abschlussprüfers zur „Außerkraftsetzung von internen Kontrollen des Gerresheimer-Konzerns“.</p> <p>„Damit steht nicht nur die Frage der korrekten Bilanzierung im Raum. Wir müssen auch wissen, ob Kontrollsysteme versagt haben oder bewusst umgangen wurden, wann Vorstand und Aufsichtsrat hiervon Kenntnis hatten, und ob der Kapitalmarkt rechtzeitig und vollständig informiert wurde“, so Tüngler.</p> <p><strong>DSW: Sonderprüfung soll Verantwortlichkeiten klären</strong></p> <p>Die DSW sieht insbesondere Aufklärungsbedarf hinsichtlich der internen Entscheidungs- und Kontrollprozesse, möglicher Pflichtverletzungen sowie des Zeitpunkts, zu dem relevante Erkenntnisse innerhalb des Unternehmens vorlagen und gegebenenfalls gegenüber dem Kapitalmarkt hätten kommuniziert werden müssen.</p> <p>Die Aktionäre haben einen Anspruch darauf zu erfahren, was tatsächlich passiert ist und wer dafür Verantwortung trägt. Der Geschäftsbericht liefert wichtige Anhaltspunkte, beantwortet diese zentrale Frage aber gerade nicht. „Deshalb wollen wir die Aufklärung mit einer Sonderprüfung vorantreiben. Nur eine unabhängige Sonderprüfung kann hier die zwingend notwendige Transparenz schaffen. Unsere Erfahrungen in anderen Fällen, in denen wir in der Vergangenheit Sonderprüfungsanträge veranlasst haben, bestätigen uns in dieser Auffassung“, sagt Klaus Nieding, Vizepräsident der DSW.</p> <p><strong>DSW bereitet zugleich Anspruchsdurchsetzung für Anleger vor</strong></p> <p>Parallel zur angestrebten Sonderprüfung initiiert die DSW die gebündelte Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche geschädigter Anleger ohne zusätzliches Kostenrisiko. Hierzu befindet sich die DSW bereits in weit gediehenen Gesprächen mit Prozessfinanzierern.</p> <p>„Unser Ziel ist es, betroffenen Anlegern einen Weg zu eröffnen, mögliche Ansprüche professionell prüfen und gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen zu lassen, ohne selbst das mit einem solchen Verfahren verbundene Kostenrisiko tragen zu müssen. Wir wollen nicht nur aufklären, sondern den betroffenen Anlegern auch einen konkreten Weg zur Durchsetzung ihrer Rechte eröffnen“, so Nieding.</p> <p>Die im testierten Geschäftsbericht dokumentierten Sachverhalte haben nach Einschätzung der DSW die Grundlage für die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche deutlich verbreitert. Die vollständige tatsächliche und rechtliche Aufarbeitung bleibt weiteren Untersuchungen und möglichen gerichtlichen Verfahren vorbehalten.&#160;</p> <p>Die DSW befindet sich derzeit „auf der Zielgeraden“ in Gesprächen zur Übernahme der Prozessfinanzierung. Sobald dieser nächste Schritt vollzogen ist, tritt das Vorgehen zur Prüfung und etwaigen Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen in die entscheidende Phase ein.&#160;</p> <p>Betroffene Aktionäre können sich per E-Mail bei der DSW unter&#160;<a href="mailto:kontakt@dsw-info.de"><strong>kontakt@dsw-info.de</strong></a>&#160;kostenfrei registrieren und werden über einen fallbezogenen Newsletter fortlaufend informiert.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/aktionaersrechte-920x530.jpg" length="24514" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-130</guid> <pubDate>Thu, 13 Aug 2026 13:26:25 +0200</pubDate> <title>DSW-Vorstandsvergütungsstudie 2026</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/dsw-vorstandsverguetungsstudie-2026</link> <description>Düsseldorf, 13. August 2026</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/vorstandsverguetungsstudie-920x530.jpg" length="33763" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p><u>Teilnehmende:</u></p> <p><strong>Prof. Dr. rer. pol.&#160;Jürgen Ernstberger</strong>, Technische Universität München, Lehrstuhl für Financial Accounting</p> <p><strong>Prof. Dr. rer. pol. Maximilian Blaschke</strong>, Technische Universität München, Lehrstuhl für Controlling</p> <p><strong>Marc Tüngler</strong>, DSW-Hauptgeschäftsführer</p> <p><strong>Christiane Hölz</strong>, Geschäftsführerin und Vergütungsexpertin der DSW</p> <p><strong>Erik Bethkenhagen</strong>, DSW-Pressesprecher</p> <p class="text-justify">&#160;</p> <h3 class="text-justify"><span>Es gilt das gesprochene Wort</span></h3> <p class="text-justify">&#160;</p> <p class="text-justify"><i>(<u>Redner: Marc Tüngler</u>)</i></p> <p class="text-justify">Meine sehr verehrten Damen und Herren,</p> <p class="text-justify">ich darf Sie herzlich zur Pressekonferenz anlässlich der Vorstellung unserer aktuellen Vorstandsvergütungsstudie 2026 begrüßen.</p> <p class="text-justify">In diesem Jahr legen wir die Vergütungsstudie zum 27. Mal vor. Bereits im Jahr 2000 hat die DSW erstmals die Vorstandsgehälter deutscher Aktiengesellschaften analysiert. Die Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Controlling der TU München, der nun von Professor Blaschke geleitet wird, startete im Jahr 2007. Seit dem vergangenen Jahr ist der Lehrstuhl für Financial Accounting unter der Leitung von Professor Ernstberger an der Erstellung der Studie beteiligt. Auch an dieser Stelle herzlichen Dank für das hervorragende Miteinander und die tolle Zusammenarbeit.</p> <p class="text-justify">Bevor meine Geschäftsführungskollegin, Frau Christiane Hölz, sowie Herr Professor Jürgen Ernstberger und Herr Professor Maximilian Blaschke die konkreten Ergebnisse unserer diesjährigen Vergütungsstudie vorstellen, möchte ich zunächst einige Aspekte beleuchten, die für uns von übergeordneter Bedeutung sind.</p> <p class="text-justify">Seit mehr als einem Vierteljahrhundert analysiert die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz die Vergütungssysteme deutscher börsennotierter Unternehmen. Was im Jahr 2000 als Transparenzinitiative begann, ist heute ein wichtiger Gradmesser dafür, wie sich Unternehmensführung, Corporate Governance und die Erwartungen des Kapitalmarkts verändern. Gemeinsam mit der Technischen Universität München untersuchen wir nicht nur Zahlen, sondern auch die dahinterliegenden Anreizsysteme und deren Auswirkungen auf Unternehmen und Investoren.</p> <p class="text-justify">Wie sieht der große Bogen in Sachen Vorstandsvergütung in diesem Jahr aus? Im Durchschnitt verdiente ein DAX-Vorstand in Deutschland im vergangenen Jahr 3,909 Millionen Euro. Das sind 4,0 Prozent mehr als 2024. Das Median-Gehalt sank im selben Zeitraum jedoch um 1,6 Prozent – der Anstieg wird also von wenigen Einzelfällen getragen.</p> <p class="text-justify">Spitzenverdiener waren die Vorstände der Deutschen Bank, die zusammen auf ein durchschnittliches Salär von 7,461 Millionen Euro kamen. Schaut man im DAX nur auf die Vorstandsvorsitzenden, so verdienten diese durchschnittlich 6,137 Millionen Euro und damit deutlich mehr als ihre Vorstandskollegen (durchschnittliche Gesamtvergütung pro Vorstand exklusive Vorsitzende: 3,279 Millionen Euro). Die Zahlen passen zu dem grundsätzlichen Eindruck, dass sich die Rolle und eben auch die Vergütung der CEOs zunehmend von den ordentlichen Vorstandsmitgliedern abheben. Das ist nicht nur ein Vergütungs- sondern auch Governance- und damit Machtaspekt, der sicher den unsicheren Zeiten geschuldet ist.</p> <p class="text-justify">Die Vergütung der DAX-Vorstände war im Geschäftsjahr 2025 wie folgt strukturiert: 31,7 Prozent wurden als Fixvergütung gezahlt, 26,1 Prozent beliefen sich auf die kurzfristige variable Vergütung und 42,2 Prozent auf die langfristige variable Vergütung. Eine Zielstruktur, die im Kern gesund erscheint, da sie die langfristige Performance in den Vordergrund rückt.</p> <p class="text-justify">Meine sehr verehrten Damen und Herren,</p> <p class="text-justify">wir bei der DSW sprechen von der magischen Schallmauer von 10 Millionen Euro als Vergütungsgrenze, die aus unserer Sicht gesellschaftlich und auch innerhalb der Unternehmen noch vertretbar ist. Diese wurde im Jahr 2025 gleich zweimal durchbrochen.</p> <p class="text-justify">Christian Klein (SAP) verdiente mit einer Gesamtvergütung von 10,851 Millionen Euro im DAX am meisten. 85,5 Prozent seiner Vergütung entfallen dabei auf variable Vergütungsbestandteile.</p> <p class="text-justify">Es folgen Christian Sewing (Deutsche Bank) mit 10,501 Millionen Euro und Bjørn Gulden (Adidas) mit 9,830 Millionen Euro. Auf den Plätzen vier und fünf liegen Bill Anderson (Bayer) mit 9,662 Millionen Euro und Oliver Bäte (Allianz) mit 9,354 Millionen Euro.</p> <p class="text-justify">Als DSW sehen wir die 10-Millionen-Euro-Grenze weiterhin als wichtige Schallmauer. Sie ist aus unserer Sicht eine sinnvolle Marke, auch weil die Höhe von Vorstandsvergütungen ein wichtiger Indikator für den sozialen Frieden in unserem Land ist. Polarisierung, Verschwörungsmythen und radikale Strömungen an den Rändern unserer Gesellschaft gibt es wahrlich genug. Da muss die Vergütung von DAX-Vorständen keinen weiteren Anlass für populistische Strömungen geben.</p> <p class="text-justify">Auf der anderen Seite – und dazu wird meine Kollegin Frau Hölz später berichten – bewegen wir uns hierzulande nicht auf einer Insel. So international unsere Konzerne aufgestellt sind, so sehr müssen wir uns auch in Sachen Vergütung einem internationalen Wettbewerb stellen und unsere Position und Chancen wahren. Das allerdings, ohne unser ganz eigenes Gesamtsystem aus den Augen zu verlieren.</p> <p class="text-justify">Wer über Vorstandsvergütung spricht, spricht niemals nur und in erster Linie über Einkommen. Er spricht über Führung. Über Verantwortung. Über Leistungsanreize. Und letztlich über die Frage, wie Deutschland als Wirtschaftsstandort geführt wird.</p> <p class="text-justify">Das ist wichtiger und buchstäblich bemerkenswerter als je zuvor. Denn wir erleben derzeit eine wirtschaftliche Zeitenwende.</p> <p class="text-justify">Deutschland kämpft mit anhaltend schwachem Wachstum, einer historisch niedrigen Investitionsdynamik, einer tiefgreifenden industriellen Transformation und einem zunehmend intensiven internationalen Wettbewerb um Kapital, Technologien und Führungspersönlichkeiten.</p> <p class="text-justify">Vorstände stehen heute vor parallelen Aufgaben, die vor wenigen Jahren kaum vorstellbar gewesen wären: Sie müssen gleichzeitig Unternehmen digitalisieren, Geschäftsmodelle dekarbonisieren, Lieferketten geopolitisch absichern, Künstliche Intelligenz produktiv einsetzen und dabei den Kapitalmarkt ebenso überzeugen wie Mitarbeitende, Kunden und die Gesellschaft.</p> <p class="text-justify">Ihre unternehmerische und auch gesellschaftliche Verantwortung ist größer denn je.</p> <p class="text-justify">Und exakt deshalb schauen Stakeholder besonders genau auf die Vergütungen und Vergütungssysteme. Zugleich steigen aber auch die Erwartungen an die Vergütungssysteme und insbesondere an deren Umsetzung und damit Translation in die Wirklichkeit über die Zielbestimmung der Aufsichtsräte.</p> <p class="text-justify">Aus Sicht der DSW gilt ein einfacher Grundsatz:</p> <p class="text-justify">Nicht die Höhe einer Vergütung entscheidet über ihre Legitimation, sondern ihre Begründbarkeit. Eine hohe Vergütung kann angemessen sein – wenn sie Ausdruck außergewöhnlicher Wertschaffung ist.</p> <p class="text-justify">Sie verliert jedoch zu Recht ihre Akzeptanz, wenn Leistung und Vergütung auseinanderlaufen oder wenn Vergütungssysteme so komplex werden, dass selbst professionelle Investoren kaum noch nachvollziehen können, welche Leistung eigentlich honoriert wird.</p> <p class="text-justify">Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist Glaubwürdigkeit ein strategischer Erfolgsfaktor – für Unternehmen, Standort und Politik.</p> <p class="text-justify">Vorstände erwarten zu Recht Vertrauen von Investoren. Investoren – und die Öffentlichkeit – erwarten im Gegenzug Transparenz, Nachvollziehbarkeit und einen klaren Zusammenhang zwischen langfristigem Unternehmenserfolg und persönlicher Vergütung. Hier entscheidet sich letztlich auch die Akzeptanz der sozialen Marktwirtschaft.</p> <p class="text-justify">Denn funktionierende Kapitalmärkte leben vom Vertrauen. Und Vertrauen entsteht durch gute Unternehmensführung. Gute Unternehmensführung wiederum zeigt sich nicht nur in Bilanzzahlen, sondern auch darin, welche Anreize gesetzt werden.</p> <p class="text-justify">Positiv ist deshalb, dass wir seit Jahren beobachten, wie langfristige variable Vergütungsbestandteile in den DAX-Unternehmen an Bedeutung gewinnen. Das ist grundsätzlich der richtige Weg. Vorstandsvergütung sollte nachhaltigen Unternehmenserfolg belohnen und nicht kurzfristige Quartalsergebnisse. Zugleich ist das die Königsdisziplin für den Aufsichtsrat: Wie bestimme ich die Ziele in derart volatilen Zeiten, wie wir sie derzeit erleben? Wie bilde ich unerwartete Veränderungen ab, wenn schon die Unternehmensplanung mit großen Unsicherheiten verbunden ist?</p> <p class="text-justify">Insofern greift es zu kurz, allein über die Vergütungssysteme zu diskutieren. Wie gut diese in der Realität funktionieren, liegt insbesondere in der Kalibrierung der Ziele durch die Aufsichtsräte.</p> <p class="text-justify">Gleichzeitig sehen wir aber Entwicklungen, die Anlass zur Diskussion geben. Die Maximalvergütungen steigen kontinuierlich an. Neue Obergrenzen jenseits der 10-Millionen-Grenze werden als Bestandteil der Vergütungssysteme auf Hauptversammlungen beschlossen. Damit verschiebt sich schleichend das gesellschaftlich akzeptierte Koordinatensystem für Spitzenvergütungen. Diese Entwicklung beobachten wir sehr aufmerksam.</p> <p class="text-justify">Unser Anliegen ist dabei ausdrücklich kein Ruf nach Gehaltsobergrenzen. Deutschland braucht exzellente Unternehmenslenker. Und exzellente Führung hat ihren Preis.</p> <p class="text-justify">Genauso richtig ist aber auch: Leistungsorientierung funktioniert nur dann dauerhaft, wenn die Regeln transparent, nachvollziehbar und deren Umsetzung für alle Stakeholder glaubwürdig sind. Vorstandsvergütung ist deshalb kein Randthema der Corporate Governance. Sie ist ein Spiegelbild unserer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, unserer Unternehmenskultur und unseres Verständnisses von verantwortungsvoller Führung.</p> <p class="text-justify">Unsere Studie soll hierzu einen faktenbasierten Beitrag leisten. Ich freue mich daher sehr, dass wir Ihnen heute gemeinsam mit unseren wissenschaftlichen Partnern die Ergebnisse vorstellen dürfen.</p> <p class="text-justify">Wenn ich viel von Glaubwürdigkeit und Transparenz gesprochen habe, darf ich abschließend sagen, dass die Transparenz der Vorstandsvergütung in den DAX-Unternehmen, jeweils für sich betrachtet, nominell tatsächlich auf einem guten Niveau ist. Alle Unternehmen legen die Vergütung auf Personenebene offen. Auch über die Bemessungsgrundlagen wird von den meisten Gesellschaften umfangreich berichtet.</p> <p class="text-justify">Jedoch mangelt es weiterhin an einer vergleichbaren Darstellung über die Gesamtheit der Unternehmen hinweg. Dies liegt vor allem an der Abschaffung der Mustertabellen des Deutschen Corporate Governance Kodex 2017 sowie an gesetzlichen Änderungen, die den Unternehmen sehr viel Freiheit bei der Darstellung gewähren. Insgesamt hat sich die Transparenz aus Investorensicht im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert, ist de facto aber weiterhin deutlich schlechter als für die Geschäftsjahre vor 2021.</p> <p class="text-justify">Im DAX haben sich die Unternehmen selbstverständlich an die regulatorischen Anforderungen gehalten. Manche berichten darüber hinaus weiterhin unter Verwendung der Kodex-Tabellen. Die Berichte umfassen in der Regel Angaben zu den einzelnen Vergütungsbestandteilen, zur Zielvergütung, zur Maximal- und Minimalvergütung, zur Zusammensetzung und Berechnung der einzelnen Komponenten sowie zur gewährten und geschuldeten Vergütung. Der Detaillierungsgrad bei der Beschreibung der individuellen Vergütungssysteme variiert allerdings zwischen den Unternehmen.</p> <p class="text-justify">Was also nach wie vor fehlt, ist eine Standardisierung der Berichte, die einen Vergleich ohne großen Aufwand ermöglicht. Diese Lücke sollte geschlossen werden, gerade weil Transparenz nicht nur zum guten Ton, sondern auch zu guter Unternehmensführung gehört und eine wesentliche Grundlage für die Glaubwürdigkeit auch hoher Vergütungen ist. Das gilt umso mehr, je höher die Vergütungen die 10-Millionen-Schallgrenze durchbrechen.</p> <p class="text-justify">Das Gleiche gilt im Übrigen auch für hohe Abfindungen zu zumindest bisweilen höchst „unglücklich” gewählten Zeitpunkten – wie wir es in der jüngsten Vergangenheit im DAX gesehen haben. Dabei wird das Zwei-Jahres-Cap des Deutschen Corporate Governance Kodex bei Abfindungen oftmals in der Umsetzung zum Papiertiger, da bestehende Dienstveträge aus rechtlichen Gründen beinhalten, dass Abfindungs-Cap allein in engen Fallkonstellationen zur Anwendung gelangen.</p> <p class="text-justify"><strong>Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.</strong></p> <p>&#160;</p> <p class="text-justify"><i>(<u>Redner: Professor Dr. rer. pol. Maximilian Blaschke</u>)</i></p> <p class="text-justify">Meine sehr verehrten Damen und Herren,</p> <p class="text-justify">schaut man auf die Entwicklung der Vorstandsvergütung, so stellen wir zunächst einmal fest, dass die durchschnittliche Gesamtvergütung pro Vorstand inklusive Vorsitzenden im DAX im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr um 4,0 Prozent gestiegen ist. Das Median-Vorstandsgehalt sank hingegen um 1,6 Prozent.</p> <p class="text-justify">Diese Entwicklungen unterscheiden sich dabei aber zwischen den Vergütungsbestandteilen: Gegenüber 2024 ist die Fixvergütung im Durchschnitt um 3,2 Prozent gestiegen, die kurzfristige variable Vergütung ist um 5,6 Prozent und die langfristige variable Vergütung um 3,5 Prozent gestiegen.</p> <p class="text-justify"><strong>Warum Mittelwert und Median auseinanderlaufen</strong></p> <p class="text-justify">Dass der Durchschnitt steigt, während der Median sinkt, hat einen klaren Grund: Wenige Sonderfälle treiben den Mittelwert. Insgesamt stieg die durchschnittliche Gesamtvergütung in 22 Unternehmen und sank in 18.</p> <p class="text-justify">Den stärksten Anstieg verzeichnete Siemens Energy mit 176,7 Prozent. Dieser Zuwachs ist nahezu ausschließlich auf die einmalige „Early Exit Komponente" infolge der vorzeitigen Ablösung der Bundesbürgschaft zurückzuführen – das Unternehmen durfte zuvor keine variablen Bestandteile gewähren. Es folgt Airbus mit plus 49,5 Prozent, begründet durch die auf der Hauptversammlung 2025 beschlossene Anpassung der Vergütungspolitik und eine höhere Zielerreichung in der kurzfristigen variablen Vergütung. Den stärksten Rückgang verzeichnete Mercedes-Benz mit minus 18,8 Prozent, getrieben von der kurzfristigen variablen Vergütung.</p> <p class="text-justify">Drei Unternehmen haben für 2025 überhaupt keine kurzfristige variable Vergütung gezahlt: Brenntag, Commerzbank und Merck.</p> <p class="text-justify"><strong>Deutsche Bank an der Spitze</strong></p> <p class="text-justify">Wie bereits erwähnt, verdienten die Vorstandsmitglieder der Deutschen Bank mit 7,461 Millionen Euro im Jahr 2025 durchschnittlich am meisten aller DAX-Vorstände. Ihre Vergütung ist im Vergleich zu 2024 um 2,6 Prozent gestiegen.</p> <p class="text-justify">Airbus folgt mit 6,859 Millionen Euro auf dem zweiten Rang, wobei zu berücksichtigen ist, dass im Board of Directors lediglich der CEO als einziges exekutives Mitglied vertreten ist. Auf Platz drei liegt Merck mit 6,678 Millionen Euro.</p> <p class="text-justify">Symrise zahlte mit durchschnittlich 1,884 Millionen Euro im Jahr 2025 die geringsten Bezüge im DAX. Gemeinsam mit Brenntag (1,991 Millionen Euro) ist Symrise damit eines von nur zwei Unternehmen unterhalb der Zwei-Millionen-Euro-Grenze.</p> <p class="text-justify"><strong>10-Millionen-Euro-Schallmauer immer noch etablierter Deckel?</strong></p> <p class="text-justify">Im Jahr 2025 verdiente Christian Klein (SAP) mit einer Gesamtvergütung von 10,851 Millionen Euro im DAX am meisten.</p> <p class="text-justify">Es folgt Christian Sewing (Deutsche Bank), der mit 10,501 Millionen Euro nun ebenfalls über der 10-Millionen-Euro-Marke liegt. Wie im Vorjahr liegen damit zwei Vorstandsvorsitzende über der 10-Millionen-Euro-Schallmauer.</p> <p class="text-justify">Der letztjährige Bestverdiener Dr. Oliver Blume liegt in diesem Jahr mit 8,965 Millionen Euro auf Platz sechs. Auch Bjørn Gulden (Adidas) ist mit 9,830 Millionen Euro dieses Jahr unter die 10-Millionen-Euro-Marke gefallen und belegt damit Platz drei. Auf den Plätzen vier und fünf liegen Bill Anderson (Bayer) mit 9,662 Millionen Euro und Oliver Bäte (Allianz) mit 9,354 Millionen Euro.</p> <p class="text-justify">Erwähnenswert ist, dass der Anteil der variablen Vergütung an der Gesamtvergütung bei den fünf Top-Verdienern deutlich schwankt: 85,5 Prozent bei Christian Klein, aber lediglich 63,7 bzw. 61,2 Prozent bei Christian Sewing und Bjørn Gulden. Im Durchschnitt aller DAX-Vorstandsvorsitzenden lag dieser Wert bei 69,6 Prozent.</p> <p class="text-justify">Bei den Finanzvorständen führt James von Moltke (Deutsche Bank) erneut das Vergütungsranking an: Er erhielt eine Gesamtvergütung in Höhe von 8,859 Millionen Euro. Es folgen Helene von Roeder (Merck) mit 5,575 Millionen Euro und Dr. Arno Antlitz (Volkswagen) mit 5,549 Millionen Euro auf den Rängen zwei und drei. Im Durchschnitt verdient ein DAX-Finanzvorstand 3,220 Millionen Euro und damit 47,5 Prozent weniger als ein Vorstandsvorsitzender.</p> <p class="text-justify"><strong>Internationale Manager verdienen mehr – Männer weiterhin auch</strong></p> <p class="text-justify">Natürlich haben wir auch in diesem Jahr die Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen sowie zwischen Deutschen und Nicht-Deutschen in den DAX-Vorständen ausgewertet. Dabei zeigt sich, dass männliche Vorstände mit durchschnittlich 4,086 Millionen Euro (inklusive Vorsitzende) 17,9 Prozent mehr als ihre weiblichen Kolleginnen verdienen, die auf durchschnittlich 3,467 Millionen Euro (inklusive Vorsitzende) kommen.</p> <p class="text-justify">Dieser Unterschied lässt sich unter anderem auf eine Diskrepanz zwischen Männern und Frauen in der Besetzung der Funktion des beziehungsweise der Vorstandsvorsitzenden zurückführen. Nur vier der DAX-Vorstandsvorsitzenden sind Frauen. Betrachtet man die Vergütung exklusive der Vorsitzenden, so ist der prozentuale Unterschied geringer wenngleich immer noch erheblich: Hier verdienen Männer mit durchschnittlich 3,565 Millionen Euro 7,0 Prozent mehr als Frauen mit durchschnittlich 3,331 Millionen Euro.</p> <p class="text-justify">Aufschlussreich sind auch die Ergebnisse im Hinblick auf die Nationalität. Nicht-deutsche Vorstandsmitglieder verdienen mit durchschnittlich 4,175 Millionen Euro (inklusive Vorsitzende) dieses Jahr, mit plus 9,6 Prozent, deutlich mehr als deren deutsche Kolleginnen und Kollegen, welche auf 3,808 Millionen Euro (inklusive Vorsitzende) kommen.</p> <p class="text-justify"><strong>Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Hiermit übergebe ich an Herrn Professor Ernstberger.</strong></p> <p>&#160;</p> <p class="text-justify"><i>(<u>Redner: Professor Dr. rer. pol. Jürgen Ernstberger</u>)</i></p> <p class="text-justify">Vielen Dank Herr Tüngler und Herr Professor Blaschke.</p> <p class="text-justify">Meine sehr verehrten Damen und Herren,</p> <p class="text-justify">Mein Kollege Herr Professor Blaschke hat Ihnen die absolute Vergütung der Spitzenverdiener im DAX präsentiert. Ich werde im Folgenden näher auf andere spannende Aspekte der Vorstandsvergütung eingehen.</p> <p class="text-justify"><strong>Hohe Zielerreichung im DAX</strong></p> <p class="text-justify">Alle DAX-Unternehmen legen Zielwerte und tatsächliche Zielerreichung offen. Weswegen wir uns dieses Jahr dazu entschieden haben, diese näher zu analysieren.</p> <p class="text-justify">Die Zielerreichung in der kurzfristigen variablen Vergütung lag 2025 im Durchschnitt bei 123 Prozent, im Median bei 121 Prozent. Von den erfassten Unternehmen lagen 27 über 100 Prozent und nur 12 darunter. Die Spannweite reicht von 0 bis rund 238 Prozent, mit Spitzenwerten bei MTU, Rheinmetall, GEA und Hannover Rück.</p> <p class="text-justify">Ein Durchschnitt von 123 Prozent wirkt außergewöhnlich hoch. Ein System, in dem gut zwei Drittel der Unternehmen ihre eigenen Jahresziele übertreffen, kalibriert diese Ziele entweder konservativ – oder das Jahr war außergewöhnlich gut. Stellt man diesen Grad der Zielerreichung der DAX-Performance in Höhe von 23,01 Prozent für 2025 gegenüber, wirken die Zahlen aber verhältnismäßig.</p> <p class="text-justify"><strong>Die Zielerreichung in der langfristigen variablen Vergütung fällt geringer aus</strong></p> <p class="text-justify">In der langfristigen variablen Vergütung liegt die durchschnittliche Zielerreichung bei 97 Prozent, im Median bei 104 Prozent, bei einer Spannweite von 0 bis 200 Prozent. Am unteren Ende liegen Brenntag und Deutsche Post mit 0 Prozent, Fresenius Medical Care mit 6 Prozent, Merck mit 16,7 Prozent und Bayer mit 26 Prozent; am oberen Ende stehen Heidelberg Materials mit 200 Prozent und Rheinmetall mit 186 Prozent.</p> <p class="text-justify"><strong>Höchstgrenzen werden teilweise erreicht</strong></p> <p class="text-justify">Bei der kurzfristigen variablen Vergütung liegt die typische Höchstgrenze bei 200 Prozent der Zielvergütung (19 Unternehmen), bei neun Unternehmen bei 150 Prozent und bei sechs Unternehmen bei 180 Prozent. Tatsächlich gegriffen hat diese Grenze 2025 nur bei Continental, GEA und Qiagen. Bei der langfristigen variablen Vergütung wurde sie häufiger erreicht, und zwar bei acht Unternehmen: Airbus, Deutsche Telekom, E.ON, GEA, Heidelberg Materials, Rheinmetall, RWE und SAP.</p> <p class="text-justify"><strong>Pensionen: ein stiller Systemwechsel</strong></p> <p class="text-justify">Für Pensionszusagen wurden 2025 durchschnittlich 231.000 Euro pro Vorstandsmitglied aufgewendet. Den höchsten Wert weist Airbus mit 1,077 Millionen Euro aus, vor Volkswagen (651.000 Euro) und Allianz (598.000 Euro). Sieben Unternehmen weisen gar keinen Pensionsaufwand aus, darunter E.ON, RWE, Siemens Energy und Zalando.</p> <p class="text-justify">Noch deutlicher ist der Wandel in der Ausgestaltung: Von den Vorstandsvorsitzenden verfügen nur noch zwei über eine klassische leistungsorientierte Pensionszusage. 21 haben beitragsorientierte Zusagen, 13 erhalten lediglich Pensionsäquivalente wie ein Versorgungsentgelt, vier haben überhaupt keine Versorgungsansprüche. Die klassische Vorstandspension ist im DAX faktisch verschwunden.</p> <p class="text-justify"><strong>Was in den Systemen fehlt: Künstliche Intelligenz</strong></p> <p class="text-justify">Bei der Ausgestaltung der kurzfristigen variablen Vergütung nutzten die DAX-Unternehmen durchschnittlich acht Kennzahlen – drei finanzielle und fünf nicht-finanzielle. Bei der langfristigen variablen Vergütung sind es fünf Kennzahlen – zwei finanzielle und drei nicht-finanzielle. Eine interessante Beobachtung ist dabei, dass der Fokus bei der kurzfristigen variablen Vergütung vor allem auf Accounting-Kennzahlen liegt, während bei der langfristigen variablen Vergütung kapitalmarktorientierte Kennzahlen im Vordergrund stehen.</p> <p class="text-justify">Ein Befund hat uns dennoch überrascht. Wir haben gezielt untersucht, ob KI- und Digitalisierungsziele Eingang in die Vergütungssysteme gefunden haben. Das Ergebnis: Sechs der 40 DAX-Unternehmen berücksichtigen KI-bezogene Aspekte in der kurzfristigen variablen Vergütung: Bayer, Commerzbank, Deutsche Börse, Deutsche Telekom, RWE und Siemens Healthineers. In der langfristigen variablen Vergütung ist es genau eines: die Commerzbank. Digitalisierungsziele finden sich bei acht Unternehmen in der kurzfristigen variablen Vergütung – neben Beiersdorf, Brenntag, E.ON und Siemens Healthineers auch Commerzbank, Deutsche Telekom, Porsche SE und RWE – und in der langfristigen variablen Vergütung ebenfalls nur bei der Commerzbank.</p> <p class="text-justify">Entscheidend ist dabei, wie diese Ziele verankert sind. In keinem einzigen Fall steht eine eigenständige, explizit KI- oder digitalisierungsbezogene Kennzahl mit eigener Gewichtung im System. Sie stecken durchweg in weich formulierten Sammelpositionen – „Individuelle Ziele", „Konzernziele" oder einem „ESG- und Strategie-Multiplikator".</p> <p class="text-justify">In den Geschäftsberichten 2025 und den diesjährigen Hauptversammlungen war KI eines der dominierenden strategischen Themen. In den langfristigen Vergütungskomponenten der Vergütungssysteme, die gerade auf die Steuerung solcher mehrjährigen Transformationen ausgerichtet sein sollen, findet sie bislang jedoch kaum Berücksichtigung.</p> <p class="text-justify"><strong>Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.</strong></p> <p>&#160;</p> <p class="text-justify"><i>(<u>Rednerin: Christiane Hölz</u>)</i></p> <p class="text-justify">Vielen Dank Herr Professor Ernstberger und Herr Professor Blaschke.</p> <p class="text-justify">Meine sehr verehrten Damen und Herren,</p> <p class="text-justify">lassen Sie uns nunmehr eine Einordnung der Vergütung in den internationalen Kontext vornehmen.</p> <p class="text-justify"><strong>Internationaler Vergleich</strong></p> <p class="text-justify">Die folgenden internationalen Zahlen verdeutlichen den Wettbewerbsdruck, dem deutsche Unternehmen bei der Besetzung von Führungspositionen ausgesetzt sind. Während ein DAX-CEO im Geschäftsjahr 2025 im Durchschnitt auf eine Gesamtvergütung von 6,1 Millionen Euro kam, verdienten die CEOs der Unternehmen im Euro Stoxx 50 – ohne die deutschen Gesellschaften (ex-DE) – durchschnittlich 9,5 Millionen Euro. Deutlich abgehoben haben erneut die US-Konzernchefs: Die CEOs der 30 Unternehmen im Dow Jones Industrial Average (DJIA) kamen im Schnitt auf 30,5 Millionen Euro – das Fünffache des DAX-Niveaus und mehr als das Dreifache der europäischen Vergleichsgruppe.</p> <p class="text-justify">Auch die Wachstumsdynamik unterscheidet sich erheblich: Während die durchschnittliche Gesamtvergütung der CEOs im DJIA um 8,4 Prozent stieg, ging sie im Euro Stoxx 50 (ex-DE) um 0,5 Prozent zurück.</p> <p class="text-justify">Im Euro Stoxx 50 (ex-DE) verbergen sich hinter den Durchschnittswerten jedoch gegenläufige Entwicklungen bei den Vergütungsbestandteilen: Fixvergütung (plus 7,9 Prozent) und kurzfristige variable Vergütung (plus 11,0 Prozent) legten im Durchschnitt spürbar zu, während die langfristige variable Vergütung um 7,3 Prozent sank und damit den Gesamtrückgang verursachte. Im DJIA verlief die Entwicklung nahezu umgekehrt: Die durchschnittliche Fixvergütung sank leicht um 2,3 Prozent, während die kurzfristige (plus 5,1 Prozent) und vor allem die langfristige variable Vergütung (plus 10,3 Prozent) deutlich zulegten und so den Gesamtanstieg trugen.</p> <p class="text-justify">Der leichte Rückgang des Durchschnitts im Euro Stoxx 50 (ex-DE) ist zu einem erheblichen Teil auf zwei gegenläufige Einzeleffekte zurückzuführen, die sich per Saldo negativ auswirken: der Anstieg der Vergütung von Michel Doukeris (AB InBev) von rund 24,3 Millionen Euro auf 63,9 Millionen Euro (plus 163,7 Prozent) und den Wegfall der außergewöhnlich hohen langfristigen variablen Vorjahresvergütung bei Prosus, die zu einem deutlichen Rückgang seiner Gesamtvergütung führte (−97,0 Prozent, von rund 51,6 auf 1,5 Millionen Euro).</p> <p class="text-justify"><strong>Grundverschiedene Vergütungsstrukturen: In den USA zählt fast nur die Aktie</strong></p> <p class="text-justify">Noch aufschlussreicher als die Höhe ist die Struktur der Vergütung. In den USA entfielen 2025 im Durchschnitt 78,3 Prozent der Gesamtvergütung auf die langfristige, überwiegend aktienbasierte variable Vergütung – die Fixvergütung macht mit 8,6 Prozent nur einen Bruchteil aus. Im Euro Stoxx 50 (ex-DE) betrug der Anteil der langfristigen variablen Vergütung 55,8 Prozent, im DAX lediglich 43,3 Prozent bei einem Fixanteil von 30,4 Prozent. In den USA ist der durchschnittliche Anteil der Fixvergütung im Vergleich zum Vorjahr (9,5 Prozent) sogar leicht gesunken, während die aktiengebundenen Komponenten weiter zulegten.</p> <p class="text-justify">Die hohe Aktienorientierung in den USA hat aus Anlegersicht durchaus einen rationalen Kern: Sie koppelt die Vergütung strikt an den Unternehmenswert und stärkt die langfristige Bindung des Managements. Aber sie hat auch einen systemischen Effekt: In einem jahrelangen Bullenmarkt können Aktienpakete die Vergütung steigern, unabhängig davon, ob die Wertsteigerung tatsächlich auf der Leistung des Managements beruht. Auch wenn dieses Modell aus Investorensicht rational nachvollziehbar ist, kann es nach Auffassung der DSW für den deutschen Kontext kein Vorbild sein – schon allein deshalb, weil Vergütungen dieser Größenordnung hierzulande die gesellschaftliche Akzeptanz von Unternehmensführung insgesamt gefährden würden. Aus Sicht der DSW bleibt daher entscheidend, dass variable Komponenten an anspruchsvolle und transparente Ziele gekoppelt sind – und nicht allein von der Kurserholung des Gesamtmarkts profitieren.</p> <p class="text-justify">An der Spitze des DJIA-Rankings steht David M. Solomon (Goldman Sachs) mit einer Gesamtvergütung von 105,3 Millionen Euro – davon allein 93,3 Millionen Euro langfristig variabel. Es folgen Satya Nadella (Microsoft, 85,5 Millionen Euro) und Tim Cook (Apple, 65,8 Millionen Euro). Insgesamt verdienten 28 der 30 DJIA-CEOs mehr als der bestverdienende DAX-Vorstandsvorsitzende Christian Klein (SAP, 10,9 Millionen Euro).</p> <p class="text-justify">Im Euro Stoxx 50 belegt Christian Klein Rang sechs. Spitzenverdiener in diesem Index ist Michel Doukeris (AB InBev) mit einer Vergütung von 63,9 Millionen Euro – einem Plus von rund 164 Prozent gegenüber dem Vorjahr, insbesondere aufgrund gestiegener langfristiger variabler Vergütungsbestandteile. Auf Rang zwei folgt Francesco Milleri (EssilorLuxottica) mit 33,2 Millionen Euro (plus 44,3 Prozent), auf Rang drei Andrea Orcel (Unicredit) mit 15,6 Millionen Euro (plus 26,7 Prozent). Auffällig ist, dass bei den Spitzenverdienern die langfristige variable Vergütung besonders stark dominiert: Bei AB Inbev entfallen rund 92 Prozent der Gesamtvergütung des CEO auf diese Komponente, bei EssilorLuxottica sind es rund 76 Prozent und damit deutlich mehr als der Index-Durchschnitt (ex-DE) von 55,8 Prozent. Unter den zehn CEOs mit der höchsten Vergütung stammen vier Unternehmen aus Frankreich (EssilorLuxottica, L'Oréal, Sanofi, TotalEnergies), zwei aus Deutschland (SAP, Deutsche Bank) sowie je eines aus Belgien (AB InBev), Italien (Unicredit), den Niederlanden (Ferrari) und Spanien (Santander).</p> <p class="text-justify">Die Daten zeigen außerdem, wie weit die Bandbreite der US-Vergütungsmodelle inzwischen reicht: Amazon-CEO Andrew R. Jassy erhielt mit 1,8 Millionen Euro die niedrigste Gesamtvergütung im DJIA – vollständig als Fixvergütung. Auch Alphabet-CEO Sundar Pichai (9,7 Millionen Euro) erhielt ausschließlich eine fixe Barvergütung. Demgegenüber erhielten Elliott Hill (Nike) und Stephen Hemsley (UnitedHealth Group) keinen kurzfristigen Bonus; ihre Vergütung bestand 2025 nahezu vollständig aus langfristigen, aktienorientierten Komponenten.</p> <p class="text-justify">Damit möchte ich abschließend noch einen Blick auf das Thema Nachhaltigkeit werfen.</p> <p class="text-justify"><strong>ESG in der Vorstandsvergütung: Die Ob-Frage ist entschieden – jetzt geht es um das Wie</strong></p> <p class="text-justify">Festhalten lässt sich zunächst: Nachhaltigkeitsziele sind im DAX inzwischen Normalität: Zum dritten Mal in Folge berücksichtigen auf Basis der im Geschäftsjahr 2025 anwendbaren Vergütungssysteme alle 40 Unternehmen mindestens ein ESG-Kriterium in der Vorstandsvergütung. Damit stellt sich die Debatte neu: Nicht mehr die Verankerung an sich, sondern deren Ausgestaltung entscheidet über die Steuerungswirkung. Und hier zeigt die Studie ein durchwachsenes Bild.</p> <p class="text-justify">Ausgerechnet die Unternehmensführung – das „G" in ESG und Kernaufgabe jedes Vorstands – spielt in den Vergütungssystemen die kleinste Rolle: Während soziale Kriterien bei allen 40 Unternehmen (100 Prozent) und Umweltziele in 92,5 Prozent der Vergütungssysteme verankert sind, kommt der Governance-Bereich nur bei 37,5 Prozent zum Tragen.</p> <p class="text-justify">Lediglich 13 Unternehmen (32,5 Prozent) berücksichtigen alle drei ESG-Dimensionen. Im Durchschnitt verwenden die Unternehmen 5,7 ESG-Kriterien – 3,0 in der kurzfristigen (STI) und 2,7 in der langfristigen variablen Vergütung (LTI).</p> <p class="text-justify">Dabei verfolgen die Unternehmen unterschiedliche Ansätze, um ESG-Kriterien in die kurzfristige variable Vergütung (STI) und/oder die langfristige variable Vergütung (LTI) zu integrieren. Je nach Ausgestaltung können die ESG-Kriterien einen festen Prozentanteil des STI/LTI ausmachen, als Multiplikator dienen oder in Form von Zu-/Abschlägen berücksichtigt werden.</p> <p class="text-justify">In den STI haben 45 Prozent der DAX-Unternehmen Umweltkriterien verankert, in den LTI hingegen 85 Prozent. Ein ausgewogeneres Bild zeigt sich bei den sozialen Kriterien, die sowohl in STI (72,5 Prozent) als auch in LTI (65,0 Prozent) bei einer vergleichbaren Anzahl von Unternehmen verankert sind. Ein anderes Bild zeigt sich hingegen bei den Kriterien zur Unternehmensführung, die mit 35,0 Prozent in den STI häufiger verankert sind als in den LTI mit lediglich 12,5 Prozent.</p> <p class="text-justify">Deutsche Post, Qiagen und Volkswagen verankern ihre Nachhaltigkeitskriterien ausschließlich in der kurzfristigen variablen Vergütung. Infineon und Zalando berücksichtigen diese ausschließlich in der langfristigen variablen Vergütung. Der Großteil der DAX-Unternehmen, insgesamt 87,5 Prozent, integriert ESG-Ziele in beide Vergütungskomponenten.</p> <p class="text-justify"><strong>CO2-Reduktion am wichtigsten, gefolgt von Mitarbeiterzufriedenheit</strong></p> <p class="text-justify">Hinter den drei ESG-Kategorien verbergen sich häufig ganz unterschiedliche Zielsetzungen, von der Reduzierung des Plastikverbrauchs über die Verbesserung der Arbeitssicherheit bis hin zur Zusammenarbeit im Vorstandsteam. Dennoch lassen sich drei Ziele identifizieren, die bei den DAX-Unternehmen besonders häufig in den jeweiligen Bereichen vorkommen: CO₂-Reduktion im Umweltbereich, Mitarbeiterzufriedenheit im sozialen Bereich und Compliance-Ziele in der Kategorie der Unternehmensführung.</p> <p class="text-justify">Das Ziel der CO₂-Reduktion ist in zwölf Fällen Bestandteil der kurzfristigen Vergütung und in 32 Fällen Teil der langfristigen Vergütung. Mitarbeiterzufriedenheit wird häufiger im STI berücksichtigt, insgesamt 15-mal, während dieses Kriterium im LTI nur neunmal enthalten ist. Compliance-Ziele sind in den kurzfristigen Vergütungskomponenten (sieben Fälle) zweimal so häufig vertreten wie in den langfristigen (drei Fälle).</p> <p class="text-justify">Bemerkenswert ist die finanzielle Reichweite der ESG-Komponenten: Wo Nachhaltigkeitsziele als fester prozentualer Bestandteil ausgestaltet sind, machen sie im Schnitt 18,9 Prozent der Zielvergütung im STI und 24,1 Prozent im LTI aus. Deutlich weiter gehen Multiplikatoren: Sie beeinflussen im Durchschnitt 63,1 Prozent der kurzfristigen und 86,7 Prozent der langfristigen variablen Vergütung. Volkswagen etwa koppelt den Jahresbonus an einen ESG-Faktor, dessen Teilziele zu 100 Prozent aus Nachhaltigkeitskriterien bestehen. ESG ist damit im DAX längst keine Symbolik mehr, ihre Verankerung in der Vorstandsvergütung ist abgeschlossen. Die Qualitätsdebatte beginnt allerdings erst.</p> <p class="text-justify">Aus Anlegersicht müssen ESG-Kriterien als echte Leistungsindikatoren ausgestaltet sein: präzise definiert, messbar und ambitioniert, nicht als weiche Sammelziele. Zudem muss die Gewichtung zur Strategie passen: Wer Klimaziele nur im Jahresbonus verankert, verkürzt ein Langfristthema; wer Mitarbeiterzufriedenheit nur über vier Jahre misst, verschenkt kurzfristige Steuerungswirkung. Hierfür ist es sinnvoll, dass die Aufsichtsräte die Kriterien der Vergütung regelmäßig überprüfen und an neue regulatorische und unternehmensspezifische Entwicklungen anpassen.</p> <p class="text-justify"><strong>Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.</strong></p> <p class="text-justify"><a href="/fileadmin/Redaktion/Dokumente/PDF/Publikationen/DSW-Vorstandsstudien/DSW_Tabellen_und_Grafiken_PK_Vorstandsverg%C3%BCtung_2026-final.pdf" class="btn btn-primary"><strong>Tabellen und Grafiken</strong></a></p>]]></content:encoded> <category>Pressekonferenzen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/vorstandsverguetungsstudie-920x530.jpg" length="33763" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-126</guid> <pubDate>Fri, 26 Jun 2026 15:42:00 +0200</pubDate> <title>DSW und Kirchhoff Consult veröffentlichen Prognosestudie 2026: Zahl transparenter Prognoseberichte im DAX 40 steigt</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/rekorde-nur-im-dax-finanzwerte-ueberholen-autos-mittelstand-unter-druck</link> <description>Düsseldorf/Hamburg, 26. Juni 2026</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Teaser/wissen-studien-3.jpg" length="36596" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) und die Hamburger Kommunikations- und Strategieberatung für Finanzkommunikation und ESG, Kirchhoff Consult, veröffentlichen gemeinsam die diesjährige Prognosestudie zur Transparenz der Prognoseberichte der DAX 40-Unternehmen. Die seit 2005 regelmäßig durchgeführte Untersuchung bewertet sowohl qualitative als auch quantitative Aussagen zur künftigen Geschäftsentwicklung der Unternehmen. Grundlage der aktuellen Analyse bilden die Prognoseberichte aus den Geschäftsberichten 2025. Hinsichtlich der untersuchten Unternehmen gab es im Vergleich zum Vorjahr zwei Veränderungen im DAX 40: die Porsche AG sowie Sartorius mussten den Index verlassen. Neu im deutschen Leitindex sind der Systemanbieter GEA und Scout24, Anbieter für Internet-Dienstleistungen, Online-Marktplätze und PropTech. Airbus und Qiagen legten keine Prognoseberichte vor, weshalb sie in der Untersuchung erneut nicht berücksichtigt wurden.</p> <p>Auf Basis von 15 Kriterien wurden die Prognoseberichte in die Transparenzkategorien „hoch“, „mittel“ und „niedrig“ eingeteilt. Mit 17 Unternehmen erreichte knapp die Hälfte der DAX 40-Konzerne die Kategorie „hoch“ (Vorjahr: 14). Zu diesen zählen die Best-Practice-Berichte der Deutsche Telekom und des Gesundheitsdienstleisters Fresenius. Die Unternehmen Beiersdorf und Deutsche Bank erreichen lediglich eine niedrige Prognosetransparenz, da diese weder Konzernergebnis noch Segmentergebnisse quantifizieren. 19 Unternehmen legten Prognoseberichte mittlerer Transparenz vor (Vorjahr: 23).&#160;</p> <p>Insgesamt ergibt sich somit im Vorjahresvergleich ein ambivalentes Bild: Einerseits erreichen mehr Unternehmen die höchste Transparenzkategorie, andererseits gibt es zugleich neue negative Bewertungen am unteren Ende der Skala. Die mittlere Kategorie verliert entsprechend an Gewicht. In Anbetracht der zentralen Bedeutung von Prognosen für die Orientierung am Kapitalmarkt ist diese Entwicklung genau zu beobachten.</p> <p><strong>Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW):&#160;</strong>„Anleger investieren in die Zukunft. Dabei erwarten Aktionäre quantifizierte, dem angespannten Umfeld entsprechend möglichst präzise Ergebnisprognosen. Das ist die entscheidende Währung in unsicheren Zeiten. Dabei sollten die Emittenten als originäre Informationsquelle unbedingt die Lufthoheit behalten. Informationen zu den unterstellten Basisszenarien haben hier eine höhere Bedeutung, je anfälliger das Geschäft auf externe Faktoren reagiert. Insofern wird keine Punktlandung bei der Prognose erwartet, sondern vielmehr ein konkreter, nicht zu breiter Korridor, in dem das Ergebnis landen könnte.&#160;</p> <p><strong>Jens Hecht, CFA, Managing Partner bei Kirchhoff Consult:&#160;</strong>„Selten war die Welt so sehr von Unsicherheit geprägt wie derzeit. Signale Richtung Beruhigung der Situation wechseln sich ständig mit neuen Eskalationen ab. Für Unternehmen bekommt Erwartungsmanagement somit eine noch höhere Bedeutung. Über kontinuierliche Kommunikation und begründete Aussagen können sie auch erhebliche Veränderungen der eigenen Erwartungen zur Unternehmensentwicklung abfedern. Es gilt, die Investoren mitzunehmen und ihr Vertrauen durch Transparenz zu rechtfertigen.“</p> <p><strong>Deutliche Mehrheit quantifiziert weiterhin Konzernergebnis&#160;</strong></p> <p>Das bedeutendste Kriterium in der Erhebung ist die Prognose des zukünftigen Konzernergebnisses. Wie auch im Vorjahr quantifizieren 35 Unternehmen in ihren Prognoseberichten diese Kennzahl. Ergebnisse auf Segmentebene quantifizieren 22 der 38 untersuchten DAX 40-Konzerne (Vorjahr: 22). Des Weiteren blicken fünf der Unternehmen mit einem quantifizierten Ergebnisausblick über das laufende Geschäftsjahr hinaus in die Zukunft (Vorjahr: 3).&#160;</p> <p><strong>Kein Zusammenhang zwischen Transparenz und Berichtslänge</strong></p> <p>Wie bereits in den Vorjahren zeigt auch die aktuelle Untersuchung, dass zwischen der Seitenanzahl und dem Transparenzniveau nicht zwingend ein Zusammenhang besteht. So liegt die Deutsche Telekom mit dem längsten Prognosebericht (zehn Seiten) erneut mit an der Spitze. Doch auch Konzerne wie Bayer, DHL Group, RWE und Siemens erreichen mit lediglich zwei- bis dreiseitigen Berichten ein hohes Transparenzniveau. Der diesjährige Durchschnitt liegt bei 4,2 Seiten (Vorjahr: 4,1).</p> <p><strong>Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren kommt weiterhin geringe Bedeutung zu</strong></p> <p>Der Stellenwert von nichtfinanzielle Leistungsindikatoren in Prognoseberichten bleibt weiterhin gering. Von den 38 untersuchten DAX 40-Unternehmen veröffentlichen lediglich zehn Prognosen zu nichtfinanziellen Zielgrößen. Neun dieser zehn Unternehmen quantifizieren ihre Angaben, während ein Konzern nur qualitative Informationen liefert. Damit blieb die Anzahl sowohl für die quantifizierten als auch für die qualitativen Angaben auf dem Niveau des Vorjahres.</p> <p><strong>Vincent Furnari, Managing Partner bei Kirchhoff Consult:</strong> „Ob Nachhaltigkeit Werttreiber oder Beiwerk ist, entscheidet sich nicht im Nachhaltigkeitsbericht, sondern im Prognosebericht. Dort zeigt sich, ob ein Unternehmen seine Klima- und Diversitätsziele mit derselben Verbindlichkeit prognostiziert wie Umsatz und Ergebnis. Die Vorreiter koppeln ihre Emissionsziele bereits explizit an die konjunkturelle Entwicklung und hinterlegen sie z.B. mit quantifizierten Dekarbonisierungseffekten. Dass nur zehn der DAX-40-Unternehmen Nachhaltigkeitsziele in ihrem Prognosebericht herunterbrechen, zeigt, wie selten Nachhaltigkeit bislang wirklich steuerungsrelevant geführt wird. Wer die haftungsrechtlichen Aspekte prognostischer Ziele scheut, mag gute Gründe haben. Investoren fehlen die bewertungsrelevanten Informationen trotzdem.“</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Teaser/wissen-studien-3.jpg" length="36596" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-127</guid> <pubDate>Thu, 09 Apr 2026 15:42:00 +0200</pubDate> <title>Rekorde nur im DAX: Finanzwerte überholen Autos – Mittelstand unter Druck</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/rekorde-nur-im-dax-finanzwerte-ueberholen-autos-mittelstand-unter-druck-1</link> <description>Düsseldorf/Essen/Berlin, 09. April 2026</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Teaser/wissen-studien-3.jpg" length="36596" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Die Dividendensaison 2026 offenbart ein gespaltenes Bild des deutschen Kapitalmarkts. Während die großen DAX-Konzerne neue Rekorde bei den Ausschüttungen erreichen, bleibt die Entwicklung im MDAX und SDAX deutlich verhaltener. Das ist das zentrale Ergebnis der aktuellen Dividendenstudie der FOM Hochschule und der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) unter der Leitung von Christian W. Röhl, Chief Economist der digitalen Investmentplattform Scalable Capital.</p> <p>Insgesamt werden die 160 in DAX, MDAX und SDAX enthaltenen deutschen Aktiengesellschaften in diesem Jahr rund 65 Milliarden Euro an ihre Aktionäre ausschütten. Damit liegt das Volumen knapp vier Prozent über dem Vorjahreswert. Der neue Höchststand wird jedoch ausschließlich vom DAX getragen: Dort erhöhen 28 von 40 Unternehmen ihre Dividende. Im MDAX und SDAX hingegen schütten nur rund 40 Prozent der Unternehmen mehr aus als im Vorjahr, während jede fünfte Gesellschaft ihre Dividende senkt oder ganz streicht.</p> <p>„Die Dividendensaison 2026 zeigt eine klare Zweiteilung des deutschen Kapitalmarkts. Große, international aufgestellte Konzerne behaupten sich weiterhin stark, während viele kleinere und mittlere Unternehmen deutlich stärker unter Druck stehen“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.</p> <p>Besonders auffällig ist die Verschiebung innerhalb der Branchen: In ihrer Bedeutung für das Dividenden-Aufkommen wurden die Automobil-Aktien inzwischen von den Finanzwerten überholt. Versicherungen, Banken und Finanzdienstleister repräsentieren inzwischen mehr als ein Viertel der gesamten Ausschüttungen und kompensieren damit die Schwäche des Auto-Sektors. Während BMW seine Dividende leicht anhebt, kürzen Volkswagen, Mercedes-Benz und Porsche ihre Ausschüttungen teils deutlich. Insgesamt ist die Dividendensumme der Automobilbranche im Vergleich zu 2024 um rund ein Drittel zurückgegangen.</p> <p>„Dass die Schlüsselindustrie Automobil an Bedeutung verliert und durch den Finanzsektor ersetzt wird, ist mehr als eine Momentaufnahme. Das zeigt aber vor allem, wie stark sich die wirtschaftlichen Gewichte in Deutschland derzeit verschieben“, so Christian W. Röhl.</p> <p>Die Studie macht zudem deutlich, dass sich die Lage großer Konzerne zunehmend von der Situation vieler kleinerer und mittlerer börsennotierter Unternehmen abkoppelt. Während DAX-Unternehmen aufgrund ihrer globalen Aufstellung und stabilen Ertragsbasis vielfach robuste Ausschüttungen ermöglichen, gelingt dies im MDAX, SDAX und bei Nebenwerten deutlich seltener. Unterhalb der großen Indizes zahlt weiterhin mehr als die Hälfte der Unternehmen überhaupt keine Dividende.</p> <p>„Gerade im Mittelstand spiegeln sich die strukturellen Schwächen des Standorts Deutschland besonders deutlich wider. Ein attraktiver Kapitalmarkt braucht aber Breite, nicht nur einige wenige starke Großkonzerne“, betont Prof. Dr. Dr. Eric Frère, Leiter des isf Institute for Strategic Finance der FOM Hochschule.</p> <p>Trotz des gestiegenen Gesamtvolumens bleibt das Bild insgesamt verhalten. Die Dividendendynamik liegt weiterhin unter früheren Boomphasen, und die Unternehmen agieren bei ihren Ausschüttungen überwiegend vorsichtig. Die Dividendensaison 2026 steht damit eher für Stabilität als für Aufbruch.</p> <p>Zu den größten Dividendenzahlern zählen wie im Vorjahr Allianz, Deutsche Telekom und Siemens. Sie stehen exemplarisch für jene großen, ertragsstarken Unternehmen, die ihren Aktionären auch in einem anspruchsvollen Umfeld Verlässlichkeit bieten – ähnlich wie die Münchener Rück, SAP und Henkel, die zu den nur lediglich neun deutschen Unternehmen zählen, die ihre Dividende je Aktie in den vergangenen 25 Jahren nie gesenkt, sondern meistens erhöht haben. Die längste Serie von Anhebungen verzeichnet derweil der im MDAX gelistete Schmierstoff-Hersteller Fuchs, der seine Ausschüttung nun zum 24. Mal in Folge steigert; es folgt der Foto-Dienstleister Cewe mit einem Track Record von 17 Anhebungen hintereinander.</p> <p>„Die Zahlen sind insgesamt solide, aber sie sind auch ein Warnsignal. Wenn sich die Kluft zwischen großen und kleineren börsennotierten Unternehmen weiter vergrößert, leidet langfristig die Attraktivität des gesamten Kapitalmarktstandorts Deutschland“, so Scalable-Chief Economist Röhl abschließend.</p> <p><a href="/fileadmin/Redaktion/Dokumente/PDF/Publikationen/DSW-Dividendenstudien/Dividendenstudie_Deutschland_2026.pdf"><strong>Die vollständige Studie mit zahlreichen Info-Graphiken finden Sie hier.</strong></a></p> <p><strong>Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen </strong><a href="https://www.dsw-info.de/ueber-uns/team/" target="_blank"><strong>DSW-Mitarbeiter</strong></a><strong>.</strong></p> <p><strong>Ansprechpartner für die Presse: </strong><a href="mailto:erik.bethkenhagen@dsw-info.de"><strong>Erik Bethkenhagen, Pressesprecher</strong></a></p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Teaser/wissen-studien-3.jpg" length="36596" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-125</guid> <pubDate>Fri, 27 Mar 2026 15:28:00 +0100</pubDate> <title>DSW-Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht: Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktien verstößt gegen Gleichheitsgrundsatz</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/dsw-stellungnahme-fuer-das-bundesverfassungsgericht-verlustverrechnungsbeschraenkung-fuer-aktien-verstoesst-gegen-gleichheitsgrundsatz</link> <description>Düsseldorf, 27. März 2026</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Teaser/dsw-quellensteuer-erstattung-formulare-920x518.jpg" length="49046" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) hat im Rahmen einer vom Bundesverfassungsgericht angefragten verfassungsrechtlichen Stellungnahme ihre deutliche Kritik an der steuerlichen Behandlung von Aktienverlusten bekräftigt und dem Bundesverfassungsgericht übermittelt. Im Zentrum steht § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG, der aus DSW-Sicht nicht mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes vereinbar ist.</p> <p>„Nach unserer Auffassung führt die geltende Regelung zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung von Privatanlegern. Während Verluste aus anderen Kapitalanlagen weitgehend verrechnet werden können, unterliegen Verluste aus der direkten Anlage in Aktien besonderen Einschränkungen. Dies benachteiligt ausgerechnet jene Anleger, die sich unmittelbar und unternehmerisch an Gesellschaften beteiligen. Aus Sicht der DSW ist dies gerade deshalb nicht folgerichtig, weil die Direktaktie nicht nur der Vermögensanlage dient, sondern zugleich eine unmittelbare Mitverantwortung am wirtschaftlichen Geschehen des Unternehmens vermittelt“, sagt Paul Maares, Referent für Kapitalmarktrecht bei der DSW.</p> <p><strong>Keine steuerlich Schlechterstellung!</strong></p> <p>Aktien und andere kapitalmarktbezogene Anlageformen – wie Fonds, Zertifikate oder Optionen – sind wirtschaftlich vergleichbar, da sie gleichermaßen der Erzielung von Kapitaleinkünften dienen. Gleichzeitig sind Aktien jedoch rechtlich sogar höherwertig, da sie neben Renditechancen auch Mitgliedschaftsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten vermitteln. Eine steuerliche Schlechterstellung ist daher weder folgerichtig noch sachlich gerechtfertigt.</p> <p>Darüber hinaus sieht die DSW in der Regelung eine Beeinträchtigung der Anlagefreiheit. Die eingeschränkte Verlustverrechnung setzt Fehlanreize und kann Privatanleger dazu bewegen, auf andere – teils riskantere oder kostenintensivere – Anlageprodukte auszuweichen. Dies steht im Widerspruch zu politischen Zielen wie der Stärkung der Aktienkultur und der privaten Altersvorsorge.</p> <p><strong>Attraktivität des Kapitalmarkts wird geschwächt</strong></p> <p>Auch wirtschaftspolitisch bewertet die DSW die Vorschrift kritisch: Die steuerliche Benachteiligung der Direktanlage in Aktien schwächt die Attraktivität des Kapitalmarkts in Deutschland und kann langfristig die Eigenkapitalfinanzierung von Unternehmen beeinträchtigen.<strong> </strong>Nach Auffassung der DSW gilt dies insbesondere für Gesellschaften, die auf eine breite Basis privater Aktionärinnen und Aktionäre angewiesen sind oder eine solche gezielt aufbauen wollen.</p> <p>Die vom Gesetzgeber angeführten Haushaltsrisiken hält die DSW für nicht ausreichend belegt. Es fehlt an empirischen Nachweisen dafür, dass Aktienverluste typischerweise zu erheblichen Steuermindereinnahmen führen. Vielmehr handelt es sich um eine pauschale Annahme, die keine dauerhafte Schlechterstellung einer Anlageform rechtfertigt. Die DSW betont zudem, dass die Regelung auch langfristig orientierte Privatanleger trifft, die keinerlei Gestaltungsmissbrauch betreiben.</p> <p>„Insgesamt kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Verlustverrechnungsbeschränkung bei Aktien gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt und verfassungswidrig ist. Wir fordern daher, die Regelung für unvereinbar mit dem Grundgesetz zu erklären und die steuerliche Verrechnung von Verlusten, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, entsprechend auf alle Kapitalerträge auszuweiten, um die Direktanlage nicht weiter zu sanktionieren“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.&#160;</p> <p><strong>Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen </strong><a href="https://www.dsw-info.de/ueber-uns/team/" target="_blank"><strong>DSW-Mitarbeiter</strong></a><strong>.</strong></p> <p><strong>Ansprechpartner für die Presse: </strong><a href="mailto:erik.bethkenhagen@dsw-info.de"><strong>Erik Bethkenhagen, Pressesprecher</strong></a></p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Teaser/dsw-quellensteuer-erstattung-formulare-920x518.jpg" length="49046" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-122</guid> <pubDate>Thu, 05 Mar 2026 11:43:00 +0100</pubDate> <title>DSW und die schweizerische Ethos Stiftung fordern Präsenz- oder Hybridhauptversammlungen</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/dsw-und-die-schweizerische-ethos-stiftung-fordern-praesenz-oder-hybridhauptversammlungen</link> <description>Düsseldorf / Zürich, 5. März 2026</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/dsw-aktionaere-920x530.jpg" length="55698" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Während mittlere und kleinere Unternehmen in der Mehrheit zur Präsenzhauptversammlung zurückgekehrt sind, entscheiden sich nach wie vor verschiedene DAX-Unternehmen für das ausschließlich virtuelle Hauptversammlungsformat. Dieses Format wird in anderen europäischen Ländern kaum genutzt. Vor diesem Hintergrund fordert eine Gruppe von Investoren von den größten betroffenen DAX-Unternehmen, die physische Präsenz an ihren Hauptversammlungen zuzulassen. Die Gruppe umfasst die DSW und ihren Schweizer Partner Ethos sowie deren Mitglieder und Kunden des Ethos Engagement Pools International und der Ethos Engagement Services und wird von Shareholders for Change und dem europäischen Verband BETTER FINANCE unterstützt. Die Unterzeichner dieser Kampagne verwalten Vermögen von insgesamt 468 Milliarden Euro.</p> <h3>Aktionäre: Klare Präferenz für Präsenz</h3> <p><a href="/fileadmin/Redaktion/Dokumente/PDF/Publikationen/DSW-HV-Report/DSW-Hautptversammlung-Report-2025.pdf" target="_blank">Der DSW HV-Report 2025 (dsw-info.de)</a> zeichnet ein klares Bild: Aktionäre, die aktiv von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen wollen, setzen mehrheitlich auf die persönliche Teilnahme. Im DAX erreichten Präsenzhauptversammlungen 2025 eine durchschnittliche Beteiligungsquote von knapp 70 Prozent, rund sieben Prozentpunkte mehr als bei virtuellen Formaten mit etwa 63 Prozent. Zudem ist die Präsenz in virtuellen Hauptversammlungen seit 2023 kontinuierlich gesunken. „Das widerspricht der häufig geäußerten These, digitale Formate seien für Aktionäre attraktiver. Tatsächlich zeigen die Zahlen, dass viele Anteilseigner mit dem virtuellen Format fremdeln", so Christiane Hölz, Geschäftsführerin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW).</p> <h3>Deutschland nicht im Trend</h3> <p>„Deutschland ist das einzige Land in Europa, in dem mehrere Unternehmen auch nach der Corona-Pandemie rein virtuelle Hauptversammlungen abhalten. Ein hybrides Format würde dem Aktionariat die Wahlfreiheit zwischen physischer und virtueller Teilnahme sowie den direkten Austausch mit Vorstand und Aufsichtsrat gewähren“, sagt Vincent Kaufmann, Direktor der Ethos Stiftung. Für die Unterzeichner gehören die Präsenzhauptversammlung oder die hybride Form zur Best Practice im Bereich Corporate Governance.</p> <p>Die DSW, Ethos und die unterzeichnenden Investoren werden die Entscheidung des Unternehmens zum Format der Hauptversammlung bei ihren Abstimmungsentscheidungen zur Entlastung des Vorstands und ggf. des Aufsichtsrats auf der Hauptversammlung 2026 berücksichtigen.</p> <p>Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen <a href="/die-dsw/team">DSW-Mitarbeiter</a>.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/dsw-aktionaere-920x530.jpg" length="55698" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-123</guid> <pubDate>Thu, 26 Feb 2026 11:51:00 +0100</pubDate> <title>DSW prüft Verantwortlichkeiten und mögliche Schadens&amp;shy;ersatz&amp;shy;ansprüche bei Gerresheimer</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/dsw-prueft-verantwortlichkeiten-und-moegliche-schadensersatzansprueche-bei-gerresheimer</link> <description>Düsseldorf, 26. Februar 2026</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/aktionaersrechte-920x530.jpg" length="24514" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Nach mehreren Gewinnwarnungen, der Einräumung eines Bilanzierungsfehlers im Zusammenhang mit einer angekündigten Anlassprüfung der BaFin sowie massiven Kursverlusten in der Folge, hat die Börsenaufsichtsbehörde BaFin nunmehr angekündigt, ihre Prüfungshandlungen bei der Gerresheimer AG auf weitere Bilanzierungstatbestände in Bezug auf den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023/2024 sowie den Halbjahresbericht für das erste Halbjahr 2025 auszuweiten.</p> <p>Bereits in den vergangenen Monaten hat sich die DSW intensiv mit der Verantwortlichkeit der Organe – konkret des ehemaligen Vorstandes sowie der Mitglieder des Aufsichtsrates, insbesondere des Prüfungsausschusses – auseinandergesetzt und hierzu ein Gutachten eingeholt.</p> <p>„Mit der nun angekündigten Ausweitung der BaFin-Prüfung auf weitere Sachverhalte sieht die DSW nunmehr ein Maß erreicht, das eine koordinierte Prüfung und Geltendmachung möglicher Schadensersatzansprüche im Interesse betroffener Aktionäre erforderlich erscheinen lässt“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.</p> <p>Die DSW ruft daher betroffene Aktionäre der Gerresheimer AG dazu auf, sich zu organisieren.</p> <p>Betroffene Aktionäre können sich per E-Mail bei der DSW unter <a href="mailto:kontakt@dsw-info.de">kontakt@dsw-info.de</a> kostenfrei registrieren und werden über einen fallbezogenen Newsletter fortlaufend informiert.</p> <p>Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen <a href="/die-dsw/team">DSW-Mitarbeiter</a>.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/aktionaersrechte-920x530.jpg" length="24514" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-124</guid> <pubDate>Mon, 09 Feb 2026 11:54:00 +0100</pubDate> <title>SPD torpediert bewusst private Altersvorsorge und trifft damit die Mitte der Gesellschaft</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/spd-torpediert-bewusst-private-altersvorsorge-und-trifft-damit-die-mitte-der-gesellschaft</link> <description>Düsseldorf / Berlin, 9. Februar 2026</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/deutsche-wirtschaft-920x530.jpg" length="35666" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Die Pläne der SPD, künftig neben Erwerbseinkommen auch Kapitaleinkünfte stärker zur Finanzierung des Gesundheitswesens heranzuziehen, würden die private Altersvorsorge spürbar unattraktiver machen. Betroffen wären gerade diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die eigenverantwortlich zusätzlich zur gesetzlichen Rente vorsorgen.</p> <p>„Damit würde ausgerechnet jene - dringend notwendige - Eigeninitiative belastet und konterkariert, die viele Bürgerinnen und Bürger in der Vergangenheit gezeigt haben oder künftig zeigen wollen und sollen – nämlich zusätzlich zur gesetzlichen Rente für das Alter vorzusorgen“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW. „Wer über Jahre und Jahrzehnte vorsorgt, trägt Verantwortung für sich selbst und entlastet langfristig die Sozialsysteme. Deshalb wäre es ein falsches Signal, private Vorsorge durch zusätzliche Abgaben oder steuerähnliche Belastungen zu schwächen. Richtig wäre es vielmehr allein, diese zu unterstützen und zu fördern.“</p> <p>Die SPD-Pläne treffen zudem die Mitte der Gesellschaft: Millionen Sparerinnen und Sparer sorgen Schritt für Schritt für ihre Rente, Pflege, Wohneigentum und finanzielle Sicherheit im Alter vor. Diese Bemühungen will die SPD nun belasten, anstatt endlich eine nachhaltige Reform des Gesundheitswesens anzugehen.</p> <p>„In der Sache wirken die Vorschläge wie eine zusätzliche Steuerbelastung auf Kapitalerträge. Dann sollte dies auch transparent so benannt werden, statt über Umwege die private Vorsorge zu schwächen“, so Tüngler.</p> <p>Gerade jetzt braucht es vor diesem Hintergrund ein klares Signal von CDU und CSU für Eigenverantwortung, für die private Vorsorge und gegen eine weitere Belastung derjenigen, die nicht auf den Staat warten, sondern selbst Verantwortung übernehmen.</p> <p>Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen <a href="/die-dsw/team">DSW-Mitarbeiter</a>.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/deutsche-wirtschaft-920x530.jpg" length="35666" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-121</guid> <pubDate>Thu, 18 Dec 2025 16:19:00 +0100</pubDate> <title>Vergütung von DAX-Aufsichtsräten: Moderat mehr</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/verguetung-von-dax-aufsichtsraeten-moderat-mehr</link> <description>Düsseldorf, 18. Dezember 2025 – Die Vergütung für DAX-Aufsichtsräte ist im vergangenen Jahr um moderate 4,4 Prozent auf insgesamt 128,2 Millionen Euro gestiegen (Vergleich auf Basis der Indexzusammensetzung zum 31. August 2025). </description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/News/vorstandsverguetungsstudie-920x530.jpg" length="33763" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Ein Aufsichtsratsvorsitzender im DAX verdiente durchschnittlich 436.106 Euro (+3,8 Prozent), ein ordentliches Aufsichtsratsmitglied 131.433 Euro (+3,0 Prozent). Ein stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender kam 2024 auf durchschnittlich 286.738 Euro (+3,6 Prozent), ein Vorsitzender des Prüfungsausschusses auf 253.120 Euro (+3,4 Prozent).</p> <p>Die höchste Gesamtvergütung erhielt wie im Vorjahr der Aufsichtsrat von Volkswagen. Insgesamt wurden rund 7,8 Millionen Euro an die Mitglieder des 20-köpfigen Gremiums ausgezahlt (+4,4 Prozent). Danach folgen die Deutsche Bank (ebenfalls rund 7,8 Millionen Euro, +5,0 Prozent) und BMW (rund 5,8 Millionen Euro, +0,3 Prozent). Top-Verdiener unter den Aufsichtsratsvorsitzenden war erneut Alexander Wynaendts von der Deutschen Bank mit 950.000 Euro (+2,2 Prozent), gefolgt von Michael Diekmann von der Allianz (758.000 Euro, -0,1 Prozent und Hans Dieter Pötsch von Volkswagen (679.000 Euro, +0,4 Prozent).</p> <p>Dies sind Ergebnisse der „Aufsichtsratsvergütungsstudie 2025“, durchgeführt von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW).</p> <p>„Die Aufsichtsratsvergütung im DAX ist 2024 zwar erneut gestiegen, von einer starken Dynamik kann aktuell jedoch keine Rede sein – auch mit Blick auf die Mehrheit der in den Hauptversammlungen 2025 gefassten Beschlüsse zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder“, sagt Frederik Beckendorff, Landesgeschäftsführer Nordrhein-Westfalen der DSW. „Der Anstieg der Gesamtvergütung speiste sich vor allem aus höheren Grundvergütungen und deutlich gestiegenem Sitzungsgeld, während die Ausschussvergütung dagegen stagnierte. Gerade vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung der Ausschussarbeit ist diese Entwicklung überraschend.“</p> <h3>Nur noch fix</h3> <p>Die bestbezahlte Aufseherin im DAX war 2024 Birgit Steinborn von Siemens mit 452.000 Euro. Damit liegt sie in der Gesamtrangliste lediglich auf Platz 22. Es folgen Mayree Clark, Michele Trogni und Dagmar Valcárcel von der Deutschen Bank mit jeweils 450.000 Euro.</p> <p>Die Gesamtvergütung im DAX war wie folgt strukturiert: 68,7 Prozent entfielen auf die Grundvergütung (2023: 67,9 Prozent), 23,6 Prozent auf die Ausschussvergütung (2023: 24,5 Prozent) und 5,2 Prozent auf das Sitzungsgeld (2023: 4,9 Prozent). Variable Vergütungsbestandteile werden von den DAX-Unternehmen seit dem Geschäftsjahr 2023 nicht mehr geleistet. 2,5 Prozent der Vergütung entfielen auf die sonstige Vergütung, die vor allem aus Konzernmandaten entstammt (2023: 2,6 Prozent).</p> <p>Der größte Zuwachs in der Vergütung konnte im DAX bei Fresenius Medical Care mit +93,6 Prozent auf rund 3,0 Millionen Euro festgestellt werden. Dieser erklärt sich vornehmlich mit dem 2023 beschlossenen Rechtsformwechsel von der KGaA zur AG und der damit verbundenen Erweiterung des Aufsichtsrates von sechs auf zwölf Mitglieder. Zudem war durch die Hauptversammlung 2024 des Unternehmens eine Erhöhung der Vergütung zum 1. Juli 2024 beschlossen worden.</p> <p>Den zweitstärksten Vergütungsanstieg verzeichnete Siemens Healthineers mit +61,9 Prozent auf rund 2,7 Millionen Euro. Den dritthöchsten Zuwachs mit +60,0 Prozent auf rund 1,5 Millionen Euro gab es bei Merck.</p> <p>Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen <a href="/die-dsw/team">DSW-Mitarbeiter</a>.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/News/vorstandsverguetungsstudie-920x530.jpg" length="33763" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-120</guid> <pubDate>Wed, 10 Dec 2025 16:13:00 +0100</pubDate> <title>DSW-HV-Report 2025: Aktionäre nehmen es persönlich</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/dsw-hv-report-2025-aktionaere-nehmen-es-persoenlich</link> <description>Düsseldorf, 10. Dezember 2025 - Aktionäre bevorzugen weiterhin klar die persönliche Teilnahme an Hauptversammlungen, wenn sie ihr Stimmrecht wahrnehmen möchten. Im DAX lag die durchschnittliche Präsenz bei Präsenzhauptversammlungen in 2025 bei knapp 70 Prozent und damit deutlich über der von virtuellen Hauptversammlungen mit rund 63 Prozent.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/News/hauptversammlungs-saison-920x530.jpg" length="53424" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Besonders auffällig ist, dass die Präsenz bei virtuellen Hauptversammlungen seit 2023 sogar zurückgegangen ist. „Das passt so gar nicht zu der oft hervorgebrachten Behauptung, digitale Formate seien attraktiver. Es zeigt im Gegenteil, dass viele Aktionäre mit dem virtuellen Ablauf nicht zufrieden sind“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW).</p> <p>Hinzu kommt: Obwohl einige Unternehmen 2025 Verbesserungen eingeführt haben, wie beispielsweise frühere Öffnungen des Wortmeldetischs oder zusätzliche Techniktests, bleibt die technische Stabilität ein großes Problem der virtuellen Hauptversammlung. Der Anteil störungsfreier virtueller Veranstaltungen sank von 77 Prozent im Vorjahr auf 69 Prozent in 2025. In fast jeder dritten virtuellen Hauptversammlung kam es zu Unterbrechungen, eingefrorenen Bildern oder Tonproblemen.</p> <p>Dies sind Ergebnisse des aktuellen „HV-Reports 2025“, für den die DSW Angaben zu mehr als 1.100 Hauptversammlungen der vergangenen drei Jahre ausgewertet hat.</p> <h3>Mehrheit in Präsenz – außer in DAX und MDAX</h3> <p>Insgesamt hielten auch in 2025 deutlich mehr Unternehmen ihre Hauptversammlung im Präsenzformat als im virtuellen Format ab: 65 Prozent der von der DSW untersuchten Gesellschaften ließen ihre Hauptversammlung 2025 als Präsenzveranstaltung stattfinden (2024: 67 Prozent, 2023: 61 Prozent).</p> <p>Das vorwiegend gewählte Format der Hauptversammlung unterscheidet sich aber nach Indexzugehörigkeit. 67 Prozent der DAX- sowie 57 Prozent der MDAX-Unternehmen trafen sich mit ihren Eigentümern via Bildschirm. Demgegenüber bevorzugte die Mehrheit der Unternehmen im SDAX (64 Prozent) sowie der Unternehmen, die keinem der drei großen Auswahlindizes angehören (75 Prozent), in 2025 den persönlichen Austausch im Rahmen des Präsenzformats. Keine der betrachteten Gesellschaften wählte das vollumfängliche hybride Hauptversammlungsformat.</p> <p>Im DAX hat sich die Anzahl der Unternehmen, die ihre Hauptversammlung im Präsenzformat durchführen, jedoch leicht erhöht. So wechselten BMW AG, Commerzbank AG und Deutsche Börse AG von der virtuellen Hauptversammlung zur Präsenzhauptversammlung, während nur BASF SE und SAP SE den umgekehrten Weg wählten und aus dem Präsenzformat in das virtuelle Format wechselten.</p> <h3>Virtueller Klärungsbedarf</h3> <p>Beim Frageverhalten zeigen sich klare Unterschiede. In Präsenzhauptversammlungen werden von den Aktionären meist weniger Fragen gestellt und der Austausch wirkt direkter. Bei virtuellen Hauptversammlungen (besonders im DAX) kommt es dagegen regelmäßig zu sehr hohen Fragevolumina. In 63 Prozent aller digitalen DAX-Hauptversammlungen wurden 2025 mehr als 100 Fragen gestellt, in Präsenz traf dies nur auf 31 Prozent der Fälle zu.</p> <p>„Das deutet darauf hin, dass im virtuellen Format mehr Klärungsbedarf entsteht, weil spontane Rückfragen schwerer und echte Debatten nahezu unmöglich sind. Viele Aktionäre empfinden zudem die digitalen Treffen als weniger verbindlich und geeignet, um eine ernsthafte Diskussion zu führen“, so Tüngler.</p> <h3>Virtuelle HV hat Terminnot nicht entschärft</h3> <p>Die enorme Konzentration der Termine wird für Anleger mehr und mehr zum Problem. Besonders im Mai 2025, insbesondere in der Kalenderwoche 20 mit 44 Veranstaltungen, fanden extrem viele Hauptversammlungen gleichzeitig statt. Die beiden Spitzentage waren der 22. Mai und 4. Juni 2025 mit jeweils 14 Hauptversammlungen. Am 14. und 27. Mai 2025 waren es jeweils 13 Hauptversammlungen.</p> <p>Für aktive Aktionäre, besonders für Privatanleger, ist das ein massives Hindernis. Die ursprünglich als zeitsparend gedachte virtuelle Hauptversammlung ist damit in der Realität oft nicht leichter zugänglich, sondern führt eher zu Terminkollisionen und einer geringeren Beteiligung.</p> <p>Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen <a href="/die-dsw/team">DSW-Mitarbeiter</a>.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/News/hauptversammlungs-saison-920x530.jpg" length="53424" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-119</guid> <pubDate>Tue, 30 Sep 2025 16:09:00 +0200</pubDate> <title>BGH-Entscheidung positiv für DSW-Sonderprüfung zum Dieselskandal</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/bgh-entscheidung-positiv-fuer-dsw-sonderpruefung-zum-dieselskandal</link> <description>Düsseldorf / Wolfsburg, 30. September 2025 - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Beschluss der Hauptversammlung der Volkswagen AG im Zusammenhang mit dem Dieselskandal bezüglich Zustimmung zum Deckungsvergleich für nichtig erklärt. Das höchste deutsche Zivilgericht erklärte am Dienstag die Zustimmung der Aktionäre zu einem Deckungsvergleich mit den Manager-Haftpflichtversicherern wegen Gesetzesverstoßes für nichtig (Az. II ZR 154/23). </description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/News/baywa-krise-920x530.jpg" length="37450" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Damit ist nicht nur die von Volkswagen vereinbarte Absicherung gegen mögliche Schadensersatzansprüche durch die Versicherer unwirksam. Vielmehr ist damit auch die zuletzt bemühte Argumentation der Volkswagen AG gegen die DSW-Sonderprüfung abgeschnitten, wonach wegen des Haftungsverzichtes der Hauptversammlung die Sonderprüfung kein Rechtsschutzbedürfnis mehr habe.</p> <p>„Mit dem heutigen Beschluss des BGH besteht für die von uns verfolgte Sonderprüfung unzweifelhaft ein Rechtsschutzbedürfnis, denn der mit dem Verfahren beim BGH angegriffene Haftungsvergleich ist damit vom Tisch. Darüber hinaus haben wir diese Argumentation von Volkswagen stets als verzweifelten Versuch eingestuft, um die Sonderprüfung herumzukommen. Denn auch ohne Regressansprüche gegen die verantwortlichen Manager haben wir - wie bereits 2016 im Falle der Sonderprüfung bei der Deutschen Bank - argumentiert, dass es nicht nur um Regress, sondern auch um personelle Folgen und Lehren beim Volkswagen Konzern geht, etwa im Wege von Disziplinarmaßnahmen oder erforderliche Anpassungen des Risikomess- und -steuerungssystems von Volkswagen. Wir gehen davon aus, dass nun auch dieses Hintertürchen von Volkswagen gegen die Sonderprüfung geschlossen ist“, sagt Ulrich Hocker, Präsident der DSW.</p> <p>Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen <a href="/die-dsw/team">DSW-Mitarbeiter</a>.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/News/baywa-krise-920x530.jpg" length="37450" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-19</guid> <pubDate>Mon, 15 Sep 2025 09:43:00 +0200</pubDate> <title>Ceconomy: Delistingangebot kommt für freie Aktionäre zur Unzeit</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/ceconomy-delistingangebot-kommt-fuer-freie-aktionaere-zur-unzeit</link> <description>Düsseldorf, 15. September 2025 - Das Übernahmeangebot des chinesischen Tech-Unternehmens JD.com für die Ceconomy AG in Höhe von 4,60 scheint aus Sicht der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) prinzipiell akzeptabel. </description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/dsw-aktionaere-920x530.jpg" length="55698" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>„Schaut man sich den Kursverlauf seit Jahresbeginn an, erscheint das Angebot auf den ersten Blick recht gut. Allerdings ist das auch eine Frage der Perspektive. Das Angebot ist für Aktionäre, die bereits vor längerer Zeit beim Mutterkonzern von MediaMarkt und Saturn eingestiegen sind, jedoch weniger attraktiv. Unklar bleibt zudem, inwieweit die Offerte die künftige Entwicklung und mögliche Synergien angemessen widerspiegelt“, sagt Christiane Hölz, Geschäftsführerin der DSW. Hier sind die Erwartungen an die Zukunft doch besser als es das Angebot derzeit widerspiegelt.</p> <p>„So ist die Ceconomy aus Sicht der DSW wirtschaftlich auf einem guten Weg, hat seine Aktionäre wieder stärker mitgenommen und deutlich an Glaubwürdigkeit gewonnen. Sollte es nach einem erfolgreichen Angebot zu einem Delisting kommen, könnten private Anleger von weiteren Wertsteigerungen kaum noch profitieren – zugleich nähmen Liquidität und Transparenz am Kapitalmarkt deutlich ab“, so Hölz.</p> <p>„Mit Blick auf das im Referentenentwurf vorliegende Standortfördergesetz, das für Delistings wieder ein Spruchverfahren vorsieht, betrachten wir es zudem äußerst kritisch, dass hier ein Großinvestor noch kurz vor Toresschluss Fakten schaffen möchte.“&#160;<br>Zukünftig wird es wieder möglich sein, ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit von Delistingangeboten durchzuführen. Die DSW hatte 2002 ein derartiges Verfahren zur Überprüfung der Angebotshöhe im Falle der Macrotron AG erstritten. Mit der Frosta-Entscheidung im Jahre 2013 hatte der Bundesgerichtshof der Überprüfbarkeit von derartigen Angeboten eine Absage erteilt. Nunmehr steuert der Gesetzgeber endlich nach, nachdem bereits die Ampelkoalition gesetzgeberisch in eine ähnliche Richtung vorgestoßen war.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/dsw-aktionaere-920x530.jpg" length="55698" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-23</guid> <pubDate>Tue, 29 Jul 2025 10:15:00 +0200</pubDate> <title>DSW-Vorstandsvergütungsstudie 2025</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/dsw-vorstandsverguetungsstudie-2025</link> <description>Düsseldorf, 29. Juli 2025</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/vorstandsverguetungsstudie-920x530.jpg" length="33763" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<h3>Teilnehmer</h3> <p><strong>Prof. Dr. rer. pol. Jürgen Ernstberger</strong>, Technische Universität München, Lehrstuhl für Financial Accounting</p> <p><strong>Prof. Dr. Maximilian Blaschke</strong>, Technische Universität München, Lehrstuhl für Controlling</p> <p><strong>Marc Tüngler</strong>, DSW-Hauptgeschäftsführer</p> <p><strong>Christiane Hölz</strong>, Geschäftsführerin und Vergütungsexpertin der DSW</p> <p><strong>Erik Bethkenhagen</strong>, DSW-Pressesprecher</p> <hr> <p><i>Es gilt das gesprochene Wort</i></p> <p>(Redner: <strong>Marc Tüngler</strong>)</p> <p>Meine Damen und Herren,</p> <p>ich darf Sie herzlich zur Pressekonferenz anlässlich der Vorstellung unserer aktuellen Vorstandsvergütungsstudie 2025 begrüßen.</p> <p>In diesem Jahr legen wir die Vergütungsstudie zum 26. Mal vor. Bereits im Jahr 2000 hat die DSW das erste Mal die Vorstandsgehälter deutscher Aktiengesellschaften analysiert. Die Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Controlling der TU München, der nun von Professor Blaschke geleitet wird, startete im Jahr 2007. Seit diesem Jahr ist erstmals auch der Lehrstuhl für Financial Accounting unter der Leitung von Professor Ernstberger an der Erstellung der Studie beteiligt. Auch an dieser Stelle herzlichen Dank für das hervorragende Miteinander und die tolle Zusammenarbeit in der etwas veränderten personellen Konstellation.</p> <p>Bevor meine Geschäftsführungskollegin, Frau Christiane Hölz, sowie Herr Professor Jürgen Ernstberger und Herr Professor Maximilian Blaschke die konkreten Ergebnisse unserer diesjährigen Vergütungsstudie vorstellen, möchte ich einige Aspekte beleuchten, die für uns von übergeordneter Bedeutung sind.</p> <p>Wohl kaum ein Managementthema bewegt die Gemüter so sehr und das in schöner Regelmäßigkeit wie die Vorstandsvergütung börsennotierter Unternehmen. Eilen die Topmanager von Rekord zu Rekord im eigenen Geldbeutel, während Inflation und hohe Energiepreise das tägliche Leben der Menschen im Land erschweren, ist die Empörung besonders groß. Und tatsächlich klafft die Schere zwischen Vorständen und Mitarbeitenden in der Vergütung kontinuierlich auseinander.</p> <p>So liegt die durchschnittliche Gesamtvergütung eines Vorstandsmitglieds der DAX-Unternehmen im Vergleich zu den durchschnittlichen Personalaufwendungen pro Mitarbeiter – die sogenannte Vertikalität – beim Faktor 41 (2023: Faktor 40). Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Vorstandsvergütungen im Vergleich zum durchschnittlichen Personalaufwand pro Mitarbeiter im Vergleich zum Vorjahr relativ stärker gestiegen sind. Darüber hinaus hat sich die Zusammensetzung des DAX gegenüber dem Vorjahr geringfügig verändert. Berücksichtigte man Fresenius Medical Care anstelle von Covestro in der Berechnung für 2023, steigt der Faktor auf 41.</p> <p>Allerdings haben wir in der Vergangenheit auch schon Werte über 50 gesehen. So bewegte sich die durchschnittliche Vertikalität im DAX im Zeitraum von 2014 bis 2021 relativ konstant in der Bandbreite zwischen 48 und 54. Im Jahr 2022 sank sie signifikant unter die Marke von 40 und ist nun wieder etwas angestiegen.</p> <p>Dass ein Großteil der Vorstandsvergütung inzwischen variabel und dieser variable Anteil zudem überwiegend langfristig ausgestaltet ist, wird zum einen in der öffentlichen Debatte gern übersehen. Zum anderen liegt aber gerade hier auch ein Hebel, die Schere in Zukunft wieder ein Stück weit zu schließen.</p> <p>An den Aktienkurs gekoppelte Long Term Incentives haben einen stetig wachsenden Einfluss auf die Gesamthöhe der Vorstandsvergütung. Sie wurden aber eben auch gerade eingeführt, um kurzfristige Effekte zu minimieren und mehr Nachhaltigkeit in der Performance der Topmanager für ihr Unternehmen zu belohnen. Das Stichwort ist „Pay for Performance“ (P4P).</p> <p>Denken wir das Konstrukt einmal etwas weiter, sollten nicht nur die Top-Führungskräfte in dieser Form stärker am Erfolg ihrer Arbeit partizipieren, sondern eben auch alle Mitarbeitenden, die dieses persönliche unternehmerische Risiko als Chance begreifen und annehmen. So schafft man nicht nur Chancen für jeden Einzelnen, man steigert auch die Motivation und Identifikation mit dem Unternehmen.</p> <p>Wie sieht der große Bogen in Sachen Vorstandsvergütung in diesem Jahr aus? Im Durchschnitt verdiente ein DAX-Vorstand in Deutschland im vergangenen Jahr 3,759 Millionen Euro. Das sind 3,0 Prozent mehr als 2023.</p> <p>Spitzenverdiener waren die Vorstände der Deutschen Bank, die zusammen auf ein durchschnittliches Salär von 7,095 Millionen Euro kamen. Schaut man im DAX nur auf die Vorstandsvorsitzenden, so verdienten diese durchschnittlich 5,747 Millionen Euro und damit deutlich mehr als ihre Vorstandskollegen (durchschnittliche Gesamtvergütung pro Vorstand exklusive Vorsitzende: 3,234 Millionen Euro).</p> <p>Die Vergütung der DAX-Vorstände war im Geschäftsjahr 2024 wie folgt strukturiert: 31,9 Prozent wurden als Fixvergütung gezahlt, 25,4 Prozent beliefen sich auf die kurzfristige variable Vergütung und 42,7 Prozent auf die langfristige variable Vergütung.</p> <p>Meine sehr verehrten Damen und Herren,</p> <p>wir bei der DSW sprechen oft von der magischen Schallmauer von 10 Millionen Euro als Vergütungsgrenze, die aus unserer Sicht vertretbar ist. Diese wurde im Jahr 2024 gleich zweimal gerissen.</p> <p>Dr. Oliver Blume (Volkswagen) verdiente mit einer Gesamtvergütung von 10,599 Millionen Euro im DAX am meisten. 74,7 Prozent seiner Vergütung entfallen auf variable Vergütungsbestandteile. Aufgrund der Konzernbetrachtung enthält dieser Wert auch die Vergütung, welche durch die Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der Porsche AG (einem Tochterunternehmen der Volkswagen AG) verdient wurde.</p> <p>Es folgen Bjørn Gulden (Adidas) mit 10,317 Millionen Euro und Christian Sewing (Deutsche Bank) mit 9,866 Millionen Euro. Auf den Plätzen vier und fünf liegen Christian Klein (SAP) mit 9,268 Millionen Euro und Oliver Bäte (Allianz) mit 8,463 Millionen Euro.</p> <p>Erwähnenswert ist, dass der Anteil der variablen Vergütung an der Gesamtvergütung bei den fünf Top-Verdienern deutlich variiert. Während die Gesamtvergütung von Christian Klein (SAP) 2024 zu 84,4 Prozent aus variablen Vergütungsbestand bestand, betrugen die variablen Anteile von Christian Sewing (Deutsche Bank) und Bjørn Gulden (Adidas) nur 60,8 Prozent beziehungsweise 63,4 Prozent. Im Durchschnitt aller DAX-Vorstandvorsitzenden lag dieser Wert bei 69,9 Prozent.</p> <p>Als DSW sehen wir die 10-Millionen-Euro-Grenze weiterhin als wichtige Schallmauer. Sie ist aus unserer Sicht eine sinnvolle Marke, weil auch wichtiger Indikator für den sozialen Frieden in unserem Land. Polarisierung, Verschwörungsmythen und radikale Versammlungen am Rand der Gesellschaft gibt es wahrlich genug.</p> <p>Ein Aspekt darf jedoch nicht unerwähnt bleiben. Die 10-Millionen-Euro-Schallmauer erodiert nämlich heimlich still und leise, dafür umso massiver an anderer Stelle. Die gemäß Aktiengesetz im Vergütungssystem festzulegende Maximalvergütung liegt mittlerweile für die Vorstandsvorsitzenden im DAX im Durchschnitt bereits über dieser Marke mit rund 10,4 Millionen Euro. In 2025 haben namhafte Unternehmen weitere Erhöhungen auf den Hauptversammlungen beschließen lassen – so etwa RWE, Deutsche Telekom oder Deutsche Post. Dies sind starke Indikatoren dafür, dass die Schallmauer zukünftig vielerorts häufiger – wenn nicht sogar regelmäßig – durchbrochen werden wird.</p> <p>Mindestens ebenso wichtig wie ein symbolischer Deckel ist aus unserer Sicht aber, dass die Vergütungssysteme transparent und langfristig ausgestaltet sind. Eine hohe Vergütung ist genau dann in Ordnung, wenn die langfristigen – wie auch die kurzfristigen – Komponenten der Vorstandsvergütung an klar definierte und messbare sowie anspruchsvolle Unternehmensziele gekoppelt sind. Simpel gesagt: Die Vergütung muss in einem angemessenen und nachvollziehbaren Verhältnis zur Leistung des Vorstands stehen.</p> <p>Es ist hoffentlich deutlich geworden, dass für die DSW die Transparenz und die Verknüpfung der Vergütung mit der Unternehmensperformance ganz wichtige Maximen bei der Beurteilung der Vorstandsvergütung sind. Das hat nicht nur mit Blick auf die 10-Millionen-Euro-Schallmauer in der öffentlichen Wahrnehmung und Debatte viel mit Glaubwürdigkeit und Nachvollziehbarkeit zu tun.</p> <p>Individuell betrachtet ist die Transparenz der Vorstandsvergütung in den DAX-Unternehmen nominell tatsächlich auf einem guten Niveau. Alle Unternehmen legen die Vergütung auf Personenebene offen. Auch über die Bemessungsgrundlagen wird von den meisten Gesellschaften umfangreich berichtet.</p> <p>Jedoch mangelt es weiterhin an einer vergleichbaren Darstellung über die Gesamtheit der Unternehmen hinweg. Dies liegt vor allem an der Abschaffung der Mustertabellen des Deutschen Corporate Governance Kodex 2017 und gesetzlichen Änderungen, die den Unternehmen sehr viel Freiheit bei der Darstellung gewähren. Insgesamt hat sich die Transparenz aus Investorensicht im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert, ist aber de facto weiterhin deutlich schlechter als für die Geschäftsjahre vor 2021.</p> <p>Im DAX haben sich die Unternehmen (selbstverständlich) an die regulatorischen Anforderungen gehalten, manche berichten zudem weiterhin (zusätzlich) unter Verwendung der Kodex-Tabellen. Die Berichte umfassen in der Regel Angaben zu den einzelnen Vergütungsbestandteilen, zur Zielvergütung, zur Maximal- und Minimalvergütung, zur Zusammensetzung und Berechnung der einzelnen Komponenten sowie zu der gewährten und geschuldeten Vergütung. Der Detaillierungsgrad der Beschreibungen der individuellen Vergütungssysteme variiert allerdings zwischen den Unternehmen.</p> <p>Was also fehlt, ist eine Standardisierung der Berichte, um einen Vergleich ohne große Mühen möglich zu machen.</p> <p>Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.</p> <hr> <p>(Redner: <strong>Professor Dr. Maximilian Blaschke</strong>)</p> <p>Meine sehr verehrten Damen und Herren,</p> <p>schaut man auf die Entwicklung der Vorstandsvergütung, so stellen wir zunächst einmal fest, dass die durchschnittliche Gesamtvergütung pro Vorstand inklusive Vorsitzenden im DAX im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 3,0 Prozent gestiegen ist. Das Median-Vorstandsgehalt stieg im selben Zeitraum um 6,5 Prozent an.</p> <p>Diese Entwicklungen unterscheiden sich dabei aber zwischen den Vergütungsbestandteilen: Gegenüber 2023 ist die Fixvergütung im Durchschnitt um 3,9 Prozent, die kurzfristige variable Vergütung nur um 1,4 Prozent und die langfristige variable Vergütung um 3,4 Prozent gestiegen.</p> <h3>Deutsche Bank an der Spitze</h3> <p>Ein Vorstandsmitglied im DAX (inklusive Vorsitzender) verdiente somit im Jahr 2024 durchschnittlich 3,759 Millionen Euro. An der Spitze finden wir die Vorstände der Deutschen Bank mit jeweils 7,095 Millionen Euro.</p> <p>Die Vorstandsvorsitzenden der DAX-Unternehmen verdienten mit durchschnittlich 5,747 Millionen Euro allerdings noch einmal deutlich mehr als ihre Vorstandskollegen (durchschnittliche Gesamtvergütung pro Vorstand exklusive Vorsitzende: 3,234 Millionen Euro).</p> <p>Spitzenverdiener in 2024 sind wie erwähnt, die Vorstandsmitglieder der Deutschen Bank. Ihre Vergütung ist im Vergleich zu 2023 um 7,8 Prozent gestiegen. Die Vorstände von Merck folgen mit 6,770 Millionen Euro auf dem zweiten Rang. Siemens Energy zahlte mit 1,243 Millionen Euro im Jahr 2024 die geringsten Bezüge im DAX, was insbesondere darauf zurückzuführen ist, dass keine variable Vergütung aufgrund der Inanspruchnahme der Bundesbürgschaften gewährt werden durfte.</p> <h3>10-Millionen-Euro-Schallmauer immer noch etablierter Deckel?</h3> <p>Im Jahr 2024 verdiente Dr. Oliver Blume (Volkswagen) mit einer Gesamtvergütung von 10,599 Millionen Euro im DAX am meisten. 74,7 Prozent seiner Vergütung besteht dabei aus variablen Vergütungsbestandteilen. Aufgrund der Konzernbetrachtung enthält dieser Wert auch die Vergütung welche durch die Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der Porsche AG (einem Tochterunternehmen der Volkswagen AG) verdient wurde.</p> <p>Es folgen Bjørn Gulden (Adidas) der nun ebenfalls mit 10,317 Millionen Euro, über der 10-Millionen-Euro-Marke liegt. Christian Sewing (Deutsche Bank) mit 9,866 Millionen Euro nähert sich dieser Marke auch immer weiter an. Auf den Plätzen vier und fünf liegen Christian Klein (SAP) mit 9,268 Millionen Euro und Oliver Bäte (Allianz) mit 8,463 Millionen Euro.</p> <p>Bei den Finanzvorständen führt James von Moltke (Deutsche Bank) erneut das Vergütungsranking an: Er erhielt eine Gesamtvergütung in Höhe von 8,372 Millionen Euro. Es folgen Dominik Asam (SAP) mit 6,213 Millionen Euro und Dr. Arno Antlitz (Volkswagen) mit 5,828 Millionen Euro auf den Rängen zwei und drei.</p> <p>Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Hiermit übergebe ich an Herrn Prof. Ernstberger.</p> <hr> <p>(Redner: <strong>Professor Dr. rer. pol. Jürgen Ernstberger</strong>)</p> <p>Vielen Dank Herr Tüngler und Herr Prof. Blaschke.</p> <p>Meine sehr verehrten Damen und Herren,</p> <p>wie stehen die Top-Manager im Vergleich zu den „normalen“ Mitarbeitenden heute da?</p> <h3>41x mehr</h3> <p>Die durchschnittliche Gesamtvergütung eines Vorstandsmitglieds der DAX-Unternehmen ist weiter leicht gestiegen und liegt im Vergleich zu den durchschnittlichen Personalaufwendungen pro Mitarbeiter beim Faktor 41 (2023: Faktor 40). Der Faktor ist somit im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Dies liegt daran, dass der durchschnittliche Personalaufwand pro Mitarbeiter im Vergleich zum Vorjahr nur leicht gestiegen ist, während die Vorstandsvergütungen ein stärkeres Wachstum verzeichneten. Des Weiteren ist die Veränderung in der DAX-Zusammensetzung ein wichtiger Grund für den Anstieg. In 2024 wurde Covestro durch Fresenius Medical Care ersetzt, welche eine höhere Vertikalität aufweisen.</p> <p>Mit Blick auf die Struktur der Vorstandsvergütung finden wir im Jahr 2024 folgendes Bild: Mit 31,9 Prozent wurde ein knappes Drittel als Fixvergütung gezahlt; 25,4 Prozent beliefen sich auf die kurzfristige variable Vergütung und 42,7 Prozent auf die langfristige variable Vergütung.</p> <p>Bei der Ausgestaltung der kurzfristigen variablen Vergütung nutzten DAX-Firmen durchschnittlich acht Kennzahlen – drei finanzielle und fünf nicht-finanzielle. Bei der langfristigen Vergütung sind es fünf Kennzahlen – zwei finanzielle und drei nicht-finanzielle. Eine interessante Beobachtung ist dabei, dass der Fokus bei der kurzfristigen Vergütung vor allem auf Accounting-Kennzahlen liegt, während bei der langfristigen Vergütung kapitalmarktorientierte Kennzahlen im Vordergrund stehen.</p> <p>Die sogenannten ESG-Kriterien (Environmental, Social und Governance) spielen weiterhin eine zentrale Rolle. Auch im Geschäftsjahr 2024 haben alle 40 DAX-Unternehmen mindestens eines der drei ESG-Kriterien zur Incentivierung ihrer Vorstände verwendet. Damit wurde das Niveau aus dem Vorjahr bestätigt, in dem erstmals alle 40 DAX-Unternehmen ESG-Ziele in ihren Vergütungssystemen verankert hatten.</p> <h3>Internationale Manager verdienen mehr – Männer weiterhin auch</h3> <p>Natürlich haben wir auch in diesem Jahr die Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen sowie zwischen Deutschen und Nicht-Deutschen in den DAX-Vorständen ausgewertet. Dabei zeigt sich, dass männliche Vorstände mit durchschnittlich 4,015 Millionen Euro (inklusive Vorsitzende) 24,0 Prozent mehr als ihre weiblichen Kolleginnen verdienen, die auf 3,238 Millionen Euro (inklusive Vorsitzende) kommen. Dieser Unterschied lässt sich unter anderem auf eine Diskrepanz zwischen Männern und Frauen in der Besetzung der Funktion des beziehungsweise der Vorstandsvorsitzenden zurückführen. Betrachtet man die Vergütung exklusive Vorsitzenden, so ist der prozentuale Unterschied geringer wenngleich immer noch erheblich: Hier verdienen Männer mit durchschnittlich 3,506 Millionen Euro 12,2 Prozent mehr als Frauen mit durchschnittlich 3,126 Millionen Euro. Aufschlussreich sind auch die Ergebnisse im Hinblick auf die Nationalität. Nicht-deutsche Vorstandsmitglieder verdienen mit durchschnittlich 3,861 Millionen Euro (inklusive Vorsitzende) dieses Jahr etwas mehr als deren deutsche Kolleginnen und Kollegen, welche auf 3,789 Millionen Euro (inklusive Vorsitzende) kommen.</p> <p>Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.</p> <hr> <p>(Rednerin: <strong>Christiane Hölz</strong>)</p> <p>Vielen Dank Herr Professor Ernstberger und Herr Professor Blaschke.</p> <p>Meine sehr verehrten Damen und Herren,</p> <h3>Internationaler Vergleich</h3> <p>Im internationalen Vergleich wurden die DAX-Vorstandsvorsitzenden im Jahr 2024 erneut relativ gering vergütet. Sie lagen mit einer durchschnittlichen Gesamtvergütung von 5,747 Millionen Euro deutlich unterhalb der in der Schweiz von den SMI-Unternehmen (8,222 Millionen Euro) und auch unter der im französischen CAC 40 geleisteten Vergütung (6,390 Millionen Euro). Auch die im Euro Stoxx 50 ohne Einbeziehung der deutschen Unternehmen (ex-DE) gezahlte Durchschnittsvergütung von 7,916 Millionen Euro lag klar über dem Gehaltsniveau im DAX. Nochmals signifikant höhere Bezüge als die europäischen CEOs erhielten auch in 2024 die CEOs der in den USA im DJIA vertretenen Unternehmen (28,530 Millionen Euro).</p> <p>Der am höchsten vergütete deutsche Manager, Dr. Oliver Blume (Volkswagen), findet sich im Euro Stoxx 50 auf Rang fünf wieder. Seine Vergütung von 10,599 Millionen Euro beträgt damit weniger als die Hälfte des bestverdienenden Managers im Euro Stoxx 50: Michel Doukeris, CEO von AB InBev, erhielt für das Geschäftsjahr 2024 24,252 Millionen Euro und damit rund 51 Prozent mehr als im Vorjahr, insbesondere aufgrund eines Anstiegs seiner langfristigen variablen Vergütung.</p> <p>Blumes Vergütung mutet jedoch gegenüber der Satya Nadella, CEO von Microsoft, für 2024 gewährten Vergütung in Höhe von 73,083 Mio. Euro, die zu 90 Prozent langfristig orientiert ist, noch geradezu „niedrig“ an.</p> <p>Nicht nur bei Herrn Nadella, sondern insgesamt zeigt sich, dass die Vergütung der US-amerikanischen CEOs deutlich stärker variabel ausgestaltet und zudem noch viel stärker aktienorientiert ist als in Europa und insbesondere in Deutschland.</p> <p>DAX-Vorstandsvorsitzende erhielten im Vergleich zu den USA weiterhin einen deutlich geringeren Anteil ihrer Gesamt-vergütung aus langfristigen variablen Vergütungselementen (42,8 Prozent). Zudem ist der Anteil gegenüber dem Vorjahr (44,5 Prozent) gesunken. Im DJIA lag dieser Anteil bei 77,7 Prozent und ist vornehmlich aktienkursbasiert.</p> <p>Die durchschnittliche Gesamtvergütung der CEOs im DJIA (plus 17,1 Prozent), im Euro Stoxx 50 (ex-DE) (plus 13,8 Prozent) und im SMI (plus 8,0 Prozent) stieg im Vergleich zu 2023 stark an, während die der DAX-Vorstandsvorsitzenden annähernd unverändert blieb und die der CEOs im CAC 40 insgesamt rückläufig war (minus 4,1 Prozent). Einen entscheidenden Einfluss auf diesen Rückgang hatte allerdings der Wechsel in der CEO-Position bei Dassault Systèmes: Der neue CEO Pascal Daloz erhielt für 2024 „nur“ 15,473 Millionen Euro im Vergleich zu 46,724 Millionen Euro für seinen Vorgänger Bernard Charlès.</p> <p>Zwar erscheint – angesichts der vorgenannten Zahlen – die Vergütung deutscher CEOs im internationalen Vergleich als eher „gering“. Andererseits sehen wir, dass die mögliche Maximalvergütung in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen ist und weitere Erhöhungen bereits angekündigt wurden.</p> <p>Bei aller fachlichen Analyse drängt sich daher die Frage auf, welche Schlussfolgerungen in Deutschland aus dieser Vergütungsentwicklung gezogen werden sollten.</p> <p>Aus meiner Sicht gilt es, die Balance zwischen globaler Wettbewerbsfähigkeit, langfristiger Wertschöpfung und gesellschaftlicher Akzeptanz zu wahren.</p> <p>Mehr Transparenz bei der Darstellung der Vergütung, zum Beispiel durch ein europaweit einheitliches Reporting, wäre hier ein erster, aber wichtiger Schritt.</p> <p>Zudem sollte der Anteil der langfristig variablen Vergütung noch stärker an klar mess- und nachvollziehbare Unternehmens- und ESG-Ziele gekoppelt werden, um die internationale Attraktivität und Glaubwürdigkeit zu erhöhen.</p> <p>All dies, um sicher zu stellen, dass unsere Vergütungssysteme nicht nur verantwortungsvoll und transparent gestaltet sind, sondern auch im globalen Vergleich bestehen und Top-Talente langfristig an deutsche Unternehmen binden.</p> <h3>Viel E und S, wenig Governance</h3> <p>Damit möchte ich abschließend noch zum Thema Nachhaltigkeit kommen. Dieses hat in den vergangenen Jahren immer mehr an Relevanz gewonnen und spielt inzwischen eine zentrale Rolle in der Vorstandsvergütung. Nachhaltigkeit ist über die sogenannten ESG-Kriterien, welche sich aus Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) zusammensetzen, in den Vergütungssystemen der Unternehmen verankert.</p> <p>Dabei verfolgen die Unternehmen unterschiedliche Ansätze, um ESG-Kriterien in die kurzfristige variable Vergütung (STI) und/oder die langfristige variable Vergütung (LTI) zu integrieren. Je nach Ausgestaltung können die ESG-Kriterien einen festen Prozentanteil des STI/LTI ausmachen, als Multiplikator dienen oder in Form von Zu-/Abschlägen berücksichtigt werden.</p> <p>Im Geschäftsjahr 2024 haben, ebenso wie im Vorjahr, alle DAX-Unternehmen mindestens eine der drei ESG-Komponenten in ihren Vorstandsvergütungssystemen integriert. Dabei berücksichtigen 70 Prozent der DAX-Unternehmen alle drei ESG-Komponenten.</p> <p>Umwelt und Soziales am wichtigsten</p> <p>Die Kriterien „Umwelt“ und „Soziales“ nehmen dabei eine deutlich stärkere Rolle ein als die „Unternehmensführung“. Während soziale Aspekte bei allen 40 Unternehmen (100 Prozent) integriert werden und Umweltkriterien bei 95 Prozent der Firmen berücksichtigt werden, sind es bei der Unternehmensführung lediglich 72,5 Prozent.</p> <p>Insgesamt integrieren die Unternehmen im Durchschnitt 5,6 ESG-Kriterien im Rahmen ihrer variablen Vergütungskomponenten. Davon entfallen durchschnittlich mit 2,9 Zielen marginal mehr auf die kurzfristige variable Vergütung als die 2,7 Ziele, welche auf die langfristige variable Vergütung entfallen.</p> <p>In den STI haben 50 Prozent der DAX-Unternehmen Umweltkriterien verankert, in den LTI hingegen 80 Prozent. Ein ausgewogeneres Bild zeigt sich bei den sozialen Kriterien, die sowohl in STI (70 Prozent) als auch in LTI (67,5 Prozent) bei einer vergleichbaren Anzahl von Unternehmen verankert sind. Ein ähnliches Muster ist auch bei den Kriterien zur Unternehmensführung zu beobachten, die von jeweils 47,5 Prozent der Unternehmen in STI bzw. LTI berücksichtigt werden.</p> <p>Airbus, Deutsche Post, Porsche AG, Qiagen und Volkswagen verankern ihre Nachhaltigkeitskriterien ausschließlich in der kurzfristigen variablen Vergütung. Infineon, Vonovia und Zalando berücksichtigen diese ausschließlich in der langfristigen variablen Vergütung. Der Großteil der DAX-Unternehmen, insgesamt 80 Prozent, integriert ESG-Ziele in beide Vergütungskomponenten.</p> <h3>CO2-Reduktion am wichtigsten, gefolgt von Mitarbeiterzufriedenheit</h3> <p>Hinter den drei ESG-Kategorien verbergen sich häufig ganz unterschiedliche Zielsetzungen, von der Abfallverwertungsquote bis hin zur Unterstützung von Kleinbauern in Ländern mit geringem Einkommen. Dennoch lassen sich drei Ziele identifizieren, die bei den DAX-Unternehmen besonders häufig in den jeweiligen Bereichen vorkommen: CO₂-Reduktion im Umweltbereich, Mitarbeiterzufriedenheit im sozialen Bereich und Compliance-Ziele in der Kategorie der Unternehmensführung.</p> <p>Das Ziel der CO₂-Reduktion ist in 16 Fällen Bestandteil der kurzfristigen Vergütung und in 31 Fällen Teil der langfristigen Vergütung. Mitarbeiterzufriedenheit wird deutlich häufiger im STI berücksichtigt, insgesamt 15-mal, während dieses Kriterium im LTI nur sechsmal enthalten ist. Compliance-Ziele sind in den kurzfristigen Vergütungskomponenten (9) dreimal so häufig vertreten wie in den langfristigen.</p> <p>Diese Verteilung ist nachvollziehbar, da sich bestimmte Zielarten unterschiedlich gut für eine kurzfristige oder langfristige Steuerung eignen. Umweltziele – insbesondere die Reduktion von CO₂-Emissionen – entfalten ihre Wirkung typischerweise über mehrere Jahre und sind daher vor allem in den langfristigen Vergütungskomponenten verankert. Demgegenüber lassen sich Themen wie Mitarbeiterzufriedenheit oder Compliance durch gezielte Maßnahmen schneller beeinflussen und über kürzere Zeiträume messen, weshalb sie häufiger in den kurzfristigen Vergütungskomponenten zu finden sind.</p> <p>Die nahezu gleichmäßige Verteilung von sozialen und Governance-Zielen auf STI und LTI deutet allerdings darauf hin, dass diese Themen für die DAX-Unternehmen sowohl kurzfristige als auch langfristige Relevanz besitzen und als übergreifende Steuerungsinstrumente genutzt werden, die auf eine ganzheitliche und nachhaltige Unternehmensführung ausgerichtet sind.</p> <p>Insgesamt sehen wir, dass Nachhaltigkeitskriterien ihren Platz in der Vorstandsvergütung der DAX-Unternehmen gefunden haben. Dabei ist es wichtig, dass auch diese Kriterien eng an die langfristige Unternehmensstrategie gekoppelt werden. Anleger erwarten, dass ESG-Kriterien nicht als symbolische Ergänzung („Greenwashing“), sondern als echte Leistungsindikatoren genutzt werden, die auf langfristige Wertschaffung und Risikominimierung einzahlen.</p> <p>ESG-Kriterien müssen zudem präzise definiert sein, quantitativ (zum Beispiel CO₂-Reduktion in Tonnen) oder qualitativ mit nachvollziehbaren Bewertungsmethoden messbar sein, auch um die Zielerreichung überprüfen zu können. Wesentlich ist zudem, dass die ESG-Ziele einen finanziell spürbaren Anreiz bieten und ausreichend ambitioniert formuliert sind. Dabei erwarten Anleger eine ausgewogene Mischung aus kurz- und langfristigen Zielsetzungen, die sinnvoll in das Gesamtvergütungssystem eingebettet ist. Schließlich ist es aus Sicht der DSW wichtig, dass der Aufsichtsrat die Kriterien regelmäßig überprüft und – sofern notwendig – an neue regulatorische oder unternehmensspezifische Entwicklungen anpasst, um ihre Steuerungswirkung dauerhaft sicherzustellen.</p> <p>Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.</p>]]></content:encoded> <category>Pressekonferenzen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/vorstandsverguetungsstudie-920x530.jpg" length="33763" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-20</guid> <pubDate>Wed, 02 Jul 2025 09:48:00 +0200</pubDate> <title>Hamburger Hafen: DSW kritisiert aktionärsunfreundliches Verhalten der Hansestadt Hamburg bei der HHLA</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/hamburger-hafen-dsw-kritisiert-aktionaersunfreundliches-verhalten-der-hansestadt-hamburg-bei-der-hhla</link> <description>Düsseldorf/Hamburg, 02. Juli 2025 – Kurz vor der diesjährigen – leider nur virtuellen - Hauptversammlung der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA) am 03.07.2025 zeigen sich offene Risse zwischen der Verwaltung, der Hansestadt Hamburg und ihrem neuen Miteigner MSC. Diese gehen sämtlich zu Lasten der Aktionäre.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/hamburger-hafen-920x530.jpg" length="52632" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Beispielsweise hatten Aufsichtsrat und Vorstand zu der Hauptversammlung vorgeschlagen, an die Aktionäre eine Dividende von 16 Cent auszuschütten. Dies entspricht nicht einmal der Hälfte des Konzernüberschusses, die eine ungefähre Ausschüttung von 21 Cent ergeben würde. Kurz vor der Hauptversammlung vermeldete die Gesellschaft einen Gegenantrag zur Tagesordnung hinsichtlich des Ausschüttungsvolumens von ihrem Mehrheitsaktionär, einer Gesellschaft bestehend aus der Hansestadt und der MSC Reederei. Diese Gesellschaft hält mehr als 90 Prozent der HHLA-Aktien. Hier wird nun auf einmal verlangt, dass die Hauptversammlung eine noch niedrigere Dividende, nämlich 10 Cent pro Aktie, beschließen möge. Unter Berücksichtigung der Mehrheitsverhältnisse wird dieser Vorschlag voraussichtlich durchgreifen und die Aktionäre noch weiter benachteiligen.</p> <p>„Diese Vorgehensweise ist äußerst brisant, ist die Hansestadt Hamburg doch selbst im Aufsichtsrat der HHLA mit drei Mitgliedern vertreten. Genau dieser Aufsichtsrat hatte jedoch den bisherigen Vorschlag der Dividendenhöhe der Hauptversammlung unterbreitet. Offenbar hat sich nun die Hansestadt Hamburg zum Vasallen des neuen Großaktionärs MSC aufschwingen lassen, um ungeachtet der bisherigen Vorschläge eine niedrigere Dividende vorzuschlagen. Die freien Aktionäre spielen in der Betrachtung der Hansestadt Hamburg hinsichtlich dieses Unternehmens keine Rolle mehr“, sagt Dirk Unrau, Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) in Hamburg.</p> <p>Schon bei Eintritt der MSC hatte sich die Hansestadt Hamburg im Alleingang zu der Lösung entschieden und womöglich nicht einmal den Vorstand der Gesellschaft einbezogen. Dies hatte bereits erhebliche Kritik und Stirnrunzeln hervorgebracht.</p> <p>„Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Vorstandsvorsitzende, Frau Angela Titzrath, noch im Januar 2024 im Zuge des Zusammenschlusses der Hansestadt Hamburg und der MSC mit einem neuen 5-Jahres-Vorstandsanstellungsvertrag ausgestattet wurde, was man seinerzeit auch als Trostpflaster für die Vorstandsvorsitzende verstehen konnte, die in dem Prozess der Eingliederung von MSC keine maßgebliche Rolle innehatte. Nun wird eine weitere Adhoc-Mitteilung auf der Seite der Gesellschaft veröffentlicht, wonach Frau Titzrath das Unternehmen zum Ende dieses Jahres verlassen wird. Die Hansestadt Hamburg hat also auch hier daran mitgewirkt, dass zunächst ein 5-Jahres-Vertrag vereinbart wurde, um dann zuzulassen, dass die Vorstandsvorsitzende zum Ende des Jahres das Unternehmen verlässt, also nur für einen Zeitraum von knapp zwei Jahren ihre Tätigkeit ausgeübt hat und voraussichtlich für weitere drei Jahre ohne Gegenleistung bezahlt wird“, kritisiert Unrau.</p> <p>Die Hansestadt Hamburg hat schon bei Eintritt von MSC erheblichen Kredit bei den Hamburgern und auch bei den Aktionären der HHLA verspielt. Hier zeigt sich nun ganz besonders, dass die Hansestadt Hamburg weder dem Unternehmen noch den Aktionären wirklich verbunden ist.</p> <p>Die DSW wird vor diesem Hintergrund den Aufsichtsrat der Gesellschaft in der Hauptversammlung nicht entlasten. Gegenanträge bleiben vorbehalten.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/hamburger-hafen-920x530.jpg" length="52632" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-22</guid> <pubDate>Wed, 12 Feb 2025 10:02:00 +0100</pubDate> <title>Standortradar Deutschland von DSW und Advyce &amp; Company</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/standortradar-deutschland-von-dsw-und-advyce-company</link> <description>Düsseldorf, 12. Februar 2025 – Die Krise der deutschen Wirtschaft ist in weiten Teilen auf veraltete Strukturen, aufgeblähte Verwaltungen und eine erschreckend schwache Innovationskraft zurückzuführen. Die oftmals angeführten hohen Energiepreise spielen in den meisten Branchen lediglich eine untergeordnete Rolle. Dies ist ein Ergebnis des „Standortradar Deutschland: Wirtschaft, Transformation, Zukunft“, durchgeführt von der Strategieberatung Advyce &amp; Company in Kooperation mit der Deutschen Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz e.V. (DSW). Auf Basis einer umfangreichen Datenanalyse mit Unterstützung des mehrfach ausgezeichneten KI-Spezialisten Hase &amp; Igel wurden die Felder Energiekosten, internationaler Wettbewerb, Fachkräftemangel, Regulatorik sowie Lohn- und Strukturkosten in ihrer Auswirkung auf den Transformationsbedarf der 100 im HDAX gelisteten großen deutschen Unternehmen untersucht.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/alte-strukturen-920x530.jpg" length="39857" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Den mit Abstand größten Krisenfaktor stellen in der Untersuchung die Lohn- und Strukturkosten der Unternehmen dar (Anteil am Transformationsdruck 31 Prozent), gefolgt von der Regulatorik (24 Prozent), dem härter werdenden internationalen Wettbewerb (21 Prozent) sowie dem Fachkräftemangel (20 Prozent). Den weitaus geringsten Druck üben - entgegen der öffentlichen Wahrnehmung - die gestiegenen Energiekosten aus: Mit lediglich vier Prozent sind sie mit Abstand der schwächste Faktor in der Untersuchung.</p> <h3>Energiekosten: Der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt</h3> <p>Die Last steigender Energiekosten trifft in Deutschland de facto nur einige Branchen wirklich spürbar: Chemische Industrie, Rohstoffproduzenten und Energieversorger. Für den Großteil der deutschen Wirtschaft, von der Automobilindustrie über den Maschinenbau bis hin zur IT- und Gesundheitsbranche, spielen sie nur eine untergeordnete Rolle, wenn man sie in Relation zu anderen Kostenquellen betrachtet. Die große mediale Beachtung für das Thema lässt sich dadurch erklären, dass die Energiekosten der berühmte „letzte Tropfen“ sind, der das Fass zum Überlaufen bringt, nachdem die Unternehmen bereits aufgrund anderer Aspekte arg herausgefordert sind.</p> <h3>Wettbewerb dringt in vormals isolierte Branchen vor</h3> <p>Der internationale Wettbewerb setzt insbesondere die Automobilbranche stark unter Druck. &#160;Der Maschinen- und Anlagenbau ist ebenfalls betroffen, punktet aber noch mit dem Label „Made in Germany“. Allerdings trifft der internationale Wettbewerb nun zunehmend auch Branchen, die bislang wenig Erfahrung mit dieser Herausforderung haben, wie die Energieunternehmen und Versorger.</p> <h3>Fachkräftemangel besonders in Zukunftsbranchen</h3> <p>Der Fachkräftemangel trifft insbesondere Hightech-Unternehmen und die IT-Branche. Ebenfalls stark betroffen sind der Maschinen- und Anlagenbau sowie die immer wichtigere Rüstungsbranche.</p> <h3>Überregulierung: Ein europäisches Problem</h3> <p>Ein weiteres echtes Problem für deutsche Unternehmen ist die Überregulierung. Rund 97.000 Einzelnormen[i] gilt es derzeit für deutsche Unternehmen zu beachten – 18 Prozent mehr als vor zehn Jahren[ii]. Entgegen der Hoffnung auf einen einheitlichen EU-Markt hat sich dieses Problem durch die sehr unterschiedliche nationale Umsetzung von EU-Vorgaben eher noch verschärft. Heute ist die Regulatorik z.B. in der Finanzbranche und dem Gesundheitssektor oder bei den Energieversorgern ein echter Hemmschuh.</p> <h3>Hausaufgaben seit zwei Jahrzehnten nicht gemacht</h3> <p>Deutlich wird in der Untersuchung aber auch: Über nahezu alle Branchen hinweg üben die Lohn- und Strukturkosten den größten Druck auf die Unternehmen aus. Bei vergleichsweise niedriger Produktivität leisten sich viele Unternehmen immer noch altmodische Organisationsstrukturen mit aufgeblähten Verwaltungen und wenig effizienten, kaum digitalisierten Prozessen – so werden Strukturkosten in die Höhe getrieben. Besonders stark bemerkbar macht sich das in der Finanzbranche, der Gesundheitsbranche und im Maschinen- und Anlagenbau. Dass es besser geht, zeigen die deutschen IT- und Softwareunternehmen, deren Strukturkosten um mehr als 50 Prozent unter dem Durchschnitt liegen – ein klarer Hinweis auf die Effizienzpotenziale moderner, agiler Organisationen und der digitalen Transformation.</p> <h3>Abgehängt bei Forschung &amp; Entwicklung</h3> <p>Mit einer durchschnittlichen Quote für Forschung &amp; Entwicklung (F&amp;E) von nur 4,6 Prozent ist die deutsche Wirtschaft international abgehängt. In den USA lagen die durchschnittlichen F&amp;E Ausgaben im selben Zeitraum laut einer Studie von EY bei 10,2 Prozent[iii] – US-Unternehmen geben also fast das doppelte für Forschung aus. Ein Missverhältnis, das sich mit leichten Schwankungen bereits seit 20 Jahren beobachten lässt. Die Potenziale von Innovationen als Basis neuer Geschäftsmodelle und erfolgreicher Transformation werden in Deutschland viel zu wenig genutzt.</p> <p>„Finanz- und Schuldenkrise, Corona und der Ukrainekonflikt sind schwierige exogene Herausforderungen. Das darf aber nicht verdecken, dass viele der aktuellen Probleme hausgemacht und das Resultat davon sind, dass Unternehmen wichtige Veränderungen schlicht über zwei Jahrzehnte verschlafen haben. Innovationen und tiefgreifender struktureller Wandel sind natürlich in guten Zeiten deutlich leichter. Aber in den guten Zeiten haben sich viele Unternehmen mit allem beschäftigt, nur nicht mit ihrer eigenen Innovationskraft. In den aktuellen Rahmenbedingungen wird die Transformation nun umso wichtiger – und schwieriger. Viele leben von ihrer Substanz“, sagt Martin Geißler von Advyce.</p> <h3>Premium neu erfinden</h3> <p>Am Beispiel des Automobilsektors wird die ganze Misere deutlich, gleichzeitig finden sich wichtige Fingerzeige aus der Krise. Über viele Jahre haben die deutschen OEMs und Zulieferer an der weiteren, kleinteiligen Perfektionierung ihrer Premiumprodukte gearbeitet. Heute funktionieren die internationalen Märkte aber deutlich anders. Immer schnellere Innovationszyklen und gestiegene Kundenerwartungen verlangen nach neuen, nicht bis ins Letzte perfektionierten Produkten – die aber viel schneller auf dem Markt sind. Bei chinesischen Partnern gelten die deutschen Unternehmen mittlerweile als langsam. Immer wieder wird plakativ „China Speed“ eingefordert[iv].</p> <p>Dabei gilt: „Vorsprung durch Technik“ war und ist ein guter Claim für den Weg aus der Krise. Dieser Vorsprung war aber nie kleinteilige Perfektion, sondern überlegene Customer Experience. Entscheidend wird es deshalb sein, sich darauf zu besinnen, mutige, innovative Lösungen für echte Kundenprobleme zu entwickeln. Premium definiert sich in Zukunft durch den Kundennutzen! Gelingt uns dies, haben Deutschlands etablierte Marken auch weiterhin alle Chancen auf dem Weltmarkt. Wie das funktionieren kann, hat SAP mit dem Cloud-basierten ERP-System S/4HANA gezeigt. Das innovative Produkt war bei der Einführung 2015 alles andere als fertig und wurde viel kritisiert. In der Rückschau zeigt sich trotzdem, wie richtig dieser Schritt war: Durch den schnellen Release und den mutigen Technologiesprung konnte der Abstand zur Konkurrenz aus den USA aufgeholt und frühzeitig Kundenfeedback gesammelt werden. Heute ist SAP das wertvollste Tech-Unternehmen Europas.</p> <h3>Wie Deutschland aus der Krise kommen kann</h3> <p>Die Untersuchung zeigt: Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos. Denn noch profitiert Deutschland von einem international einzigartigen Fundament aus gut ausgebildeten Fachkräften und hochspezialisierten Unternehmen in fast allen Branchen. &#160;</p> <p>Gleichzeitig ergeben sich aber auch klare Handlungsfelder - sowohl für die Politik als auch für die Unternehmen selbst. Diese haben die Autoren in je fünf Forderungen zusammengefasst, und sind sich sicher: Deutschland steht am Scheideweg. Wenn nichts geschieht, wird der Abstieg aus der Champions-League der Wirtschaftsnationen nicht aufzuhalten sein. Doch wenn die Verantwortlichen den Mut haben, diesen Forderungen zu folgen, dann ist ein neuerliches „Wirtschaftswunder“ vielleicht nur ein paar Jahre entfernt.</p> <h4>5 Forderungen an die Politik</h4><ol><li><strong>Senken der Lohnnebenkosten</strong><br>Der Staat muss endlich die Sozialversicherungen reformieren und durch eine dauerhafte Senkung der Lohnnebenkosten wettbewerbsfähige Lohnkosten realisieren.</li><li><strong>Investitionszuschüsse statt Steuerstrafen</strong><br>Statt seine Vorzeigeindustrien mit CO2-Steuern &amp; Verboten zu bestrafen, muss die Regierung es den USA und China gleichtun und ihren Schlüsselindustrien durch Zuschüsse und Darlehen bei der Transformation massiv unter die Arme greifen.</li><li><strong>Schaffen eines gemeinsamen Wirtschaftsraums mit Frankreich</strong><br>Statt immer neuer nationaler Gesetze muss endlich der große, einheitliche Wirtschaftsraum hergestellt werden, der die EU einmal sein sollte. Zusammen mit Frankreich könnte Deutschland innerhalb der EU vorangehen und einen einheitlichen Wirtschaftsraum mit 150 Millionen Konsumenten schaffen.</li><li><strong>Pragmatische Energiepolitik, die heimische Ressourcen nutzt</strong><br>Für eine zukunftsfähige Energieversorgung kann man nicht immer nur zu allem „Nein“ sagen. Deutsches Fracking-Gas wäre klimafreundlicher als amerikanisches LPG und kann eine stabile, von Trump und Putin unabhängige Basis für die Energiewende sein, wenn 2030 die Kohlemeiler vom Netz gehen sollen.</li><li><strong>Stabilität &amp; Investitionssicherheit garantieren</strong><br>Ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zu den deutschen Kernindustrien und zur Wahrung ihrer Interessen statt ständigem Infragestellen ihrer Zukunftsfähigkeit und massiver regulatorischer Eingriffe ist eine zwingende Bedingung für die Schaffung eines gesunden Investitionsklimas.</li></ol><h4>5 Forderungen an die Unternehmen</h4><ol><li><strong>Kundennutzen in den Mittelpunkt stellen</strong><br>Deutsche Unternehmen sind oft einkaufsgesteuert und produktzentriert. Die Unternehmen müssen akzeptieren, dass es im 21. Jahrhundert ausschließlich der Kundennutzen ist, der über den Erfolg entscheidet, und ihr Angebot entsprechend anpassen.</li><li><strong>Innovationskraft &gt; Ertragskraft</strong><br>In den vergangenen Jahren haben Unternehmen zu oft ihre Ertragsbringer gestützt, statt mutig auf Innovationen zu setzen. Hier bedarf es einer kompletten Repriorisierung der strategischen Ausrichtung &amp; der Einführung wirkungsvollen Innovationsmanagements.</li><li><strong>Prozesse &amp; Abteilungen auf das absolut nötige reduzieren</strong><br>Der Prozess-Fetisch der Deutschen hat in den letzten Jahren Verwaltung &amp; Systeme geradezu explodieren lassen. Hier ist dringend ein hartes Ausdünnen nötig: Gut 30 Prozent der Prozesse und Abteilungen in deutschen Unternehmen sind überflüssig oder können digitalisiert werden!</li><li><strong>Wertschöpfung in Kernmärkte verlagern</strong><br>Neue Zölle, Krisen &amp; Kriege haben die Welt zu einem viel volatileren Ort gemacht. Das alte globalisierungs-Modell muss deshalb durch ein „glocalizing“ mit regionalem re-shoring abgelöst werden!</li><li><strong>Chancen echter Diversität nutzen</strong><br>Diversität ist mehr als nur Geschlechtergerechtigkeit. Unternehmen müssen endlich gezielt kulturelle Diversität nutzen um Impulse zu geben und Altersgruppen-übergreifende Zusammenarbeitsmodelle einsetzen, um verborgene Arbeitsmarkt-Potenziale zu heben. &#160;</li></ol>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/alte-strukturen-920x530.jpg" length="39857" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-21</guid> <pubDate>Wed, 12 Feb 2025 09:50:00 +0100</pubDate> <title>20 Jahre verschlafen: Warum die deutsche Wirtschaft wirklich lahmt und wie sie aus der Krise kommen kann</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/20-jahre-verschlafen-warum-die-deutsche-wirtschaft-wirklich-lahmt-und-wie-sie-aus-der-krise-kommen-kann</link> <description>Düsseldorf, 12. Februar 2025 – Die Krise der deutschen Wirtschaft ist in weiten Teilen auf veraltete Strukturen, aufgeblähte Verwaltungen und eine erschreckend schwache Innovationskraft zurückzuführen. Die oftmals angeführten hohen Energiepreise spielen in den meisten Branchen lediglich eine untergeordnete Rolle. Dies ist ein Ergebnis des „Standortradar Deutschland: Wirtschaft, Transformation, Zukunft“, durchgeführt von der Strategieberatung Advyce &amp; Company in Kooperation mit der Deutschen Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz e.V. (DSW). Auf Basis einer umfangreichen Datenanalyse mit Unterstützung des mehrfach ausgezeichneten KI-Spezialisten Hase &amp; Igel wurden die Felder Energiekosten, internationaler Wettbewerb, Fachkräftemangel, Regulatorik sowie Lohn- und Strukturkosten in ihrer Auswirkung auf den Transformationsbedarf der 100 im HDAX gelisteten großen deutschen Unternehmen untersucht.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/deutsche-wirtschaft-920x530.jpg" length="35666" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Den mit Abstand größten Krisenfaktor stellen in der Untersuchung die Lohn- und Strukturkosten der Unternehmen dar (Anteil am Transformationsdruck 31 Prozent), gefolgt von der Regulatorik (24 Prozent), dem härter werdenden internationalen Wettbewerb (21 Prozent) sowie dem Fachkräftemangel (20 Prozent). Den weitaus geringsten Druck üben - entgegen der öffentlichen Wahrnehmung - die gestiegenen Energiekosten aus: Mit lediglich vier Prozent sind sie mit Abstand der schwächste Faktor in der Untersuchung.</p> <h3>Energiekosten: Der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt</h3> <p>Die Last steigender Energiekosten trifft in Deutschland de facto nur einige Branchen wirklich spürbar: Chemische Industrie, Rohstoffproduzenten und Energieversorger. Für den Großteil der deutschen Wirtschaft, von der Automobilindustrie über den Maschinenbau bis hin zur IT- und Gesundheitsbranche, spielen sie nur eine untergeordnete Rolle, wenn man sie in Relation zu anderen Kostenquellen betrachtet. Die große mediale Beachtung für das Thema lässt sich dadurch erklären, dass die Energiekosten der berühmte „letzte Tropfen“ sind, der das Fass zum Überlaufen bringt, nachdem die Unternehmen bereits aufgrund anderer Aspekte arg herausgefordert sind.</p> <h3>Wettbewerb dringt in vormals isolierte Branchen vor</h3> <p>Der internationale Wettbewerb setzt insbesondere die Automobilbranche stark unter Druck. &#160;Der Maschinen- und Anlagenbau ist ebenfalls betroffen, punktet aber noch mit dem Label „Made in Germany“. Allerdings trifft der internationale Wettbewerb nun zunehmend auch Branchen, die bislang wenig Erfahrung mit dieser Herausforderung haben, wie die Energieunternehmen und Versorger.</p> <h3>Fachkräftemangel besonders in Zukunftsbranchen</h3> <p>Der Fachkräftemangel trifft insbesondere Hightech-Unternehmen und die IT-Branche. Ebenfalls stark betroffen sind der Maschinen- und Anlagenbau sowie die immer wichtigere Rüstungsbranche.</p> <h3>Überregulierung: Ein europäisches Problem</h3> <p>Ein weiteres echtes Problem für deutsche Unternehmen ist die Überregulierung. Rund 97.000 Einzelnormen[i] gilt es derzeit für deutsche Unternehmen zu beachten – 18 Prozent mehr als vor zehn Jahren[ii]. Entgegen der Hoffnung auf einen einheitlichen EU-Markt hat sich dieses Problem durch die sehr unterschiedliche nationale Umsetzung von EU-Vorgaben eher noch verschärft. Heute ist die Regulatorik z.B. in der Finanzbranche und dem Gesundheitssektor oder bei den Energieversorgern ein echter Hemmschuh.</p> <h3>Hausaufgaben seit zwei Jahrzehnten nicht gemacht</h3> <p>Deutlich wird in der Untersuchung aber auch: Über nahezu alle Branchen hinweg üben die Lohn- und Strukturkosten den größten Druck auf die Unternehmen aus. Bei vergleichsweise niedriger Produktivität leisten sich viele Unternehmen immer noch altmodische Organisationsstrukturen mit aufgeblähten Verwaltungen und wenig effizienten, kaum digitalisierten Prozessen – so werden Strukturkosten in die Höhe getrieben. Besonders stark bemerkbar macht sich das in der Finanzbranche, der Gesundheitsbranche und im Maschinen- und Anlagenbau. Dass es besser geht, zeigen die deutschen IT- und Softwareunternehmen, deren Strukturkosten um mehr als 50 Prozent unter dem Durchschnitt liegen – ein klarer Hinweis auf die Effizienzpotenziale moderner, agiler Organisationen und der digitalen Transformation.</p> <h3>Abgehängt bei Forschung &amp; Entwicklung</h3> <p>Mit einer durchschnittlichen Quote für Forschung &amp; Entwicklung (F&amp;E) von nur 4,6 Prozent ist die deutsche Wirtschaft international abgehängt. In den USA lagen die durchschnittlichen F&amp;E Ausgaben im selben Zeitraum laut einer Studie von EY bei 10,2 Prozent[iii] – US-Unternehmen geben also fast das doppelte für Forschung aus. Ein Missverhältnis, das sich mit leichten Schwankungen bereits seit 20 Jahren beobachten lässt. Die Potenziale von Innovationen als Basis neuer Geschäftsmodelle und erfolgreicher Transformation werden in Deutschland viel zu wenig genutzt.</p> <p>„Finanz- und Schuldenkrise, Corona und der Ukrainekonflikt sind schwierige exogene Herausforderungen. Das darf aber nicht verdecken, dass viele der aktuellen Probleme hausgemacht und das Resultat davon sind, dass Unternehmen wichtige Veränderungen schlicht über zwei Jahrzehnte verschlafen haben. Innovationen und tiefgreifender struktureller Wandel sind natürlich in guten Zeiten deutlich leichter. Aber in den guten Zeiten haben sich viele Unternehmen mit allem beschäftigt, nur nicht mit ihrer eigenen Innovationskraft. In den aktuellen Rahmenbedingungen wird die Transformation nun umso wichtiger – und schwieriger. Viele leben von ihrer Substanz“, sagt Martin Geißler von Advyce.</p> <h3>Premium neu erfinden</h3> <p>Am Beispiel des Automobilsektors wird die ganze Misere deutlich, gleichzeitig finden sich wichtige Fingerzeige aus der Krise. Über viele Jahre haben die deutschen OEMs und Zulieferer an der weiteren, kleinteiligen Perfektionierung ihrer Premiumprodukte gearbeitet. Heute funktionieren die internationalen Märkte aber deutlich anders. Immer schnellere Innovationszyklen und gestiegene Kundenerwartungen verlangen nach neuen, nicht bis ins Letzte perfektionierten Produkten – die aber viel schneller auf dem Markt sind. Bei chinesischen Partnern gelten die deutschen Unternehmen mittlerweile als langsam. Immer wieder wird plakativ „China Speed“ eingefordert[iv].</p> <p>Dabei gilt: „Vorsprung durch Technik“ war und ist ein guter Claim für den Weg aus der Krise. Dieser Vorsprung war aber nie kleinteilige Perfektion, sondern überlegene Customer Experience. Entscheidend wird es deshalb sein, sich darauf zu besinnen, mutige, innovative Lösungen für echte Kundenprobleme zu entwickeln. Premium definiert sich in Zukunft durch den Kundennutzen! Gelingt uns dies, haben Deutschlands etablierte Marken auch weiterhin alle Chancen auf dem Weltmarkt. Wie das funktionieren kann, hat SAP mit dem Cloud-basierten ERP-System S/4HANA gezeigt. Das innovative Produkt war bei der Einführung 2015 alles andere als fertig und wurde viel kritisiert. In der Rückschau zeigt sich trotzdem, wie richtig dieser Schritt war: Durch den schnellen Release und den mutigen Technologiesprung konnte der Abstand zur Konkurrenz aus den USA aufgeholt und frühzeitig Kundenfeedback gesammelt werden. Heute ist SAP das wertvollste Tech-Unternehmen Europas.</p> <h3>Wie Deutschland aus der Krise kommen kann</h3> <p>Die Untersuchung zeigt: Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos. Denn noch profitiert Deutschland von einem international einzigartigen Fundament aus gut ausgebildeten Fachkräften und hochspezialisierten Unternehmen in fast allen Branchen. &#160;</p> <p>Gleichzeitig ergeben sich aber auch klare Handlungsfelder - sowohl für die Politik als auch für die Unternehmen selbst. Diese haben die Autoren in je fünf Forderungen zusammengefasst, und sind sich sicher: Deutschland steht am Scheideweg. Wenn nichts geschieht, wird der Abstieg aus der Champions-League der Wirtschaftsnationen nicht aufzuhalten sein. Doch wenn die Verantwortlichen den Mut haben, diesen Forderungen zu folgen, dann ist ein neuerliches „Wirtschaftswunder“ vielleicht nur ein paar Jahre entfernt.</p> <h4>5 Forderungen an die Politik</h4><ol><li><strong>Senken der Lohnnebenkosten</strong><br>Der Staat muss endlich die Sozialversicherungen reformieren und durch eine dauerhafte Senkung der Lohnnebenkosten wettbewerbsfähige Lohnkosten realisieren.</li><li><strong>Investitionszuschüsse statt Steuerstrafen</strong><br>Statt seine Vorzeigeindustrien mit CO2-Steuern &amp; Verboten zu bestrafen, muss die Regierung es den USA und China gleichtun und ihren Schlüsselindustrien durch Zuschüsse und Darlehen bei der Transformation massiv unter die Arme greifen.</li><li><strong>Schaffen eines gemeinsamen Wirtschaftsraums mit Frankreich</strong><br>Statt immer neuer nationaler Gesetze muss endlich der große, einheitliche Wirtschaftsraum hergestellt werden, der die EU einmal sein sollte. Zusammen mit Frankreich könnte Deutschland innerhalb der EU vorangehen und einen einheitlichen Wirtschaftsraum mit 150 Millionen Konsumenten schaffen.</li><li><strong>Pragmatische Energiepolitik, die heimische Ressourcen nutzt</strong><br>Für eine zukunftsfähige Energieversorgung kann man nicht immer nur zu allem „Nein“ sagen. Deutsches Fracking-Gas wäre klimafreundlicher als amerikanisches LPG und kann eine stabile, von Trump und Putin unabhängige Basis für die Energiewende sein, wenn 2030 die Kohlemeiler vom Netz gehen sollen.</li><li><strong>Stabilität &amp; Investitionssicherheit garantieren</strong><br>Ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zu den deutschen Kernindustrien und zur Wahrung ihrer Interessen statt ständigem Infragestellen ihrer Zukunftsfähigkeit und massiver regulatorischer Eingriffe ist eine zwingende Bedingung für die Schaffung eines gesunden Investitionsklimas.</li></ol><h4>5 Forderungen an die Unternehmen</h4><ol><li><strong>Kundennutzen in den Mittelpunkt stellen</strong><br>Deutsche Unternehmen sind oft einkaufsgesteuert und produktzentriert. Die Unternehmen müssen akzeptieren, dass es im 21. Jahrhundert ausschließlich der Kundennutzen ist, der über den Erfolg entscheidet, und ihr Angebot entsprechend anpassen.</li><li><strong>Innovationskraft &gt; Ertragskraft</strong><br>In den vergangenen Jahren haben Unternehmen zu oft ihre Ertragsbringer gestützt, statt mutig auf Innovationen zu setzen. Hier bedarf es einer kompletten Repriorisierung der strategischen Ausrichtung &amp; der Einführung wirkungsvollen Innovationsmanagements.</li><li><strong>Prozesse &amp; Abteilungen auf das absolut nötige reduzieren</strong><br>Der Prozess-Fetisch der Deutschen hat in den letzten Jahren Verwaltung &amp; Systeme geradezu explodieren lassen. Hier ist dringend ein hartes Ausdünnen nötig: Gut 30 Prozent der Prozesse und Abteilungen in deutschen Unternehmen sind überflüssig oder können digitalisiert werden!</li><li><strong>Wertschöpfung in Kernmärkte verlagern</strong><br>Neue Zölle, Krisen &amp; Kriege haben die Welt zu einem viel volatileren Ort gemacht. Das alte globalisierungs-Modell muss deshalb durch ein „glocalizing“ mit regionalem re-shoring abgelöst werden!</li><li><strong>Chancen echter Diversität nutzen</strong><br>Diversität ist mehr als nur Geschlechtergerechtigkeit. Unternehmen müssen endlich gezielt kulturelle Diversität nutzen um Impulse zu geben und Altersgruppen-übergreifende Zusammenarbeitsmodelle einsetzen, um verborgene Arbeitsmarkt-Potenziale zu heben.</li></ol>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/deutsche-wirtschaft-920x530.jpg" length="35666" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-7</guid> <pubDate>Mon, 23 Dec 2024 10:48:00 +0100</pubDate> <title>BayWa-Krise: DSW bereitet Klage vor</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/baywa-krise-dsw-bereitet-klage-vor</link> <description>Düsseldorf/München, 23. Dezember 2024 – Die DSW bereitet im Namen geschädigter Anleger des kriselnden BayWa-Konzerns sowohl gegen das Unternehmen, als auch den zuständigen Wirtschaftsprüfer PWC eine Klage vor. „Die immense finanzielle Schieflage des Unternehmens ist keine kurzfristige Entwicklung, sondern hat sich intern lange abgezeichnet. Das Unternehmen wäre dazu verpflichtet gewesen, über die bestehenden und wachsenden Risiken frühzeitig zu informieren. Ebenfalls sehen wir deutliche Versäumnisse auf Seiten des Wirtschaftsprüfers. Bei uns haben sich bereits mehr als 1.000 geschädigte Privatanleger gemeldet“, sagt Daniela Bergdolt, Vizepräsidentin der DSW.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/baywa-krise-920x530.jpg" length="37450" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Auch die BaFin prüft derzeit die Jahresabschlüsse der BayWa. Es besteht der Verdacht, dass die Risiken in diesen Abschlüssen falsch bewertet wurden. „Diese Auffassung vertreten wir schon seit einiger Zeit. Uns liegt dazu ein Gutachten eines Wirtschaftsprüfers vor, das diese Ansicht stützt. Wir gehen davon aus, dass auch die BaFin zu einem ähnlichen Ergebnis kommen wird“, so Bergdolt.</p> <p>Zusätzlich läuft aktuell ein Verfahren der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) gegen das Unternehmen PwC, das die Jahresabschlüsse der BayWa geprüft hat. Hier wird untersucht, ob es zu Pflichtverletzungen durch PwC gekommen ist. Sollte die APAS dies bestätigen, würde dies die Position von PWC erheblich schwächen und die Chancen auf eine Haftung deutlich erhöhen.</p> <p>Die Finanzierung einer etwaigen Klage ist durch die Prozessfinanzierungsplattform AEQUIFIN und die Kanzlei Bergdolt Rechtsanwälte aus München gesichert, geschädigte BayWa-Aktionären haben die Möglichkeit, sich für eine Prozesskostenfinanzierung vormerken zu lassen. Diese Vormerkung ist unverbindlich und kostenfrei und kann ab sofort unter folgendem Link erfolgen:</p> <p><a href="https://www.aequifin.com/de/baywa" target="_blank" class="btn btn-primary" rel="noreferrer">BayWa</a></p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/baywa-krise-920x530.jpg" length="37450" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-8</guid> <pubDate>Wed, 11 Dec 2024 11:03:00 +0100</pubDate> <title>Amtsgericht Stuttgart bestätigt Restrukturierungsplan und damit Enteignung der VARTA-Aktionäre</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/amtsgericht-stuttgart-bestaetigt-restrukturierungsplan-und-damit-enteignung-der-varta-aktionaere</link> <description>Düsseldorf, 11. Dezember 2024 – Heute Vormittag hat das Amtsgericht Stuttgart den von der VARTA AG vorgelegten und im Erörterungs- und Abstimmungstermin am 25. November 2024 diskutierten Restrukturierungsplan per Beschluss - ohne weitere Anhörung – bestätigt, nachdem es die Bestätigung zunächst zweimal vertagt hatte.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/restrukturierungsplan-920x530.jpg" length="23111" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<h4>Freie Aktionäre kämpfen weiter für ihre Eigentumsrechte</h4> <p>Damit bestätigt das Amtsgericht Stuttgart zugleich die von der VARTA AG vorgeschlagene Enteignung der freien Aktionäre durch einen Kapitalschnitt auf Null und einer nachfolgenden Kapitalerhöhung, die nur von einem einzelnen bisherigen Bestandsaktionär gezeichnet werden kann.</p> <p>Mit dieser Entscheidung brüskiert das Amtsgericht Stuttgart die freien Aktionäre, die sich auch weiterhin gegen die Enteignung und damit dem zwangsweisen Ausschluss aus der Gesellschaft wehren werden.</p> <p>Bereits vor der Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart hatten sich die freien Aktionäre gemeinsam mit einem Bündnis bestehend aus One Square Advisors, den Kanzleien K &amp; L Gates sowie Nieding + Barth und der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) gegen den Restrukturierungsplan und damit gegen die Enteignung der freien Aktionäre gewehrt. Diesen Weg werden wir nun konsequent fortführen und den Eingriff in das Eigentumsrecht nicht ohne Gegenwähr hinnehmen.</p> <p>„Dass das Amtsgericht Stuttgart hier ohne weitere Anpassung und damit Berücksichtigung der Interessen der freien Aktionäre den Restrukturierungsplan der VARTA AG bestätigt, können und werden die freien Aktionäre nicht wehrlos akzeptieren. Die Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart wirkt zudem weit über die Causa VARTA hinaus. Auch die Finanzierung von Start-ups und kleineren sowie mittleren Unternehmen wird dadurch konkret in Deutschland gefährdet, wenn Investoren befürchten müssen, dass bei einer aufkommenden Krise eine entschädigungslose Enteignung ihres Eigentums droht,“ unterstreicht Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW)</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/restrukturierungsplan-920x530.jpg" length="23111" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-9</guid> <pubDate>Mon, 09 Dec 2024 11:37:00 +0100</pubDate> <title>DSW-Studie zur Aufsichtsratsvergütung: DAX verabschiedet sich von variablen Komponenten</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/dsw-studie-zur-aufsichtsratsverguetung-dax-verabschiedet-sich-von-variablen-komponenten</link> <description>Düsseldorf, 09. Dezember 2024 – Die Gesamtvergütung der Aufsichtsräte im DAX belief sich im Jahr 2023 auf rund 123,7 Millionen Euro. Das ist eine Steigerung von 5,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Erstmals seit Beginn der systematischen Erhebung der Aufsichtsratsvergütung durch die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) für das Jahr 2006 wurde im DAX im Geschäftsjahr 2023 keine variable Vergütung geleistet, alle Aufsichtsratsmitglieder wurden rein fix vergütet. Die höchste Gesamtvergütung für das Gesamtgremium gewährte Volkswagen mit rund 7,5 Millionen Euro, eine Steigerung von mehr als 42 Prozent im Vergleich zu 2022. Es folgen die Deutsche Bank mit rund 7,4 Millionen Euro (+8,4 Prozent) und die Mercedes-Benz Group mit rund 5,9 Millionen Euro (-9,1 Prozent).</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/aufsichtsratsverguetung-920x530.jpg" length="34402" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Durchschnittlich verdiente ein Aufsichtsratsvorsitzender im DAX rund 421.000 Euro (+7,5 Prozent) und damit mehr als das Dreifache eines einfachen Aufsichtsratsmitgliedes mit rund 127.000 Euro (+7,5 Prozent). Spitzenreiter unter den DAX-Aufsichtsratsvorsitzenden ist Alexander Wynaendts von der Deutschen Bank mit 929.167 Euro (+87,4 Prozent, Amtsantritt 05/2022), gefolgt von Michael Diekmann bei der Allianz mit 759.000 Euro (+41,3 Prozent) und Hans Dieter Pötsch bei Volkswagen mit 676.000 Euro (+61,0 Prozent).</p> <p>Dies sind Ergebnisse der „DSW-Aufsichtsratsvergütungsstudie 2024“, für die die in DAX, MDAX und SDX gelisteten Unternehmen untersucht wurden.</p> <p>„Die DSW begrüßt die Abkehr von variablen Vergütungsbestandteilen in den DAX-Aufsichtsräten. Insbesondere in Krisenzeiten ist der Aufsichtsrat besonders gefordert, der Arbeitsaufwand und das Maß der Verantwortung steigen extrem. Nach der Logik gängiger variabler Vergütungskomponenten würde aber gerade dann die individuelle Vergütung zurückgehen, wenn der Aufsichtsrat besonders gefordert ist. Dies ist aus DSW-Sicht der falsche Ansatz. Mit der Deutschen Bank und Porsche haben nun auch die letzten beiden DAX-Unternehmen die von uns lange geforderte Umstellung auf eine reine Festvergütung vollzogen“, sagt Frederik Beckendorff von der DSW.</p> <p>Die weiblichen Top-Verdiener unter den Aufsichtsräten im DAX waren Michele Trogni und Dagmar Valcárel bei der Deutschen Bank sowie Birgit Steinborn von Siemens mit jeweils 450.000 Euro. Die drei Spitzenverdienerinnen finden sich damit auf dem geteilten 20. Rang des Gesamt-Vergütungsrankings wieder.</p> <p>Im MDAX lag die Gesamtvergütung im Jahr 2023 bei rund 60,1 Millionen Euro, das entspricht – bereinigt um ein Unternehmen, für das für 2022 kein Vergleichswert herangezogen werden konnte – einer Steigerung von 5,8 Prozent. Im SDAX lag die Gesamtvergütung bei rund 48,0 Millionen Euro und damit – bereinigt um Unternehmen, für die keine Vergleichswerte herangezogen werden konnten – um 11,4 Prozent höher als im Vorjahr. „Die Diskrepanz in der Vergütung der Aufsichtsräte zwischen den im DAX gelisteten und den in kleineren Indizes sowie nicht in einem Index notierten Unternehmen ist durchaus kritisch zu betrachten, sind doch die Anforderungen an die Aufsichtsratsarbeit hier ebenfalls ausgesprochen hoch“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/aufsichtsratsverguetung-920x530.jpg" length="34402" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-24</guid> <pubDate>Tue, 26 Nov 2024 10:27:00 +0100</pubDate> <title>Causa Varta: Freie Aktionäre stellen sich geschlossen hinter DSW-Forderung und lehnen Sanierungsplan ab – DSW kämpft weiter</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/causa-varta-freie-aktionaere-stellen-sich-geschlossen-hinter-dsw-forderung-und-lehnen-sanierungsplan-ab-dsw-kaempft-weiter</link> <description>Düsseldorf/Stuttgart, 26. November 2024 ALLE freien Aktionäre der Varta AG haben sich am gestrigen Montag in der vom Restrukturierungsgericht Stuttgart einberufenen Sitzung gegen den Sanierungsplan des Unternehmens gestellt. Das Gericht hat sich in der Folge eine einwöchige Bedenkzeit ausbedungen, um zu einer Entscheidung zu kommen. Das Restrukturierungsgericht hat damit nicht – wie in anderen Fällen – den Restrukturierungsplan am Sitzungstag bestätigt, sondern wird die von DSW, K&amp;L Gates, Nieding + Barth und One Square Advisors als Vertreter der freien Aktionäre vorgebrachten Argumente würdigen, um dann zu einer Entscheidung zu gelangen. „Durch den Ausschluss vom Bezugsrecht entsteht für die freien Aktionäre ein massiver Schaden. In einer hoch emotionalen Diskussion ist die Gesellschaft aus unserer Sicht alle Argumente gegen die anstehende Ungleichbehandlung schuldig geblieben. Wir kämpfen weiter und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die „kalte Enteignung“ der freien Aktionäre. Es hat sich eine hohe vierstellige Anzahl privater Investoren bei der DSW registriert, um eine Vertretungsvollmacht zu erteilen“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/energiespeicher-920x530.jpg" length="52563" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<h3>Alle Mittel ausschöpfen</h3> <p>Unabhängig von der Entscheidung des Restrukturierungsgerichtes, wird die DSW für die freien Aktionäre alle im Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) festgeschriebenen Rechte nutzen. Des Weiteren wird eine Schadensersatzklage gegen die verantwortlichen Organe der Varta AG vorbereitet. „Es wird in einem späteren Stadium des Verfahrens auch um konkrete Schadensersatzansprüche der freien Aktionäre gehen, die daraus resultieren könnten, dass die Organe der Varta AG pflichtwidrig Maßnahmen unterlassen haben, die eine derartige Eskalation zu Lasten der freien Aktionäre hätten vermeiden können und sollen“, so Marc Tüngler.</p> <p>Wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind, ist der Gang zum Bundesverfassungsgericht der letzte, mögliche Schritt, wie ihn die DSW in Sachen Leoni bereits gegangen ist. Zuvor gilt es jedoch, die Rechte aus dem StaRUG zu nutzen und durchzusetzen. „An das Stuttgarter Restrukturierungsgericht appellieren wir, die unangemessene, unnötige und unseres Erachtens rechtswidrige Enteignung der Aktionäre nicht zuzulassen, um das Unternehmen damit zu zwingen, einen neuen Plan, der die Bezugsrechte aller Aktionäre umfasst, einzureichen“, schließt Marc Tüngler.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/energiespeicher-920x530.jpg" length="52563" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-25</guid> <pubDate>Thu, 07 Nov 2024 10:31:00 +0100</pubDate> <title>DSW-HV-Report 2024: Der Trend geht zurück zur Präsenz-HV</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/dsw-hv-report-2024-der-trend-geht-zurueck-zur-praesenz-hv</link> <description>Düsseldorf, 07. November 2024 – Auch in diesem Jahr hat die klare Mehrheit der börsennotierten Unternehmen ihre Hauptversammlung in Präsenz abgehalten. Insgesamt 67 Prozent stellten sich dem persönlichen Dialog mit ihren Eigentümern (2023: 61 Prozent). Lediglich im DAX blieb die Mehrheit mit 74 Prozent im virtuellen Format (unverändert zu 2023). Im MDAX tagten 54 Prozent in Präsenz (2023: 51 Prozent), im SDAX 58 Prozent (2023: 62 Prozent) und die nicht in einem Index vertretenen Unternehmen zu 76 Prozent (2023: 69 Prozent).</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/hauptversammlungs-saison-920x530.jpg" length="53424" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Der „Mythos“, die virtuelle Hauptversammlung ziehe mehr Aktionäre an, bleibt ein ebensolcher. Die Präsenzen auf den jährlichen Hauptversammlungen im DAX verharren seit 2018 starr bei einer Teilnehmerquote von etwa 66 Prozent. Auffällig ist zudem, dass die Präsenzen im DAX bei den physischen Hauptversammlungen mit 68,02 Prozent deutlich höher sind, als dort wo virtuell getagt wird (65,03 Prozent) – ein klares Signal der Aktionäre, dass die Präsenzhauptversammlung bevorzugt wird. Insgesamt lassen sich auch keine Verkürzungen bei der Dauer der Hauptversammlung beobachten, wenn das virtuelle Format gewählt wurde. Während 50 Prozent der virtuellen Hauptversammlungen nach vier Stunden beendet waren, waren es bei den Präsenzhauptversammlungen satte 71 Prozent.</p> <h3>Technik besser als im Vorjahr aber weiter ausbaufähig</h3> <p>Die Technik im virtuellen Format ist zudem noch nicht State-of-the-Art. Die Teilnehmer an den Bildschirmen beklagten in immerhin noch rund einem Viertel der Fälle eine nicht reibungslose Übertragung (2023: 32 Prozent).</p> <p>Dies sind Ergebnisse des HV-Reports 2024, für den die DSW ihre eigenen Vertreter und Aktionäre auf insgesamt fast 400 Hauptversammlungen 2024 befragt hat.</p> <p>„Ziel der Bundesregierung war und ist es, auch im virtuellen Format die Aktionärsrechte uneingeschränkt zu wahren. Auch nach der nun zweiten HV-Saison unter der neuen Gesetzgebung, ist aus Sicht der Anleger klar, dass dieses wichtige Ziel in der Umsetzung nicht erreicht worden ist“, sagt Christiane Hölz, Geschäftsführerin der DSW.</p> <h3>Fragen im Vorfeld schlecht aufgehoben</h3> <p>Von den insgesamt 76 Indexgesellschaften, die 2024 eine rein virtuelle Hauptversammlung abgehalten haben, nutzten nur noch zwei Gesellschaften (Deutsche Bank AG, DWS Group) die Möglichkeit, Fragen in das Vorfeld der HV zu verlagern. Aus Aktionärssicht ist dies richtig. Es geht in der Hauptversammlung nicht ausschließlich darum, Fragen zu platzieren und Antworten zu erhalten, sondern um einen Dialog. Zudem hat sich in den vergangenen Jahren gerade nicht gezeigt, dass sich die Qualität der Beantwortung der Fragen durch die Vorfeldverlagerung verbessert hätte.</p> <p>„Der unmittelbare Austausch der Aktionäre mit der Verwaltung sowie untereinander sind wichtige Elemente einer Hauptversammlung. Die Präsenz- oder hybride Hauptversammlung eröffnet Aktionären diese Möglichkeiten und erweitert – im Falle der hybriden Lösung - den Zugang für diejenigen Aktionäre, die das virtuelle Format bevorzugen. Die hybride Hauptversammlung bleibt daher das richtige und wichtige Format, da sie den Eigentümern des Unternehmens die Wahlfreiheit lässt, sich für ihr präferiertes Format zu entscheiden“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW. Und er ergänzt: „So ist es denn auch nicht überraschend, dass die rein virtuelle HV im europäischen Ausland eine untergeordnete Rolle spielt. Im Ausland haben die tatsächlichen Wünsche der Aktionäre in Bezug auf das HV-Format offenbar höheres Gewicht.“</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/hauptversammlungs-saison-920x530.jpg" length="53424" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-26</guid> <pubDate>Wed, 30 Oct 2024 10:36:00 +0100</pubDate> <title>DSW und die schweizerische Ethos votieren gegen die virtuelle Hauptversammlung in 2025</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/dsw-und-die-schweizerische-ethos-votieren-gegen-die-virtuelle-hauptversammlung-in-2025</link> <description>Düsseldorf/Zürich, 30. Oktober 2024 – Auch nach der Corona-Pandemie haben sich verschiedene DAX-Unternehmen für das virtuelle Format der Hauptversammlung entschieden – und sind nicht wieder zur Präsenz-Hauptversammlung zurückgekehrt.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/virtuelle-veranstaltung-920x530.jpg" length="69885" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>„Dieses Format wird“, nach Auskunft von Vincent Kaufmann, dem CEO von Ethos, „in der Schweiz nur in Ausnahmefällen genutzt.“ Vor diesem Hintergrund hat sich die DSW mit ihrem Schweizer Partner Ethos sowie deren Ethos Engagement Pool International, der 117 schweizerische Pensionskassen vertritt, zusammengetan, um sich bei den zehn DAX Unternehmen mit der größten Marktkapitalisierung, die auch nach Beendigung der Pandemie ununterbrochen am virtuellen Format festgehalten haben, für die Präsenz-Hauptversammlung stark zu machen. Am 23. Oktober haben DSW und Ethos unterstützt von <strong>Shareholders for Change</strong> und dem europäischen Verband <strong>BetterFinance</strong> die Vorstands- und Aufsichtsratsvorsitzenden aufgefordert, 2025 wieder in Präsenz zu tagen, da sie sonst &#160;gegen eine dann notwendige Satzungsermächtigung zur Fortführung des virtuellen Formates stimmen werden. Zusammen vertreten alle Unterzeichner dieser Kampagne Assets under Management von mehr als 350 Milliarden Euro.</p> <p>„Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgeschrieben, auch im virtuellen Format die Aktionärsrechte uneingeschränkt zu wahren. Auch nach der fast beendeten zweiten HV-Saison unter der neuen Gesetzgebung, ist aus Sicht der Anleger klar, dass dieses wichtige Ziel in der Umsetzung nicht erreicht worden ist. Der konstruktive, unmittelbare Austausch der Aktionäre mit der Verwaltung, aber auch der Dialog untereinander sind wichtige Elemente einer Hauptversammlung. Die Präsenz- oder hybride Hauptversammlung eröffnet Aktionären diese Möglichkeiten und erweitert – im Falle der hybriden Lösung - den Zugang für diejenigen Aktionäre, die das virtuelle Format bevorzugen. Sie bleibt daher das richtige und wichtige Format, da sie den Eigentümern des Unternehmens die Wahlfreiheit lässt, sich für ihr präferiertes Format zu entscheiden“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW. Dabei müssten allerdings nicht alle Rechte in den Formaten gleichwertig ausgestaltet sein. Das Gesetz bietet – und das seit langer Zeit – den Unternehmen die Option, ausgewogene, individuelle Lösungen umzusetzen.</p> <p>Die DSW, Ethos die &#160;Schweizer Pensionskassen Mitglieder des Ethos Engagement Pool International, Shareholders for Change und Better Finance appellieren in diesem Sinne an die zehn adressierten „Präsenz-Verweigerer“ (Allianz SE, Beiersdorf AG, BMW AG, Deutsche Bank AG, Deutsche Börse AG, E.ON SE, Infineon Technologies AG, Mercedes Benz Group AG, Merck KGaA, Siemens AG) ihre Entscheidung für das virtuelle Format zu überdenken und werden die diesbezügliche Entscheidung des jeweiligen Unternehmens bei ihrem Abstimmungsverhalten auf der Hauptversammlung 2025 berücksichtigen. Den Startschuss hierzu wird die Siemens AG bereits im Januar 2025 geben.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/virtuelle-veranstaltung-920x530.jpg" length="69885" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-27</guid> <pubDate>Tue, 08 Oct 2024 10:38:00 +0200</pubDate> <title>Adnoc-Angebot aus Aktionärssicht unfreundlicher Natur: DSW ruft Covestro und Adnoc zur uneingeschränkten Wahrung der Minderheitenrechte auf</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/adnoc-angebot-aus-aktionaerssicht-unfreundlicher-natur-dsw-ruft-covestro-und-adnoc-zur-uneingeschraenkten-wahrung-der-minderheitenrechte-auf</link> <description>Düsseldorf, 8. Oktober 2024 – Am 1. Oktober 2024 haben die Covestro AG und Adnoc, der staatseigene Ölkonzern aus den Vereinigten Arabischen Emiraten mit Sitz in Abu Dhabi, eine Investitionsvereinbarung unterzeichnet. Diese sieht unter anderem die Unterbreitung eines öffentlichen Übernahmeangebots an alle Covestro-Aktionäre zu einem Preis in Höhe von 62 Euro je Aktie vor. Damit versucht sich erstmals ein strategischer Investor aus den Golfstaaten an der Komplettübernahme einer im DAX notierten Gesellschaft.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/aktionaersrechte-920x530.jpg" length="24514" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>„Die Aktionäre hatten sich hier gewiss mehr erhofft. Vor dem Hintergrund des Kursverlaufs der Covestro-Aktie und der nach wie vor eingetrübten konjunkturellen Aussichten der globalen Chemieindustrie, erscheint der Angebotspreis nicht per se unattraktiv. Die DSW erwartet allerdings, dass bei Erreichen einer dominierenden Stellung von Adnoc über einen entsprechenden Beherrschungsvertrag klare Verhältnisse zum Schutz der Minderheitsaktionäre geschaffen werden“, sagt Frederik Beckendorff von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW).</p> <p>In der geschlossenen Investitionsvereinbarung mit Laufzeit bis Ende 2028 hat sich Adnoc verpflichtet, dass Covestro weiterhin als Aktiengesellschaft unter Anerkennung der deutschen Governance-Vorschriften geführt wird sowie kein Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag mit Covestro abgeschlossen werden soll.</p> <p>Entgegen den Interessen der Aktionäre von Covestro hat der Vorstand, vorbehaltlich seiner aktienrechtlichen Pflichten, zugestimmt, ein Delisting und/oder einen Squeeze-out zu unterstützen, falls Adnoc die Umsetzung solcher Maßnahmen beabsichtigt. „Dass den Covestro-Aktionären mit dem Verlust der Börsennotierung beziehungsweise einem zwangsweisen Ausschluss gedroht wird, lässt aus der – zumindest aus Verwaltungssicht – einvernehmlichen und damit freundlichen Übernahme einen für die Aktionäre doch klar unfreundlichen Akt werden“, so Beckendorff und weiter: „Die DSW fordert Covestro und Adnoc daher auf, auch nach einem erfolgreichen Abschluss der Transaktion die Rechte der zukünftigen Minderheitsaktionäre uneingeschränkt zu wahren.“</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/aktionaersrechte-920x530.jpg" length="24514" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-28</guid> <pubDate>Mon, 30 Sep 2024 10:41:00 +0200</pubDate> <title>VARTA AG: StaRUG-Verfahren steht auf der Kippe – bislang keine Lösung zur Einbindung ALLER Aktionäre</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/varta-ag-starug-verfahren-steht-auf-der-kippe-bislang-keine-loesung-zur-einbindung-aller-aktionaere</link> <description>Düsseldorf/München, 30. September 2024 – Nach wie vor werden knapp 50 Prozent der Eigentümer des Unternehmens (die freien Aktionäre) nicht in den Prozess der Sanierung und der finanziellen Neuausrichtung der Gesellschaft einbezogen. Vielmehr teilte die VARTA AG mit Nachricht vom 18. September 2024 erneut mit, sich mit den wesentlichen Kredit- und Eigenkapitalgebern über das Sanierungskonzept geeinigt zu haben. Daher geht man auf Seiten der Gesellschaft davon aus, dass die erforderlichen Mehrheiten für die Zustimmung im StaRUG-Verfahren zu dem vorzuschlagenden Restrukturierungsplan gesichert und damit alle Kleinaktionäre ausgeschlossen sind.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/energiespeicher-920x530.jpg" length="52563" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<ul class="list-normal"><li>Gespräche mit Vertretern der Gesellschaft führten bislang nicht zu einer konsensualen Lösung</li><li>Beteiligung der freien Aktionäre weder „gewünscht“ noch vorgesehen</li><li>Vertreter der freien Aktionäre weiterhin zur Einigung bereit</li><li>Ausschöpfung aller rechtlichen Mittel</li></ul><p>Zuletzt wurde den Vertretern der freien Aktionäre mitgeteilt, der VARTA AG selbst sei zwar an der Einbindung aller Aktionäre in die geplanten Maßnahmen gelegen und man habe verschiedene Ansätze geprüft, um alle Aktionäre auch in Zukunft zu beteiligen. Allerdings habe es jedoch einen „unüberwindlichen“ Widerstand auf Seiten der Gläubiger und der Kapitalgeber gegeben, die einen Ausschluss der freien Aktionäre angeblich verlangen.</p> <p>Obwohl auch die freien Aktionäre bereit sind, ihren Beitrag zur Sanierung der VARTA AG zu leisten, werden sie nach dem vorgeblichen Wunsch ihrer Gläubiger und Großaktionäre ohne weitere Begründung enteignet. Während der heutige Großaktionär als Aufsichtsratsvorsitzender für die Krise mitverantwortlich ist, soll gerade er die volle Wertaufholung erhalten, während die freien Aktionäre komplett leer ausgehen sollen. Der eigentliche Grund liegt wohl darin, dass man auf Seiten der Berater des Unternehmens und seiner Großaktionäre glaubt, dass das StaRUG eine solche Enteignung trägt.</p> <p>Diese eklatante, auch durch das StaRUG nicht angelegte oder gar gerechtfertigte Ungleichbehandlung der Aktionäre stellt den Erfolg der gesamten Restrukturierung und das geplante StaRUG-Verfahren in Frage, sofern nicht doch eine Einigung gefunden werden kann. Mit der auf eine Enteignung der freien Aktionäre abzielenden Strategie der Berater des Unternehmens gefährdet man nicht nur bewusst das Sanierungsverfahren, sondern auch den Bestand der VARTA AG, vom verheerenden Signal für den Kapitalmarkt und insbesondere die Belegschaftsaktionäre ganz zu schweigen.</p> <p>Das Bündnis „Freie Varta Aktionäre“ bestehend aus DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.), den Anwaltskanzleien Nieding + Barth und K&amp;L Gates sowie One Square setzt sich weiter für die Rechte der freien Aktionäre ein und ist nach wie vor bereit, sich außergerichtlich auf einen Sanierungskurs zu einigen.</p> <h3>Die Initiative des Restrukturierungsbeauftragten aufgreifend, sieht das Bündnis folgende Möglichkeiten einer Einigung:</h3><ul class="list-normal"><li>Teilnahme der freien Aktionäre an der Kapitalerhöhung mittels Bezugsrechts</li><li>Ankauf der Bezugsrechte durch die „Neu“-Aktionäre zu einem angemessenen Preis</li><li>Ankauf der Free-Float-Aktien zu einem angemessenen Kurs zzgl. einer Prämie für den Verzicht auf Gegenmaßnahmen (eingesparte Opportunitätskosten)</li></ul><p>Eine Einigung würde der Gesellschaft erhebliche Opportunitätskosten (Kosten für Rechtstreitigkeiten, Verzögerung des Plans bis hin zum Scheitern des Plans) einsparen. Diese Einsparungen müssen bei der Berechnung der Angemessenheit des Preises oder des Kurses, zu dem die Kleinaktionäre rausgekauft oder abgefunden werden, Berücksichtigung finden.</p> <p>Führt keiner dieser Vorschläge zu einer einvernehmlichen Lösung und scheitern auch die weiteren Gespräche, wird das Bündnis alle rechtlichen Mittel, die die deutsche Rechtsordnung vorsieht, ausschöpfen und zeitnah Gegenmaßnahmen einleiten, die die Insolvenzgefahr für die VARTA AG deutlich steigen lassen. Damit besteht die Gefahr eines weiteren Ausverkaufs deutscher Technologie und des Wegfalls vieler Arbeitsplätze, wie wir es ganz aktuell im Fall Leoni gesehen haben.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/energiespeicher-920x530.jpg" length="52563" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-29</guid> <pubDate>Tue, 24 Sep 2024 10:52:00 +0200</pubDate> <title>Hauptversammlungen: Wahrnehmung von Aktionärsrechten wird oft durch hohe Kosten erheblich erschwert</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/hauptversammlungen-wahrnehmung-von-aktionaersrechten-wird-oft-durch-hohe-kosten-erheblich-erschwert</link> <description>Düsseldorf, 24. September 2024 Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) kritisiert die Kosten für Eintrittskarten zu Hauptversammlungen durch so genannte Intermediäre. „In den vergangenen Jahren konnten wir beobachten, dass immer mehr Privatanleger Zugang zu den Kapitalmärkten finden. Diese Entwicklung, die auch durch die Verbreitung der Neobroker befördert wurde, begrüßen wir. Allerdings beschränkt sich dies leider allein auf die steigende Zahl deutscher Aktionäre, nicht aber auf deren Ausübung ihrer Rechte. Ein Grund sind Kosten zum Beispiel für die Teilnahme an Hauptversammlungen und die Ausübung des Stimmrechts. Dies ist das Gegenteil eines barrierefreien Zugangs und einer offenen Aktienkultur in Deutschland“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/aktionaersrechte-stategie-920x530.jpg" length="44630" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<h3>Teure Eintrittskarten</h3> <p>Aus Sicht der DSW wird die Wahrnehmung von Aktionärsrechten in vielen Fällen durch derartige Kosten erheblich erschwert. Zahlreiche Depotbanken verlangen für die Bestellung von Eintrittskarten zu den Hauptversammlungen Gebühren im zwei- bis dreistelligen Eurobereich. Erschwerend kommt für viele Anleger hinzu, dass mögliche (Fremd-)Gebühren nicht von allen Banken vollumfänglich vorab offengelegt werden.</p> <p>Diese Gebühren wirken nach Einschätzung der DSW als Abwehrkonditionen, die geeignet sind, Privatanleger an der Ausübung ihrer Rechte zu hindern. „Dadurch entsteht eine Kontrolllücke, die mit den grundsätzlichen Zielen der Aktionärsrechterichtlinie und deren Umsetzung in nationales Recht nicht im Einklang steht. Der Zugang zu Hauptversammlungen muss für Privatanleger kostenfrei sein,“ sagt Christiane Hölz, Geschäftsführerin der DSW.</p> <h3>Digitalisierung sinnvoll nutzen!</h3> <p>Der operative und finanzielle Aufwand könnte durch eine konsequente Digitalisierung insbesondere der Bankenkette deutlich reduziert werden. Eine manuelle Bearbeitung einer Eintrittskartenbestellung per Fax verursacht naturgemäß höhere Kosten als eine rein elektronische Weiterleitung von Datenpunkten.</p> <h3>Nicht alle Schritte bedacht</h3> <p>Die DSW begrüßt, dass der Referentenentwurf einer Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen für Intermediäre (IntermAufwErsV) nunmehr klare Beträge für die Aufwendungen, die die Banken den Gesellschaften in Rechnung stellen können, vornimmt. Allerdings fehlt im Referentenentwurf ein wichtiger Punkt: Die Bestellung der Eintrittskarte zu einer Hauptversammlung erfolgt in der Regel in zwei Schritten. Zunächst teilt der Aktionär dem Letztintermediär – in der Regel seiner Depotbank – mit, dass er an der Hauptversammlung teilnehmen möchte. Diese Information übermittelt die Bank über die Intermediärskette an die Gesellschaft und soll dafür nach dem Referentenentwurf Aufwendungsersatz verlangen können.</p> <p>Im zweiten Schritt wird die Gesellschaft, die Inhaberaktien ausgegeben hat, die übermittelte Anmeldung des Aktionärs bearbeiten und die Eintrittskarte wiederum über die Intermediärskette an den Letztintermediär weiterleiten. Im Ergebnis erhält der Aktionär seine Eintrittskarte für die Hauptversammlung dann durch seine Depotbank. Dieser zweite und zwingend notwendige Übermittlungsvorgang an den Aktionär wird vom Referentenentwurf dem Wortlaut nach nicht erfasst.</p> <p>Sowohl das Aktiengesetz als auch der Referentenentwurf weisen die Übernahme der Kosten für die notwendige Kommunikation zwischen dem Aktionär und der Gesellschaft über den Letztintermediär als Bindeglied klar der Gesellschaft zu. „Die Weiterleitung der Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung ergibt aber nur dann Sinn, wenn ihm im Anschluss auch die notwendige Eintrittskarte kostenfrei übermittelt wird“, so Hölz.</p> <h3>Europäische Perspektive</h3> <p>Diese Sichtweise entspricht auch den Wertungen der Aktionärsrechterichtlinie, die vorsieht, dass Intermediäre den Informationsfluss zwischen Gesellschaft und ihren Aktionären erleichtern müssen. Anfallende Kosten den Aktionären in Rechnung zu stellen, erschwert hingegen die Wahrnehmung ihrer Rechte als Eigentümer.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/aktionaersrechte-stategie-920x530.jpg" length="44630" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-30</guid> <pubDate>Wed, 07 Aug 2024 10:55:00 +0200</pubDate> <title>DSW bündelt Kräfte im Fall Varta: Aktionäre müssen JETZT aktiv werden</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/dsw-buendelt-kraefte-im-fall-varta-aktionaere-muessen-jetzt-aktiv-werden</link> <description>Düsseldorf, 7. August 2024 Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) setzt sich im Fall Varta intensiv für die Rechte der Aktionäre ein. Bereits eine vierstellige Anzahl von privaten Investoren haben sich bei der DSW registriert, um eine Vertretungsvollmacht zu erteilen.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/energiespeicher-920x530.jpg" length="52563" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Aus Sicht der DSW sollen mit dem anstehenden Restrukturierungsverfahren der VARTA AG nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) die Aktionäre vollständig und entschädigungslos enteignet werden. Gemeinsam mit dem Restrukturierungsberater One Square Advisors sowie den Anwaltskanzleien Nieding+Barth und K&amp;L Gates ruft die DSW betroffene Aktionäre weiter auf, sich gegen die geplante Enteignung zu wehren.</p> <p>„Aktionäre müssen jetzt aktiv werden, wollen Sie ihr Eigentum nicht kampflos aufgeben. Zu einem späteren Zeitpunkt, ist dies nicht mehr möglich. Wir sehen bei Varta einen drohenden, erneuten Fall kalter Enteignung. Besonders absurd mutet es an, dass allein Michael Tojner als Bestandsaktionär an der geplanten Restrukturierung partizipieren soll bzw. könnte. Er ist nach unserer Wertung &#160;durch das augenscheinliche Versäumnis eines adäquaten Risikomanagements gemäß StaRUG mitverantwortlich“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW. Er ergänzt: „Es wird später auch um Schadensersatzansprüche der Aktionäre gehen, die daraus resultieren könnten, dass hier kein pflichtgemäßes Risikomanagementsystem gemäß StaRUG implementiert und gelebt wurde, das eine derartige Eskalation zu Lasten der freien Aktionäre hätte vermeiden sollen.“</p> <h3>Kostenloser Info-Service für Varta-Aktionäre</h3> <p>Die DSW hat einen kostenlosen Info-Service für Varta-Aktionäre eingerichtet. Weitere Informationen erhalten Aktionäre nach einer Registrierung unter: <a href="mailto:varta@dsw-info.de">varta@dsw-info.de</a>.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/energiespeicher-920x530.jpg" length="52563" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-6</guid> <pubDate>Tue, 23 Jul 2024 16:17:00 +0200</pubDate> <title>DSW-Vorstandsvergütungsstudie 2024</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/dsw-vorstandsverguetungsstudie-2024</link> <description></description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/vorstandsverguetungsstudie-02-920x530.jpg" length="17336" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<h3>Teilnehmer</h3> <p><strong>Marc Tüngler</strong>, DSW-Hauptgeschäftsführer</p> <p><strong>Professor Dr. Gunther Friedl</strong>, Technische Universität München, Lehrstuhl für Controlling</p> <p><strong>Christiane Hölz</strong>, DSW-Geschäftsführerin und -Vergütungsexpertin</p> <p><strong>Erik Bethkenhagen</strong>, DSW-Pressesprecher</p> <hr> <p><i>Es gilt das gesprochene Wort</i></p> <p>(Redner: <strong>Marc Tüngler</strong>)</p> <p>Meine Damen und Herren,</p> <p>ich darf Sie herzlich zur Pressekonferenz anlässlich der Vorstellung unserer aktuellen Vorstandsvergütungsstudie 2024 begrüßen.</p> <p>In diesem Jahr legen wir die Vergütungsstudie zum 25. Mal vor. Bereits im Jahr 2000 hat die DSW das erste Mal die Vorstandsgehälter deutscher Aktiengesellschaften analysiert. Die Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Controlling der TU München von Professor Friedl startete im Jahr 2007. Auch an dieser Stelle herzlichen Dank für das hervorragende Miteinander.</p> <p>Bevor meine Geschäftsführungskollegin, Frau Christiane Hölz, sowie Herr Professor Gunther Friedl die konkreten Ergebnisse unserer diesjährigen Vergütungsstudie vorstellen, möchte ich einige Aspekte beleuchten, die für uns von übergeordneter Bedeutung sind, wenn wir uns die Ergebnisse genauer anschauen.</p> <p>Ohne der Kollegin und dem Kollegen vorgreifen zu wollen, möchte ich gleich zu Beginn nicht versäumen anzumerken, dass wir für das Jahr 2023 vermelden müssen, dass die aus unserer Sicht zumindest symbolisch wichtige Grenze von 10 Millionen Euro Vergütung für einen einzelnen Vorstandsvorsitzenden überschritten wurde. Sicherlich ist Oliver Blume mit seinem Doppel-Mandat bei Volkswagen und Porsche AG ein „Sonderfall“. Wir als DSW sehen die 10-Millionen-Euro-Schallmauer aber durchaus und weiterhin als einen eigentlich etablierten Deckel in der gesellschaftlichen Debatte an, der auch seinen Niederschlag in vielen Vergütungssystemen der DAX-Konzerne als Maximalvergütung gefunden hat.</p> <h4>Stichwort „Transparenz“</h4> <p>Wohl in kaum einem anderen Bereich ist Transparenz so wichtig wie bei der Vergütung der Topmanager. Das hat gerade in der öffentlichen Wahrnehmung und Debatte ganz viel mit Glaubwürdigkeit und letztlich auch vermittelter Nachvollziehbarkeit zu tun. Die Transparenz der Vorstandsvergütung in den DAX-Unternehmen ist individuell betrachtet zwar weiterhin nominell auf einem guten Niveau. Alle Unternehmen legen die Vergütung auf Personenebene offen. Auch über die Bemessungsgrundlagen wird von den meisten Gesellschaften umfangreich berichtet.</p> <p>Jedoch mangelt es an einer vergleichbaren Darstellung über die Gesamtheit der Unternehmen hinweg. Dies liegt vor allem an der Abschaffung der Kodex-Tabellen und gesetzlichen Änderungen, die den Unternehmen sehr viel Freiheit bei der Darstellung gewähren. Insgesamt hat sich die Transparenz aus Investorensicht im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert, ist aber de facto weiterhin deutlich schlechter als für die Geschäftsjahre vor 2021.</p> <p>Im DAX haben sich die Unternehmen (selbstverständlich) an die regulatorischen Anforderungen gehalten, manche berichten zudem weiterhin (zusätzlich) unter Verwendung der Mustertabellen des Deutschen Corporate Governance Kodex 2017. Die Berichte umfassen in der Regel Angaben zu den einzelnen Vergütungsbestandteilen, zur Zielvergütung, zur Maximal- und Minimalvergütung, zur Zusammensetzung und Berechnung der einzelnen Komponenten sowie zu der gewährten und geschuldeten Vergütung. Der Detaillierungsgrad der Beschreibungen der individuellen Vergütungssysteme variiert allerdings zwischen den Unternehmen.</p> <p>Was also fehlt, ist eine Standardisierung der Berichte, um einen Vergleich ohne große Mühen möglich zu machen.</p> <p>Auch über die Bemessungsgrundlagen wird von den meisten Unternehmen umfangreich berichtet. So legen inzwischen alle DAX-Unternehmen die konkreten Zielwerte und die tatsächliche Zielerreichung zumindest für die wichtigsten Leistungsindikatoren im Vergütungsbericht nachträglich offen.</p> <p>Das ist wichtig für Investoren, lässt sich doch nur so nachvollziehen, ob die Vergütung tatsächlich im Einklang mit der Unternehmensperformance steht.</p> <p>Innerhalb der Bemessungsgrundlagen für die variable Vergütung spielt Nachhaltigkeit eine wachsende Rolle. Alle DAX-Unternehmen verwenden mindestens eines der drei sogenannten ESG-Kriterien, die Umwelt-, soziale und Governance-Aspekte beinhalten. Dies geschieht durch Kennzahlen wie beispielsweise die Reduzierung von CO2-Emissionen, das Mitarbeiterengagement oder Ziele im Bereich Compliance oder Datenschutz.</p> <p>Zu bemängeln bleibt weiterhin die Transparenz hinsichtlich der individuellen Zielerreichung, da nicht bei allen DAX-Unternehmen erkennbar ist, in welchem Maße das jeweilige Vorstandsmitglied die individuellen (z.B. segmentspezifischen) Ziele erreichen konnte.</p> <p>Mit den Angaben zu den Zusagen zu Versorgungsleistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ergibt sich inzwischen – trotz auch hier weiterhin mangelnder Vergleichbarkeit – ein gutes Bild der tatsächlichen Zusagen. Angesichts der Komplexität der Pensionszusagen sind tabellarische Darstellungen sehr zu begrüßen, die von den meisten DAX-Unternehmen auch genutzt werden. Einige Unternehmen geben zudem die derzeitige Höhe der einzelnen Ruhegehälter der Vorstandsmitglieder bei sofortigem Eintritt des Versorgungsfalls (im Falle leistungsorientierter Pensionspläne) bzw. den derzeitigen Wert des Versorgungskontos (bei beitragsorientierten Plänen) an.</p> <p>Nach wie vor liegt Intransparenz bei den Zahlungen nach Beendigung der Vorstandsaktivität vor, die in den seltensten Fällen eindeutig genannt oder nur in Fußnoten dargestellt werden. Bei einem vorzeitigen Ausscheiden erhalten die Vorstandsmitglieder häufig ihre Bezüge bzw. eine Abfindung für den Zeitraum bis zum Ende der ursprünglichen Vertragslaufzeit.</p> <p>Darüber hinaus werden oft weitere Vergütungen, z.B. zur Abgeltung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots vereinbart.</p> <p>Die erhaltenen Zahlungen können sich über mehrere Jahre erstrecken und verzerren dadurch einen Unternehmensvergleich. Die DSW fordert daher von den Unternehmen eine deutlich erhöhte Transparenz über die Details solcher Vereinbarungen und die Aufschlüsselung in die Elemente: Abfindung, Restzahlung des Vertrags, Umfang der einzelnen Zahlungen.</p> <p>Das eigentliche Problem ist und bleibt die Komplexität der Vergütungssysteme und daraus folgend die auch sicherlich nicht triviale Darstellung über sehr viele - und ich möchte unterstreichen: zu oft zu viele - Seiten in den Vergütungsberichten.</p> <h4>Woran liegt das?</h4> <p>Auf der einen Seite formulieren Investoren weltweit klare und damit auch immer konkretere Anforderung an die Vergütungssysteme. Das ist ihre Aufgabe. Müssen sie doch auf den Hauptversammlungen über die Vergütungssysteme abstimmen.</p> <p>Auf der anderen Seite befinden sich die Unternehmen, die diesen Anforderungen sicherlich zunächst gerecht werden wollen, um auf der Hauptversammlung ordentliche Ergebnisse bei der Zustimmung zu den Vergütungssystemen zu erlangen.</p> <p>Zugleich aber müssen diese Systeme auch zum jeweiligen Unternehmen, zu dem Geschäftsmodell sowie dem jeweiligen Risikoprofil passen.</p> <p>Die Quadratur des Kreises - denn diese beiden Welten korrelieren nicht unbedingt miteinander und so werden die Vergütungssysteme durch zahlreiche Ergänzungen und Anpassungen an die teils sehr unterschiedlichen Anforderungen der Investoren - neben den gesetzlichen Vorgaben - immer komplexer und breiter.</p> <p>In der Folge sehen wir stark verästelte Vergütungssysteme, deren Komplexität zwar Gerechtigkeit und Angemessenheit vermitteln sollen, tatsächlich aber weit davon entfernt sind.</p> <p>Der Grund für diese Entwicklung ist auch ein massiv vorherrschendes Misstrauen in Bezug auf die Vergütungssysteme sowie gegenüber einer verantwortungsvollen Umsetzung dieser durch die Aufsichtsräte.</p> <p>Investoren gewähren den Aufsichtsräten nahezu keinen Spielraum bei der Vergütung der Vorstände. Dies macht es notwendig, jegliche Eventualitäten bereits in den Vergütungssystemen vorzusehen, was die Systeme wiederum noch komplexer macht.</p> <p>Am Ende ist damit das Grundproblem in die Diskussion um eine angemessene Vergütung und Incentivierung von Vorständen die fehlende Freiheit aufgrund des mangelnden Vertrauens der Investoren in die Aufsichtsgremien.</p> <p>Mehr Freiheit ist also eigentlich die Lösung für weniger komplexe Vergütungssysteme, wofür es aber mehr Vertrauen der Investoren benötigt.</p> <p>Dieses Vertrauen müssen sich die Vorstände und Aufsichtsräte aber erst wieder erarbeiten sowie verdienen.</p> <p>Dies wiederum ist allein durch eine uneingeschränkte Transparenz möglich, was nochmals unterstreicht, wie wichtig verständliche Vergütungssysteme und insbesondere Vergütungsberichte heute sind und auf die Zukunft wirken.</p> <p>Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.</p> <hr> <p>(Redner: <strong>Professor Dr. Gunther Friedl</strong>)</p> <h3>Jahr 2023: Herausforderungen und Rückgänge - Deutsche Wirtschaft kämpft mit schwacher Performance</h3> <p>Meine sehr verehrten Damen und Herren,</p> <p>zuallererst möchte ich Ihnen einen Überblick über das der Studie zugrundeliegende Geschäftsjahr 2023 geben. Das Jahr war für deutsche Unternehmen von anhaltenden geopolitischen Spannungen, insbesondere durch den Krieg in der Ukraine und den Auseinandersetzungen im Nahen Osten sowie makroökonomischen Herausforderungen durch hohe Inflation, restriktive Geldpolitik und der Energiekrise geprägt. Trotz dieser Herausforderungen gelang dem DAX im Jahr 2023 eine positive Entwicklung.</p> <h4>DAX: Schwache Umsätze, steigende Inflation – DAX trotzt den Widrigkeiten mit 20 % Wachstum</h4> <p>Über das Gesamtjahr 2023 kam es im Vergleich zum Vorjahr zu einer Senkung des preis- und kalenderbereinigten BIPs von &#160;– 0,3 % bei einer Inflationsrate von im Jahresdurchschnitt +5,9 %. Dabei sank die Inflation von 8,7 % im Januar auf 3,7 % im Dezember 2023. Die EZB erhöhte den Leitzins in mehreren Schritten bis September auf insgesamt 4,5 %.</p> <p>Während diese Indikatoren das abgeschlossene Jahr bereits als durchwachsen deuten lassen, sahen die Anleger auf den Kapitalmärkten die Zukunft optimistischer. Der Leitindex DAX schloss year-on-year mit einem Gewinn von +20,31 %. Die DAX-Konzerne verzeichneten 2023 eine schwache Umsatzentwicklung und einen Gewinnrückgang, ihr Umsatz legte um +1,0 % zu und ihr operativer Gewinn sank um –1,5 %.</p> <h4>Vorstandsvergütung: Durchschnitt steigt</h4> <p>Schaut man auf die Entwicklung der Vorstandsvergütung, so stellen wir zunächst einmal fest, dass die durchschnittliche Gesamtvergütung pro Vorstand inklusive Vorsitzenden im DAX im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 5,8 % gestiegen ist. Das Median-Vorstandsgehalt stieg um 10,1 % an.</p> <p>Diese Steigerungen ziehen sich mehr oder minder gleichmäßig durch alle wichtigen Vergütungsbestandteile: Gegenüber 2022 ist die Fixvergütung im Durchschnitt um 5,8 % gestiegen, die kurzfristige variable Vergütung und die langfristige variable<br>Vergütung sind um 6,2 % bzw. 5,7 % gestiegen. Die Erhöhung der variablen Vorstandsvergütung lässt sich einerseits durch gestiegene Zielvergütungsbeträge und andererseits mit der Entwicklung ihrer Bemessungsgrundlage begründen.</p> <h4>Merck an der Spitze</h4> <p>Ein Vorstandsmitglied im DAX (inkl. Vorsitzende) verdiente somit im Jahr 2023 durchschnittlich 3,593 Mio. Euro. An der Spitze finden wir die Vorstände von Merck mit 6,655 Mio. Euro.</p> <p>Die Vorstandsvorsitzenden der DAX-Unternehmen verdienten mit durchschnittlich 5,698 Mio. Euro allerdings noch einmal deutlich mehr als ihre Vorstandskollegen (durchschnittliche Gesamtvergütung pro Vorstand exkl. Vorsitzende: 3,096 Mio. Euro).</p> <p>Spitzenverdiener im Jahr 2023 sind, wie erwähnt, die Vorstandsmitglieder von Merck, obwohl ihre durchschnittliche Vergütung im Vergleich zu 2022 leicht um 0,3 % auf 6,655 Mio. Euro gesunken ist.</p> <p>Die Vorstände der Deutschen Bank folgen mit 6,581 Mio. Euro auf dem zweiten Rang. Sartorius zahlte mit 1,251 Mio. Euro im Jahr 2023 die geringsten Bezüge im DAX, was insbesondere darauf zurückzuführen ist, dass die Zielvergütung im Vergleich zum DAX unter dem Durchschnitt liegt und zusätzlich ein Großteil der Ziele der kurzfristigen variablen Vergütungskomponente verfehlt wurde, sodass der Auszahlungsgrad 0 % betrug.</p> <p>Die stärksten relativen Anstiege bei der durchschnittlichen Gesamtvergütung verzeichneten Zalando mit +316,9 %, Adidas mit +216,6 % und Porsche AG mit +31,0 %. Dem gegenüber stehen die stärksten Abnahmen bei Fresenius mit -46,7 %, Brenntag mit -34,2 % und BASF mit -23,9 %.</p> <h4>Blume bricht Schallmauer</h4> <p>Im Jahr 2023 verdiente Oliver Blume (Volkswagen) mit einer Gesamtvergütung von 10,322 Mio. Euro im DAX am meisten.<br>76,2 % seiner Vergütung besteht dabei aus variablen Vergütungsbestandteilen. Aufgrund der Konzernbetrachtung enthält dieser Wert auch die Vergütung, welche durch die Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der Porsche AG (einem Tochterunternehmen der Volkswagen AG) verdient wurde.</p> <p>Es folgen Bjørn Gulden (Adidas) mit 9,181 Mio. Euro und Christian Sewing (Deutsche Bank) mit 9,001 Mio. Euro. Auf den Plätzen vier und fünf liegen Christian Klein (SAP) mit 8,809 Mio. Euro und Dr. Roland Busch (Siemens) mit 8,485 Mio. Euro.</p> <p>Bei den Finanzvorständen führt James von Moltke (Deutsche Bank) das Vergütungsranking an: Er erhielt eine Gesamtvergütung in Höhe von 7,677 Mio. Euro. Es folgen Dr. Arno Antlitz (Volkswagen) mit 6,178 Mio. Euro und Prof. Dr. Ralf P. Thomas (Siemens) mit 5,328 Mio. Euro auf den Rängen zwei und drei.</p> <h4>40x mehr</h4> <p>Wie stehen die Top-Manager im Vergleich zu den „normalen“ Mitarbeitenden heute da? Die durchschnittliche Gesamtvergütung eines Vorstandsmitglieds der DAX-Unternehmen liegt im Vergleich zu den durchschnittlichen Personalaufwendungen pro Mitarbeitenden beim Faktor 40 (2022: Faktor 39).</p> <p>Sie ist somit nur leicht gestiegen. Dies liegt daran, dass die Vorstandsvergütungen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen sind, während der durchschnittliche Personalaufwand pro Mitarbeitenden konstant geblieben ist.</p> <p>Mit Blick auf die Struktur der Vorstandsvergütung finden wir im Jahr 2023 folgendes Bild: Mit 31,7 % wurde ein knappes Drittel als Fixvergütung gezahlt; 25,5 % beliefen sich auf die kurzfristige variable Vergütung und 42,9 % auf die langfristige variable Vergütung.</p> <h4>Deutschland liegt international nicht an der Spitze</h4> <p>Blicken wir über unsere Landesgrenzen hinaus, können wir – erneut – feststellen, dass die deutschen Top-Manager mit ihrer Vergütung intenational nicht an der Spitze liegen. Sie liegen mit einer durchschnittlichen Gesamtvergütung von 5,698 Mio. Euro deutlich unterhalb der im französischen CAC40 geleisteten Vergütung (6,860 Mio. Euro) und der in der Schweiz von den SMI-Unternehmen gewährten Vergütung (7,581 Mio. Euro). Auch die im EuroStoxx 50 ohne Einbeziehung der deutschen Unternehmen (ex-DE) gezahlte Durchschnittsvergütung von 6,879 Mio. Euro liegt klar über dem Gehaltsniveau im DAX. Nochmals signifikant höhere Bezüge als die europäischen CEOs erhalten auch in 2023 die CEOs in den USA (24,175 Mio. Euro).</p> <h4>Männer haben mehr – Internationale Manager etwas weniger</h4> <p>Natürlich haben wir auch in diesem Jahr die Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen sowie zwischen Deutschen und Nicht-Deutschen in den DAX-Vorständen ausgewertet. Dabei zeigt sich, dass männliche Vorstände mit durchschnittlich 3,828 Mio. Euro (inkl. Vorsitzende) 22,6 % mehr als ihre weiblichen Kollegen verdienen, die auf 3,123 Mio. Euro (inkl. Vorsitzende) kommen. Dieser Unterschied lässt sich unter anderem auf eine Diskrepanz zwischen Männern und Frauen in der Besetzung der Funktion des bzw. der Vorstandsvorsitzenden zurückführen. Betrachtet man die Vergütung exklusive Vorsitzenden, so ist der prozentuale Unterschied geringer wenngleich immer noch erheblich: Hier verdienen Männer mit durchschnittlich 3,402 Mio. Euro 12,1 % mehr als Frauen mit durchschnittlich 3,034 Mio. Euro.</p> <p>Aufschlussreich sind auch die Ergebnisse im Hinblick auf die Nationalität. Nicht-deutsche Vorstandsmitglieder verdienen mit durchschnittlich 3,579 Mio. Euro (inkl. Vorsitzende) etwas weniger als deren deutsche Kollegen, welche auf 3,708 Mio. Euro (inkl. Vorsitzende) kommen.</p> <h4>Jahr 2023: Herausforderndes Marktumfeld -&gt; zunehmende Vergütung</h4> <p>Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die internationalen Unternehmen des DAX im Geschäftsjahr 2023 signifikante Herausforderungen zu bewältigen hatten. Trotz durchschnittlich niedrigem Umsatzwachstum und einem leichten Rückgang beim Gewinn entwickelte sich der Aktienindex stark positiv. Schlussendlich erhöhte sich auch die Vergütung der Vorstandsmitglieder im Vergleich zum Vorjahr.</p> <p>Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!</p> <hr> <p>(Rednerin: Christiane Hölz)</p> <p>Vielen Dank Herr Professor Friedl,</p> <p>meine Damen und Herren,</p> <p>Herr Tüngler hat ja bereits darauf hingewiesen, dass die Transparenz bei der Darstellung der Vorstandsvergütung in Deutschland in den letzten Jahren leider nicht zugenommen, sondern eher gelitten hat. Hauptgrund hierfür ist die Abschaffung der sog. Kodex-Tabellen, also der Tabellen, die von der Deutschen Corporate Governance Kommission eingeführt worden waren. In anderen Ländern sieht dies ganz anders aus. So müssen US-amerikanische Unternehmen beispielsweise anhand von standardisierten Tabellen des Regulators SEC die Vergütung ihrer Boardmitglieder offenlegen. Viel Spielraum für Auslegungen bleibt den Unternehmen hier nicht. Ähnlich sieht es in Frankreich aus, wo es zwar keine regulatorischen Vorgaben gibt, aber standardisierte Tabellen des dortigen Corporate Governance Kodex, die von den CAC40-Unternehmen angewandt werden.</p> <p>Die deutsche Kodex-Kommission hat seinerzeit in vorauseilendem Gehorsam die etablierten Tabellen zur Darstellung der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung mit Blick auf zu erwartende Tabellen aus Brüssel abgeschafft. Meines Erachtens ist es an der Zeit, diese wieder einzuführen, um die Transparenz für die Investoren zu erhöhen.</p> <p>Meine Damen und Herren,</p> <p>ich möchte nun eine internationale Einordnung der in Deutschland geleisteten Vorstandsvergütung geben. Darüber hinaus möchte ich beleuchten, welchen Einfluss Nachhaltigkeits-Parameter auf die Vergütung in der Chefetage tatsächlich haben.</p> <h4>Internationaler Vergleich</h4> <p>Wo steht Deutschland, wo stehen die DAX-Vorstände mit ihrer Vergütung im internationalen Vergleich?</p> <p>Untersucht wurden in der Studie jeweils die Bezüge der Vorstandsvorsitzenden (CEOs) der Unternehmen in den Leitindizes Dow Jones Industrial Average (USA), CAC40 (Frankreich) und SMI (Schweiz) sowie die Bezüge der Vorstandsvorsitzenden der EuroStoxx 50-Unternehmen. Analysiert wurden – vergleichbar zu der DAX-Analyse – das Grundgehalt inkl. Nebenleistungen sowie die kurzfristige und die langfristige variable Vergütung. Pensions- und sonstige Vorsorgeleistungen haben wir in unserem internationalen Vergleich unberücksichtigt gelassen.</p> <h4>Deutschland im Vergleich mit geringsten Vergütungen</h4> <p>Die Vorstandsvorsitzenden der DAX-Unternehmen erhalten im Jahr 2023 mit einer durchschnittlichen Gesamtvergütung von 5,698 Mio. Euro im internationalen Vergleich erneut eine unterhalb aller anderen untersuchten Indizes angesiedelte Vergütung. Die durchschnittlich im SMI gewährte Vergütung liegt 2023 bei 7,581 Mio. Euro, im EuroStoxx 50 bei 6,981 Mio. Euro, im EuroStoxx 50 (ex-DE) bei 6,879 Mio. Euro und im CAC40 bei 6,860 Mio. Euro.</p> <p>Nochmals signifikant höhere Bezüge als die europäischen CEOs erhalten auch in 2023 die CEOs der im US-Index DJIA notierten Unternehmen in den USA mit 24,175 Mio. Euro.</p> <p>Dabei entwickelten sich die Vergütungen in den verschiedenen Indizes uneinheitlich. Während die Vergütung der Vorstandsvorsitzenden der in DJIA (minus 0,9 %) und EuroStoxx 50 (ex-DE) (minus 13,7 %) gelisteten Unternehmen im Vergleich zum Vorjahr rückläufig war, stieg sie bei den im Schweizer SMI gelisteten Unternehmen (plus 6,6 %) sowie im CAC40 (plus 7,2 %) und im DAX an. Der Anstieg im DAX war mit 9,9 % dabei am deutlichsten und verringerte damit auch den Rückgang im EuroStoxx 50, bezieht man die dort enthaltenen deutschen Unternehmen ein, deutlich (minus 7,2 %).</p> <p>Bei der Bewertung ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Rückgang im EuroStoxx 50 von der deutlich geringeren Vergütung des CEOs von Anheuser-Busch InBev beeinflusst ist. Die Vergütung von Michel Doukeris betrug 2023 rund 16,1 Mio. Euro nach 51,3 Mio. Euro in 2022 (minus 68,7 %).</p> <h4>Langfristig nicht so wichtig?</h4> <p>Während in den USA in 2023 nahezu drei Viertel der Gesamtvergütung in langfristiger Form gewährt wurden (73,9 %), machte diese Vergütungskomponente in den anderen Indizes in etwa die Hälfte der Gesamtvergütung (zwischen 43,4 % (EuroStoxx 50) und 54,3 % (SMI)) aus. Die Festvergütung beträgt in den USA dagegen nur 9,0 % der Gesamtvergütung, in den übrigen von uns untersuchten Indizes liegt sie zwischen<br>20,7 % (CAC40) und 29,3 % (DAX). Um auch die deutschen Vorstände stärker an eine nachhaltige Unternehmensentwicklung zu binden, wäre aus unserer Sicht eine Erhöhung des langfristigen Anteils der Vergütung wünschenswert.</p> <h4>Software ganz vorn</h4> <p>Die höchste Gesamtvergütung in Europa über die von uns untersuchten Indizes hinweg erhielt mit 46,724 Mio. Euro der Vorstandsvorsitzende des im CAC40 gelisteten Softwareentwicklers Dassault Systèmes, Bernard Charlès. Seine Vergütung bestand zu 94 % aus langfristigen Vergütungselementen, dem höchsten relativen Wert in den europäischen Indizes. Dassault Systèmes möchte seinen Vorstandsvorsitzenden unternehmerisch und vergleichbar einem Gründer binden und damit sein langjähriges berufliches Wirken für das Unternehmen anerkennen. Aus diesem Grund erhält Bernard Charlès seit 2005 jährlich 1,5 Mio. Performance Shares zugeteilt, deren Wert zum Zuteilungszeitpunkt 2023 (29,21 Euro/Aktie) im Vergleich zum Vorjahr (19,91 Euro/Aktie) deutlich angestiegen ist, was den Zuwachs seiner Gesamtvergütung um 41,9 % erklärt. Allerdings sind auch der TSR von Dassault Systèmes (+32,7 %) und das EPS (+12,7 %) gestiegen.</p> <p>Auf Position zwei des europäischen Rankings liegt mit deutlichem Abstand Carlos Tavares, CEO von Stellantis. Ihm wurde 2023 eine Vergütung von 17,796 Mio. Euro gewährt. Michel Doukeris, CEO der belgischen Brauereigruppe Anheuser-Busch InBev, erhielt eine Gesamtvergütung von 16,064 Mio. Euro und liegt damit auf Platz drei unserer Rangliste. Der am höchsten vergütete Vorstandsvorsitzende im DAX, Oliver Blume (Volkswagen), findet sich mit einer Vergütung von 10,322 Mio. Euro im europäischen Vergleich aller untersuchten Indexunternehmen lediglich auf Platz zwölf wieder. [Die Vergütung von Oliver Blume enthält auch die Vergütung, welche ihm für seine Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der Porsche AG gewährt wurde, da wir im Rahmen der Studie eine Konzernbetrachtung vornehmen.]</p> <p>Die geringste Vergütung unter den europäischen Top-Lenkern erhielten 2023 die Co-CEOs Pieter van der Does und Ingo Uytdehaage von Adyen. Ihre ausschließlich fixe Vergütung betrug jeweils 0,725 Mio. Euro (plus 8,0 %). Das Unternehmen gewährt derzeit keine variable Vergütung an seine Co-Vorstandsvorsitzenden.</p> <p>Die höchste Gesamtvergütung im DJIA und auch die mit Abstand höchste Vergütung eines CEOs/Vorstandsvorsitzenden in allen von uns untersuchten Indizes erhielt mit 58,385 Mio. Euro bzw. 63,187 Mio. USD erneut Tim Cook von Apple, obwohl seine Vergütung im Vergleich zu 2022 um 41,3 % rückläufig war. Auf Rang zwei folgt mit deutlichem Abstand Satya Nadella, Chairman und CEO von Microsoft, mit einer Gesamtvergütung von 44,815 Mio. Euro (minus 18,4 %) bzw. 48,501 Mio. USD.</p> <p>Der Chairman und CEO von Salesforce, Marc Benioff, erhielt für das abgelaufene Geschäftsjahr eine Vergütung von 36,625 Mio. Euro (plus 29,3 %) bzw. 39,637 Mio. USD, gefolgt von American Express-Chairman und CEO Stephen J. Squeri mit einer Vergütung von 32,678 Mio. Euro (minus 31,6 %) bzw. 35,366 Mio. USD. JPMorgan Chase &amp; Co-Chairman und CEO James Dimon, dem eine Vergütung von 32,385 Mio. Euro (minus 7,0 %) bzw. 35,049 Mio. USD für 2023 gewährt wurde, landet 2023 auf Rang fünf unseres Rankings.</p> <p>Nur ein CEO im DJIA erhielt weniger als 10 Mio. Euro: Die variablen Vergütungsbestandteile von Amazon-Chef Andrew R. Jassy entfielen für 2023 komplett, sodass er lediglich feste Vergütungskomponenten in Höhe von 1,255 Mio. Euro bzw. 1,357 Mio. USD erhielt.</p> <p>Im CAC40 überstieg die Vergütung der CEOs von fünf Unternehmen den Betrag von 10 Mio. Euro (Dassault Systèmes, Stellantis, Teleperformance, L’Oréal und Sanofi), im SMI waren es die Vergütungen von vier CEOs (UBS, Novartis, Alcon und Nestlé) und im EuroStoxx 50 die von sechs CEOs (Stellantis, Anheuser-Busch InBev, L’Oréal, Sanofi und Volkswagen).</p> <p>Diese Daten deuten darauf hin, dass die Vergütungsstrukturen in Deutschland insgesamt moderater als in anderen Ländern sind und sich die 10-Millionen-Euro-Schallmauer als gesellschaftliche Grenze etabliert hat.</p> <p>Aus Sicht der DSW ist es entscheidend, dass ein Gleichgewicht zwischen angemessener Vergütung, gesellschaftlichen Erwartungen und langfristiger Unternehmensführung gefunden wird.</p> <p>Erneut wurde in der Studie daher darüber hinaus auch die Vertikalität der Vergütung der Vorstandsvorsitzenden, der im DJIA gelisteten Unternehmen untersucht. Diese sind verpflichtet, die sogenannte CEO Pay Ratio offenzulegen. Zwar ist auch in Europa die Vergütung der Vorstände im Verhältnis zu den Arbeitnehmenden offenzulegen, hier hat sich bisher aber kein europaweit einheitlicher Standard herausgebildet, sodass ein Vergleich nicht zielführend wäre. Auch ist eine Vergleichbarkeit der Daten aus den USA mit den Werten für die Vorstandsmitglieder der DAX-Unternehmen nicht gegeben, da wir in dieser die durchschnittliche Gesamtvergütung des Vorstands insgesamt und nicht die des Vorstandsvorsitzenden betrachten. Dennoch geben die Werte einen Anhaltspunkt dafür, dass die Vertikalität in den USA deutlich über der in Deutschland (40) liegt. Diese beträgt im DJIA durchschnittlich 416 und rangiert zwischen 1.799 (Coca-Cola) und 37 (Amazon).</p> <h4>ESG rules… – jedenfalls ein bisschen</h4> <p>Das Thema Nachhaltigkeit hat in den vergangenen Jahren stetig an Relevanz gewonnen und spielt inzwischen auch in der Vorstandsvergütung eine bedeutende Rolle.</p> <p>Dabei wird Nachhaltigkeit über die sogenannten ESG-Kriterien, die sich aus Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) zusammensetzen, integriert. Im Geschäftsjahr 2023 hatten erstmalig alle 40 DAX-Unternehmen mindestens ein ESG-Ziel in der Vorstandsvergütung verankert (2022: 98 %).</p> <p>Dieser Trend wurde sowohl durch den Druck von Investoren als auch durch regulatorische Anforderungen zur nachhaltigen und langfristigen Ausrichtung der Vorstandsvergütung vorangetrieben. Hierbei haben die Unternehmen unterschiedliche Ansätze gewählt, um Nachhaltigkeitsaspekte in der kurzfristigen variablen Vergütung (STI) und/oder der langfristigen variablen Vergütung (LTI) zu berücksichtigen. So können die ESG-Kriterien einen genauen Prozentanteil des STI/LTI ausmachen oder als Multiplikator bzw. als Zu-/Abschlag auftreten. Allein dies macht eine Analyse bereits anspruchsvoll.</p> <p>Im Rahmen dieser Studie wurde auf Basis einer Untersuchung der Vergütungsberichte die Integration von ESG-Kriterien in die im Geschäftsjahr 2023 für die Vorstandsmitglieder der DAX-Unternehmen geltenden Vergütungssysteme beleuchtet.</p> <h4>Umwelt und Soziales gehen vor</h4> <p>16 Unternehmen bilden alle drei ESG-Komponenten in der Vergütung ab, die Kriterien „Umwelt“ und „Soziales“ spielen allerdings eine deutlich größere Rolle als „Unternehmensführung“. So integrierten jeweils 37 von 40 Unternehmen Umwelt- bzw. soziale Kriterien, Unternehmensführungs-Aspekte wurden lediglich von 17 Unternehmen aufgenommen.</p> <p>Es fällt auf, dass ESG-Kriterien, werden sie als Performancekennziffer integriert, im LTI im Durchschnitt mit einem höheren prozentualen Anteil (26 %) als im STI (19 %) berücksichtigt werden. Treten Nachhaltigkeitsziele als Multiplikator auf, beträgt der Durchschnitt sogar 57 % (STI) bzw. 81 % (LTI).</p> <p>Das indiziert, dass langfristige ESG-Ziele aufgrund einer höheren prozentualen Gewichtung bei der Vergütung der Vorstände eine größere Bedeutung im Vergleich zu kurzfristigen ESG-Zielen einnehmen. Das ist nachvollziehbar, soll doch eine langfristige nachhaltige Unternehmensentwicklung incentiviert werden.</p> <p>Umweltkriterien werden nur von 18 DAX-Unternehmen in der kurzfristigen variablen Vergüung verankert, in der langfristigen variablen Vergütung berücksichtigen diese hingegen 31 Unternehmen.</p> <p>Bei den sozialen Kriterien ist es umgekehrt. Diese werden häufiger im STI (27 Unternehmen) als im LTI (22 Unternehmen) berücksichtigt. Diese unterschiedliche Einordnung ist nachvollziehbar, erfordern Umweltziele, wie die Verbesserung der Energieeffizienz langfristige Planungen und Investitionen, während Verbesserungen der Mitarbeiterzufriedenheit oder der Arbeitssicherheit schneller umgesetzt werden können. Governance-Kriterien werden im Übrigen sogar dreimal so häufig im STI (15) im Vergleich zum LTI (5) einbezogen.</p> <p>Es gibt neun Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitskriterien ausschließlich in der kurzfristigen variablen Vergütung verankert haben und fünf Unternehmen, die diese nur in der langfristigen variablen Vergütung berücksichtigen.</p> <p>Der größte Anteil der DAX-Unternehmen (26 Unternehmen) integriert ESG-Ziele allerdings sowohl in STI und LTI. Aus Sicht der DSW sollten ESG-Ziele idealerweise sowohl in die kurzfristige als auch in die langfristige variable Vergütung von Vorständen integriert werden, mit einem Schwerpunkt auf der langfristigen Vergütung. Dies stellt sicher, dass Führungskräfte sowohl kurzfristige als auch langfristige ESG-Ziele verfolgen und so eine nachhaltige Wertsteigerung und positive gesellschaftliche Auswirkungen gefördert werden.</p> <h4>CO2-Reduktion und zufriedene Mitarbeitende wichtig</h4> <p>Innerhalb von Umwelt-Zielen ist das häufigste Merkmal die Reduktion von Emissionen, meist CO2. Bei den sozialen Aspekten sind die am meisten vertretenen Ziele die Zufriedenheit der Mitarbeitenden und/oder der Kunden sowie eine Stärkung der Diversität, z.B. des Frauenanteils in Führungspositionen.</p> <p>Beim ESG-Unterpunkt Unternehmensführung sind häufig genannte Kriterien die Nachfolgeplanung oder Compliance-Ziele. Einige Unternehmen integrierten auch allgemeine ESG-Ziele, die nicht klar E, S oder G zuzuordnen sind, wie zum Beispiel das Abschneiden in bestimmten ESG-Rankings. Neben diesen eher generellen Kriterien gibt es auch unternehmens- bzw. branchenspezifische Themen, wie die Anzahl abgesetzter eTrucks und eBuses (Daimler Truck) oder den durchschnittlichen Primärenergiebedarf der Neubauten (Vonovia).</p> <p>Während standardisierte ESG-Kriterien eine gute Grundlage für Vergleichbarkeit schaffen, können branchen- oder unternehmensspezifische Nachhaltigkeitsziele direkt auf die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte des Unternehmens zugeschnitten werden. Die DSW befürwortet daher eine Kombination von standardisierten und branchen- bzw. unternehmensspezifischen ESG-Kriterien in der Vorstandsvergütung.</p> <p>Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.</p>]]></content:encoded> <category>Pressekonferenzen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/vorstandsverguetungsstudie-02-920x530.jpg" length="17336" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-31</guid> <pubDate>Mon, 15 Jul 2024 10:58:00 +0200</pubDate> <title>DSW ruft Anleger der BayWa zu Interessenbündelung auf</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/dsw-ruft-anleger-der-baywa-zu-interessenbuendelung-auf</link> <description>Düsseldorf/München, 15. Juli 2024 Die BayWa AG aus München steckt in einer tiefen Krise. Am Freitag den 12.7.2024 musste das Unternehmen in einer Ad hoc- Mitteilung darüber informieren, dass man ein Sanierungsgutachten in Auftrag gegeben hat.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/anleger-interessenbuendelung-920x530.jpg" length="61891" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Damit ist klar, dass die Situation bei der BayWa deutlich kritischer ist, als bisher angenommen. Die hohe Verschuldung ist ein sehr ernstes Problem.</p> <p>In dieser Situation ruft die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) die Anleger der BayWa dazu auf, ihre Interessen über die DSW zu bündeln.</p> <p>Die DSW-Vizepräsidentin und bayerische Landesgeschäftsführerin Daniela Bergdolt, will deswegen auf die Gesellschaft zugehen und über den Schutz von Anlegern sprechen. „Die BayWa ist ein besonderes Unternehmen. Viele Landwirte sind dort gleichzeitig Kunden und Aktionäre. Nicht selten ist die BayWa Aktie wichtiger Teil der Altersvorsorge. Wir wissen das aus den vielen Redebeiträgen auf der Hauptversammlung dieses Jahr“, sagt Bergdolt.</p> <p>Die Anleihegläubiger brauchen nun eine starke gemeinsame Vertretung, damit sie im Zuge der nun stattfindenden Sanierung nicht die Leidtragenden sind.</p> <p>Für die Aktionäre gilt es, durch ein gemeinsames und gebündeltes Auftreten eine starke Rechtsposition einzunehmen.</p> <p>Für die Aktionäre gilt es, durch ein gemeinsames und gebündeltes Auftreten eine starke Rechtsposition einzunehmen.<br>Als älteste und größte deutsche Anlegerschutzvereinigung ist die DSW die natürliche Interessenvertretung der Anleihegläubiger und Aktionäre der BayWa.</p> <h3>Info-Service für alle Aktionäre und Anleihegläubiger</h3> <p>Wir haben deswegen einen Info-Service für alle Aktionäre und Anleihegläubiger eingerichtet. Sie können sich bei der Kanzlei Bergdolt als bayerische Landesgeschäftsstelle der DSW kostenlos registrieren und werden über aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen informiert. Schreiben Sie hierzu eine E-Mail an <a href="mailto:baywa@ra-bergdolt.de">baywa@ra-bergdolt.de</a> oder rufen an unter <a href="tel:+498938665430">+49 89 38665430</a>.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/anleger-interessenbuendelung-920x530.jpg" length="61891" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-32</guid> <pubDate>Wed, 03 Jul 2024 11:02:00 +0200</pubDate> <title>Prognosestudie von Kirchhoff Consult und DSW: Steigende Anzahl an DAX-Konzernen mit niedriger Transparenz</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/prognosestudie-von-kirchhoff-consult-und-dsw-steigende-anzahl-an-dax-konzernen-mit-niedriger-transparenz</link> <description>Düsseldorf, 3. Juli 2024 – Die Hamburger Kommunikations- und Strategieberatung für Finanzkommunikation und ESG, Kirchhoff Consult,hat gemeinsam mit der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) erneut die Transparenz der Prognoseberichte der DAX 40-Unternehmen untersucht. Die Studie wird seit 2005 regelmäßig durchgeführt und untersucht die qualitativen sowie quantitativen Angaben zur zukünftigen Geschäftsentwicklung der Konzerne. Die aktuelle Erhebung basiert auf den Prognoseberichten der Geschäftsberichte 2023. Airbus und Qiagen haben keinen Prognosebericht vorgelegt und wurden in der Studie somit nicht weiter berücksichtigt.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/dax-920x530.jpg" length="52260" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Im Vergleich zum Vorjahr entwickelt sich die Prognosetransparenz insgesamt stabil. Dabei bietet die diesjährige Analyse eine besonders hohe Vergleichbarkeit zum Vorjahr, da es keine Veränderungen in der Zusammensetzung des DAX 40 gab. Auch die Methodik der Datenerhebung blieb gleich: Anhand von 15 Kriterien wurden die Prognoseberichte in die Transparenzkategorien „hoch“, „mittel“ und „niedrig“ eingeteilt. Mit 18 Unternehmen erreichten knapp die Hälfte der DAX 40-Konzerne die Kategorie „hoch“. Zu diesen zählen die Best-Practice-Berichte der Deutsche Telekom und des Gesundheitsdienstleisters Fresenius. Hingegen wird die Prognosetransparenz der Deutschen Bank, der Commerzbank und von Merck als niedrig eingestuft. Somit erhöht sich die Anzahl der Konzerne in der untersten Transparenzkategorie von einem auf drei Unternehmen.</p> <p><strong>Jens Hecht, CFA, Managing Partner bei Kirchhoff Consult:</strong> „An der Börse wird die Zukunft gehandelt. Dennoch erwartet kein Investor, dass jede Prognose auch eintreffen wird. Sie erwarten aber von den Unternehmen einen sorgfältigen und transparenten Umgang mit den Prognosen. Ein entsprechend gutes Erwartungsmanagement schafft Vertrauen und kann den Aktienkurs stärken. Somit ist es erstaunlich, dass dieses Jahr mehr Unternehmen in die niedrige Transparenz fallen als in den Vorjahren.“</p> <h3>Konzernergebnis wird am häufigsten quantifiziert</h3> <p>Das wichtigste Kriterium in der Erhebung ist die Prognose über das zukünftige Ergebnis. Die deutliche Mehrheit von 33 Unternehmen quantifiziert das Konzernergebnis. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies eine Zunahme um zwei Unternehmen. Das Ergebnis auf Segmentebene quantifizieren 25 Unternehmen. Hinsichtlich einer mittelfristigen Prognose über den Zeitraum von einem Jahr hinaus ist die Entwicklung jedoch negativ. Mit einer Abnahme um zwei Unternehmen veröffentlichen nur noch drei Konzerne eine quantifizierte mittelfristige Prognose.</p> <h3>Umfangreiche Berichte bedeuten nicht gleich eine hohe Transparenz</h3> <p>Wie auch in den vorherigen Jahren zeigt die diesjährige Untersuchung, dass mit einer höheren Seitenzahl nicht unbedingt eine bessere Prognosetransparenz einhergeht. Die Prognoseberichte in der niedrigsten Transparenzkategorie sind mit durchschnittlich sechs Seiten sogar am längsten. Der Seitendurchschnitt in der Kategorie „hoch“ liegt bei 5,2 Seiten. Darüber hinaus zeigen Unternehmen wie Bayer und RWE (jeweils 2 Seiten) sowie Covestro, DHL Group und Siemens (jeweils 3 Seiten), dass auch mit kurzen Berichten eine hohe Transparenz zu erreichen ist.</p> <h3>Stagnation bei Prognosen zu nichtfinanziellen Leistungsindikatoren</h3> <p>Die Bedeutung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren nimmt stetig zu. Bisher veröffentlichen jedoch weniger als ein Drittel der untersuchten DAX 40-Konzerne diesbezüglich Angaben in ihren Prognoseberichten. Im Vorjahresverglich ist eine Abnahme von 13 auf 12 Konzerne auf qualitativer Ebene festzustellen. Hingegen hat sich die Anzahl der Unternehmen mit quantitativen Prognosen auf 8 erhöht (Vorjahr: 6).</p> <p><strong>Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW):</strong> „Die Prognosequalität spiegelt oft die gute oder eben schlechte Governance eines Unternehmens wider. Besonders kritisch und aus Anlegersicht bisweilen fatal wird es, wenn mit bereinigten Zahlen gearbeitet wird. Dass nun ausgerechnet im Bereich der nichtfinanziellen Kennzahlen die Prognosequalität gelitten hat, ist mit Blick auf die Umsetzung der CSRD und der CS3D ebenso beachtlich wie bedenklich.“</p> <p><strong>Vincent Furnari, Managing Partner bei Kirchhoff Consult:</strong> „Durch die Corporate Social Reporting Directive (CSRD) wurden mittels der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) inzwischen allgemeingültige Berichtsstandards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeführt. Schon in den aktuellen Nachhaltigkeitsberichten wurden Key Performance Indikatoren für Nachhaltigkeitsziele definiert. Leider finden solche nichtfinanziellen Leistungsindikatoren nur bei weniger als einem Drittel der DAX 40-Unternehmen im Prognosebericht eine Berücksichtigung. Dabei kommt diesen am Kapitalmarkt eine immer höhere Bedeutung zu. Es fehlt somit oft eine Verknüpfung des Finanzberichts mit dem Nachhaltigkeitsbericht. Wir gehen davon aus, dass sich das mit der verpflichtenden Integration des Nachhaltigkeitsberichts in den Lagebericht deutlich verbessern wird.“</p> <p>&#160;</p> <p>&#160;</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/dax-920x530.jpg" length="52260" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-33</guid> <pubDate>Fri, 26 Apr 2024 11:05:00 +0200</pubDate> <title>StaRUG: Offener Brief der DSW-Geschäftsführung an Aufsichtsrat und Vorstand der Endor AG</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/starug-offener-brief-der-dsw-geschaeftsfuehrung-an-aufsichtsrat-und-vorstand-der-endor-ag</link> <description>Ihre Ad-hoc-Mitteilung vom 26. April 2024: Anwendung des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG).</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/aufsichtsrat-vorstand-920x530.jpg" length="54727" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Nadarevic, sehr geehrte Herren,</p> <p>als Deutschlands älteste und mitgliederstärkste Anlegervereinigung sind wir im intensiven Austausch mit verschiedenen Aktionären Ihrer Gesellschaft.</p> <p>Insbesondere Ihre Ad-hoc-Mitteilung vom 26. April 2024 hat zu merklicher Aufmerksamkeit und deutlicher Unruhe geführt.</p> <p>Diese Unruhe bezieht sich konkret auf den Passus, dass es neben der Zuführung von Eigenkapital durch eine Kapitalerhöhung insbesondere auch eine Option ist, dass über einen Investoreneinstieg mit den Instrumenten nach dem Gesetz über die Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen, dem sog. StaRUG, eine Lösung gefunden werden könnte.</p> <p>In diesem Zusammenhang möchten wir Sie im Namen Ihrer Aktionäre darauf hinweisen, dass Ihnen das StaRUG zwar grundsätzlich die Möglichkeit einräumt, im Vorfeld einer formellen Insolvenz mit Hilfe der Optionen, die Ihnen das StaRUG bietet, die Passivseite Ihrer Bilanz zu restrukturieren.</p> <p>Zugleich entbindet Sie das StaRUG jedoch nicht von Ihren aktienrechtlichen Verpflichtungen. Im Gegenteil: Das StaRUG weist Ihnen – dies gilt sowohl für die Mitglieder des Vorstandes als auch für die Mitglieder des Aufsichtsrates – in § 1 des StaRUG merklich ausgeweitete und erhöhte Pflichten zu.</p> <p>Dabei möchten wir auch darauf hinweisen, dass die Regularien des StaRUG nicht nur die Gläubiger, sondern gerade auch die Eigentümer und damit Ihre Aktionäre schützen sollen.</p> <p>Ihre Aufgabe und Ihre Pflicht ist es, die für das Unternehmen beste Lösung in der aktuell angespannten Situation zu finden. Zugleich aber sind Sie – und das gilt auch wieder so uneingeschränkt für den Vorstand und nochmals erhöht für den Aufsichtsrat – verpflichtet, die Interessen Ihrer Eigentümer und damit Ihrer Bestandsaktionäre zu wahren.</p> <p>Dabei ist es insbesondere notwendig, dass Sie gemäß § 1 des StaRUG rechtzeitig und damit in einem frühen Stadium der sich anbahnenden Krise alle Optionen prüfen und dabei bewusst berücksichtigen, dass die Rechte der Aktionäre möglichst gewahrt werden.</p> <p>Hinweisen möchten wir an dieser Stelle darauf, dass die Restrukturierung der Leoni AG hier für Sie keine Blaupause darstellen kann. So haben nach Ansicht sehr vieler Aktionäre und insbesondere unserer Ansicht nach der Vorstand sowie der Aufsichtsrat der Leoni AG pflichtwidrig gehandelt, indem die Organe die Aktionäre an der rettenden Kapitalerhöhung nicht haben teilnehmen lassen. Das Vorliegen eines pflichtwidrigen Handelns von Vorstand und Aufsichtsrat wurde auch durch ein Gutachten des renommierten Restrukturierungs- und StaRUG-Experten, Herrn Professor Werner Gleißner, bestätigt.</p> <p>Das StaRUG regelt ausdrücklich, dass eine Bevorzugung einzelner Aktionäre oder von einer Restrukturierung betroffenen Personen gemäß § 65 Abs. 5 StaRUG zu einer Versagung des Restrukturierungsplans durch das zuständige Gericht führen muss.</p> <p>Vor diesem Hintergrund fordern wir Sie ausdrücklich auf, Ihre Aktionäre bei der Rekapitalisierung Ihres Unternehmens teilhaben zu lassen und damit die Möglichkeit zu eröffnen, an einer Zukunft des Unternehmens weiterhin zu partizipieren.</p> <p>Wie zu vernehmen ist, liegen Ihnen verschiedene Optionen zur Rekapitalisierung des Unternehmens vor. Ihre Pflicht ist es, den Weg zu wählen, der die Rechte Ihrer Aktionäre bestmöglich berücksichtigt und damit gewährleistet. Insbesondere ist zunächst einmal zu prüfen, ob nicht die Aktionäre durch eine Kapitalerhöhung das erforderliche Risikodeckungspotenzial zur Restrukturierung bereitstellen wollen, um an dem Wertsteigerungspotenzial der Restrukturierung zu partizipieren.</p> <p>Hinweisen möchten wir abschließend darauf, dass wir dieses Schreiben aufgrund des hohen öffentlichen Interesses als offenen Brief vorgesehen haben. Zugleich möchten wir darauf hinweisen, dass wir dieses Schreiben zudem an das Bundesministerium der Justiz weiterleiten, damit man auch dort über die Situation der Endor AG informiert ist.</p> <p>Für einen Austausch stehen wir sehr gerne zur Verfügung und verbleiben</p> <p>mit freundlichen Grüßen aus Düsseldorf<br>DSW Geschäftsführung</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/aufsichtsrat-vorstand-920x530.jpg" length="54727" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-34</guid> <pubDate>Mon, 15 Apr 2024 11:07:00 +0200</pubDate> <title>Dividenden-Studie 2024: 62,5 Mrd. Euro für Aktionäre – neuer Rekord, aber keine Euphorie</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/dividenden-studie-2024-625-mrd-euro-fuer-aktionaere-neuer-rekord-aber-keine-euphorie</link> <description>Düsseldorf, 15. April 2024 – Die 160 in DAX, MDAX und SDAX gelisteten deutschen Aktiengesellschaften werden dieses Jahr rund 62,5 Mrd. Euro an ihre Aktionäre ausschütten. Der Vorjahreswert wird damit um 1,6% übertroffen – trotz des Quasi-Ausfalls bei Bayer, des Rückgangs bei BMW und der staatshilfebedingten Streichung bei Fresenius. Das ist ein Ergebnis der „Dividendenstudie Deutschland“, die nun in 14. Auflage vom isf Institut for Strategic Finance der FOM Hochschule in Kooperation mit der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) vorgelegt wurde.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/dividenden-920x530.jpg" length="40667" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>„Das ist der dritte Dividenden-Rekord in Folge“, resümiert Studienautor Christian W. Röhl, Investor und Fachbeiratsvorsitzender am isf – und schränkt zugleich ein: „Die neuerliche Bestmarke lässt indes keine validen Rückschlüsse auf die Gesamtlage der deutschen Wirtschaft zu, sondern resultiert primär aus der Stärke der global aufgestellten DAX-Konzerne.“ Von den 40 im Frankfurter Leitindex enthaltenen Unternehmen zahlen 24 mehr als im Vorjahr, wobei Allianz (+940 Mio. Euro), Airbus (inkl. Sonderdividende +790 Mio. Euro) und die Porsche AG (+590 Mio.) am meisten aufstocken. Insgesamt heben 13 DAX-Mitglieder die Dividende prozentual zweistellig an, sechs sogar um mehr als 30%.</p> <h3>Auto- und Finanztitel stellen die Hälfte des Volumens</h3> <p>Top-Zahler im DAX sind 2024 Mercedes-Benz mit 5,5 Mrd. Euro und Allianz mit 5,4 Mrd. Euro, worin sich gleichsam die beiden wichtigsten Treiber der diesjährigen Dividendensaison widerspiegeln. „Ein Drittel der DAX-Dividendensumme entfällt auf die sieben Auto-Werte, weitere knapp 20% auf die fünf Versicherungen und Banken“, erklärt isf-Direktor und FOM-Dekan Prof. Dr. Dr. Eric Frère und weist auf das mit dem Auto-Klumpen einhergehende Risiko hin: „Wenn die vor allem aus dem Verbrenner-Geschäft resultierenden Cashflows der Auto-Industrie disruptiert werden, dürfte dies nicht durch Unternehmen aus anderen Sektoren aufgefangen werden können.“</p> <h3>Bremsspuren in MDAX und SDAX</h3> <p>Bei den kleineren und mittleren Firmen hebt derweil nicht einmal die Hälfte die Ausschüttung an – und jedes fünfte Unternehmen aus MDAX und SDAX lässt die Aktionäre sogar leer ausgehen. „Hier sehen wir schon merklich gesamtwirtschaftliche Bremsspuren bei den Unternehmen, die weniger global aufgestellt sind und daher die Probleme hierzulande oder in Europa nicht kompensieren können“, stellt DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler mit Blick auf Kürzungen bei Wacker Chemie, Hella, Sixt oder BayWa fest. Positive Signale kommen dagegen von der Lufthansa, die nach vier Jahren pandemiebedingter Pause die Dividendenzahlung wieder aufnimmt oder von der Fondsgesellschaft DWS Group, wo die Aktionäre im Zuge einer Sonderausschüttung fast dreimal so viel erhalten wie im vergangenen Jahr.</p> <h3>Nebenwerte weiter stark durch Hapag-Lloyd beeinflusst</h3> <p>Abseits der Auswahl-Indices dürfte das Ausschüttungsvolumen 2024 sogar um rund zwei Drittel auf 5,5 Mrd. Euro einbrechen. Hintergrund ist die Normalisierung bei Hapag-Lloyd: Die Lieferketten-Disruption hatte der Reederei Rekordgewinne und den Anteilseignern allein 2023 über 11 Mrd. Euro an Dividenden beschert. Diese Sonderkonjunktur ist nun vorüber, die Ausschüttung der wegen des geringen Streubesitz-Anteils in keinem Index enthaltenen Reederei sinkt auf 1,6 Mrd. Euro – sie ist damit aber noch immer knapp dreimal so hoch wie 2021.</p> <h3>Dividenden-Kontinuität in der Breite unbefriedigend</h3> <p>Wie in den Vorjahren nimmt die Studie neben der aktuellen Dividenden-Saison auch die längerfristigen Ausschüttungs-Trends ins Visier, die etwa in puncto Kontinuität eher ernüchternd sind: „Nur noch elf Aktiengesellschaften kommen auf eine Erfolgsbilanz von mindestens zehn Anhebungen in Serie, dabei ist gerade diese Kontinuität ein Zeichen der Stärke. Deutschland hat seine Dividendenaristokraten verloren“, konstatiert Marc Tüngler und verweist auf die tendenziell zyklischen Geschäftsmodelle der meisten deutschen Börsenfirmen. Eine Ausnahme ist der familiengeführte Schmierstoff-Weltmarktführer Fuchs: Das MDAX-Unternehmen hat die 22. Dividendenanhebung in Folge angekündigt – eine am deutschen Aktienmarkt derzeit einmalige Serie.</p> <p>Musterbeispiele für Dividenden-Kontinuität sind auch SAP und Münchener Rück. Beide DAX-Granden haben ihre Ausschüttung in den vergangenen 25 Jahren nie gesenkt, sondern meistens erhöht – um durchschnittlich 12% pro Jahr. Auch Allianz und Hannover Rück punkten mit Wachstum und Rendite: „Wer hier seit Jahren engagiert ist, hat inzwischen einen großen Teil seiner Anfangsinvestition durch Dividenden zurückerhalten“, hebt Prof. Frère die Bedeutung von Ausschüttungen für den langfristigen Anlageerfolg hervor.</p> <h3>Kostenloser Download</h3> <p>Wie in den Vorjahren steht die komplette 34-seitige Studie mit zahlreichen Info-Grafiken und Tabellen auf <a href="https://forschung.fom.de/forschung/institute/isf.html" target="_blank" rel="noreferrer">www.fom-isf.de</a> zum kostenlosen Download bereit.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/dividenden-920x530.jpg" length="40667" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-35</guid> <pubDate>Thu, 11 Apr 2024 11:21:00 +0200</pubDate> <title>ProSiebenSat.1 Media SE vor Schicksals-Versammlung: DSW stellt sich gegen Aufspaltungsforderungen der MFE</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/prosiebensat1-media-se-vor-schicksals-versammlung-dsw-stellt-sich-gegen-aufspaltungsforderungen-der-mfe</link> <description>Düsseldorf, 11. April 2024 Am 30. April 2024 steht für die Aktionäre der ProSiebenSat.1 Media SE aufgrund der Aufspaltungsforderungen des Großinvestors MediaForEurope (MFE), ein von der Berlusconi-Familie beherrschtes Mediaunternehmen, eine außerordentlich wichtige Hauptversammlung an. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft stellen sich gegen die Pläne des Großinvestors MFE. </description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/aufsichtsrat-vorstand-920x530.jpg" length="54727" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<h3>Die DSW appelliert an alle Aktionäre, ihr Stimmrecht auf der Hauptversammlung am 30. April wahrzunehmen oder sich vertreten zu lassen.</h3> <p>Auch die DSW positioniert sich als Deutschlands mitgliederstärkste Anlegervereinigung klar gegen sämtliche Anträge der MFE.</p> <p>„Wenn man einmal kritisch auf die Pläne schaut, wirkt es, als wolle der Großinvestor MFE hier eine Art Bad Bank schaffen, in der Unternehmen eingebracht werden, um sie schnell zu veräußern. Mit diesem Vorgehen aber werden die Preise der Beteiligungen gedrückt, es werden schlicht Werte für alle Aktionäre vernichtet. Dies kann niemals im Sinne der Anteilseigner sein“, sagt Daniela Bergdolt, Vizepräsidentin der DSW.</p> <p>„Die DSW appelliert an alle Aktionäre, ihr Stimmrecht auf der Ende April anstehenden Hauptversammlung auszuüben, um den aus Sicht der DSW unternehmensschädlichen Plänen der MFE entgegenzutreten. Aufgrund der Aktionärsstruktur der ProSiebenSat.1 Media SE zählt dabei jede Stimme“, unterstreicht Marc Tüngler, DSW-Hauptgeschäftsführer.</p> <p>Wer nicht an der Hauptversammlung teilnehmen kann, dem bietet die DSW an, seine Stimmrechte an die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. - kostenlos und unkompliziert - zu übertragen.</p> <p><a href="/hauptversammlung">Nähere Informationen hierzu findet man in der Einladung zur Hauptversammlung sowie auf der Internetseite der DSW.</a></p> <p>&#160;</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/aufsichtsrat-vorstand-920x530.jpg" length="54727" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-36</guid> <pubDate>Mon, 05 Feb 2024 11:24:00 +0100</pubDate> <title>Signa-Gruppe: Gericht sieht Hinweise auf schadhaftes Verhalten von Managern und Mehrheitsgesellschaftern</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/signa-gruppe-gericht-sieht-hinweise-auf-schadhaftes-verhalten-von-managern-und-mehrheitsgesellschaftern</link> <description>Düsseldorf/Amsterdam, 5. Februar 2024 – Eine Gruppe von Aktionären der insolventen Signa Sports United N.V. unter Führung der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesetz e.V. (DSW) hat jüngst einen weiteren Erfolg bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen erwirken können.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/baywa-krise-920x530.jpg" length="37450" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<h3>Untersuchung des Geschäftsgebarens durch offiziell bestellte Ermittler angeordnet</h3> <p>Die Enterprise Chamber of the Amsterdam Court of Appeal hat in ihrem kürzlich gefällten Urteil festgestellt, dass verantwortliche Manager sowie die Mehrheitsgesellschafter der ehemals an der New Yorker Börse gelisteten Signa Sports United ihren Informationspflichten an Aktionäre in mehreren schwerwiegenden Fällen möglicherweise nicht oder nicht ausreichend nachgekommen seien. Und das scheinbar bereits in der Vorbereitungsphase zum Börsengang. Das Gericht fand ausreichend Hinweise, dass sowohl wichtige Fakten verschwiegen oder falsch dargestellt wurden, als auch weitreichende Entscheidungen ohne Benachrichtigung oder gar ohne verpflichtende Bestätigung durch die Aktionäre getroffen wurden. Hierdurch entstand den Aktionären erheblicher Schaden.</p> <p>Als weitere Konsequenz ordnete das Gericht ein Untersuchungsverfahren durch bestellte Ermittler an. Diese werden in den kommenden Wochen die Geschäftsaktivitäten, Transaktionen und Kommunikation zwischen den betreffenden Unternehmen Signa Sports United, Signa International Sports Holding, Signa Holding und Yucaipa Acquisition Corporation überprüfen und die Sachverhalte entsprechend dokumentieren. Die gewonnenen Erkenntnisse dienen nachfolgend als Grundlage für die Bemessung der Höhe des Schadenersatzes.</p> <p>Die DSW und die klagenden Aktionäre gehen auf Grund der in den letzten Monaten immer deutlicher gewordenen Komplexität der Signa Struktur von einer Untersuchungsdauer von 3 bis 6 Monaten aus. Interessant wird auch sein, welche weiteren generellen Verfehlungen und möglicherweise in anderen Zusammenhängen schadenersatzrelevante Handlungen der Signa Manager und Gesellschaften die Untersuchungen zu Tage fördern.</p> <p>Dieses jüngste Urteil ist bereits der zweite Erfolg der klagenden Gruppe vor Gericht, nachdem im Oktober letzten Jahres bereits mehreren Eilanträgen stattgegeben wurde.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/baywa-krise-920x530.jpg" length="37450" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-37</guid> <pubDate>Tue, 23 Jan 2024 11:26:00 +0100</pubDate> <title>DSW kämpft weiter für LEONI-Aktionäre: Gutachten zur StaRUG-Umsetzung liegt vor</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/dsw-kaempft-weiter-fuer-leoni-aktionaere-gutachten-zur-starug-umsetzung-liegt-vor</link> <description>Düsseldorf, 23. Januar 2024 – Nachdem das Restrukturierungsgericht trotz Beschwerde zahlreicher Aktionäre den Weg bei der LEONI AG für eine Restrukturierung nach dem &quot;Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen&quot; (StaRUG) freigemacht hatte, ist das Kapitel für die freien Aktionäre damit noch lange nicht abgeschlossen.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/anleger-interessenbuendelung-920x530.jpg" length="61891" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Der DSW liegen nun die Ergebnisse eines von ihr bei Professor Werner Gleißner, einem renommierten Wirtschaftswissenschaftler und Experten für Risikomanagement, in Auftrag gegeben Gutachtens vor.</p> <h3>Ausgehend von öffentlich vorliegenden Informationen wurden insbesondere zwei Fragestellungen untersucht:</h3><ol><li>War das Risikofrüherkennungssystem der LEONI AG in der Lage, mögliche „bestandsgefährdende Entwicklungen“ adäquat zu erkennen, um gegebenenfalls die gesetzlich gebotenen „geeigneten Gegenmaßnahmen“ gemäß § 1 StaRUG zu initiieren?</li><li>Ist das Ergebnis der Restrukturierung, das faktisch (bis auf eine Ausnahme) einen kompletten Vermögensverlust der Aktionäre darstellt, „alternativlos“ und somit von den Aktionären zu akzeptieren?</li></ol><p>„Mit den ausgewerteten öffentlich verfügbaren Informationen gibt es erhebliche Zweifel daran, dass das Risikomanagement der LEONI AG den 2021/2022 erweiterten Anforderungen gerecht wird. Die formalen und methodischen Voraussetzungen waren gegeben (Risikoanalyse und Risikoaggregationsverfahren), aber offenbar wurde das System kaum genutzt und der Dateninput nicht ‚fortlaufend‘ aktualisiert, wie es aber § 1 StaRUG fordert, um rechtzeig ‚geeignete Gegenmaßnahmen‘ zur Krisenabwehr initiieren zu können. Es ist ein eklatanter Widerspruch, dass sich aus dem Risikobericht ergibt, die Risikotragfähigkeit sei gegeben, während der Vorstand im gleichen Geschäftsbericht eine akute – und überraschende – Bestandsgefährdung erläutert“, stellt Professor Gleißner fest. Zudem ist nicht plausibel erklärbar, wieso die bisherigen Aktionäre keine Gelegenheit erhielten, die gemäß Sanierungskonzept notwendige Erhöhung des Risikodeckungspotentials, also des Eigenkapitals, beizusteuern. Das Sanierungskonzept zeigt nämlich eine aussichtsreiche Zukunft und eine deutliche Wertsteigerung, an der alle Aktionäre hätten partizipieren können, sagt Professor Gleißner.“</p> <p>Aus dem Geschäftsbericht lässt sich jedenfalls nicht entnehmen, dass eine wesentliche Erweiterung und Weiterentwicklung des Risikomanagements infolge der Anforderungen aus StaRUG stattgefunden hat (StaRUG wird hier nicht erwähnt). Das Unternehmen verfügt zwar bereits seit Jahren über ein Risikomanagement, das auch eine quantitative Risikoanalyse und Risikoaggregation sowie die Beurteilung der Risikotragfähigkeit zulässt. Es ist allerdings nicht erkennbar, dass durch eine „fortlaufende“ Überwachung gemäß § 1 StaRUG Veränderungen des Grads der Bestandsgefährdung erfolgten. Die Information im Risikobericht erscheinen veraltet und stehen im Widerspruch zu den Aussagen des Vorstands im gleichen Geschäftsbericht (nach dem Risikobericht wäre die Risikotragfähigkeit weiter gewährleistet).</p> <p>Möglicherweise hätte eine rechtzeitige Einleitung geeigneter Gegenmaßnahmen – von Risikoreduzierung bis hin zu einer Kapitalerhöhung – die 2023 eingetretene schwere Krise mit der Notwendigkeit einer Restrukturierung nach StaRUG überflüssig gemacht.</p> <p>„Zudem wurde den Aktionären eine offensichtlich vorhandene strategische Handlungsoption für die Restrukturierung gar nicht zur Entscheidung vorgelegt: Nach Erstellung eines aussichtsreichen Restrukturierungsplans für LEONI hätte man allen Aktionären die Möglichkeit anbieten sollen, von der dort dokumentierten positiven Zukunftsperspektive zu partizipieren“, sagt Klaus Nieding, Vizepräsident der DSW. Dies wäre möglich gewesen, wenn das Risikodeckungspotenzial durch alle Aktionäre rechtzeitig in Form einer Kapitalerhöhung bereitgestellt worden wäre.</p> <p>Dass den Aktionären dies jedoch verwehrt wurde, ist aus Sicht der DSW Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche gegenüber den Organen der LEONI AG. Das Kapitel LEONI ist somit für die ehemaligen Aktionäre und die DSW noch nicht abgeschlossen, sondern die Aufbereitung fängt nun erst richtig an.</p> <p>„Der Fall Leoni offenbart zudem ungeschminkt, dass das StaRUG in seiner heutigen Aufstellung für Publikumsgesellschaften nicht geeignet ist. Die Einbindung der Aktionäre und damit Eigentümer erfolgt gar nicht oder zu spät. Das gilt insbesondere auch für die Information der Aktionäre. Das Management muss bereits in einer frühen Phase über die potenziellen Restrukturierungsoptionen berichten müssen. Zudem zeigt das StaRUG erhebliche Schwächen beim Schutz der betroffenen Anleger. Die DSW fordert den Gesetzgeber auf, das StaRUG dringend zu reformieren“, unterstreicht Marc Tüngler, DSW-Hauptgeschäftsführer.</p> <p>Betroffene Leoni-Anleger können sich bei der DSW unter <a href="mailto:kontakt@dsw-info.de">kontakt@dsw-info.de</a> melden.</p> <p>&#160;</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/anleger-interessenbuendelung-920x530.jpg" length="61891" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-38</guid> <pubDate>Fri, 22 Dec 2023 11:28:00 +0100</pubDate> <title>Klage für mehr als 13.000 Wirecard-Anleger eingereicht</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/klage-fuer-mehr-als-13000-wirecard-anleger-eingereicht</link> <description>Düsseldorf/Frankfurt/Rotterdam, 22. Dezember 2023 – Vor rund drei Jahren hat die DSW gemeinsam mit den Rechtsanwaltskanzleien Nieding + Barth aus Frankfurt sowie AKD aus Rotterdam ein niederländisches Stiftungsmodell entwickelt und umgesetzt, das es geschädigten Anlegern der Wirecard AG ohne Kostenrisiko ermöglichen sollte, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und durchzusetzen.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/baywa-krise-920x530.jpg" length="37450" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Heute können wir Vollzug vermelden. Die Wirecard-Klage gegen EY Deutschland und EY Global wurde heute beim Landgericht München eingereicht. Sie umfasst 5.579 Seiten reiner Klageschriftsatz plus rund 75.000 Seiten Anlagen, zusammen über 80.000 Blatt Umfang.</p> <p>Die Klage enthält Schadensersatzforderungen für mehr als 13.000 institutionelle und private Investoren mit einem Klagevolumen von über 700 Millionen Euro.</p> <p>Aufgrund der Einbindung britischer Prozessfinanzier haben die Investoren dabei keinerlei Kostenrisiko. Lediglich im Erfolgsfall hat der Finanzierer Anspruch auf einen Teil des mittels eines Urteils oder Vergleichs erzielten Erlöses.</p> <p>Es dürfte sich damit um eine der größten Schadensersatzklagen gegen eine der „Big Four“-Wirtschaftsprüfungsgesellschaften überhaupt handeln. Über den Fortgang dieses Großverfahrens werden wir regelmäßig berichten.</p> <p>Neben der verjährungshemmenden Klage dient die Stiftung als internationale Vergleichsplattform für die betroffenen Anleger und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, um die gesamte Angelegenheit möglichst zügig einer sachgerechten Erledigung zuzuführen.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/baywa-krise-920x530.jpg" length="37450" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-39</guid> <pubDate>Thu, 23 Nov 2023 11:30:00 +0100</pubDate> <title>DSW-Studie zur Aufsichtsratsvergütung: Sattes Plus im DAX</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/dsw-studie-zur-aufsichtsratsverguetung-sattes-plus-im-dax</link> <description>Düsseldorf, 23. November 2023 – Der Aufsichtsratsvorsitzende eines DAX-Unternehmens verdient durchschnittlich rund 393.000 Euro (+7,7 Prozent) im Jahr. Damit erhält er mehr als dreimal so viel wie ein ordentliches Aufsichtsratsmitglied mit rund 117.000 Euro (+4,4 Prozent). Auch aufgrund der im Vergleich zum Vorjahr geänderten Indexzusammensetzung, stiegen die Bezüge von Deutschlands Kontrolleuren im DAX in 2022 um 17,4 Prozent auf insgesamt rund 117,3 Millionen Euro an. Im MDAX fielen die durchschnittlichen Gehälter mit rund 212.000 Euro für den Aufsichtsratsvorsitzenden (+4,0 Prozent) und rund 68.000 Euro für ein ordentliches Mitglied (+2,7 Prozent) deutlich geringer aus. Ein ähnliches Bild zeigt sich im SDAX: Hier verdient ein Aufsichtsratsvorsitzender rund 134.000 Euro (+6,7 Prozent) und ein ordentliches Mitglied erhält rund 50.000 Euro (+3,9 Prozent).</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/vorstandsverguetungsstudie-02-920x530.jpg" length="17336" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Dies sind einige Ergebnisse der „Aufsichtsratsvergütungsstudie 2023“, erstellt von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW), für die alle relevanten Vergütungsberichte des Geschäftsjahres 2022 ausgewertet wurden.</p> <h3>Mit steigenden Anforderungen Nachholbedarf in den kleineren Indizes</h3> <p>Spitzenverdiener unter Deutschlands Chef-Kontrolleuren war Norbert Reithofer von BMW mit 610.000 Euro (unverändert), der damit Paul Achleitner (ehem. Deutsche Bank) als Spitzenreiter abgelöst hat, gefolgt von Jim Hagemann Snabe von Siemens mit 602.000 Euro (-1,0 Prozent) und Kurt Bock von BASF mit 550.000 Euro (unverändert). Die geringste Vergütung unter den Aufsichtsratsvorsitzenden im DAX erhielt Wolfgang Büchele von Merck (112.000 Euro, +2,1 Prozent).</p> <p>Den stärksten Anstieg in der Gesamtvergütung im DAX mit vergleichbarer Vorjahresbasis verzeichnete das Aufsichtsratsgremium von MTU Aero Engines mit 68,2 Prozent auf rund 1,8 Millionen Euro.</p> <p>„Unternehmen sehen sich durch neue, europaweite Regularien und multiple globale Krisen immensen Herausforderungen gegenüber. Dies macht auch die Arbeit der Aufsichtsräte immer anspruchsvoller. Mit Blick auf MDAX und SDAX, wird es wohl zu einer Gehaltanpassung nach oben kommen, will man auch in Zukunft die besten Köpfe für die Kontrollgremien gewinnen“, sagt DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler.</p> <h3>Deutsche Bank vor zwei mobilen Schwergewichten</h3> <p>Die höchste Gesamtvergütung zahlte mit insgesamt rund 6,8 Millionen Euro erneut die Deutsche Bank an ihre 20 Aufsichtsräte (+4,8 Prozent). Hinter der Deutschen Bank folgen mit der Mercedes-Benz Group mit rund 6,5 Millionen Euro (+3,9 Prozent) und BMW mit rund 5,5 Millionen Euro (+0,3 Prozent) zwei Automobilschwergewichte im Gehaltsranking. Die geringste Gesamtvergütung für ihr Kontrollgremium im DAX zahlte mit 967.900 Euro Merck (+1,0 Prozent).</p> <p>„Die Transparenz der Vergütungsberichte in Hinblick auf die Aufsichtsratsvergütung ist im DAX insgesamt deutlich höher als im MDAX und SDAX. Dies ist insbesondere der Fall, weil es in den beiden letztgenannten Indizes einzelne Unternehmen gibt, die aufgrund einer abweichenden Interpretation des Begriffs der „gewährten und geschuldeten Vergütung“ die Aufsichtsratsvergütung für das abgelaufene Geschäftsjahr nicht individualisiert ausweisen“, sagt Frederik Beckendorff von der DSW. „Hier scheint es in letzter Konsequenz einer entsprechenden Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex oder einer rechtlichen Nachschärfung zu bedürfen, die dafür Sorge trägt, dass die Aktionäre zeitnah und transparent Einblick in die individualisierte Vergütung ihrer Aufsichtsräte für das vorangegangene Geschäftsjahr erhalten.“</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/vorstandsverguetungsstudie-02-920x530.jpg" length="17336" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-40</guid> <pubDate>Tue, 24 Oct 2023 11:32:00 +0200</pubDate> <title>Aktionäre der Signa Sports United stellen sich gegen Niedergang und sind bereit, Verantwortung in neuem Setup zu übernehmen</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/aktionaere-der-signa-sports-united-stellen-sich-gegen-niedergang-und-sind-bereit-verantwortung-in-neuem-setup-zu-uebernehmen</link> <description>Düsseldorf, 24. Oktober 2023 – Bereits vor mehreren Monaten hat sich die Situation bei der formaljuristisch in den Niederlanden ansässigen und in New York gelisteten Signa Sports United N.V. immer weiter verschlechtert. Der Aktienkurs kannte seit langer Zeit allein eine Richtung - gen Süden.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/dsw-aktionaere-920x530.jpg" length="55698" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<h3>Erster Teilerfolg vor Gericht</h3> <p>Nachdem Anfang Oktober vom Management zunächst der Rückzug von der Börse via Delisting angekündigt wurde, reagierte in den vergangenen Tagen dann überraschend die Signa Holding von René Benko und zog eine schriftlich zugesicherte Kreditlinie in Höhe von 150 Millionen Euro zurück. Als Konsequenz wiederum folgten zeitnah erst die Ankündigung und kurz darauf die ersten Umsetzungen von Insolvenzanträgen für die Signa Sports United Holding sowie verschiedene Tochtergesellschaften. Die Aktionäre stehen vor einem Totalverlust, nachdem sie zunächst zumindest ihr Eigentum trotz angekündigtem Delisting hätten wahren können.</p> <p>Trotz der katastrophalen Entwicklung, die nun zur Insolvenz weiter Teile der Gruppe führte, sehen ehemalige Gründer wie auch langjährige Manager der Töchter eine positive Fortführungsprognose. Dies allerdings allein in einem neuen Setup, da das alte Regime augenscheinlich der Marktsituation und den Herausforderungen nicht oder zumindest nicht mehr gewachsen war. Besonders negativ fiel die Signa Sports United durch ihre fehlende echte Unternehmensstrategie, ihre Intransparenz sowie ihre ganz eigene Governance auf.</p> <p>Aus diesem Grund haben verschiedene Aktionäre unter Führung der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) bei dem in den Niederlanden zuständigen Enterprise Chamber of the Amsterdam Court of Appeal einen Eilantrag eingereicht, um in der aktuell höchst angespannten Situation bewusst Verantwortung übernehmen zu können und unter anderem einen Sitz sowie ein Vetorecht im Board der Gesellschaft zu erhalten.</p> <p>Am gestrigen Nachmittag, somit am 23. Oktober 2023, hat das Amsterdamer Gericht in einem ersten Schritt entschieden, dass das Board der Signa Sports United N.V. alles Notwendige und Mögliche zeitnah zu unternehmen habe, um sich gegenüber der New York Stock Exchange in dem eingeräumten Zeitfenster zu dem angestoßenen Delisting zu erklären und damit eine Überprüfung zu ermöglichen. &#160;Über die weiteren Punkte der Eingabe (Sitz im Board, Vetorecht) wird das Gericht sehr zeitnah entscheiden. Der gesamten Petition können sich auch weitere Aktionäre der Signa Sports United N.V. anschließen und damit aktiv werden sowie klar vermitteln, dass trotz der derzeit verheerenden Situation Lösungen für die Gesellschaft, mindestens aber für Teile der Gruppe, möglich sind.</p> <p>Betroffene Aktionäre können sich bei der DSW per Mail unter <a href="mailto:kontakt@dsw-info.de">kontakt@dsw-info.de</a> melden.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/dsw-aktionaere-920x530.jpg" length="55698" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-41</guid> <pubDate>Wed, 18 Oct 2023 11:34:00 +0200</pubDate> <title>DSW-HV-Report 2023: Mehr als ein Drittel der virtuellen Hauptversammlungen mit Problemen</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/dsw-hv-report-2023-mehr-als-ein-drittel-der-virtuellen-hauptversammlungen-mit-problemen</link> <description>Düsseldorf, 18. Oktober 2023 – In immerhin 35 Prozent der virtuellen Hauptversammlungen im Jahr 2023 fühlten sich Aktionäre und Aktionärsvertreter in Deutschland alles andere als angemessen informiert und gehört. Insbesondere mit Blick auf das Frage- und Auskunftsrecht beklagten sie deutliche Nachteile im Vergleich zu Präsenz-Hauptversammlungen. Bei fast einem Drittel der virtuellen Hauptversammlungen traten (teils eklatante) technisch bedingte Störungen auf. Dies deckt sich mit Erfahrungen im europäischen Ausland.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/restrukturierungsplan-920x530.jpg" length="23111" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Insgesamt hielten nach wie vor deutlich mehr Unternehmen ihre Hauptversammlung auch 2023 im Präsenzformat ab. Lediglich die DAX-Unternehmen waren mehrheitlich virtuell unterwegs (28:10), während die Gesellschaften im MDAX (24:25) und SDAX (26:40) weiter mehrheitlich auf den persönlichen Austausch vor Ort setzten. Insgesamt wurde im virtuellen Format die Verlagerung von Fragen in das Vorfeld der Hauptversammlung nur sporadisch, in den drei Auswahlindizes von acht Gesellschaften genutzt. Dies wurde von den Aktionären nicht begrüßt, ebenso wie die Einreichung von Stellungnahmen im Vorfeld während der Saison ein ebenfalls kaum genutztes Instrument blieb.</p> <p>Die virtuelle Hauptversammlung hat zudem nicht zu einer Steigerung der Präsenzen geführt. Im Langfristvergleich zeigt sich mit Blick auf den DAX seit dem Beginn der COVID-19-Pandemie ein rückläufiges Bild der Präsenzen.</p> <p>Dies sind Kernergebnisse des „HV-Report 2023“, für den die DSW ihre eigenen Vertreter und Aktionäre in Deutschland sowie Aktionärsvereinigungen in Europa auf den Hauptversammlungen 2023 befragt hat.</p> <p>„Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, auch im virtuellen Format die Aktionärsrechte uneingeschränkt zu wahren. Nach der ersten HV-Saison unter der neuen Gesetzgebung ist aus Sicht der Anleger klar, dass dieses wichtige Ziel in der Umsetzung nicht erreicht worden ist. Bei der Erstellung unseres Reports haben wir größtmöglichen Wert auf Neutralität der Daten und Auswertung gelegt. &#160;Die Ergebnisse sind kein Meinungsbild der DSW, sondern eine sachliche Grundlage für weitere Diskussionen und Verbesserungen in der Zukunft“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.</p> <h3>Technik mit erheblichen Herausforderungen</h3> <p>Im Rahmen von Präsenzhauptversammlungen ist der sogenannte Wortmeldetisch gemeinhin bereits vor Beginn der Veranstaltung geöffnet, sodass sich Aktionäre frühzeitig zu Wort melden können. Bei 85 Prozent der virtuellen Hauptversammlungen 2023 wurde der Wortmeldetisch erst mit tatsächlichem Veranstaltungsbeginn freigeschaltet, in 9 Prozent der Fälle sogar erst später. Die Mehrzahl der Unternehmen sahen einen Techniktest mit den Aktionären vor, die in der virtuellen Hauptversammlung einen Redebeitrag leisten wollten. Dieser wurde in den allermeisten Fällen erst mit oder nach Veranstaltungsbeginn durchgeführt (70 Prozent). In der weit überwiegenden Zahl der Hauptversammlungen (75 Prozent) dauerte dieser Test 1-5 Minuten, bei rund 19 Prozent immerhin 6-10 Minuten und bei 5 Prozent sogar mehr als 10 Minuten. Da unter anderem unterschiedliche Portale für den Techniktest und die eigentliche Veranstaltung genutzt wurden, konnten bei immerhin 21 Prozent aller Techniktests die Aktionäre für die Dauer des Tests der Hauptversammlung nicht mehr folgen.</p> <p>Bei 27 Prozent der virtuellen Hauptversammlungen zeigten sich beim Techniktest und/oder der Übertragung des Redebeitrags (teils massive) Probleme. Insgesamt hat die DSW in der Hauptversammlungssaison 2023 bei 32 Prozent der virtuellen Hauptversammlungen technisch bedingte Störungen bei der Übertragung protokolliert – bei Unternehmen aller Größen. Es dominierten die Bild- und/oder Tonstörungen, wobei fast 30 Prozent aller Störungen nicht nur zu kurzfristigen Unterbrechungen führten, sondern die Hauptversammlung teilweise um Stunden in die Länge zogen.</p> <p>Die digitale Hauptversammlung der Covestro AG hatte beispielsweise eine Dauer von 9 Stunden und 31 Minuten. Eine zunächst für fünf Minuten angesetzte Pause für den Techniktest dauerte aufgrund einer technischen Störung deutlich länger als eine Stunde. Insgesamt summierten sich die Unterbrechungen auf rund drei Stunden.</p> <h3>Im Ausland lieber hybrid</h3> <p>Die Mehrheit der Hauptversammlungen in Luxemburg, Österreich, Schweden und Slowenien fanden in Präsenz statt. In Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien und Portugal dominierte das hybride Format. Während die Rechte der Aktionäre auf virtuellen Hauptversammlungen in Finnland, Luxemburg, Portugal, Slowenien und Schweden nach Einschätzung der dortigen Aktionärsvertreter als gleichwertig zu Präsenzveranstaltungen bewertet werden, sehen die Aktionärsvereinigungen in Österreich, Dänemark, Frankreich, Lettland und Großbritannien die Aktionärsrechte im virtuellen Format als eingeschränkt an. Im Zentrum der Kritik stehen dabei das Frage- und Rederecht im Vergleich zum Präsenzformat. Technische Probleme wurden vor allem in Österreich, Frankreich und Portugal dokumentiert.</p> <p>Eine deutliche Mehrheit der europäischen Aktionärsvereinigungen sowie Anleger präferiert die hybride Hauptversammlung. Die Vereinigungen aus Luxemburg und Österreich ziehen die Präsenzveranstaltung vor. Die virtuelle Hauptversammlung wird hingegen von keiner der befragten Aktionärsvereinigungen präferiert.</p> <p>„Der konstruktive Austausch der Aktionäre mit der Verwaltung aber auch der Dialog untereinander sind die wichtigen Elemente einer Hauptversammlung. Die hybride Hauptversammlung eröffnet Aktionären diese Möglichkeit und erweitert den Zugang für diejenigen Aktionäre, die das virtuelle Format bevorzugen. Sie bleibt daher das richtige und wichtige Format, da sie den Eigentümern des Unternehmens die Wahlfreiheit lässt, sich für ihr präferiertes Format zu entscheiden“, konstatiert Christiane Hölz, Geschäftsführerin der DSW und verantwortlich für die Untersuchung. „Wir sind nicht grundsätzlich gegen die virtuelle Hauptversammlung – in klar begründeten Ausnahmesituationen. Eine technisch einwandfreie Umsetzung ist allerdings eine zwingende Grundvoraussetzung“, so Hölz weiter.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/restrukturierungsplan-920x530.jpg" length="23111" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-42</guid> <pubDate>Tue, 12 Sep 2023 11:36:00 +0200</pubDate> <title>Leoni-Aktionäre kämpfen weiter für ihre Eigentumsrechte</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/leoni-aktionaere-kaempfen-weiter-fuer-ihre-eigentumsrechte</link> <description>Düsseldorf/Frankfurt a.M., 12. September 2023 Nachdem das Restrukturierungsgericht trotz Beschwerde zahlreicher Aktionäre den Weg bei der Leoni AG für eine Restrukturierung nach dem &quot;Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) freigemacht hat, ist das Kapitel für die freien Aktionäre damit noch lange nicht abgeschlossen.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/investment-strategie-920x530.jpg" length="22072" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Für die Aktionäre, die bei der Leoni AG zu keinem Zeitpunkt die Chance hatten, sich an der Restrukturierung und damit an der Zukunft der Gesellschaft zu beteiligen, steht die Frage im Raum, ob das Restrukturierungsgericht überhaupt die Freigabe des Restrukturierungsplans hätte erteilen dürfen. Zugleich ist fraglich, ob Vorstand und Aufsichtsrat der Leoni AG pflichtwidrig gehandelt haben, indem sie bereits in einem frühen Stadium, konkret im Rahmen der Erstellung des Restrukturierungsplans, die Interessen und Rechte der freien Aktionäre von vornherein ignoriert haben. Besonders fatal wirkt dabei, dass die Leoni AG gemäß Restrukturierungsplan bei einem Milliardenumsatz in absehbarer Zeit bereits wieder ein Ergebnis von über 300 Mio. Euro erwirtschaften soll.</p> <h3>Verfassungsbeschwerde eingereicht</h3> <p>Nachdem sich verschiedene Aktionäre zunächst gegen die Umsetzung des Restrukturierungsplans gewehrt hatten, haben einige von diesen unter Führung der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) sowie der Kanzlei Nieding + Barth Verfassungsbeschwerde eingelegt.</p> <p>Dabei geht es neben der Frage, ob ausreichend rechtliches Gehör im Rahmen des StaRUG-Beschwerdeverfahrens gewährt wurde, auch darum, ob die Regelungen des StaRUG grundsätzlich gegen Artikel 14 und damit gegen die eigentumsschützenden Regelungen des Grundgesetzes verstoßen. Damit hat das Verfahren weit über die Causa Leoni hinaus für alle Anleger Relevanz</p> <h3>Gesetz bei börsennotierten Gesellschaften ungeeignet</h3> <p>„Nach unserer Einschätzung ist das StaRUG für börsennotierte Gesellschaften oder für Gesellschaften mit einem hohen Streubesitz schlichtweg nicht geeignet und ermöglicht eine kalte Enteignung zu Lasten der freien Aktionäre und zugunsten einzelner Akteure“, unterstreicht Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.</p> <p>„Mit der Überprüfung der Vorgänge bei der Leoni AG und auch der Regelungen des StaRUG geht es für die betroffenen Aktionäre um alles oder nichts. Insbesondere ist nicht nachvollziehbar, wie im Rahmen der Restrukturierung über das StaRUG allein ein einzelner Aktionär an der Zukunft beteiligt wird, allen anderen dies aber verwehrt wurde“, hinterfragt Klaus Nieding von der Kanzlei Nieding + Barth die Vorgänge.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/investment-strategie-920x530.jpg" length="22072" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-10</guid> <pubDate>Mon, 14 Aug 2023 11:39:00 +0200</pubDate> <title>DSW-Vorstandsvergütungsstudie 2023</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/dsw-vorstandsverguetungsstudie-2023</link> <description></description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/vorstandsverguetungsstudie-920x530.jpg" length="33763" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<h3>Teilnehmer</h3> <p><strong>Marc Tüngler</strong>, DSW-Hauptgeschäftsführer</p> <p><strong>Professor Dr. Gunther Friedl</strong>, Technische Universität München, Lehrstuhl für Controlling</p> <p><strong>Christiane Hölz</strong>, DSW-Geschäftsführerin und -Vergütungsexpertin</p> <p><strong>Erik Bethkenhagen</strong>, DSW-Pressesprecher</p> <p>Es gilt das gesprochene Wort</p> <p>(Redner: <strong>Marc Tüngler</strong>)</p> <p>Meine Damen und Herren,</p> <p>ich darf Sie herzlich zu unserer Pressekonferenz anlässlich der Vorstellung unserer aktuellen Vorstandsvergütungsstudie 2023 begrüßen.</p> <p>In diesem Jahr legen wir die Vergütungsstudie zum 23. Mal vor. Bereits im Jahr 2000 hat die DSW das erste Mal die Vorstandsgehälter deutscher Aktiengesellschaften analysiert. Die Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Controlling der TU München von Professor Friedl startete im Jahr 2007. Auch an dieser Stelle herzlichen Dank für das hervorragende Miteinander.</p> <p>Bevor meine Geschäftsführungskollegin, Frau Christiane Hölz, sowie Herr Professor Friedl die konkreten Ergebnisse unserer diesjährigen Vergütungsstudie vorstellen, möchte ich einige Aspekte vorab herausgreifen, die für uns von übergeordneter Relevanz sind, wenn wir uns die Ergebnisse genauer anschauen.</p> <p>Auffällig ist zunächst, dass die durchschnittliche Vergütung gesunken ist. Dies vor allen Dingen im kurzfristigen Bereich, was sicherlich zunächst überrascht, da das Jahr 2022 für viele Gesellschaften doch sehr erfolgreich verlaufen ist.</p> <p>Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass es nicht bei allen Gesellschaften in 2022 rund gelaufen ist und dass die Zahlen für das Vorjahr 2021 besonders kräftig ausgefallen sind.</p> <p>Ein Vergleich mit den Zahlen des Jahres 2020 als weiteres Referenzjahr ist ebenfalls schwierig, da die Vergütung in dem ersten Jahr der Corona Pandemie recht stark durch außerordentliche Faktoren beeinflusst war. Zudem haben wir zwischenzeitlich noch die Veränderungen im DAX zu vergegenwärtigen.</p> <p>Zudem darf man nicht vergessen, dass die Höhe insbesondere der kurzfristigen Vergütungsbestandteile auch stark davon abhängig ist, welche Ziele dem Vorstand zu Beginn des Jahres gesetzt wurden.</p> <p>Nachdem oftmals die Ziele für das Jahr 2021 merklich übertroffen wurden, ist davon auszugehen, dass die Aufsichtsräte die Ziele für 2022 umso ambitionierter gesetzt haben werden. Dies wiederum zeigt sich dann in dem Maß der Zielerreichung und das wiederum in der Höhe der entsprechenden kurzfristigen variablen Vergütung.</p> <h3>Stichwort “Transparenz”</h3> <p>Infolge des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) berichten Unternehmen kaum noch im Einklang mit den Mustertabellen des Deutschen Corporate Governance Kodex 2017. Die Umstellung führt zu einer geringeren Vergleichbarkeit der veröffentlichten Daten. Die Transparenz hat hierdurch deutlich gelitten und leidet auch weiterhin.</p> <p>Das mussten wir auch wieder bei der Erstellung der diesjährigen Vergütungsstudie schmerzhaft feststellen. Es gibt weiterhin keinen einheitlichen Standard für die Darstellung der Einzelvergütungskomponenten und überhaupt für den Vergütungsbericht.</p> <p>Immerhin können wir aber eine Verbesserung feststellen: Wir können besser zuordnen, welche Vergütung für das jeweilige Jahr gezahlt oder eben zugeteilt worden sind. Selbst das war ja in der jüngsten Vergangenheit nicht immer so der Fall.</p> <p>Schaut man sich die absoluten Vergütungshöhen an, so etabliert sich weiterhin die 10 Millionen Euro-Marke als absoluter Deckel hierzulande.</p> <p>Frau Hölz wird uns später darstellen, dass dies so gar nicht in das „ganz große Bild“ und damit in den internationalen Vergleich passen will. So verdient zum Beispiel kein einziger Vorstandsvorsitzender in den USA weniger als 10 Millionen Euro. Hierzulande ist es kein einziger CEO, der diese Grenze bricht.</p> <p>Wären wir nun nicht auf einer Pressekonferenz einer Anlegervereinigung und der TUM, sondern eines Industrieverbandes, würde der Ruf sehr laut werden, dass dies so doch nicht sein könne bzw. dürfe und die Vergütung in Deutschland dringend nach oben angepasst gehöre.</p> <p>Bei einem internationalen Vergleich der Vergütung darf man aber auf einem Auge nicht blind sein.</p> <p>So ist die Vergütung auch unmittelbar mit dem Thema Risiko und Haftung verbunden. Ohne die Vergütungssysteme oder auch Haftungsregime im Ausland näher beurteilen zu wollen, lässt sich zumindest für Deutschland feststellen, dass das Haftungsrisiko hierzulande im Vergleich doch eher reduziert ausgestaltet ist.</p> <p>Zudem ergeben sich oftmals erhebliche Unterschiede in der Struktur der Vergütungssysteme. In den USA wird zum Beispiel deutlich stärker aktien- oder aktienkursbasiert vergütet. In Deutschland ist aktuell allein Zalando ein Vertreter dieses Systems.</p> <p>Übrigens ein System, das von den Investoren nicht goutiert wurde: deren Vergütungssystem und -bericht haben in den letzten Jahren sehr niedrige Zustimmungswerte erhalten. (Zustimmung zum Vergütungssystem in 2021: 72,27%; Zustimmung zum Vergütungsbericht in 2022: 60,28%, in 2023: 55,82%).</p> <p>Dies bedeutet in schlechten Börsenzeiten, die nicht unbedingt auf eine schlechte Leistung des Vorstandes zurückzuführen sein muss, dass die Vergütung auch merklich sinkt und sich teilweise sogar atomisiert zeigt. Auch hier wird Frau Hölz später Beispiele nennen.</p> <p>Diese enorme Volatilität sehen wir in Deutschland so gerade - bis auf eben die Ausnahme Zalando - nicht.</p> <p>Fixvergütung und kurzfristige variable Vergütung stabilisieren das Vergütungsniveau und geben den Vorständen hierzulande ein höheres Maß an Sicherheit und Planbarkeit.</p> <p>Auch das muss man, wenn man sich die Vergütung in Deutschland im internationalen Vergleich anschaut, bedenken.</p> <p>Wenn wir also über eine höhere Vergütung von Vorständen in Deutschland diskutieren wollten, so kann dies nicht im luftleeren Raum erfolgen.</p> <p>Zugleich erkennen aber auch wir natürlich, dass wir aufpassen müssen, dass man vor dem Hintergrund der extremen Vergütungen im Ausland auch weiterhin im internationalen Wettbewerb die richtigen Kandidaten und Kandidaten für die Leitung der Unternehmen in Deutschland gewinnen kann.</p> <p>Angesichts der absoluten Höhe der Vergütung - auch wieder im Jahr 2022 - kommt einem so ein Satz nur recht schwer über die Lippen.</p> <p>Allerdings hört der Wettbewerb um die besten Köpfe nicht an unserer Landesgrenze auf. Bereits ein Blick nach Frankreich lässt so manchen Vorstand hierzulande bereits „neidisch“ werden.</p> <p>Allerdings ist ein „neidischer Blick“ die eine Seite der Medaille, die gesellschaftliche Diskussion und das gesellschaftliche Gefüge dann aber eben die andere Seite.</p> <p>Und wir sehen bisher wahrlich nicht, dass wir hierzulande einen strukturellen Nachteil dadurch erleiden, dass die Vergütungen in Deutschland nicht unbedingt so exorbitant ausfallen, wie wir dies teilweise im Ausland sehen.</p> <p>Allerdings erkennen wir auch, dass man vereinzelt versucht, neue Wege zu gehen, indem man auch hierzulande Anreize für Vorstände schafft, die es so bisher nicht oder nur selten gab. Ein Beispiel dafür ist Asoka Wöhrmann, der neue CEO der Patrizia SE, der über ein Shareholder Value Long-Term Incentive-Programm stärker am unternehmerischen Erfolg und an einer Aktienkurssteigerung beteiligt werden soll.</p> <p>Merklich Schub hat die Berücksichtigung von ESG-Komponenten in den Vergütungssystemen erhalten.</p> <p>Hier ist es spannend zu sehen, wie unterschiedlich die Unternehmen Nachhaltigkeitsziele in die Vergütungssysteme einflechten.</p> <p>Auch wenn Nachhaltigkeitsziele immer stark auf ein langfristiges Wirken ausrichtet sind, werden diese doch recht oft in der kurzfristigen Vergütung berücksichtigt.</p> <p>Auf den ersten Blick ein Widerspruch. Doch muss man genau hinschauen. Denn die Vergütung kann zwei Aspekte und Anreize adressieren. Geht es um die Leistung des Vorstandes in dem entsprechenden Jahr oder aber geht es um die Wirkung und damit den Output der Vorstandstätigkeit, die auch in einem erst sehr viel späteren Zeitraum überhaupt Auswirkungen zeigen kann?</p> <p>Viele Unternehmen entscheiden sich dazu, die jeweilige Maßnahme und damit die konkrete Leistung des Vorstandes in Bezug auf Nachhaltigkeits-Ziele sowie -Aspekte in ihrem Vergütungssystem zu bemessen und zu goutieren.</p> <p>Was hat der Vorstand unternommen, damit das Unternehmen zukünftig nachhaltiger aufgestellt ist und nachhaltiger agiert?</p> <p>Richtig wird es wohl sein, das Thema Nachhaltigkeit sowohl im kurzfristigen wie auch im langfristigen Bereich auf die Vergütungsbestandteile wirken zu lassen. Neben der Frage, was der Vorstand unternommen hat, um das Unternehmen nachhaltiger auszurichten, wird über diesen Weg zugleich auch der Erfolg dieser Nachhaltigkeit-Maßnahmen dann in der Langfristkomponente im Vergütungssystem abgebildet.</p> <p>Auch dazu wird uns Christiane Hölz gleich mehr berichten.</p> <p>Jetzt aber folgt zunächst Herr Professor Friedl mit verschiedenen Ergebnissen und Zahlen unserer diesjährigen Studie.</p> <p>Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.</p> <hr> <p>(Redner: <strong>Professor Dr. Gunther Friedl</strong>)</p> <p>Meine sehr verehrten Damen und Herren,</p> <h3>Jahr 2022: Von Optimismus zum Abschwung</h3> <p>Zuallererst möchte ich Ihnen einen Überblick über das der Studie zugrundeliegende Geschäftsjahr 2022 geben. Für deutsche Unternehmen war dieses primär durch globale Krisen und deren Auswirkungen bestimmt. Zu Beginn des Jahres war die Hoffnung auf ein Wirtschaftswachstum in Zeiten einer abflauender Corona-Krise groß, jedoch fand dieser Optimismus mit dem Beginn des Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine am 24. Februar ein baldiges Ende.</p> <h3>Ukrainekrieg: Erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen</h3> <p>Die westlichen Märkte reagierten sofort mit deutlichen Verkaufssignalen, allen voran der DAX mit -4,4% zu Handelsbeginn. Die Erklärung: die geographische und wirtschaftliche Nähe – vor allem im Bereich der Energieversorgung. In der fortschreitenden Eskalation wurden diese Abhängigkeiten in Form von Energie- und Rohstoffimporten auch schnell zum Druckmittel beider Seiten. Die EU erließ stetig strengere Sanktionspakete, die russische Föderation beschränkte die Gaszufuhr. Schlussendlich reduzierte der Ausfall der Nord-Stream-Pipelines den Gasimport aus Russland drastisch und nahezu alle Rohstoffimporte waren sanktioniert. Als Folge wurden die fehlenden Rohstoffe mit erheblichen Preissteigerungen auf dem Weltmarkt eingekauft.</p> <h3>EZB: Hohe Inflation und steigende Zinsen</h3> <p>Verschärfend hinzu kam, dass die Konsequenzen des russischen Angriffskrieges auf andauernde Lieferkettenprobleme durch die Corona-Krise und eine über 15-Jahre stark expansive Geldpolitik der EZB stießen. Stand die Inflationsrate im Januar noch bei +4,9%, überschritt diese im Herbst die +10% Marke. Als Antwort auf diese Entwicklung folgte bei der EZB im Juli eine historische Entscheidung, der Leitzins wurde wieder positiv und stieg dann bis zum Ende des Jahres auf +2,5%. Daraufhin schwächte sich die Inflation ab und beendete das Jahr 2022 bei +8,6%.</p> <h3>DAX: Gute Unternehmenszahlen, trotzdem tiefrot</h3> <p>Über das Gesamtjahr 2022 kam es im Vergleich zum Vorjahr zu einer Steigerung des preis- und kalenderbereinigten BIPs von +1,9% bei einer Inflationsrate von im Jahresdurchschnitt +7,9%. Während diese Indikatoren das abgeschlossene Jahr bereits als durchwachsen deuten lassen, sahen die Anleger auf den Kapitalmärkten die Zukunft noch trüber. Der Leitindex DAX schloss year-on-year mit einem Verlust von -12,3%. Dennoch konnten die Unternehmen des DAX Rekordzahlen verkünden, ihr Umsatz legte um +15,5% und ihr operativer Gewinn um +3,4% zu.</p> <h3>Vorstandsvergütung: Durchschnitt sinkt</h3> <p>Im Folgenden möchte ich Ihnen einen zusammenfassenden Einblick in die Entwicklung der DAX-Vorstandsvergütungen geben. Im Geschäftsjahr 2022 sank die durchschnittliche Gesamtvergütung pro Vorstand um -8,4%, das Median-Vorstandsgehalt um -15,9%. Insgesamt wurden 32% der Vergütung als Fixvergütung bezahlt, 26% waren kurzfristig variabel, 42% langfristig variabel. Dabei stieg die Fixvergütung durchschnittlich um +1,2%, während die kurzfristig variable Vergütung um -19% bzw. die langfristig variable Vergütung um -7,7% fielen. Der Rückgang der variablen Vorstandsvergütung lässt sich mit der Entwicklung ihrer Bemessungsgrundlage begründen. Einerseits wurden bei nicht-aktienbasierten Teilen der Vergütung die teilweise anspruchsvollen Ziele vermehrt nicht erreicht, andererseits schlug die bereits zuvor erwähnte Entwicklung des DAX-Index von -12,3% direkt auf die aktienbasierten Vergütungsbestandteile durch.</p> <h3>Abstand zu Mitarbeitern verringert sich erstmals</h3> <p>Als Vorstandsvorsitzender eines DAX-Konzerns verdiente man im Geschäftsjahr 2022 durchschnittlich 5,1 Mio. Euro, als Vorstandsmitglied durchschnittlich 2,9 Mio. Euro. Damit verdienten die Vorsitzenden mit dem Faktor 1,8 merklich mehr als ihre Kollegen. Weitaus größer war jedoch die Spanne der Vorstandsmitglieder gegenüber einem Durchschnittsbeschäftigten. Denn das Verhältnis von Gesamtvergütung Vorstandsmitglied zu Personalaufwand pro Mitarbeiter betrug durchschnittlich den Faktor 38. Dieser war 2022 deutlich rückläufig, was sich mit dem gestiegenem Personalaufwand pro Mitarbeiter und den gesunkenen Vorstandsvergütungen erklären lässt.</p> <h3>Einzelergebnisse: Deutsche Bank Top, Adidas Flop</h3> <p>Nun möchte ich Ihnen einige interessante Einzelergebnisse unserer Studie vorstellen.</p> <p>Die Deutsche Bank führt die Liste der DAX-Unternehmen mit der höchsten durchschnittlichen Gesamtvergütung für Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2022 mit 6,8 Mio. Euro an. Danach folgt Merck mit 6,7 Mio. Euro und Qiagen mit 5,8 Mio. Euro. Schlusslichter sind Sartorius mit 1,4 Mio. Euro, Adidas mit 1,1 Mio. Euro und Zalando mit 0,8 Mio. Euro. Die stärksten relativen Anstiege bei der durchschnittlichen Gesamtvergütung verzeichneten Daimler Truck mit +246,4%, Porsche Automobil Holding mit +39,4% und E.ON mit +35,4%. Dem gegenüber stehen die stärksten Abnahmen bei Adidas mit -75,2%, Covestro mit -49,5% und Siemens Healthineers mit -28,5%.</p> <p>Der Vorjahressieger Linde ist freiwillig aus dem DAX ausgestiegen und wird daher in der Studie nicht mehr erfasst. Bemerkenswert ist auch, dass Adidas, welches sich im Vorjahr noch im oberen Drittel befand, 2022 aufgrund substanzieller Zielverfehlungen auf den vorletzten Platz abrutschte.</p> <p>Wie zu erwarten, fällt das Ranking der Gesamtvergütungen der Vorstandsvorsitzenden im DAX ähnlich aus. Spitzenreiter ist Christian Sewing von der Deutsche Bank mit 9,2 Mio. Euro, gefolgt von Dr. Oliver Blume von VW mit 8,8 Mio. Euro und Belén Garijo Lopez von Merck mit 8,3 Mio. Euro. Am Ende des Rankings stehen Hans Dieter Pötsch von der Porsche Automobil Holding SE mit 1,9 Mio. Euro, gefolgt von Dr. Oliver Blume, der in seiner zweiten Funktion als CEO von Porsche AG noch zusätzlich 0,5 Mio. Euro verdiente, und schlussendlich die Co-Vorstandsvorsitzenden David Schneider und Robert Gentz von Zalando mit durchschnittlich 0,08 Mio. Euro.</p> <h3>Gehaltsunterschiede: Männer mehr als Frauen, Deutsche mehr als Ausländer</h3> <p>Interessant sind auch die sich bei der Analyse der DAX-Vorstandsvergütungen ergebenden Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen sowie zwischen Deutschen und Nicht-Deutschen. Dabei zeigt sich, dass männliche Vorstände durchschnittlich +15,9% mehr als ihre weiblichen Kolleginnen verdienen. Nicht-deutsche Vorstandsmitglieder verdienen mit durchschnittlich -6% etwas weniger als deren deutsche Kolleginnen und Kollegen.</p> <h3>Jahr 2022: Große Herausforderungen und abnehmende Vergütung</h3> <p>Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die internationalen Unternehmen des DAX im Geschäftsjahr 2022 große Herausforderungen zu bewältigen hatten. Infolgedessen verloren diese trotz merklicher Umsatzsteigerungen erheblich an Marktkapitalisierung und schlussendlich büßten auch die Vorstandsmitglieder an Vergütung ein.</p> <h3>Jahr 2023: DAX Top, BIP &amp; Leitzins Flop</h3> <p>Als Anhaltspunkt für die potenzielle Entwicklung der Vorstandsvergütungen im Folgejahr können aktuelle Prognosen zu wichtigen Kennzahlen verwendet werden. Das ifo Institut für Wirtschaftsforschung rechnete Juni 2023 mit einer Abnahme des BIPs im Gesamtjahr 2023 um -0,4% bei einer Inflation von +5,8%. Damit gibt Deutschland im internationalen Vergleich ein schlechtes Bild ab. Dagegen &#160;herrscht an den deutschen Kapitalmärkten mehr Optimismus. Der DAX notiert Anfang August 2023 mit 16.300 Punkten nahe seinem absoluten Höchststand und lag damit +16% über dem Jahresende 2022.</p> <h3>Deutsches Erfolgsmodell auf Prüfstand</h3> <p>Das bisherige Geschäftsmodell Deutschlands, nämlich der Bezug günstiger Rohstoffe aus Russland, die anschließende Produktion in Deutschland und ein Export nach China, bedarf einer Revision. Ein Indikator dafür ist der stark gestiegene Negativsaldo von Direktinvestitionen von und nach Deutschland. Während sich die deutschen Direktinvestitionen ins Ausland mit einem Volumen von 169 Mrd. Euro stabil zeigten, flossen lediglich 44 Mrd. Euro vom Ausland nach Deutschland. Das entspricht einer Halbierung. Der Nettoabfluss ins Ausland betrug damit 125 Mrd. Euro, so viel wie nie zuvor.</p> <h3>Herausforderung: Klimawandel und seine Auswirkungen auf den DAX</h3> <p>Ein weiteres großes Thema bleibt der Kampf gegen den Klimawandel. Während die Bundesregierung um die richtige Strategie ringt, werden wöchentlich neue Hitzerekorde aufgestellt. Inwiefern die Industrieschwergewichte aus dem DAX eine Transformation zur Klimaneutralität in Deutschland bewältigen können, wird starken Einfluss auf den Wirtschaftsstandort, den Leitindex und auch deren Vorstandsvergütungen haben.</p> <h3>Ausblick: Lenkungswirkung Vorstandsvergütung elementar, besonders ESG</h3> <p>Für die Bewältigung all dieser aktuellen und kommenden Herausforderungen sind die richtigen Anreize zur Steuerung langfristigen Handels elementar. Die ESG-Kriterien nehmen hierbei eine immer bedeutendere Rolle ein. Die richtige Incentivierung der Vorstände über langfristig angelegte Vergütungsstrategien bleibt eine zentrale Voraussetzung dafür, dass unsere Unternehmen auch langfristig Erfolg haben.</p> <p>Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!</p> <hr> <p>(Rednerin: <strong>Christiane Hölz</strong>)</p> <p>Vielen Dank Herr Professor Friedl,</p> <p>meine Damen und Herren,</p> <p>Herr Tüngler hat ja bereits darauf hingewiesen, dass mit den neuen gesetzlichen Regelungen und der entsprechenden Umsetzung in den Unternehmen die Transparenz leider nicht zugenommen, sondern deutlich gelitten hat.</p> <p>Ich möchte nun einige Teilaspekte näher erläutern und insbesondere eine internationale Einordnung der in Deutschland geleisteten Vorstandsvergütung geben. Darüber hinaus möchte ich beleuchten, welchen Einfluss Nachhaltigkeits-Parameter auf die Vergütung in der Chefetage tatsächlich haben.</p> <h3>Internationaler Vergleich</h3> <p>Wo steht Deutschland, wo stehen die DAX-Vorstände mit ihrer Vergütung im internationalen Vergleich?</p> <p>Untersucht wurden in der Studie jeweils die Bezüge der Vorstandsvorsitzenden (CEOs) der Unternehmen in den Leitindizes Dow Jones Industrial Average (USA), CAC40 (Frankreich) und SMI (Schweiz) sowie die Bezüge der Vorstandsvorsitzenden der EuroStoxx 50-Unternehmen. [Hierbei wurden grundsätzlich die Vorstandsvorsitzenden ausgewählt, die diese Position zum Geschäftsjahresende innehatten. Eine Ausnahme ist Swisscom (SMI): Hier wurde vom Unternehmen nur die Vergütung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden, Urs Schaeppi (bis 1. Juni 2022) offengelegt und daher in die Studie einbezogen.]</p> <p>Analysiert wurden – vergleichbar zu der DAX-Analyse – das Grundgehalt sowie die kurzfristige und die langfristige variable Vergütung. Pensions- und sonstige Vorsorgeleistungen haben wir in unserem internationalen Vergleich ebenso unberücksichtigt gelassen wie Leistungen, die bei Wahrnehmung einer – in Deutschland aufgrund des zweistufigen Boardsystems nicht bekannten – Doppelfunktion von CEO und Chairman für die Aufsichtsfunktion des Chairman gezahlt wurden, soweit diese Leistungen von den Unternehmen gesondert ausgewiesen wurden.</p> <p>Beträge in USD, GBP und CHF haben wir mit den Jahresdurchschnittskursen 2022 in Euro umgerechnet.</p> <h3>Deutschland im Vergleich mit geringsten Vergütungen</h3> <p>In unserem internationalen Vergleich werden die DAX-Vorstandsvorsitzenden in 2022 erneut am geringsten vergütet. Sie liegen mit einer durchschnittlichen Gesamtvergütung von 5,130 Mio. Euro deutlich unterhalb der im französischen CAC40 geleisteten Vergütung (6,473 Mio. Euro) und der in der Schweiz von den SMI-Unternehmen gewährten Vergütung (7,114 Mio. Euro). Auch die im EuroStoxx 50 ohne Einbeziehung der deutschen Unternehmen (ex-DE) gezahlte Durchschnittsvergütung von 7,466 Mio. Euro liegt klar über dem Gehaltsniveau im DAX. Nochmals signifikant höhere Bezüge als die europäischen CEOs erhalten auch in 2022 die CEOs in den USA (24,885 Mio. Euro).</p> <p>Mit Ausnahme der im Schweizer SMI gelisteten Unternehmen (plus 11,0 Prozent) ist die Vergütung der Vorstandsvorsitzenden in den untersuchten europäischen Indizes im Vorjahresvergleich durchweg gesunken. Im CAC40 war sie mit einem Minus von 16,6 Prozent am deutlichsten rückläufig. Hier und bei den Rückgängen im EuroStoxx 50 um 10,4 Prozent und EuroStoxx 50 (ex-DE) um 9,9 Prozent ist allerdings zu berücksichtigen, dass die durchschnittliche Vergütung in diesen Indizes im Vorjahr durch einen einmaligen Transformationsbonus für den CEO von Stellantis, Carlos Tavares, in Höhe von 44,560 Mio. Euro getrieben wurde, was beim Vergleich mit dem Rückgang im DAX (minus 15,7 Prozent) zu berücksichtigen ist.</p> <p>Auch die durchschnittliche Vergütung der Vorstandsvorsitzenden im DJIA sank um 8,2 Prozent deutlich.</p> <h3>USA vergüten längerfristig</h3> <p>Eine Analyse der Struktur der Vergütung der Vorstandsvorsitzenden zeigt, dass die langfristige variable Vergütung in den USA weiterhin einen deutlich höheren Stellenwert hat als in den von uns untersuchten europäischen Ländern.</p> <p>Während in den USA nahezu drei Viertel der Gesamtvergütung in langfristiger Form gewährt werden, macht diese Vergütungskomponente in den anderen Indizes in etwa die Hälfte der Gesamtvergütung aus, im SMI und im CAC40 liegt sie geringfügig oberhalb von 50 Prozent. Die Festvergütung beträgt in den USA dagegen nur 7,9 Prozent der Gesamtvergütung, in den übrigen von uns untersuchten Indizes liegt sie zwischen 21,1 Prozent (CAC40) und 29,1 Prozent (DAX).</p> <h3>Dassault vergütet hoch und langfristig – Adyen gering und nur fix</h3> <p>Die höchste Gesamtvergütung in Europa über die von uns untersuchten Indizes hinweg erhielt mit 32,918 Mio. Euro der Vorstandsvorsitzende des im CAC40 gelisteten Softwareentwicklers Dassault Systèmes, Bernard Charlès, ein Betrag, der in Deutschland heutzutage nicht darstellbar ist. Die Vergütung von Herrn Charlès bestand zu 90,7 Prozent aus langfristigen Vergütungselementen, dem höchsten relativen Wert in den europäischen Indizes. Dassault Systèmes möchte seinen Vorstandsvorsitzenden unternehmerisch und vergleichbar einem Gründer binden und damit sein langjähriges berufliches Wirken für das Unternehmen anerkennen. Aus diesem Grund erhält Bernard Charlès seit 2005 jährlich 1,5 Mio. Performance Shares zugeteilt (bis zum Aktiensplit im Juni 2021 im Verhältnis 1:5; jährlich 300.000 Performance Shares), deren Wert sich zum Zuteilungszeitpunkt 2022 (19,91 Euro/Aktie) im Vergleich zum Vorjahr (27,23 Euro/Aktie, nach Aktiensplit) deutlich verringert hat, was den Rückgang seiner Gesamtvergütung um 25,2 Prozent erklärt.</p> <p>Einen anderen Weg als Dassault Systèmes geht der niederländische Zahlungsdienstleister Adyen, der seinen Gründer und CEO, Pieter van der Does, ausschließlich fix vergütet, da dieser mit rd. 3 Prozent bereits eine signifikante Aktienposition am Unternehmen hält. Dies hat zur Folge, dass van der Does mit einer Vergütung von 0,672 Mio. Euro in 2022 die geringste Vergütung unter den europäischen TOP-Lenkern erhalten hat.</p> <p>Dicht gefolgt auf Position zwei des europäischen Rankings liegt Michel Doukeris, CEO der belgischen Brauereigruppe Anheuser-Busch InBev, der eine Gesamtvergütung von 32,511 Mio. Euro erhielt. Auf Platz drei liegt mit 19,581 Mio. Euro Carlos Tavares, CEO von Stellantis, der im Vorjahr die Rangliste mit einer Vergütung von 66,651 Mio. Euro noch anführte.</p> <p>Der am höchsten vergütete Vorstandsvorsitzende im DAX, Christian Sewing, Deutsche Bank, findet sich mit einer Vergütung von 9,150 Mio. Euro im europäischen Vergleich immerhin auf Platz 18 wieder.</p> <p>Die höchste Gesamtvergütung im Dow Jones Industrial Average (DJIA) und auch die mit Abstand höchste Vergütung eines CEOs/Vorstandsvorsitzenden in allen von uns untersuchten Indizes erhielt mit 94,531 Mio. Euro bzw. 99,402 Mio. USD Tim Cook von Apple, was einem Anstieg um 0,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Damit ist die Schallmauer von 100 Mio. USD in den USA in diesem Index fast erreicht. Auf Rang zwei folgt mit deutlichem Abstand Satya Nadella, Chairman und CEO von Microsoft, mit einer Gesamtvergütung von 52,244 Mio. Euro bzw. 54,936 Mio. USD (plus 10,2 Prozent). Der Chairman und CEO von American Express, Stephen J. Squeri, erhielt für das abgelaufene Geschäftsjahr eine Vergütung von 45,445 Mio. Euro bzw. 47,786 Mio. US-Dollar.</p> <p>Kein CEO im DJIA erhielt weniger als 10 Mio. Euro. Eine interessante Feststellung, wenn man bedenkt, dass diese Zahl in Deutschland von niemandem erreicht wird. Die geringste Vergütung erhielt mit 10,751 Mio. Euro bzw. 11,305 Mio. USD Patrick P. Gelsinger, CEO von Intel, der im Vorjahr noch mit 97,815 Mio. Euro bzw. 115,623 Mio. USD das Vergütungsranking im DJIA anführte. Der Rückgang seiner Vergütung um mehr als 90 Prozent zu 2021 war gleichzeitig auch der stärkste Rückgang in diesem Index. In der Rangliste der europäischen CEOs würde er sich jedoch dennoch auf Rang acht wiederfinden.</p> <p>Im CAC40 überstieg die Vergütung der CEOs von fünf Unternehmen den Betrag von 10 Mio. Euro (Dassault Systèmes, Teleperformance, Stellantis, Sanofi und L‘Oréal), im SMI waren es drei CEOs (UBS, Roche und Novartis) und im EuroStoxx 50 sechs (Anheuser-Busch InBev, Stellantis, Iberdrola, Sanofi, L’Oréal und CRH).</p> <p>Erneut wurde in der Studie darüber hinaus auch die Vertikalität der Vergütung der Vorstandsvorsitzenden der im DJIA gelisteten Unternehmen untersucht. Diese sind verpflichtet, die sogenannte CEO Pay Ratio offenzulegen. Zwar ist auch in Europa die Vergütung der Vorstände im Verhältnis zu den Arbeitnehmern offenzulegen, hier hat sich bisher aber kein europaweit einheitlicher Standard herausgebildet, sodass ein Vergleich nicht zielführend wäre. So wird in Frankreich beispielsweise die Vergütung des Vorstands ins Verhältnis zu der durchschnittlichen (bzw. Median-) Vergütung der französischen Arbeitnehmer des Unternehmens gesetzt, während in Belgien ein Vergleich zu dem am geringsten verdienenden Arbeitnehmer des Unternehmens gezogen wird. Auch ist eine Vergleichbarkeit der Daten aus den USA mit den Werten für die Vorstandsmitglieder der DAX-Unternehmen nicht gegeben, da wir in dieser die durchschnittliche Gesamtvergütung des Vorstands insgesamt und nicht die des Vorstandsvorsitzenden betrachten.</p> <p>Dennoch lässt sich sagen, dass die Vertikalität in den USA deutlich über der in Deutschland liegt. Diese beträgt im DJIA durchschnittlich 444 und rangiert zwischen 1.883 (Coca-Cola) und 120 (Intel).</p> <h3>ESG immer wichtiger</h3> <p>In den vergangenen Jahren hat das Thema Nachhaltigkeit über die sogenannten ESG-Kriterien auch in die Vorstandsvergütung Einzug gefunden. Im Rahmen unserer Studie wurde auf Basis einer Untersuchung der Vergütungsberichte, die Integration von ESG-Kriterien in die im Geschäftsjahr 2022 für die Vorstandsmitglieder der DAX-Unternehmen geltenden Vergütungssysteme beleuchtet.</p> <p>Nahezu alle 40 DAX-Unternehmen haben mittlerweile mindestens eine der drei ESG-Komponenten in ihre Vergütungsplänen integriert.</p> <p>Dieser Trend wurde sowohl durch den Druck von Investoren als auch durch regulatorische Anforderungen vorangetrieben.</p> <p>Hierbei haben die Unternehmen unterschiedliche Ansätze gewählt, um ESG in der Vergütung zu berücksichtigen. Die ESG-Kriterien können einen genauen Prozentanteil der kurzfristigen variablen Vergütung (STI) beziehungsweise der langfristigen variablen Vergütung (LTI) ausmachen, als Multiplikator oder als Zu-/Abschlag auftreten.</p> <h3>Außenseiter Porsche AG</h3> <p>Im Vergleich zum letzten Geschäftsjahr haben mittlerweile 98 Prozent der DAX-Unternehmen (2021: 90 Prozent) mindestens eine der drei ESG-Komponenten in ihren Vorstandsvergütungssystemen verankert. Nur die Porsche AG berücksichtigt 2022 keine Nachhaltigkeitskomponente, hat aber ab dem Geschäftsjahr 2023 eine solche eingeführt.</p> <p>Von den Unternehmen, die die Vergütung ihrer Vorstände in 2022 an ESG-Kriterien ausrichten, berücksichtigen 22 Unternehmen alle drei ESG-Komponenten in ihren Vergütungssystemen. Somit lässt sich ein klarer Anstieg um 47 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (15 Unternehmen in 2021) verzeichnen. Zudem geben alle 39 Unternehmen klare ESG-Kriterien an, wohingegen im Vorjahr drei Unternehmen noch generische Ziele hatten, also entweder keine Details nannten oder keinen klaren Fokus auf E, S oder G erkennen ließen. Diesen Anstieg begrüßen wir, da Anleger nur bei klar definierten Kriterien den Nachhaltigkeitsbezug der Vergütung nachvollziehen können.</p> <p>Nachhaltigkeitskomponenten neu eingeführt hat beispielsweise Sartorius, und zwar sowohl im STI als auch im LTI.</p> <h3>E und S wichtiger als G?</h3> <p>Wie schon im letzten Jahr spielen die Kriterien „Umwelt“ und „Soziales“ bei den DAX-Unternehmen die größte Rolle und sind bei 38 bzw. 37 Unternehmen zu finden. Auffällig ist, dass im Vergleich zum Vorjahr mehr Unternehmen soziale und Governance-Kriterien berücksichtigen. Gerade das Thema „Governance“ ist bei den Unternehmen vermehrt in den Fokus gerückt. Mit 23 Unternehmen haben dieses Jahr mehr als die Hälfte der DAX-Unternehmen Governance-Kriterien in ihre Vergütungssysteme aufgenommen. Im Jahr 2021 hingegen waren es gerade einmal 15 Unternehmen. Dennoch ist „Governance“ die ESG-Komponente, die von den wenigsten Unternehmen berücksichtigt wird – obwohl gute Unternehmensführung doch das Fundament ist, auf dem die beiden anderen Komponenten aufbauen. Fehlt das „G“, fällt die Ausgestaltung und die zielführende Umsetzung von „E“ und „S“ schwer.</p> <p>Insgesamt verwenden die Unternehmen inzwischen mehrere ESG-Kriterien. Berücksichtigten 2021 noch sechs Unternehmen lediglich ein Kriterium, so sind es dieses Jahr nur noch zwei Unternehmen. Es kann somit festgehalten werden, dass die DAX-Unternehmen Bereitschaft zeigen, das Thema Nachhaltigkeit in all seinen Dimensionen aufzugreifen und in der Vergütung zu verankern.</p> <p>Insgesamt sind ESG-Kriterien mehr in der kurzfristigen (35 Unternehmen) als in der langfristigen Vergütung (27 Unternehmen) der DAX-Vorstände verankert. Dennoch haben langfristige ESG-Kriterien gerade auch im Vergleich zum Vorjahr an Bedeutung gewonnen und werden zudem im LTI im Durchschnitt mit einem höheren prozentualen Anteil (26 Prozent) als im STI (17 Prozent) berücksichtigt. Dies begrüßen wir, wird hierdurch doch eine langfristige nachhaltige Unternehmensentwicklung incentiviert.</p> <p>Allerdings ist zu berücksichtigen, dass nur 21 der 40 DAX-Unternehmen tatsächliche prozentuale Angaben für den STI und ebenso viele für den LTI machen. Zwar haben die Unternehmen im Vergleich zum letzten Jahr nachgelegt (2021: 13 STI, 14 LTI) und einen weiteren Schritt in Richtung einer Quantifizierung der Nachhaltigkeitskriterien getätigt. Dennoch ist es aus Investorensicht unabdingbar, dass erkennbar ist, welchen Anteil an und damit Einfluss auf die Vergütung ESG-Kriterien haben.</p> <p>Bei genauer Analyse sind unter den Umweltaspekten der Klimaschutz, die Senkung des Energieverbrauchs, die Reduktion der CO2-Emissionen und der Umstieg auf nachhaltigere Materialien die meistgenannten Kriterien für die Vergütung der DAX-Vorstände. Zu den relevantesten sozialen Kriterien zählen die Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit sowie die Themen Diversität und Inklusion. Im Governance-Bereich werden Compliance, Datenschutz und (Produkt- und Service-)Qualität oft verwendet. Einige Unternehmen führen auch sehr unternehmensspezifische ESG-Kriterien wie die Steigerung des Anteils recycelter Materialien in Plastikverpackungen (Beiersdorf) oder die Dekarbonisierung des Anlageportfolios im Einklang mit der Asset Owner Alliance (Allianz) an.</p> <p>Der Fokus in der Einbringung von ESG-Komponenten in den Vergütungsstrukturen liegt derzeit noch insbesondere auf Umwelt- und sozialen Aspekten. Der Großteil aller Unternehmen fokussiert sich innerhalb der drei ESG-Komponenten nur auf einzelne Dimensionen und führt dabei nur selten klare Zielsetzungen auf.</p> <p>Gerade bei der Kommunikation der Zielsetzungen ist es jedoch wichtig, klare Ziele mit Vergleichswerten z.B. aus vergangenen Geschäftsjahren zu kommunizieren, um diese im Kontext als adäquat anspruchsvoll und ehrgeizig erkennen zu können und ein potenzielles Greenwashing zu verhindern.</p> <p>Die DSW fordert daher die klare Darlegung von ESG-Zielen und eine vergleichbare Transparenz bei der Erreichung von finanziellen und nicht-finanziellen ESG-Zielen in den Vergütungsberichten der Gesellschaften. Die Investoren benötigen zudem konkrete Zahlen, welchen Anteil die ESG-Komponente an der Vergütung ausmacht.</p> <p>Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.</p> <p><a href="/fileadmin/Redaktion/Dokumente/PDF/Presse/DSW-Vorstandsverguetungsstudie-2023-PK-Tabellen.pdf">Tabellen DSW-Vorstandsvergütungsstudie 2023</a></p>]]></content:encoded> <category>Pressekonferenzen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/vorstandsverguetungsstudie-920x530.jpg" length="33763" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-43</guid> <pubDate>Tue, 01 Aug 2023 11:38:00 +0200</pubDate> <title>Anlegern droht über das StaRUG kalte, entschädigungslose Enteignung – DSW gibt Gutachten in Auftrag</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/anlegern-droht-ueber-das-starug-kalte-entschaedigungslose-enteignung-dsw-gibt-gutachten-in-auftrag</link> <description>Düsseldorf, 1. August 2023 Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) verpflichtet seit 2021 alle Kapitalgesellschaften zur Weiterentwicklung des Krisen- und damit des Risikofrüherkennungssystems (§1 StaRUG), um schwere Krisen („bestandsgefährdende Entwicklungen“), möglichst zu vermeiden; was im Interesse der Aktionäre ist. Aber die momentan erkennbare Anwendung des Gesetzes in Restrukturierungssituationen gefährdet massiv das Vertrauen in den Kapitalmarkt und dient zugleich als Steigbügelhalter für eine kalte und entschädigungslose Enteignung der freien Aktionäre.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/aufsichtsratsverguetung-920x530.jpg" length="34402" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Exakt so stellt sich die Situation für die rund 83 Prozent der Aktionäre der Leoni AG derzeit schmerzlich dar. Die Restrukturierung nach dem StaRUG führt zu einer Kapitalherabsetzung auf Null und damit zu einer vollständigen Enteignung der Aktionäre. Allein ein Aktionär, namentlich Herr Stefan Pierer, hat im Anschluss die Möglichkeit, eine Kapitalerhöhung zu zeichnen und an der Zukunft des Unternehmens zu partizipieren. Alle anderen Aktionäre gehen leer aus.</p> <p>„Vor dem Hintergrund dessen, was wir heute wissen und wie sich für die DSW die gesamten Abläufe darstellt, führt das StaRUG zu einer nicht akzeptablen Begünstigung eines einzelnen Investors zu Lasten aller anderen Aktionäre. Eine inhaltliche und damit materielle Kontrolle des Restrukturierungsplans findet nicht im ausreichenden Maße statt“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.</p> <p>Insbesondere wirkt für die freien Aktionäre fatal, dass Vorstand und Aufsichtsrat einer Gesellschaft gemeinsam mit einem einzigen neuen oder bereits investierten Investor die Zukunft eines Unternehmens ohne Beteiligung der bisherigen Eigentümer gestalten können.</p> <p>„Dass sich die Leoni AG in einem außerordentlich schlechten Zustand befindet, ist seit langer Zeit bekannt. Deshalb ist es zunächst nachvollziehbar, dass erhebliche Einschnitte bei den Kapitalgebern vorgenommen werden. Dass hier aber auf Kosten der freien Aktionäre allein der Großaktionär das Ruder übernimmt und zu Lasten und ohne Beteiligungsmöglichkeit der sonstigen Bestandsaktionäre eine Sanierung allein zu seinen Gunsten vornimmt, ist weder nachvollziehbar noch der richtige Weg“, so Marc Tüngler.</p> <p>Da das StaRUG auch erhöhte Pflichten von Vorstand und Aufsichtsrat für den Fall vorsieht, dass das Unternehmen in eine kritische Situation gerät, stellt sich die Frage, ob Vorstand und Aufsichtsrat der Leoni AG ihren Pflichten in dem konkreten Fall nachgekommen sind. So ergibt sich aus § 1 StaRUG beispielsweise, dass ausgehend von einer Analyse der Risiken fortlaufend die Bestandsgefährdung eines Unternehmens zu beurteilen ist, um ggf. rechtzeitig „geeignete Gegenmaßnahmen“ zu initiieren.</p> <p>Diesbezüglich hat die DSW erhebliche Bedenken und hat daher bei dem renommierten Experten für Risiko- , Restrukturierungs- und Krisenmanagement, Professor Dr. Werner Gleißner (Technische Universität Dresden), ein Gutachten zur Klärung der Frage in Auftrag gegeben, ob die Verwaltungsorgane der Gesellschaft pflichtgemäß gehandelt haben und inwiefern den Aktionären Schadenersatzansprüche zustehen, die nach aktuellem Stand bei Leoni kalt enteignet werden.</p> <p>Betroffene Anleger können sich bei der DSW melden und für einen Leoni-Newsletter unter <a href="mailto:kontakt@dsw-info.de">kontakt@dsw-info.de</a> registrieren.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/aufsichtsratsverguetung-920x530.jpg" length="34402" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-44</guid> <pubDate>Wed, 26 Jul 2023 11:39:00 +0200</pubDate> <title>Klaus Nieding soll auf Vorschlag institutioneller Anleger Gemeinsamer Vertreter bei der ESPG AG in Köln werden</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/klaus-nieding-soll-auf-vorschlag-institutioneller-anleger-gemeinsamer-vertreter-bei-der-espg-ag-in-koeln-werden</link> <description>Frankfurt/Köln, 26. Juli 2023 Rechtsanwalt (Kanzlei Nieding + Barth) und DSW-Vizepräsident Klaus Nieding soll laut Ergänzungsantrag einer Gruppe institutioneller Anleihegläubiger in der Gläubigerversammlung der ESPG AG Köln zum Gemeinsamen Vertreter nach dem SchVG bestellt werden.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/koeln-920x530.jpg" length="65683" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Diese Gruppe institutioneller Anleihegläubiger hält rund fünf Prozent des Anleihekapitals. Nieding soll gemäß Tagesordnungspunkt 10 Gemeinsamer Vertreter mit den aus dem Tagesordnungspunkt hervorgehenden Befugnissen werden. Die Gläubigerversammlung findet am 4.8.2023 in Köln statt. Die DSW begrüßt und unterstützt die Bestellung ausdrücklich. „Mit der Person des Gemeinsamen Vertreters sitzen die Anleihegläubiger mit am Verhandlungstisch, wenn es um die Restrukturierung der Anleihe und die Wahrung der Anleihegläubigerinteressen geht. Mit Klaus Nieding wissen die institutionellen Anleger einen professionellen und erfahrenen Interessenvertreter an ihrer Seite, der die Interessen der Anleihegläubiger gegenüber der Gesellschaft im Zuge der Restrukturierung der Anleihe gebündelt und einheitlich vertritt (Laufzeitverlängerung bis 2026, Erhöhung des Zinssatzes von 6,0 auf 9,5 Prozent). Hinzu kommt, dass die Einschaltung eines Gemeinsamen Vertreters auch die Kommunikation für die Gesellschaft zu den Anleihegläubigern erleichtert“, so Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.</p> <h3>Unterstützung von der DSW</h3> <p>Klaus Nieding verfügt über umfangreiche Expertise in der Vertretung von Anleihegläubigern bei der Restrukturierung von Anleihen, Inhaberschuldverschreibungen und ähnlichen komplexen Sachverhalten. Er hat in seiner Laufbahn in gleichgelagerten Fällen bisher ein Anleihenkapital von rund fünf Milliarden Euro vertreten, beispielsweise bei der Augusta Technologie AG, Solar Millennium AG, Windreich GmbH, Green Planet AG, Gontard&amp;Metall Bank AG, Gold-Zack AG, getgoods.de, Prokon e.G. (advisory committee), Terragon oder der Eyemaxx Real Estate AG.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/koeln-920x530.jpg" length="65683" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-45</guid> <pubDate>Thu, 20 Jul 2023 11:41:00 +0200</pubDate> <title>DSW und Kirchhoff Consult: Positive Tendenz bei der Prognosetransparenz der DAX 40-Unternehmen</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/dsw-und-kirchhoff-consult-positive-tendenz-bei-der-prognosetransparenz-der-dax-40-unternehmen</link> <description>Düsseldorf/Hamburg, 20. Juli 2023 – Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) und die Hamburger Beratung für Finanzkommunikation, Kirchhoff Consult AG, veröffentlichen die aktuelle Ausgabe ihrer jährlich erscheinenden, traditionellen Prognoseberichtsstudie. In der Studie wurden die qualitativen und quantitativen Angaben zur zukünftigen Geschäftsentwicklung der DAX 40-Unternehmen analysiert. Gegenstand der Untersuchung sind die Prognoseberichte in den Geschäftsberichten für das Geschäftsjahr 2022.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/dax-920x530.jpg" length="52260" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<ul class="list-normal"><li>18 DAX 40-Unternehmen mit hoher Transparenz des Prognoseberichts.</li><li>Deutsche Telekom und BASF mit besonders transparenten Prognoseberichten.</li><li>Einzig Deutsche Bank in der Kategorie „niedrige Transparenz“.</li><li>DAX 40-Neulinge Commerzbank, Porsche AG, Rheinmetall und Siemens Energy mit hoher Transparenz des Prognoseberichts.</li></ul><p>Insgesamt zeigt die Erhebung eine positive Tendenz bei der Transparenz der Prognoseberichte. Dabei wurde die Methodik der Erhebung gegenüber den Vorjahren nicht verändert. 15 Kriterien wurden für die Bewertung der Prognosetransparenz herangezogen. Auf Basis dieser Kriterien erfolgte eine Einordnung in die drei Kategorien „hohe Transparenz“, „mittlere Transparenz“ und „niedrige Transparenz“, bei der in diesem Jahr 18 Unternehmen das höchste Transparenzlevel erreichten. Die beiden Best Practice-Prognoseberichte kamen erneut von Deutsche Telekom und in diesem Jahr zudem von BASF. Neu in die höchste Kategorie schafften es die DAX-Neulinge.</p> <p>Commerzbank, Porsche AG, Rheinmetall und Siemens Energy. Daimler Truck rutschte hingegen in die Kategorie „mittlere Transparenz“ ab, während die Deutsche Bank in die Kategorie „niedrige Transparenz“ abstieg. In Ermangelung eines Prognoseberichts für den Konzern, fielen Airbus und Qiagen aus der Wertung.</p> <p>„Das Vertrauen von Investoren in ein Unternehmen wird in höchstem Maße vom Erwartungsmanagement beeinflusst. Transparente Prognosen sind dazu eines der wichtigsten Instrumente. Es ist daher sehr erfreulich, dass viele Unternehmen sich auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten quantitative Prognosen zutrauen. Sie sind sich der Bedeutung von Prognosen für den Kapitalmarkt bewusst. Die Herausforderung wird nun sein, mögliche Abweichungen verständlich zu kommunizieren“, kommentiert Jens Hecht, Managing Partner der Kirchhoff Consult AG.</p> <h3>Ergebnisprognosen von fast allen Unternehmen quantifiziert</h3> <p>Das wichtigste Kriterium in der Erhebung sind Prognosen über die zukünftige Ertragslage. 37 der 38 analysierten Unternehmen quantifizierten in den Geschäftsberichten 2022 ihre Ergebnisprognose auf Konzernebene und/oder auf Segmentebene. Als einziges Unternehmen prognostiziert die Deutsche Bank weder ein quantifiziertes Konzern- noch Segmentergebnis für das laufende Geschäftsjahr 2023, sondern nur einen mittelfristigen Ausblick für das Geschäftsjahr 2025. Somit ist das Unternehmen das einzige in der Kategorie „niedrige Transparenz“. Insgesamt bleibt die Transparenz der DAX 40-Unternehmen bei ihren Ergebnisprognosen somit auf dem guten Vorjahresniveau. Bei der mittelfristigen Ergebnisprognose über den Zeitraum von einem Jahr hinaus, gibt es allerdings eine negative Tendenz. Nur fünf Unternehmen haben für dieses Kriterium eine quantitative Prognose veröffentlicht.</p> <p>„Weiterhin bestehen viele Unwägbarkeiten, die eine ganz eigene Zukunftsperspektive der Unternehmen für Investoren umso wertvoller macht. Dabei erwarten Anleger keine Punktlandung, sondern eher eine Orientierung und die Darstellung von Grundannahmen. Ein valider Weg ist zudem, eine Prognose in unterschiedlichen Szenarien darzustellen. Das verbindet das Machbare und die Ambition in anschaulicher Art und Weise“, betont Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.</p> <h3>Auch kurze Prognoseberichte mit hoher Transparenz</h3> <p>Die Berichte, die in die höchste Transparenzkategorie fallen, haben durchschnittlich eine Länge von 5,7 Seiten, Berichte der mittleren Transparenzkategorie nur 3,5 Seiten. Auch die beiden Best Practice-Prognoseberichte von Deutsche Telekom (11 Seiten) und BASF (6 Seiten) gehören zu den längsten. Dass ein transparenter Prognosebericht nicht zwingend lang sein muss, zeigen RWE (2 Seiten), Bayer, Deutsche Post DHL und Siemens (je 3 Seiten). Diese Berichte zählen zur höchsten Transparenzstufe.</p> <h3>Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden nur selten quantifiziert</h3> <p>Die Bedeutung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren nimmt für Unternehmen immer weiter zu. Sie sind daher Teil der Transparenzkriterien für Prognoseberichte. Die DAX 40-Unternehmen haben bei diesem Kriterium noch viel Potenzial. Nur sechs Unternehmen stellen eine quantitative Prognose für die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren bereit und damit ein Emittent weniger als im Vorjahr. Sieben weitere Unternehmen treffen qualitative Aussagen.</p> <p>Vincent Furnari, Managing Partner der Kirchhoff Consult AG sagt: „Die Bedeutung von ESG-Faktoren (Environment, Social, Governance) am Kapitalmarkt nimmt kontinuierlich weiter zu. Eine Trendumkehr ist nach unserer Einschätzung nicht zu erwarten. Für immer mehr Investoren sind Nachhaltigkeitsfaktoren ein zwingendes Kriterium für eine Investmententscheidung. Das spiegelt sich in den Geschäftsberichten der Unternehmen wider. Auch in den Prognoseberichten kommen ESG-Faktoren langsam an. Dennoch veröffentlicht nur ein Drittel der DAX 40-Unternehmen Nachhaltigkeitskennzahlen als Steuerungsgrößen im Prognosebericht. Hier besteht noch weiteres Potenzial.“</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/dax-920x530.jpg" length="52260" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-46</guid> <pubDate>Tue, 20 Jun 2023 11:43:00 +0200</pubDate> <title>DSW begrüßt Plan der EU-Kommission zu Schnellverfahren für Quellensteuer</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/dsw-begruesst-plan-der-eu-kommission-zu-schnellverfahren-fuer-quellensteuer</link> <description>Düsseldorf/Brüssel, 20. Juni 2023 – Die Kommission der Europäischen Union hat mit ihrem Vorschlag dieser Woche zur leichteren und schnelleren Erstattung grenzüberschreitender Quellensteuern (auch) rasch auf Anregungen aus einer gemeinsamen Studie zum Thema von DSW und Better Finance (BF) reagiert. „Dieser lang erwartete Vorschlag wird dazu beitragen, die Probleme bei der Doppelbesteuerung von Dividenden zu reduzieren, indem er die Hauptkritik von DSW und BF in ihrer jüngsten Studie aufgreift. Wir begrüßen insbesondere, dass die Kommission den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnet, Entlastungsverfahren an der Quelle einzuführen, die eine Doppelbesteuerung von vornherein ausschließen“, sagt Christiane Hölz, Geschäftsführerin der DSW. Hölz bedauert allerdings, dass dies im Vorschlag nur als Möglichkeit und nicht verpflichtende Option enthalten ist.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/eu-920x530.jpg" length="39017" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<h3>EU greift Anregungen der DSW und BETTER FINANCE auf</h3> <p>Die Reaktion der EU-Kommission auf die Studie von DSW und BF ist dennoch ein großer Schritt nach vorne und hilft den Privataktionären.</p> <p>Der Vorschlag sieht allerdings auch vor, dass die Erstattungsverfahren über die Bankenkette abgewickelt werden müssen. Derzeit geht dies in vielen EU-Ländern auch ohne die Banken. Wenn dies dazu führt, dass Anleger mit Gebühren belastet werden, bleibt allerdings eine große Hürde für den einzelnen Anleger bestehen. Derzeit müssen Aktionäre, die einen Erstattungsantrag über die Intermediärenkette abwickeln, mit rund 100 EUR oder mehr pro Erstattungsantrag rechnen. Dieser Betrag übersteigt häufig die zurückzufordernde Steuer, insbesondere bei Privatanlegern. „Wir fordern daher eine Befreiung von der Verpflichtung, die Erstattungsanträge über diese Kette abzuwickeln, wenn die Steuerbeträge 5000 EUR nicht übersteigen“, so Christiane Hölz.</p> <p>In der zugrunde liegenden Studie „Quellensteuer in der Europäischen Union: Der harte Kampf für Privatanleger“, hat der europäische Anlegerverband BETTER FINANCE gemeinsam mit der DSW rund 3.000 Privatanleger in 22 EU-Staaten befragt. Dabei gaben nur rund 30 Prozent der Anleger in Europa, die in Aktien aus einem anderen EU-Land investiert sind, an, dass sie tatsächlich versuchen, ihre zu viel entrichtete Quellensteuer auf Dividenden zurückzuverlangen. Von diesen 30 Prozent sind weniger als die Hälfte dabei am Ende auch erfolgreich (46 Prozent). Mehr als 90 Prozent stufen den grenzüberschreitenden Prozess der Rückerstattung als schwierig ein.</p> <p>Mehr als ein Fünftel der Anleger wartet länger als ein Jahr auf die Rückerstattung; 12 Prozent gar mehr als zwei Jahre. Von den satten 70 Prozent der Anleger, die gar nicht erst versuchen, ihre Quellensteuer zurückzuerlangen, sagen 59 Prozent, der Prozess sei ihnen zu langwierig und kompliziert; 17 Prozent nennen die hohen Kosten als Grund.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/eu-920x530.jpg" length="39017" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-47</guid> <pubDate>Fri, 02 Jun 2023 11:45:00 +0200</pubDate> <title>Schicksalswahl bei Brenntag: DSW stellt sich gegen Forderungen aktivistischer Investoren</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/schicksalswahl-bei-brenntag-dsw-stellt-sich-gegen-forderungen-aktivistischer-investoren</link> <description>Düsseldorf, 02. Juni 2023 – Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) fordert alle Brenntag-Aktionäre auf, das Management des Essener Chemie-Distributors auf der anstehenden Hauptversammlung zu unterstützen und sich gegen die Forderungen aktivistischer Investoren zu stellen.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/investoren-920x530.jpg" length="56411" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Für den 15. Juni 2023 hat die Brenntag SE zur Hauptversammlung geladen. Bereits seit einigen Monaten, nun aber zur Hauptversammlung nochmals besonders vehement, haben sich mit PrimeStone und Engine Capital zwei aktivistische Investoren gegen das Management positioniert und fordern neben einer Aufspaltung des Traditionskonzerns zudem zwei eigene Vertreter im Aufsichtsrat.</p> <p>„Wir sind irritiert und besorgt über das Verhalten der beiden aktivistischen Investoren, nachdem das Management der Brenntag SE bereits vor einiger Zeit einen Strategieprozess in die Wege geleitet hat, an dessen Ende auch eine Aufspaltung des Konzerns stehen kann. Das Management hat somit die Situation längst selbst erkannt und Maßnahmen bereits ergriffen, um Veränderungen herbeizuführen“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.</p> <p>Vor diesem Hintergrund erscheinen das Agieren und die Forderungen der aktivistischen Investoren allein kurzfristig getrieben und zugleich mit der Gefahr verbunden, dass bei Brenntag Werte vernichtet und nicht - wie eigentlich gefordert - Werte geschaffen werden.</p> <p>Letztendlich würde insbesondere durch die Wahl der zwei von den aktivistischen Investoren vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten die bisher nachhaltig erfolgreiche Entwicklung der Gesellschaft gefährdet und bewusst Unruhe im Management geschaffen werden.</p> <p>Das gilt es nach Ansicht der DSW zu verhindern, indem jeder Aktionär der Brenntag SE sein Stimmrecht auf der Hauptversammlung wahrnimmt oder vertreten lässt und sich bei den Abstimmungen gegen die Vorschläge von PrimeStone und Engine Capital stellt.</p> <p>Die DSW steht allen Aktionären für eine Stimmrechtsvertretung auf der Hauptversammlung am 15. Juni 2023 zur Verfügung.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/investoren-920x530.jpg" length="56411" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-48</guid> <pubDate>Wed, 17 May 2023 11:49:00 +0200</pubDate> <title>Quellensteuer in Europa: Anleger verschenken ihr Geld</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/quellensteuer-in-europa-anleger-verschenken-ihr-geld</link> <description>Düsseldorf/Brüssel, 17. Mai 2023 – Nur rund 30 Prozent der Anleger in Europa, die in Aktien aus einem anderen Land investiert sind, versuchen tatsächlich, ihre zu viel entrichtete Quellensteuer auf Dividenden zurückzuerlangen. Von diesen 30 Prozent sind weniger als die Hälfte dabei auch erfolgreich (46 Prozent). Mehr als 90 Prozent empfinden den grenzüberschreitenden Prozess der Rückerstattung als schwierig.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/eu-920x530.jpg" length="39017" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<h3>Studie von Better Finance und DSW deckt eklatante Defizite auf</h3> <p>Mehr als ein Fünftel der Anleger wartet länger als ein Jahr auf die Rückerstattung; 11,6 Prozent gar mehr als zwei Jahre. Von den satten 70 Prozent der Anleger, die gar nicht erst versuchen, ihre Quellensteuer zurückzuerlangen, sagen 58,6 Prozent, der Prozess sei ihnen zu langwierig und kompliziert; 16,7 Prozent nennen die hohen Kosten als Grund.</p> <p>Dies sind einige Ergebnisse der Studie „Quellensteuer in der Europäischen Union: Der harte Kampf für Privatanleger“, in deren Rahmen die europäische Investoren Vereinigung BETTER FINANCE und die DSW rund 3.000 Privatanleger in 22 EU-Staaten befragt haben.</p> <h3>Die Europäische Kapitalmarktunion als Fata Morgana</h3> <p>83 Prozent der europäischen Anleger werden de facto doppelt besteuert, weil sie keine Rückerstattung anstreben oder den Weg erfolglos beschreiten. 31 Prozent der befragten Anleger wollen in Zukunft nicht mehr grenzüberschreitend investieren, weil das Rückerstattungsprozedere zu kompliziert ist. „Wir streben, auch und gerade am Kapitalmarkt, ein stärkeres Zusammenwachsen innerhalb der Europäischen Union an. Grenzen sollen und sollten für Anleger keine Rolle spielen. Leider hinkt die praktische Umsetzung den hehren Ansprüchen und politischen Postulaten in vielen Punkten hinterher. Ein frappierendes Beispiel für diesen Missstand ist die Erhebung der Quellensteuer für Anleger“, sagt Jella Benner-Heinacher, Hauptgeschäftsführerin der DSW (stv.).</p> <p>Guillaume Prache, Geschäftsführer von BETTER FINANCE, ergänzt: „Wenn wir es mit der Europäischen Kapitalmarktunion wirklich ernst meinen, muss die EU jetzt – endlich – konsequent handeln. Nur ein einfacher und einheitlicher Prozess der Rückerstattung von Quellensteuer auf ausländische Dividenden kann und wird grenzüberschreitende Investitionen ankurbeln. Es müssen alle administrativen Barrieren beseitigt und Kosten minimiert werden.“</p> <p>&#160;</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/eu-920x530.jpg" length="39017" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-49</guid> <pubDate>Thu, 20 Apr 2023 11:51:00 +0200</pubDate> <title>Dividenden 2023: Und wieder ein Rekord – Schiffe vor Autos, Betongold wird zu Katzengold</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/dividenden-2023-und-wieder-ein-rekord-schiffe-vor-autos-betongold-wird-zu-katzengold</link> <description>Düsseldorf, 20. April 2023 – Die Aktiengesellschaften in Deutschland (Prime Standard, General Standard und Freiverkehr), werden in diesem Jahr rund 75 Milliarden Euro Dividende an ihre Aktionäre ausschütten. Damit ist 2023 mit einer Steigerung um neun Prozent erneut ein Rekordjahr. Ein sattes Drittel der Gesamtausschüttungen erfolgt von ganzen vier Unternehmen: Es sind die drei Autohersteller Mercedes Benz, BMW und Volkswagen, die rund 15,5 Milliarden ausschütten. An der Spitze als größter Einzelzahler liegt aber die Traditions-Reederei Hapag Lloyd, die aufgrund des geringen Streubesitz-Anteils in keinem Index gelistet ist, mit 11,1 Milliarden Euro.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/dividenden-920x530.jpg" length="40667" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Insgesamt sendet der DAX freundliche Signale, schütten doch immerhin 27 von 40 Unternehmen mehr als im Vorjahr aus, auch wenn die Gesamtausschüttungsquote gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken ist. Warnsignale gibt es allerdings von den kleineren Gesellschaften. In MDAX und SDAX kürzt oder streicht jede fünfte Firma die Dividende. Ein Großteil geht dabei auf das Konto der zinssensitiven Immobilienbranche. Auch die Serie der Anhebungen erfährt eine kleine Delle: Nachdem Fresenius und FMC nach zuvor 25 Anhebungen in Folge ihre Ausschüttungen lediglich konstant halten bzw. sogar senken, gibt es in den Auswahl-Indices nur noch neun Unternehmen mit einer Serie von mindestens zehn Erhöhungen hintereinander. Echte „Seriensieger“ sind Fuchs Petrolub (21 Erhöhungen in Folge) und Stratec (20).</p> <p>Dies sind Ergebnisse der „Dividendenstudie 2023“, veröffentlicht von der DSW und dem isf Institute for Strategic Finance an der FOM Hochschule.</p> <h3>Beste Stimmung im DAX (?)</h3> <p>Im DAX heben zwei von drei Unternehmen die Dividende an. Im MDAX zahlt nur die Hälfte der Unternehmen mehr als im Vorjahr und im SDAX gar nur ein Drittel. Insgesamt pendelt sich die Entwicklung, nach dem Ausnahmejahr 2022, wieder auf „Normalzustand“ ein. Das gleiche gilt für die Kürzungen und Ausfälle. Vorsichtiger werden die Unternehmen auch bei der Payout-Bilanz: Mit 40 Prozent, ist der Anteil der Unternehmen, die weniger als ein Drittel ihres Gewinnes ausschütten, höher als 2021 und 2022 – man legt offenbar für schlechtere Zeiten zurück.</p> <p>„Die ungemindert hohe Inflation, multiple Energiekrisen, gestörte Lieferketten, der fatale Ukrainekrieg, das immer komplexer werdende Verhältnis zu China und nicht zuletzt die drängenden Aufgaben der Digitalisierung stellen Unternehmen vor immense Herausforderungen, die nur zu einem Teil bisher wirklich gemeistert worden sind oder überhaupt gemeistert werden können. In diesem Jahr wird sich zeigen, wer wirklich nachhaltig resilient aufgestellt und auf Zukunft ausgerichtet ist – 2023 wird ein echter Lackmustest“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.</p> <p>Es ginge noch mehr…</p> <p>In der Gesamtausschüttung von 75 Milliarden Euro, ist die VW-Sonderdividende von 9,5 Milliarden Euro nicht berücksichtigt. Zudem verlor der DAX durch das Delisting von Linde rund 2,5 Milliarden Euro Ausschüttungsvolumen. &#160;„Auch wenn die Gesamtausschüttung erneut auf Rekordniveau liegt, bleibt die Ausschüttungsquote bei unter 40 Prozent. Das DSW-Ziel von „50+-Prozent“ scheint weiter entfernt als je“, so Marc Tüngler.</p> <p>Immerhin 13 Unternehmen im DAX habe ihre Dividende prozentual zweistellig angehoben. Angeführt wird diese Liste von MTU (+52,4 Prozent), gefolgt von der Deutschen Bank (+50 Prozent) und BMW (+46,6 Prozent). Auch ohne die VW-Sonderdividende sorgen die sechs Autowerte im DAX für nahezu ein Drittel des Ausschüttungsvolumens in dem Index (16,7 Milliarden Euro). Hatte es 2022 keine Kürzungen gegeben, müssen 2023 die Investoren bei Continental (-31,8 Prozent), Vonovia (-48,8 Prozent) und Adidas (-78,8 Prozent) Kürzungen hinnehmen. Ausfälle gibt es gar bei Covestro und Siemens Energy.</p> <h3>Licht und Schatten im MDAX</h3> <p>Die Gesamtausschüttung von 6,6 Milliarden Euro im MDAX liegt deutlich unter der Bestmarke aus dem Jahr 2018/19. Zu berücksichtigen ist dabei natürlich der DAX-Aufstieg einiger Schwergewichte wie Airbus. Kürzungen wie bei RTL (20 Prozent) oder Stagnation bei der Ausschüttung etwa bei Evonik oder Telefonica Deutschland, lassen das Gesamtvolumen der Ausschüttungen im MDAX somit um ein Prozent zurückgehen.</p> <p>Neuer Primus ist Wacker Chemie mit einer 50-prozentigen Anhebung der Dividende auf insgesamt 626 Millionen Euro. Übertroffen wird Wacker bei den Steigerungen nur von K+S, die gleich 5-mal so viel ausschüttet wie im Vorjahr. Insgesamt zahlen 16 von 50 Aktien Rekord-Dividenden im MDAX. In zwölf Fällen gehen die Investoren leer aus.</p> <p>SDAX verliert!</p> <p>Im SDAX fällt das Gesamtvolumen der Dividenden um zehn Prozent auf 2,7 Milliarden Euro, obwohl mit Traton (+40 Prozent) und Hochtief (+109 Prozent) zwei Großschiffe kräftig erhöht haben. Lediglich 24 von 70 Unternehmen haben ihre Dividende erhöht. Damit konnte der SDAX die Effekte von zwölf Kürzungen und drei Ausfällen (Ceconomy, Grand City Properties, Varta) nicht kompensieren.</p> <p>Beim zuverlässigen Zahler Fielmann wurde die Ausschüttung in diesem Jahr halbiert und liegt damit rund 60 Prozent unter dem Vor-Corona-Niveau. Bei der Software AG beendet eine deutliche Kürzung (-93 Prozent), eine 18jährige Periode stabiler Ausschüttungen. Kontron hingegen verdreifachte seine Dividende nahezu. Volumen-Spitzenreiter mit einer Ausschüttung von 400 Millionen Euro ist die DWS Group.</p> <h3>Betongold wird zu Katzengold – und einige ganz zuverlässige Kantonisten</h3> <p>Die größte Verliererbranche ist der Immobiliensektor. Hatten im Vorjahr die neun in den Indices vertretenen Immobilienwerte noch 2,3 Milliarden Euro an Dividende ausgeschüttet, sind es aktuell gerade noch 800 Millionen Euro.</p> <p>Immerhin elf deutsche Unternehmen kommen seit einem Vierteljahrhundert oder länger ohne Kürzung ihrer Dividende aus – darunter fünf DAX-Konzerne. In den Auswahl-Indices konnte jedes sechste Unternehmen seine Dividende im Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre zweistellig steigern. Drei dieser Unternehmen gönnten ihren Investoren jedes Jahr eine Anhebung: Nemetschek, Bechtle und Adesso.</p> <p>„Von Dividendenkontinuität nach angelsächsischem Vorbild sind wir in Deutschland weit entfernt, was natürlich auch daran liegt, dass zyklische Geschäftsmodelle hierzulande am Kapitalmarkt ein Übergewicht haben“, erklärt isf-Direktor und FOM-Dekan Prof. Eric Frère und stellt abschließend fest: „Ein langer Track Record stabiler oder kontinuierlich steigender Ausschüttungen ist oft ein valider Hinweis auf die Resilienz von Geschäftsmodellen – aber eben keine Dividenden-Garantie.“</p> <p><a href="/wissen/dsw-studien">Dividendenstudie 2023</a></p> <p>&#160;</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/dividenden-920x530.jpg" length="40667" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-50</guid> <pubDate>Tue, 18 Apr 2023 11:55:00 +0200</pubDate> <title>DSW ruft Leoni-Aktionäre zum Widerstand auf</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/dsw-ruft-leoni-aktionaere-zum-widerstand-auf</link> <description>Düsseldorf, 18. April 2023 – Mit dem anstehenden Sanierungsverfahren nach dem in der Anwendung für alle Betroffenen noch neuen Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) sollen die Leoni-Aktionäre vollständig ausgebremst werden. Hiergegen gilt es, sich mit allen Mitteln zu wehren.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/widerstand-920x530.jpg" length="37693" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Ende März hatte der österreichische Unternehmer Stefan Pierer angekündigt, den arg angeschlagenen Autozulieferer Leoni auf Basis eines vorgelegten Sanierungskonzeptes zu sanieren. Die Alteigentümer - und damit die Aktionäre der Leoni AG - sollen durch einen radikalen Kapitalschnitt ihr gesamtes Kapital und damit Eigentum verlieren und im Rahmen der Sanierung vollkommen leer ausgehen.</p> <h3>Nicht auf Kosten und ohne Mitsprache der freien Aktionäre</h3> <p>„Dass sich die Leoni AG in einem außerordentlich schlechten Zustand befindet, ist seit langer Zeit bekannt. Deshalb ist es zunächst nachvollziehbar, dass erhebliche Einschnitte bei den Kapitalgebern vorgenommen werden. Dass hier aber auf Kosten der freien Aktionäre allein der Großaktionär das Ruder übernimmt und zu Lasten und ohne Beteiligungsmöglichkeit der sonstigen Bestandsaktionäre eine Sanierung allein zu seinen Gunsten vornimmt, ist weder nachvollziehbar noch der richtige Weg“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.</p> <p>Das alles möglich machen soll die Anwendung des noch recht jungen Gesetzes mit der Abkürzung StaRUG. Durch die Anwendung des StaRUG werden die Altaktionäre im Rahmen des vorgelagerten Sanierungsverfahrens ausgegrenzt, was gerade nicht akzeptabel ist.</p> <p>„Alle Aktionäre gehören an den Verhandlungstisch, so wie Herr Pierer dort auch bereits Platz genommen hat. Damit offenbart der Fall Leoni zugleich den fundamentalen „Webfehler“ des StaRUG“, so Marc Tüngler.</p> <p>Daher ruft die DSW alle Leoni-Aktionäre auf, sich zu melden, um sich als relevante Eigentümergruppe zu organisieren und mit einer Stimme an dem StaRUG-Verfahren zu beteiligen.</p> <p>Betroffene Aktionäre können sich per Email an <a href="mailto:kontakt@dsw-info.de">kontakt@dsw-info.de</a> unter Angabe ihres Namens, ihrer Anschrift und ihres Aktienbestandes registrieren.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/widerstand-920x530.jpg" length="37693" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-11</guid> <pubDate>Thu, 30 Mar 2023 12:04:00 +0200</pubDate> <title>DSW-Watchlist 2023 und Ausblick auf die Hauptversammlungs-Saison 2023</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/dsw-watchlist-2023-und-ausblick-auf-die-hauptversammlungs-saison-2023</link> <description></description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/hauptversammlungs-saison-920x530.jpg" length="53424" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<h3>Teilnehmer</h3> <p>Marc Tüngler, DSW-Hauptgeschäftsführer</p> <p>Jella Benner-Heinacher, stv. DSW Hauptgeschäftsführerin</p> <p>Erik Bethkenhagen, DSW-Pressesprecher</p> <p>Es gilt das gesprochene Wort</p> <h3>Die Hauptversammlungs-Saison 2023: Lackmustest im Angesicht multipler Krisen</h3> <p>(Redner: <strong>Marc Tüngler</strong>)</p> <p>Die Hauptversammlungssaison 2023 nimmt jetzt richtig Fahrt auf. Wir werden auch in diesem Jahr wieder mit unseren Kolleginnen und Kollegen der DSW auf mehr als 600 Aktionärstreffen die Stimmrechte und die Interessen von Anteilseignern vertreten – ganz persönlich, vor Ort oder aber virtuell. Leider gibt es nämlich auch nach Beendigung der Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie einige Gesellschaften, die auf den persönlichen Austausch verzichten. Wir bedauern das sehr, sehen in der hybriden Hauptversammlung das Format der Zukunft, das gleichzeitig einen wichtigen Teil deutscher Aktienkultur bewahrt.</p> <p>Aus eigener Erfahrung kann ich zudem sagen, dass so manche virtuelle Hauptversammlung nicht nur technisch deutlich zu wünschen übrig ließ, es waren auch blutleere, langweilige und teils gar komatöse Veranstaltungen. Eine echte Debatte zwischen Eigentümern und Managern kommt virtuell nicht einmal ansatzweise zustande.</p> <p>Optimistisch stimmt mich, dass es doch einige klare Signale von Gesellschaften wie Telekom, Volkswagen, BASF, Henkel, Post und Freenet gibt, die zur klassischen Präsenz HV zurückkehren. Natürlich ist es zu früh, hieraus einen Trend abzuleiten. Aber, wir können feststellen: eine Best Practice in der HV-Welt hat sich in Deutschland noch nicht etabliert.</p> <p>Die Wirtschaft ist diesbezüglich offenbar nicht so einig, wie manche es glauben machen wollen. Etliche Unternehmen ziehen die Präsenz-HV zum Glück doch vor.</p> <p>Das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften ist am 27. Juli 2022 in Kraft getreten. Es soll eine echte Interaktion auch online ermöglichen und somit den Anspruch des Koalitionsvertrages erfüllen, die Aktionärsrechte auch in der virtuellen Hauptversammlung uneingeschränkt zu gewährleisten. Daran werden sich auch die entsprechenden Beschlussvorschläge der börsennotierten Aktiengesellschaften in diesem Jahr klar messen lassen müssen.</p> <p>„Messen“ ist auch das Stichwort für die DSW-Evaluierung der Hauptversammlungen in 2023, die wir mit einem öffentlichen HV-Störungsmelder begleiten und speisen.</p> <p>Den HV-Störungsmelder kann jede/r unter www.hauptversammlung.de nutzen. Wo war die Übertragung gestört, wo konnte man keine Fragen stellen oder den Antworten nicht lauschen? Was lief gut und was eben nicht?</p> <p>Wir sammeln also alle Daten und beabsichtigen, unsere Auswertung nach der HV-Saison im Oktober auch Ihnen und damit der Öffentlichkeit vorzustellen.</p> <p>So viel zunächst von mir. Ich übergebe damit an Frau Benner-Heinacher.</p> <hr> <h3>Virtuelle Hauptversammlung: Kein Erfolgsmodell</h3> <p>Sprecherin: Jella Benner-Heinacher</p> <p>Es gilt das gesprochene Wort</p> <p>Vielen Dank, Herr Tüngler.</p> <p>Zwei Aspekte sind in der Diskussion um das richtige Format der Hauptversammlung zumeist außer Acht gelassen worden: Was wollen eigentlich die Investoren? Und wie machen es unsere Nachbarn in Europa?</p> <p>Grundsätzlich ist die Sicht der Investoren stark aus dem Blickfeld geraten. Stattdessen lesen wir wiederkehrende Äußerungen, die Präsenzen bei den Aktionärstreffen seien während der Pandemie gestiegen ebenso wie die Qualität der Antworten. Hieraus wurde geschlussfolgert, die virtuelle HV habe sich bewährt. Bei genauem Hinsehen müssen wir feststellen, dass diese Schlussfolgerungen vorschnell waren: Der Blick auf die HV-Präsenzen zeigt keinen klaren Trend nach oben und die Qualität der Antworten ist aus Sicht der Fragesteller keinesfalls besser geworden.</p> <p>Bei der Entwicklung der HV-Präsenzen von 2020 bis 2022 zeigt sich, dass die virtuelle HV nicht dazu beigetragen hat, die Präsenzen zu erhöhen. Im DAX pendelten sich diese vielmehr bei ca. 67 Prozent ein.</p> <p>Bei der Qualität der Antworten sollte auf den Horizont des Fragestellers abgestellt werden und weniger auf die Meinung der Rechtsberater, die diese Antworten mitformulieren. Aus Aktionärssicht zeigt sich: Fragenkomplexe wurden in den virtuellen HVs von vielen Unternehmen zusammengefasst und Fragestellungen inhaltlich abgeändert, damit diese geclustert beantwortet werden konnten. Eine Qualitätsverbesserung durch eine längere Vorbereitungszeit ließ sich insgesamt nicht feststellen.</p> <p>Konsequenterweise kommen Befragungen von Privat-Aktionären zu einem klaren Ergebnis: die deutliche Mehrheit wünscht sich die hybride Hauptversammlung.</p> <p>Das gleiche Bild bei institutionellen Investoren: In einer Umfrage von Georgeson/Computershare bei institutionellen Aktionären[1] ziehen 90 % der befragten Investoren die hybride Versammlung im Vergleich zur rein virtuellen vor. Die Auseinandersetzung mit dem Aktionär vor Ort und die Möglichkeit, als ausländischer Investor dieser Debatte online zu folgen, scheinen im Vordergrund zu stehen.</p> <p>Es lohnt sich ein Blick ins europäische Ausland. Hier ist nach Auslaufen der Notstandsgesetze ein klarer Trend festzustellen: In Frankreich ist man in 2022 praktisch vollständig zur Präsenz-HV zurückgekehrt; in Spanien dominierte das hybride Format; in Großbritannien waren Präsenz- und hybride HV vorherrschend. Europaweit stieg die Anzahl hybrider bzw. Präsenz-HVs um 20,5 Prozent.</p> <p>Aus dem europäischen Ausland ereilt uns immer häufiger die Frage, warum in Deutschland ein solcher Grabenkrieg zwischen Befürwortern der virtuellen HV und ihren Gegnern tobe. Von der Angst des Vorstandes vor der direkten Auseinandersetzung ist die Rede und der Flucht vor dem Diskurs. Manche sehen gar Vorstand und Aufsichtsrat schon im Elfenbeinturm. Die jahrzehntelange Erfahrung der DSW auf Hauptversammlungen ist eindeutig: die Kommunikationsfähigkeit von Vorstand und Vorsitzendem des Aufsichtsrates ist gefordert, wenn eine sachgerechte Diskussion mit den Eigentümern gewollt ist. Eine gute Versammlungsleitung ist ein „Muss“ und hilft, die Debatte mit den Aktionären konstruktiv zu führen.</p> <p>Besonders kritisch sehen wir als Aktionärsvereinigung Gesellschaften, die fundamentale Entscheidungen wie die Verschmelzung, Gewinnabführungsverträge oder gar ein Squeeze-Out über eine virtuelle Versammlung entscheiden wollen. Hier scheint die Furcht vor dem kritischen Austausch und nachfolgenden Anfechtungsklagen evident.</p> <p>Die Notstandsgesetzgebung hat den Unternehmen ein echtes Experimentierfeld eingeräumt. Leider haben nur wenige, wie die Deutsche Bank, hiervon Gebrauch gemacht. Häufig wurden mangels Kreativität nur die gesetzlichen Minimalanforderungen erfüllt. Zudem kämpfen nach wie vor einige Gesellschaften mit technischen Problemen, hier seien nur die virtuellen Hauptversammlung der TUI AG oder bei Siemens Energy genannt.</p> <p>Die virtuelle Aktionärsversammlung ist aus Sicht der Aktionäre keine Erfolgsgeschichte. Alle vermissen den konstruktiven Dialog mit den Eigentümern, der vor allem durch eine Vorverlagerung der Fragen und Antworten nicht ersetzt werden kann. Das künstliche Auseinanderreißen von Stellungnahmen, Anträgen, Redebeiträgen und Fragen ist kontraproduktiv. Diese scheibchenweise Zuteilung von Informationen verhindert einen intensiven Austausch. Hinzu kommt, dass jedem Aktionär zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung (§ 130 Abs. 1 AktG) Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist. Rede und sich anschließende Fragen bilden eine Einheit, denn ohne Hintergrundinformation ist keine Frage möglich. Zieht man Rede- und Fragerecht auseinander, verkommt die Aktionärsversammlung zu einer Hauptversammlung zweiter Klasse.</p> <p>Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und übergebe das Wort wieder an meinen Kollegen Herrn Tüngler.</p> <hr> <h3>Die DSW-Watchlist 2023</h3> <p>Sprecher: <strong>Marc Tüngler</strong></p> <p>Es gilt das gesprochene Wort</p> <p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p> <p>lassen Sie mich nun zum zweiten Block unserer Pressekonferenz kommen:</p> <p>Die DSW-Watchlist, in der wir ja nun bereits seit vielen Jahren die 50 größten Kapitalvernichter zusammenfassen, die mindestens über eine fünfjährige Kurshistorie verfügen und im Prime Standard der Deutschen Börse notiert sind.</p> <p>Für die Wertung wird die Kursentwicklung über drei verschiedene Zeiträume hinweg verglichen. Und da bei der Betrachtung das Augenmerk vor allem auf der längerfristigen Entwicklung liegt, geht der Fünf-Jahreszeitraum mit der höchsten und der Ein-Jahreszeitraum mit der geringsten Gewichtung in das Endergebnis ein. Verglichen wird immer der Kurs zu Beginn des jeweiligen Zeitraums mit dem Jahresschlusskurs 2022.</p> <p>Für die schlechteste Entwicklung im Fünf-Jahreszeitraum gibt es minus 500 Punkte. Im Drei-Jahreszeitraum sind minus 300 Punkte zu verkraften und für das schlechteste Unternehmen über ein Jahr gibt es immer noch minus 200 Punkte. Die weitere Punkteverteilung erfolgt dann in Relation zur jeweils schlechtesten Aktie. Im schlimmsten Fall wären also minus 1000 Punkte möglich, was der Spitzenreiter dieses Mal auch tatsächlich geschafft hat. In allen drei Zeiträumen hat die Corestate Capital Holding SA immer die Nase vorn bzw. hinten.</p> <p>Eine positive Kursentwicklung im Jahr 2022 reicht nicht aus, um sich aus den Top-Positionen der Geldvernichterliste zu verabschieden. Selbst dann nicht, wenn es um deutliche Kurssteigerungen handelt. Hier kommt die einfache Rechnung zum Tragen, dass es eine Verdopplung des Kurses braucht, um ein vorheriges Minus von 50 Prozent zu egalisieren.</p> <p>Wie schon in den vergangenen Jahren legt die DSW wieder zwei Watchlists vor. Eine reine Kurs-Watchlist, also ohne Einbeziehung von Dividendenzahlungen, sowie eine Performance-Watchlist, in der die Gewinnausschüttungen berücksichtigt wurden, und die deshalb in der Darstellung den deutschen Auswahl-Indices entspricht, die ebenfalls als Performance-Indizes ausgewiesen werden.</p> <p>Vergleicht man die Kurs-Watchlist mit der Performance-Watchlist kann man zunächst erkennen, dass die Werte nahezu identisch sind, was zunächst damit zu erklären ist, dass die Unternehmen, die auf der DSW-Watchlist zu finden sind, in der Regel keine Dividenden auszahlen, da das Geschäftsmodell nicht mehr gut oder zumindest vorübergehend nicht besonders gut funktioniert. Dies erlaubt die Zahlung einer Dividende in den meisten Fällen nicht, so dass eine große Übereinstimmung der Kurs- mit der Performance-Watchlist herrscht.</p> <p>Schaut man jedoch genauer hin, so ergibt sich doch die eine oder andere Veränderung. So ist z. B. die Hamburger Hafen &amp; Logistik AG in der Performance-Watchlist nicht enthalten, in der Kurs-Watchlist aber sehr wohl, wenn auch auf Platz 49. Ähnlich verhält es sich mit der Vonovia SE, die auf der Kurs-Watchlist auf Platz 50 und damit auf dem letzten Platz rangiert, in der Performance-Watchlist aber nicht mehr enthalten ist, da die Dividende den Total-Return erhöht und damit auch die Performance der Aktionäre freundlicher aussehen lässt.</p> <p>Über die vielen Jahre, die wir bereits unsere Watchlisten vorlegen, ist immer wieder erstaunlich, wie viele bekannte Namen sich auf den beiden Flop-Listen wiederfinden. Interessant ist, dass sich die in der Vergangenheit stark vertretenen Banken nicht mehr auf der Watchlist wiederfinden. Dies ist aber der Systematik der DSW-Wachtlist geschuldet und weniger der Tatsache, dass die Banken-Performance nunmehr deutlich besser aussieht. Die Kursverluste haben sich in den vergangenen Jahren aber nicht weiter derart vertieft, dass sie in der Watchlist nochmals auftauchen würden. Den Banken kommt also zugute, dass wir uns die Performance maximal in einem Fünf-Jahres-Zeitraum anschauen. Die Kurse der Banken sind aber schon länger als fünf Jahre unter die Räder gekommen.</p> <p>Aber auch ohne Blick auf die Banken befinden sich viele bekannte Namen auf der Watchlist wieder und auch DAX-Werte sind mit dabei. So z. B. die Continental AG oder auch die Fresenius SE &amp; Co. KGaA. Wie stark die vergangenen drei Jahre auch den Mittelstand getroffen haben, zeigen die vielen Werte aus dem MDAX auf der Watchlist.</p> <p>Schaut man sich die Spitzenreiter der Kurs-Watchlist an, so finden wir dort an erster und zweiter Stelle zwei Unternehmen aus dem Immobilien-Sektor.</p> <p>Es ist fast erstaunlich, dass die Adler Group SA es nicht auf den letzten bzw. eben in der Watchlist auf den ersten Platz geschafft hat. Die rote Laterne hat sich vielmehr die Corestate Capital Holding SA „verdient“.</p> <p>Der Kurs des Immobilien Investment Managers &amp; Co. Investors mit Sitz in Luxemburg hat sich in den vergangenen fünf Jahren nahezu von 50 Euro auf aktuell rund 45 Cent atomisiert. Das Unternehmen erinnert eher an eine On-Off-Liebe mit dem Insolvenzverwalter. Mitte April steht ein sehr wichtiger Termin mit den Gläubigern an.</p> <p>Mit ebenfalls spektakulären und eben gar nicht guten Nachrichten hat uns auch die Adler Group in den vergangenen Jahren versorgt. Auch hier sind die Finanzierung bzw. Refinanzierung das große Thema und ein massiver Vertrauensverlust. Fraglich ist, wie ein derartiges Unternehmen in aktuellen Zeiten überhaupt noch an frisches Kapital kommen soll. In der Immobilienbranche brennt es an vielen Stellen. Bei der Top 1 und der Top 2 unserer Watchlist 2022 gilt dies nochmals ganz besonders.</p> <p>Das die Uniper SE mit ihrem ganz eigenen Thema auf Platz 3 der Watchlist erscheint, überrascht wahrlich nicht. Gleiches gilt auch für die Steinhoff Int. Holdings NV.</p> <p>Interessant ist hingegen, dass unter den Flop 10 der Kurs-Watchlist 2023 lediglich 4 Unternehmen zu finden sind, die wir auch vergangenes Jahr schon in der Flop 10 gesehen haben. Dabei handelt es sich um die Adler Group, 4SC, bet-at-home und die Epigenomics AG. Alle anderen Werte sind neu bzw. haben noch schlechter performt. Der Spitzenreiter der Watchlist 2021 und 2022, die Epigenomics AG, hat es aufgrund der noch schlechteren Performance der anderen Gesellschaften sogar geschafft, „nur“ auf Platz 7 zu rangieren. Das ist allerdings nur ein schwacher Trost für langfristig bei Epigenomics investierte Anleger.</p> <p>Je tiefer man auf der Watchlist nach unten geht, umso bekannter werden die Namen. Auf Platz 14 rangiert die Ceconomy AG, die mit den beiden Retail-Marken Media-Markt und Saturn erst durch die Corona-Krise und jetzt durch die hohen Inflationsängste ihrer Kunden belastet sind.</p> <p>Immer wieder begegnen einem im weiteren Verlauf der Watchlist verschiedene Immobilienwerte und auch diverse Maschinenbauer sowie Unternehmen aus alten Industriezweigen wie z. B. thyssenkrupp, König &amp; Bauer, Hochtief, eine Leoni oder Bauer AG.</p> <p>Natürlich wissen die Investoren, die in die Unternehmen der Watchlist investiert haben, dass sich ihr Investment nicht besonders gut entwickelt hat. Dies gilt natürlich umso mehr, je weiter oben ein Unternehmen auf der Wachtlist rangiert. Ungeachtet dessen ist es wichtig, die Performance eines Unternehmens auch durch einen Vergleich mit dem Markt und anderen Unternehmen genauer einzuordnen.</p> <p>Unsere Watchlist stellt damit auch einen Wake-Up-Call für alle Anleger dar. Jeder Anleger muss für sich entscheiden, ob er seinem Investment zutraut, einen Verlust von 50 oder sogar mehr Prozenten auszugleichen, indem sich der Kurs wieder verdoppelt oder sogar noch mehr aufholen muss.</p> <p>Der bewusste Umgang mit der Performance der Aktien, die man im Depot hat, steht im Zentrum unserer Watchlist. Dabei geht es auch um den bewussten Umgang mit Verlusten und der Gretchenfrage für alle Anlegerinnen und Anleger, ob man bereit ist, diese zu tragen und das Risiko einzugehen, oder aber ob man den Kursverlusten zuvor einen Riegel vorschiebt, indem man sich eher früher als zu spät von einem Investment trennt.</p> <p>Diese sehr individuelle strategische Frage muss sich jede Anlegerin und jeder Anleger selber beantworten. Hat sich der Verlust erst mal in die Aktien und auch in das Depot „reingefressen“, kommt oftmals der Moment, in dem man sich dann nicht mehr trennt. Umso wichtiger ist es, sich vorher darüber klar zu werden, in welchem Umfang man bereit ist, Verluste zu tragen und sich auch mal schmerzhaft von einer Aktie zu trennen.</p> <p>Auf der anderen Seite stellt unsere Watchlist für viele Anleger – wie wir immer wieder hören – eine Inspirationsquelle dar. Dabei geht es um die Frage, welche Unternehmen in den vergangenen 1, 2 und 3 Jahren an der Börse unter die Räder gekommen sind, jetzt aber das Potential haben, den Turnaround zu schaffen.</p> <p>Insgesamt ist es jedoch ein Warnsignal, das man als Aktionär ernst nehmen sollte, wenn eine der Gesellschaften, die man im Depot hat, auf einer DSW-Watchlist auftaucht. Gerade die Unternehmen, die bereits vor der Corona-Krise angeschlagen waren, finden sich in einer besonders prekären Situation wieder. Die Probleme potenzieren und vertiefen sich mit dem anhaltenden Krieg in der Ukraine.</p> <p>So wird das Geschäftsjahr 2023 zu einem echten Lackmustest für viele deutsche Unternehmen. Viele, um nicht zu sagen die meisten sind - bis auf unsere Kandidaten unserer diesjährigen Watchlist - bisher nicht nur auf dem Börsenparkett erstaunlich gut durch die diversen Krisen gekommen.</p> <p>Aber: Entwarnung können wir wahrlich nicht geben. Die wahre Nagelprobe kommt erst noch.</p> <p>Die ungemindert hohe Inflation, multiple Energiekrisen, gestörte Lieferketten, der fatale Ukrainekrieg, das immer komplexer werdende Verhältnis zu China und nicht zuletzt die drängenden Aufgaben der Digitalisierung stellen Unternehmen vor immense Herausforderungen, die nur zu einem Teil bisher wirklich gemeistert worden sind oder überhaupt gemeistert werden können. In diesem Jahr wird sich zeigen, wer wirklich nachhaltig resilient aufgestellt und auf Zukunft ausgerichtet ist.</p> <p>Wer bisher Probleme mit seinem Geschäftsmodell hatte, wird sie in 2023 erst Recht haben.</p> <p>Aufgrund des deutlich angezogenen Zinsniveaus ist auch besonders auf Unternehmen zu achten, die unter einer hohen Verschuldung leiden und bei denen in den nächsten Monaten und Jahren eine Refinanzierung ansteht.</p> <p>Zugleich haben die höheren Zinsen einen gegenläufigen Effekt bei den Pensionsrückstellungen. Hier werden wir erhebliche Ergebnisaufhellungen sehen. Auch hier darf man sich aber nicht blenden lassen. So wie vorher die Belastung aus den Pensionen – zumindest was den bilanziellen Teil angeht – nicht für die Bemessung des Erfolges herangezogen werden konnte, gilt dies auch dann, wenn bei den Pensionsverbindlichkeiten Entlastungen auftreten.</p> <p>Eine besondere Herausforderung wird das gestiegene Zinsniveau beim Thema Goodwill. Hier werden die sog. Head-Rooms, als die Differenz zwischen dem Buchwert und dem nach dem DCF-Modell errechneten Ertragswert immer kleiner. Droht für das letzte Geschäftsjahr 2022 noch keine Abschreibung, wird dies immer wahrscheinlicher, wenn das Zinsniveau nicht wieder absinkt, womit aber nicht ernsthaft in merklicher Höhe zu rechnen ist.</p> <p>Ein anderes, nur schwer zu greifendes Thema, ist die Belastung aus den jüngsten Tarifabschlüssen. Egal ob bei der Post, der Bahn oder im Einzelhandel: Überall verzeichnen wir deutliche Lohnsteigerungen von 10 Prozent und mehr oder diese stehen unmittelbar bevor. Ohne die Tarifabschlüsse bewerten zu wollen, bedeutet dies aber für die betroffenen Unternehmen in der Konsequenz eine erhebliche Herausforderung. Gerade beim Einzelhandel, wo sich seit Jahren eine Krise an die nächste reiht und voll durchschlägt, wird das nochmals zu erheblichen Verwerfungen führen.</p> <p>Insgesamt finden wir uns also in höchst herausfordernden Zeiten wieder und die Volatilität und auch die sinkenden Kurse an den Börsen antizipieren das, was wir in diesem Jahr noch alles erwarten dürfen.</p> <p>Zum Abschluss noch ein wichtiger Hinweis zur Performance-Watchlist, also die Liste, die die Divendenzahlungen mit berücksichtigt:</p> <p>So zeigt Performance-Watchlist, dass noch lange nicht alles gut ist, wenn eine Gesellschaft Dividende zahlt. Zwar ist das – in der Regel – ein Hinweis auf ein funktionierendes, weil Gewinn abwerfendes Geschäftsmodell. Aber das muss eben nicht so sein. Die Dividende kann aus der Substanz kommen oder sie kann auf Sondereffekten beruhen. Und selbst wenn sie tatsächlich erwirtschaftet wurde, ist immer noch zu klären, ob das Geschäftsmodell des Unternehmens wirklich nachhaltig zukunftsfähig ist. Besonders zu hohe Dividendenrenditen sollten Anleger wachsam machen, nicht sorglos.</p> <p>Daher sollte unsere Watchlist zur Überprüfung der Depots und der eigenen Anlagestrategie genutzt werden. Betriebswirtschaftliche Probleme vermengen sich mit Verwerfungen im Makrobereich. Und das kann schnell für den einen oder anderen zu einer toxischen Mischung werden.</p> <p>Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.</p> <hr> <p><a href="/fileadmin/Redaktion/Dokumente/PDF/Presse/DSW-Watchlist-2023-Kurs.pdf" target="_blank">DSW Kurs-Watchlist 2023</a></p> <p><a href="/fileadmin/Redaktion/Dokumente/PDF/Presse/DSW-Watchlist-2023-Performance.pdf">DSW Performance-Watchlist 2023</a></p>]]></content:encoded> <category>Pressekonferenzen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/hauptversammlungs-saison-920x530.jpg" length="53424" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-51</guid> <pubDate>Tue, 28 Mar 2023 11:57:00 +0200</pubDate> <title>Wirecard-Skandal: Kein „Dulde und Liquidiere“ – Geschädigte Anleger müssen aktiv werden und sich jetzt zur Wehr setzen</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/wirecard-skandal-kein-dulde-und-liquidiere-geschaedigte-anleger-muessen-aktiv-werden-und-sich-jetzt-zur-wehr-setzen</link> <description>Amsterdam | Düsseldorf | Frankfurt, 28. März 2023 – Spätestens seit das Bayerische Oberste Landesgericht den Musterkläger für das Kapitalanleger-Musterverfahren bestimmt hat ist klar: Im Fall Wirecard geschädigte Anleger müssen sich jetzt zur Wehr setzen, wollen sie die Chance erhalten, zu ihrem Recht zu kommen.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/baywa-krise-920x530.jpg" length="37450" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<h3>Niederländische Stiftung ermöglicht Durchsetzung von Ansprüchen gegen EY Deutschland und EY Global – ohne Kostenrisiko</h3> <p>„Viele Anleger, die von der Wirecard-Pleite betroffen sind, haben bisher gewartet, ihre Ansprüche geltend zu machen. Das ist zunächst nachvollziehbar, in den nächsten Wochen sollten sich Anleger aber bewusst damit beschäftigen, ob und wie sie ihre Ansprüche sichern und durchsetzen möchten“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.</p> <h3>Kein „Dulde und Liquidiere“</h3> <p>Die DSW möchte betroffene Anleger dazu auffordern, nunmehr aktiv zu werden, da die Verjährung der Ansprüche zum Jahresende droht und ausschließlich Anleger eine Kompensation erhalten werden, die sich tatsächlich und fristgerecht zur Wehr gesetzt haben. „Ein „Dulde und Liquidiere“ wird es - wie bei anderen Schadenersatzprozessen - leider auch in Sachen Wirecard nicht geben“, so Marc Tüngler.</p> <p>Erfahrungen im KapMuG-Verfahren in Sachen Telekom haben gezeigt, dass viele Anleger davon ausgehen, dass sie bei einem positiven Ausgang eines Prozesses auch dann Schadenersatz erhalten, wenn sie niemals aktiv geworden sind. Letztendlich gibt es aber keine Gleichbehandlung unter den betroffenen Anlegern.</p> <p>Nur diejenige Anlegerin oder derjenige Anleger, die/der seine Ansprüche vor der Verjährung gerettet hat, wird später von einem möglichen Vergleich oder einem Urteil profitieren können.</p> <h3>KapMuG: Langwierig und zu kurz gegriffen</h3> <p>Aber auch für die Anleger, die sich bei dem KapMuG-Verfahren in Sachen Telekom seit 2003 beteiligt haben, war das Verfahren alles andere als befriedigend. So hat es rund 20 Jahre gedauert, bis endlich ein Vergleich abgeschlossen worden und tatsächlich Geld geflossen ist. Allerdings kann man durchaus festhalten, dass der Vergleich sehr auskömmlich ausgefallen ist. Insofern lohnt es sich, sich für seine Rechte einzusetzen und die notwendigen, richtigen Maßnahmen rechtzeitig zu ergreifen.</p> <h3>Kollektiven Rechtsschutz ermöglichen</h3> <p>Im Kern sind die Erfahrungen mit dem KapMuG-Verfahren derart negativ, dass die DSW nicht nur den Regulator auffordert, beim KapMuG deutlich nachzuschärfen, sondern vor allen Dingen endlich den kollektiven Rechtsschutz in Deutschland auf ganze neue Füße zu stellen. Die DSW setzt in Sachen Wirecard ganz bewusst nicht auf das KapMuG-Verfahren und empfiehlt es Anlegern auch nicht, sich im Rahmen dieses Verfahrens zu engagieren.</p> <p>Die DSW präferiert vielmehr den Weg über die Niederlande, wo gemeinsam mit der Kanzlei Nieding + Barth und der Kanzlei akd aus den Niederlanden eine Stiftung initiiert wurde, die für alle deutschen und internationalen Anleger offensteht.</p> <h3>Der effizienteste und einfachste Weg zum Recht</h3> <p>„Dass wir mit der Stiftung auf das niederländische Recht setzen, ist eigentlich sehr bedauernswert. Zeigt es doch mal wieder, dass die Anleger in Deutschland nicht effektiv geschützt werden“, sagt Klaus Nieding, von der Kanzlei Nieding + Barth. &#160;</p> <p>„Letztendlich vermag eine Stiftungslösung alle betroffenen Parteien, und damit im Wirecard-Fall die betroffenen Anleger und zugleich die WP-Gesellschaft EY, an einen Tisch zu holen, um auf kurzem Wege unter Gewährung eines größtmöglichen Freiraums einen (vergleichsweisen) Weg zu finden, der durch die niederländische Justiz abgesegnet wird und damit eine Verbindlichkeit erhält, die weit über die Grenzen der Niederlande hinausgeht“, so Nieding.</p> <p>Die Flexibilität einer Stiftungslösung macht es zugleich möglich, auch mit Parteien in Verhandlungen einzutreten, die an dem KapMuG-Verfahren gar nicht beteiligt sind. So z. B. mit verschiedenen internationalen Einheiten aus dem globalen Netzwerk von EY oder eben aber mit EY Global selbst.</p> <h3>Stiftungslösung fußt auf zwei Säulen</h3> <p>Die Stiftungslösung besteht aus zwei Säulen. Neben der Schaffung einer Vergleichsplattform, auf der flexibel eine gute Lösung für alle Beteiligten gefunden werden kann, bezieht sich die zweite Säule auf die Verjährungsfrage.</p> <p>So wird parallel zu der Stiftungsplattform mittels Erhebung einer Klage dafür Sorge getragen, dass die Ansprüche vor der Verjährung geschützt werden. Denn es gilt auch für die Stiftungslösung, dass nur die Anleger später befriedigt werden, die sich vor dem 31.12.2023 und damit vor Eintritt der Verjährung bei der Stiftung gemeldet und registriert haben. Insofern gilt ebenso bei der Stiftungslösung, dass es auch hier kein „Dulde und Liquidiere“ gibt.</p> <p>„Zudem ist der Weg, sich an der Stiftungslösung zu beteiligen, deutlich einfacher. So bedarf es z. B. keines Rechtsanwaltes, der einen Antrag stellt. Die Registrierung bei der Stiftung kann durch den Anleger selbständig im Internet auf der Seite der Stiftung vorgenommen werden. Auch fallen keine Gebühren an. Diese werden vielmehr von einem Finanzierer getragen, der im Erfolgsfalle - und nur dann - 25 Prozent des an die Anleger ausgekehrten Betrages aufgrund eines Vergleiches oder eines Urteils erhalten wird. Die Anleger tragen somit zu keiner Zeit ein Kostenrisiko, der Finanzierer der Stiftung wird nur im Erfolgsfall beteiligt und damit nur dann für das Eingehen des Risikos vergütet“, sagt Klaus Nieding.</p> <h3>Stichtag Ende Mai</h3> <p>Es ist vorgesehen, dass sich Anleger noch bis Ende Mai bei der Stiftung registrieren können, um von den Vorteilen der Stiftungslösung zu profitieren. So benötigt die Stiftung einen gewissen Vorlauf, um die verjährungshemmende Klage vorzubereiten und einzureichen. Es haben sich bereits rund 12.000 Anleger bei der Stiftung registriert, die einen Schaden von rund 500 Millionen Euro repräsentieren. Nicht berücksichtigt sind dabei verschiedene institutionelle Anleger aus Deutschland und darüber hinaus, die sich der Stiftung anschließen wollen und die wir derzeit bei der Registrierung mit teilweise sehr zahlreichen Transaktionen begleiten.</p> <p>Betroffene Anleger können sich <a href="https://www.wirecardinvestorsclaim.com/de/homepage-de/" target="_blank" rel="noreferrer">unter dem Link einfach und kostenfrei anmelden</a>.</p> <p>&#160;</p> <p>&#160;</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/baywa-krise-920x530.jpg" length="37450" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-52</guid> <pubDate>Mon, 20 Mar 2023 12:00:00 +0100</pubDate> <title>DSW stellt HV-Störungsmelder vor - Evaluierung der virtuellen Hauptversammlungen 2023</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/dsw-stellt-hv-stoerungsmelder-vor-evaluierung-der-virtuellen-hauptversammlungen-2023</link> <description>Düsseldorf, 20. März 2023 – Private wie institutionelle Anleger präferieren eine hybride Hauptversammlung, um ihre Aktionärsrechte angemessen wahrnehmen zu können. Dennoch setzen einige Unternehmen auch post-Corona auf das rein virtuelle Format.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/aktionaersrechte-stategie-920x530.jpg" length="44630" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Die DSW sammelt nun in der laufenden HV-Saison entsprechende Erfahrungen mit dem virtuellen Format.</p> <p>Unter <a href="https://www.hauptversammlung.de/" target="_blank" rel="noreferrer">www.hauptversammlung.de</a> können alle Anleger ab sofort ihre Probleme mit den verschiedenen Online-Hauptversammlungen zentral melden.</p> <p>Gab es technische Probleme? War eine Ausübung der Aktionärsrechte ohne weiteres möglich? So traten zum Beispiel zuletzt bei den Versammlungen der TUI AG oder der Siemens Energy AG verschiedene technische Störungen auf.</p> <p>„Die hybride Hauptversammlung bleibt das richtige und wichtige Format, in dem Anleger ihre Aktionärsrechte optimal im kritischen Dialog mit den Unternehmen wahrnehmen können. Wir sind nicht grundsätzlich gegen die virtuelle Hauptversammlung – in klar begründeten Ausnahmesituationen. Eine perfekte technische Umsetzung ist allerdings eine zwingende Grundvoraussetzung. Um hier einen guten und möglichst vollständigen Überblick zu erhalten, haben wir den HV-Störungsmelder etabliert. Zusammen mit den Erfahrungen der DSW-Vertreter auf den rund 600 Hauptversammlungen, die die DSW auch in diesem Jahr wieder besuchen wird, ermöglicht uns der HV-Störungsmelder für das Jahr 2023 eine flächendeckende Evaluierung des virtuellen Hauptversammlungsformates zu erstellen“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.</p> <p>Es ist beabsichtigt, die Ergebnisse im Herbst vorlegen zu können.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/aktionaersrechte-stategie-920x530.jpg" length="44630" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-53</guid> <pubDate>Tue, 14 Mar 2023 12:17:00 +0100</pubDate> <title>Wirecard-Skandal: Musterverfahren gestartet – Beste Lösung für Anleger bleibt Stiftung</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/wirecard-skandal-musterverfahren-gestartet-beste-loesung-fuer-anleger-bleibt-stiftung</link> <description>Amsterdam | Düsseldorf | Frankfurt, 14. März 2023 – Mehr als zwei Jahre nach der Pleite von Wirecard hat das Bayerische Oberste Landesgericht den Musterkläger für das Kapitalanleger-Musterverfahren bestimmt. Für die DSW bleibt ein anderer Weg der richtige. „Geht es um Schadensersatz für die betroffenen Anleger, stehen die zuständigen Wirtschaftsprüfer von EY Deutschland UND die einschlägige Einheit von EY Global im Fokus“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/baywa-krise-920x530.jpg" length="37450" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<h3>Niederländische Stiftung ermöglicht Durchsetzung von Ansprüchen gegen EY Deutschland und EY Global – ohne Kostenrisiko</h3> <p>Stiftung nach holländischem Recht als ideales Rechtsvehikel – und das ohne Kostenrisiko für geschädigte Anleger</p> <p>Für geschädigte Anleger stellt sich die Frage, wie sie erfolgreich und ohne Kostenrisiko eine Kompensation ihrer Verluste von EY durchsetzen können. Die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), die führende deutsche Anlegerschutzvereinigung, hat gemeinsam mit den auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzleien Nieding+Barth (Frankfurt am Main) und AKD Benelux Lawyers (Amsterdam) genau dies ermöglicht. Als Rechtsvehikel wurde hierfür eine gemeinnützige Stiftung nach niederländischem Recht gegründet. „Die 'Stichting Wirecard Investors Claim' ist der beste, schnellste, risikolose und auskömmlichste Weg für Anleger, ihr Geld zurückzuerhalten. Sie ermöglicht eine europäische Vergleichslösung für alle geschädigten Wirecard-Anleger auch und gerade mit EY Global. Die Wahl einer niederländischen Stiftung eröffnet damit Optionen, die nach deutschem Recht gerade nicht gegeben sind“, sagt Gunther Friedl, Chairman der Stiftung.</p> <h3>EY Global mit in die Verantwortung nehmen</h3> <p>Ein solcher Entschädigungsfonds nach niederländischem Recht wird neben EY Deutschland auch EY Global und andere an der Prüfung beteiligte EY-Einheiten mit ins Visier nehmen. „Dies ist aus unserer Sicht nur konsequent, da EY Global bei der Beaufsichtigung von EY Deutschland versagt hat und daher ebenfalls für den Schaden der Anleger haftet. Es kann nicht sein, dass EY Global sich hier aus der Verantwortung stiehlt “, erläutert Klaus Nieding von der Rechtsanwalts-AG Nieding+Barth. Die Einbeziehung von EY Global habe zudem den großen Vorteil, dass ein Unternehmen involviert wird, das über die finanziellen Mittel verfügt, eine angemessene Entschädigung zu zahlen. „Sollten EY Deutschland/Global nicht zu einer außergerichtlichen Einigung bereit sein, beschreiten wir den Klageweg. Die entsprechende Klageschrift bereiten wir derzeit vor, um sie zeitnah beim zuständigen Gericht einreichen zu können. Ein Prozesskostenrisiko tragen die Geschädigten dabei in keinem der Szenarien: Die Verfahrenskosten sind über eine Finanzierungslösung abgedeckt“, so Nieding weiter.</p> <h3>KapMuG-Verfahren greift zu kurz - Stiftung bietet Lösung für alle Betroffenen</h3> <p>Im Rahmen eines Kapitalanlegermusterverfahrens (KapMuG-Verfahren), das allein gegen EY Deutschland geführt wird, ist eine Einbeziehung von EY Global nicht möglich.</p> <p>Die Stiftungslösung steht allen geschädigten Wirecard-Anlegern offen – Privatanlegern wie auch institutionellen Investoren. Das gilt auch für Anleger, die Ihren Sitz nicht in Deutschland haben. Aus diesem Grund wird diese Lösung von dem europäischen Anlegerverband BETTER FINANCE unterstützt.</p> <p><a href="http://www.wirecardinvestorsclaim.com/de/homepage-de/" target="_blank" rel="noreferrer">Alle betroffenen Anleger können sich online informieren und kostenlos registrieren.</a> Wichtig dabei ist, dass die Beteiligung an einer Lösung im Wege der Stichting nur für Geschädigte möglich ist, die sich bisher nicht an einem Klageverfahren beteiligt haben. „Das Verbot der sogenannten doppelten Rechtshängigkeit untersagt die Beteiligung an mehreren Verfahren gleichzeitig“, sagt Nieding. Betroffene sollten jetzt schnell handeln, und sich bei der Stiftung registrieren, so Nieding weiter.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/baywa-krise-920x530.jpg" length="37450" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-54</guid> <pubDate>Tue, 07 Mar 2023 12:20:00 +0100</pubDate> <title>Max Automation SE: DSW fordert Verwaltungsrat auf, mögliche Ansprüche gegen ehemalige Organmitglieder vor der Verjährung zu sichern</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/max-automation-se-dsw-fordert-verwaltungsrat-auf-moegliche-ansprueche-gegen-ehemalige-organmitglieder-vor-der-verjaehrung-zu-sichern</link> <description>Düsseldorf, 7.03.2023 – Mit Beschluss vom 31. Januar 2023 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Bestellung eines Sonderprüfers bei der Max Automation SE bestätigt. Hintergrund ist der Kauf der AIM-Gruppe im Jahre 2013 und die Frage, ob die seinerzeitigen Organe beim Kauf die notwendige Sorgfalt haben walten lassen.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/aufsichtsrat-vorstand-920x530.jpg" length="54727" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Im Herbst 2023 droht nun die Verjährung möglicher Ansprüche, die aber vom Sonderprüfer bis dahin möglicherweise noch nicht geklärt sind. Dies führt zu der für die Aktionäre unbefriedigenden Situation, dass möglicherweise der Sonderprüfer Pflichtverletzungen und mögliche daraus resultierende Schadenersatzansprüche erst feststellt, wenn die Ansprüche gegen die ehemaligen Organe bereits der Verjährung unterliegen.</p> <p>Daher fordert die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) den Verwaltungsrat der Max Automation SE auf, die möglichen Ansprüche gegen die ehemaligen Organmitglieder in Vorstand und Aufsichtsrat vor der Verjährung zu sichern, indem notwendige Maßnahmen eingeleitet werden oder aber ein Verzicht der Verjährungseinrede erwirkt wird.</p> <p>Die DSW gibt zu bedenken, dass anderenfalls der amtierende Verwaltungsrat sich selbst möglichen Schadenersatzansprüchen ausgesetzt sehen könnte, wenn er keine geeigneten Maßnahmen einleitet. „Unter neuem Management sind richtige Weichenstellungen erfolgt. Aber wir sehen es als unabdingbar an, dass die regelmäßig auf Hauptversammlungen thematisierten Altlasten sauber aufgearbeitet werden“, sagt Dietmar Erlebach von der DSW.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/aufsichtsrat-vorstand-920x530.jpg" length="54727" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-55</guid> <pubDate>Fri, 10 Feb 2023 12:21:00 +0100</pubDate> <title>Metro AG: DSW kündigt Gegenantrag zur Anpassung der Satzung für virtuelle Hauptversammlungen an</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/metro-ag-dsw-kuendigt-gegenantrag-zur-anpassung-der-satzung-fuer-virtuelle-hauptversammlungen-an</link> <description>Düsseldorf, 10.02.2023 – Die Metro AG hat für den 24.2.2023 zu einer virtuellen Hauptversammlung eingeladen. Zu dieser Veranstaltung und dem Tagesordnungspunkt 6.1 kündigt die DSW einen Gegenantrag an.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/hauptversammlungs-saison-920x530.jpg" length="53424" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Der Tagesordnungspunkt sieht vor, die Hauptversammlungen der Metro AG auch künftig in einem virtuellen Format stattfinden lassen zu können. Nach § 16 der neuen Satzung soll der Vorstand für einen Zeitraum von fünf Jahren hierzu ermächtigt werden. Eine solche Satzungsbestimmung ist für die DSW überhaupt nur für einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren vertretbar; eine virtuelle Hauptversammlung muss immer die absolute Ausnahme sein und Extremsituationen vorbehalten bleiben.</p> <p>„Private wie institutionelle Anleger präferieren zudem eindeutig das hybride Format. Eine pauschale Ermächtigung geht nur in Ausnahmefällen und auch nur dann, wenn vor der Abstimmung klar ist, wie eine virtuelle Hauptversammlung und die Aktionärsrechte künftig ausgestaltet werden sollen. Eine solche Erklärung fehlt bei der Metro AG komplett. Nicht nur sieht der Gesetzgeber in der Präsenz-Hauptversammlung das Regelformat, der persönliche Dialog vor Ort ist auch ein wichtiger Teil der Aktienkultur in Deutschland“, sagt Jella Benner-Heinacher, Hauptgeschäftsführerin der DSW (stv.).</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/hauptversammlungs-saison-920x530.jpg" length="53424" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-56</guid> <pubDate>Thu, 09 Feb 2023 12:22:00 +0100</pubDate> <title>DAX-Vorstandsradar: Unternehmen müssen an der Spitze digitaler, jünger und weiblicher werden</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/dax-vorstandsradar-unternehmen-muessen-an-der-spitze-digitaler-juenger-und-weiblicher-werden</link> <description>Düsseldorf, 09.02.2023 – Die börsennotierten Unternehmen in Deutschland setzen offensichtlich in der Krise auf Erfahrung und Altbewährtes. Waren die Vorstände der mehr als 100 HDAX-Unternehmen im Jahr 2005 noch etwa 51 Jahre alt, sind sie aktuell älter als 53 Jahre; war der jüngste Vorstand damals 45 Jahre, ist er heute 49 Jahre alt. </description> <content:encoded><![CDATA[<p>Mehr als 90 Prozent haben, erwartungsgemäß, ein Studium absolviert; 15 Prozent zusätzlich einen MBA. Wenn deutsche Vorstände auch nicht jünger werden, sind sie heute zumindest internationaler. 2005 hatten 18 Prozent ihren Abschluss an einer ausländischen Hochschule erworben, aktuell sind es immerhin 25 Prozent. Wer es an die Spitze schaffen will, sollte nach wie vor auf die Wirtschaftswissenschaften setzen - aktuell das Fach der Wahl für 56 Prozent der HDAX-Vorstände – nie lag die Quote in den vergangenen 16 Jahren unter 50 Prozent. Am zweithäufigsten finden sich auf den Top-Etagen Ingenieure (19 Prozent), gefolgt von Naturwissenschaftlern (zwölf Prozent) und am Ende der Skala die Juristen mit sieben Prozent. Die Kaderschmieden der HDAX-Unternehmen stehen in Nordrhein-Westfalen und im Süden der Republik: Die RWTH Aachen hat aktuell 18 Vorstände ausgebildet, die LMU München 16 und die Universität zu Köln 14. Dies sind Ergebnisse des „Vorstandsradars“, der die HDAX-Vorstände seit 2005 analysiert. Durchgeführt wurde die Untersuchung von der DSW, der Strategieberatung Advyce &amp; Perlitz sowie der Universität Witten/Herdecke.</p> <h3>Zu wenig Frauen</h3> <p>Schaut man auf den Frauenanteil, so hinken die Vorstände ihrem Aufsichtsrat – Stichwort Quote – deutlich hinterher. Gab es noch 2005 ein Prozent weibliche Vorstände im HDAX, sind es aktuell zwölf Prozent, im DAX40 immerhin 19 Prozent. Im internationalen Vergleich steht Deutschland nicht gerade glänzend da. Die 40 größten US-amerikanischen Börsenunternehmen weisen 31 Prozent weibliche Vorstände aus, in Großbritannien sind es 27,9 Prozent und in Schweden 26,5 Prozent. In 74 MDAX- und SDAX-Unternehmen gibt es zum Stichtag nach wie vor keine einzige Frau!</p> <p>Die Untersuchung weist im HDAX immerhin zwölf weibliche Finanzvorstände aus, aber nur drei CEOs. Jede vierte neue Frau im Vorstand wurde CFO – eine Position, die prädestiniert für den nächsten Schritt als CEO ist.</p> <p>„Erfahrung scheint das Mantra deutscher Top-Unternehmen. Dies ist aus unserer Sicht durchaus auch kritisch zu betrachten, schaut man auf die immensen Herausforderungen insbesondere der digitalen Transformation, vor denen die deutschen Unternehmen stehen. Das gleiche gilt für den Ausbildungshintergrund, der die technischen Implikationen mit Blick auf neue (digitale) Geschäftsmodelle nicht widerspiegelt. Diversität scheint als Leitschnur der Vorstandszusammensetzung im HDAX noch nicht wirklich angekommen“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.</p> <h3>Personalkarussel dreht sich schneller</h3> <p>Agiler werden die Unternehmen, wenn man auf die Verweildauer der Vorstände schaut. In seit einigen Jahren schwierigen Rahmenbedingungen werden die Vorstandsgremien insgesamt kleiner. 2008/09 saßen im Schnitt fünf Personen im Vorstand, aktuell sind es noch vier. Auch die Dauer der Zusammenarbeit eines Vorstandsteams nimmt ab. 2017 lag die durchschnittliche Zusammenarbeitsdauer bei 6,7 Jahren, aktuell ist sie auf 5,8 Jahre gesunken. Vor der Covid-Pandemie sahen wir zudem eine Rekordverweildauer der CEOs im Jahr 2017 von 6,4 Jahren; aktuell liegt diese nur noch bei 4,2 Jahren. Einen noch heißeren Stuhl hat der CFO, hier sank die Verweildauer von 4,6 Jahren auf 3,6 Jahre.</p> <p>„Auch wenn deutsche Unternehmen aktuell und trotz multipler Krisen erfolgreich sind: Die nächsten Jahre werden in den bestehenden Strukturen und Konstellationen schwierig. Diversität muss ernster genommen werden, will man den (digitalen) globalen Herausforderungen gerecht werden. Die Erweiterung des DAX auf 40 Unternehmen ist ein richtiges Signal. Etwa die Hälfte der neu hinzugekommen DAX-Mitglieder bringen zumindest einen internationalen Vorstand mit, Delivery Hero kommt gar ohne deutschen Top-Manager aus“, sagt Burkhard Wagner, Geschäftsführer von Advyce &amp; Perlitz.</p> <h3>Beim Wort genommen: Top Performer und Prognose-Champion Hugo Boss</h3> <p>Dass neue Köpfe den Vorständen beziehungswiese dem Geschäft der Unternehmen durchaus guttun können, zeigt das Beispiel Hugo Boss. Wir haben im Rahmen des Vorstandsradars auch untersucht, wer am besten performed und wer seine Prognosen quantitativ und qualitativ optimal handhabt. An der Spitze liegt die Hugo Boss AG, gefolgt von der Deutschen Börse AG und der SMA Solar Technology gemeinsam mit der Münchner Rückversicherungsgesellschaft auf dem geteilten dritten Platz des Rankings nach Börsenperformance und Prognosegüte.</p> <p>Hugo Boss traf seine Prognosen zu 100 Prozent korrekt, während der HDAX-Durschnitt bei 58 Prozent Treffergenauigkeit liegt. Der Prognosehorizont von Hugo Boss reicht 342 Tage in die Zukunft, der des HDAX-Durchschnitts 259 Tage. „Unser Prognose-Champion Hugo Boss kommuniziert genau, präzise und mit Weitblick. Anleger erhalten somit nicht nur Anfang eines Jahres einen seriösen Blick in die Zukunft, sondern können sich darauf verlassen, dass prognostizierte Zahlen auch erreicht werden. Andere haben da deutlichen Nachholbedarf. Dazu gehören auch etablierte Player wie Rheinmetall oder die Allianz, aber auch jüngere Unternehmen wie Scout24 oder Hello Fresh. Vor dem Hintergrund einer ständig steigenden Volatilität der unternehmerischen Rahmenbedingungen sind Schein-Quantifizierung und -genauigkeit nicht akzeptabel und sollten durch qualitative Vorhersagen und eine Prognose von Bandbreiten ergänzt werden“, sagt Professor Erik Strauß von der Universität Witten/Herdecke. „Insgesamt hat die Gruppe unserer „Best-in-Class“ Performer in Sachen Rendite die größten, aber auch die ältesten Vorstände. Das umgekehrte Bild zeigt sich bei unseren „Nachzüglern“, mit den jüngsten und kleinsten Vorständen. Breite in der Meinung, aber auch Erfahrung scheint sich zumindest aktuell also auszuzahlen.“</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-57</guid> <pubDate>Mon, 06 Feb 2023 12:24:00 +0100</pubDate> <title>DSW begrüßt die neue Selbstverpflichtung von Ceconomy als Nachbesserung für künftige virtuelle Hauptversammlungen</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/dsw-begruesst-die-neue-selbstverpflichtung-von-ceconomy-als-nachbesserung-fuer-kuenftige-virtuelle-hauptversammlungen</link> <description>Düsseldorf, 06.02.2023 – Die Ceconomy AG hat auf die entsprechende Kritik der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) zu Top 9.1 der geplanten virtuellen Hauptversammlung des Unternehmens am 22. Februar 2022 in einer Selbstverpflichtung mit deutlichen Nachbesserungen reagiert.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung nun vor, §15 der Satzung - durch den der Vorstand für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsänderung ermächtigt wird, die Durchführung von virtuellen Hauptversammlungen ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten vorzusehen - entsprechend in der Praxis abweichend zu handhaben. Sofern eine solche Ermächtigung erteilt wird, soll diese nunmehr <strong>nur für einen Zeitraum von zwei Jahren</strong> nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung gelten. Das entspricht einer generellen Mindestanforderung der DSW an (geplante) virtuelle Hauptversammlungen.</p> <p>Darüber hinaus geht Ceconomy auch auf Forderungen der DSW mit Blick auf das Fragerecht der Aktionäre ein und bietet hier eine bessere Gleichstellung mit Präsenz-Hauptversammlungen. Aktionäre erhalten das vollumfängliche Fragerecht während der Hauptversammlung, im gleichen inhaltlichen Umfang wie es bei einer Präsenzhauptversammlung besteht. Folglich gibt es dann keine Verlagerung der Fragen mehr vor die jeweilige Aktionärsversammlung, was die DSW grundsätzlich ablehnt.</p> <p>„Aktionäre wünschen sich mehrheitlich eine hybride Hauptversammlung – heute und in Zukunft. Eine pauschale Ermächtigung über ein oder zwei Jahre hinaus geht nur im Notfall und auch nur dann, wenn eine Konkretisierung der Ausgestaltung der virtuellen Hauptversammlung und der Aktionärsrechte erfolgt“, sagt Jella Benner-Heinacher, Hauptgeschäftsführerin der DSW (stv.).</p> <p>Diese Klarstellung ist jetzt von Seiten der Ceconomy erfolgt.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-58</guid> <pubDate>Mon, 30 Jan 2023 12:26:00 +0100</pubDate> <title>Ethos und seine europäischen Partner schließen sich im Rahmen des „Ethos European Network“ zusammen</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/ethos-und-seine-europaeischen-partner-schliessen-sich-im-rahmen-des-ethos-european-network-zusammen</link> <description>Düsseldorf/Frankfurt, 30.01.2023 – Ethos und seine europäischen Partner, die auf Corporate Governance spezialisiert sind, schließen sich im „Ethos European Network“ zusammen. Dieses neue Netzwerk ermöglicht es jedem Partner, detaillierte Analysen, Corporate Governance-Studien und Abstimmungsempfehlungen für die Hauptversammlungen der größten börsennotierten Unternehmen in Europa anzubieten. Die Ethos-Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte werden hierbei angewendet.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Insgesamt werden mehr als 470 Unternehmen von den Analysten des Netzwerks erfasst. Alle wichtigen europäischen Märkte sind abgedeckt: Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Spanien, Schweden und die Schweiz.</p> <p>Die Analysten von Ethos Services werden weiterhin die Analysen der in der Schweiz notierten Unternehmen (SPI-Index) sowie der in der Schweiz ansässigen, aber im Ausland notierten Unternehmen durchführen, d.h. mehr als 210 Unternehmen. Ethos liefert seinen Kundinnen und Kunden auch Analysen und Abstimmempfehlungen für Unternehmen, die in Nordamerika sowie in der Region Asien/Pazifik notiert sind, d.h. für über 380 weitere Unternehmen.</p> <p><strong>Innerhalb dieses neuen Netzwerks finden sich ab sofort folgende Partner zusammen:</strong></p><ul class="list-normal"><li>Ethos Services (Schweiz)</li><li>DSW (Deutschland, Österreich)</li><li>Frontis Governance (Italien)</li><li>Corporance (Spanien, Portugal)</li></ul><p>Auch unabhängige Berater mit Sitz in Großbritannien und den Niederlanden werden Teil des Netzwerks sein.</p> <p>„Diese neue Partnerschaft ermöglicht es uns, höchste Qualität in der Analyse zu gewährleisten“, betont Vincent Kaufmann, Direktor von Ethos. „Für die verschiedenen Partner ging es vor allem darum, unseren Zusammenschluss zu formalisieren.“</p> <p>„Es ist der perfekte Fit für die DSW, die die deutschen Aktionäre/innen in Corporate Governance-Aktivitäten bei Hauptversammlungen und Engagement auf fast 700 notierten Unternehmen vertritt, denn denselben Fokus hat auch unser Schweizer Partner Ethos, der sich ebenfalls auf Generalversammlungen und Engagement konzentriert“, erklärt Jella Benner-Heinacher, Hauptgeschäftsführerin (stv.) der DSW, der führenden Aktionärsvereinigung in Deutschland.</p> <p>Die Gründung dieses neuen Netzwerks erfolgt zu Beginn der Hauptversammlungssaison 2023. Ethos wird wie jedes Jahr 48 Stunden vor der Generalversammlung die Abstimmrechtspositionen für alle Unternehmen auf ihrer Website veröffentlichen. Außerdem haben auch Privatanleger die Möglichkeit, Ethos die Stimmrechte zu übertragen, die sie an den in der Schweiz notierten und im SPI enthaltenen Unternehmen halten. Die Stimmen werden gemäß den Empfehlungen von Ethos ausgeübt.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-59</guid> <pubDate>Tue, 24 Jan 2023 12:27:00 +0100</pubDate> <title>Studie zur Umsetzung der 2. Aktionärsrechte-Richtlinie (SRDII) zeigt unverändert hohe Schranken für die Aktionärsbeteiligung auf</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/studie-zur-umsetzung-der-2-aktionaersrechte-richtlinie-srdii-zeigt-unveraendert-hohe-schranken-fuer-die-aktionaersbeteiligung-auf</link> <description>Düsseldorf/Frankfurt, 24.01.2023 – Trotz der großen Bedeutung, die die EU der Corporate Governance (dem „G“-Teil von ESG) und insbesondere dem Engagement der Aktionäre beimisst, gibt es immer noch erhebliche Hindernisse bei der Ausübung des Stimmrechts durch die Aktionäre. Das betrifft vor allem das Recht, an Hauptversammlungen börsennotierter Unternehmen teilzunehmen und/oder dort seine Stimme abzugeben. Dies gilt insbesondere grenzüberschreitend innerhalb der Europäischen Union, wo lange und komplexe Banken-Ketten es für Aktionäre schwierig und kostspielig machen, ihre fundamentalen Rechte auszuüben.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Obwohl der EU-Rechtsrahmen klar darauf abzielt, die Beteiligung der Aktionäre zu erleichtern, gibt es zahlreiche Probleme, durch die das Stimmrecht der Aktionäre nicht ausgeübt werden kann. Mit der seit September 2020 in Kraft getretenen zweiten Aktionärsrechterichtlinie und ihrer Durchführungsverordnung wollte der EU-Gesetzgeber Schranken bei der Beteiligung von Aktionären abbauen. So sollte die Ausübung des Stimmrechts unter anderem durch die verbesserte Übermittlung von Informationen an die Aktionäre erleichtert werden.</p> <p>Zudem sollten die neuen europäischen Regeln dafür sorgen, den Weg für ein stärkeres Engagement der Aktionäre zu ebnen. In 2022 haben BETTER FINANCE und die DSW untersucht, ob alle Beteiligten auf der Seite der Intermediäre, also der Banken, wirklich SRD II-bereit sind. Der Schwerpunkt lag auf der Frage, ob Aktionäre ihre Stimm- und Teilnahmerechte auf Hauptversammlungen europaweit ausüben können und ob sich die Ausübung der Aktionärsrechte im Vergleich zu 2021 verbessert hat. Ein besonderer Fokus wurde in diesem Jahr außerdem auf den Service von Neo-Brokern bei der Unterstützung der Aktionäre gelegt.</p> <p>„Die Ergebnisse unserer Untersuchung sind katastrophal. In den meisten Fällen konnten Aktionäre ihre wesentlichen Rechte auf Hauptversammlungen im europäischen Ausland weder vollständig noch teilweise ausüben. Zum einen waren die hohen Gebühren, die den Anlegern (von der Depotbank oder dem Broker) für die Stimmabgabe bei Hauptversammlungen in Rechnung gestellt werden (zwischen 20 und mehr als 250 EUR) ein spürbares Hindernis. Daneben wurden teure, neue HV-Servicepakete von den Banken eingeführt“, sagt Jella Benner-Heinacher, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der DSW.</p> <p>Darüber hinaus wurde die Einführung von ISO 20022 auf November 2023 verschoben. Damit fehlt weiterhin ein einheitliches Nachrichtenformat innerhalb der Bankenkette für die Übermittlung hauptversammlungsbezogener Informationen. Hierdurch bleibt deren Verarbeitung bei den Banken für mindestens eine weitere Hauptversammlungssaison fehleranfällig.</p> <p>Die Ergebnisse der Studie von BETTER FINANCE und der DSW zeigen, dass sich die Fehleranfälligkeit auf die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auswirkt: In diesem Jahr konnten nur 48 % der von uns Befragten bei Hauptversammlungen in einem anderen EU-Mitgliedsstaat abstimmen.</p> <p>„Unsere Studie unterstreicht die Notwendigkeit, den grenzüberschreitenden Abstimmungsprozess für Aktionäre in der gesamten EU einfacher, effektiver und effizienter zu gestalten“, sagt Jella Benner-Heinacher.</p> <p>Je einfacher und kostengünstiger Aktionäre auf den Hauptversammlungen ihrer Unternehmen abstimmen können, desto mehr werden sie ihr Stimmrecht auch im Ausland ausüben und so an der nachhaltigen Ausrichtung europäischer Unternehmen mitwirken können.</p> <p>Vor dem Hintergrund des Green Deals sehen wir die dringende Notwendigkeit, den Prozess zur Einbindung des Aktionärs deutlich zu verbessern, indem wir Folgendes vorschlagen:</p> <p>&#160;</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-60</guid> <pubDate>Thu, 12 Jan 2023 12:43:00 +0100</pubDate> <title>DSW gegen Siemens-Plan einer rein virtuellen Hauptversammlung</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/dsw-gegen-siemens-plan-einer-rein-virtuellen-hauptversammlung</link> <description>Düsseldorf/München, 12. Januar 2023 – Die Siemens AG hat ihre Aktionäre für den 9. Februar 2023 zur ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Diese findet allerdings nicht in der Münchner Olympiahalle, sondern rein virtuell statt. Die DSW kritisiert dies.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>„Mit einer rein virtuellen Hauptversammlung stellt sich Siemens gegen den klaren Wunsch der Mehrheit aller Aktionäre nach mindestens hybriden Hauptversammlungen. Der Gesetzgeber lässt hybride Hauptversammlungen ausdrücklich zu, wie er auch die Präsenzhauptversammlung nach wie vor als Grundform festschreibt. In Präsenz ist der lebendige, kritische Dialog zwischen Unternehmen und Aktionären am besten umsetzbar. Die Präsenzhauptversammlung ist ein ganz wichtiger Bestandteil der Aktienkultur in Deutschland“, sagt Daniela Bergdolt, Vizepräsidentin der DSW.</p> <p>„Wir sind nicht grundsätzlich gegen die virtuelle Hauptversammlung – wenn die Rahmenbedingungen diese rechtfertigen oder notwendig machen. Nachdem Corona uns aber nicht mehr in den virtuellen Raum zwingt, sollte Siemens doch die Chance nutzen, sich persönlich den Aktionären zu stellen. Gerade weil Siemens auf 175 Jahre Unternehmensgeschichte zurückblickt, die auch durch ein gutes Verhältnis mit den Aktionären geprägt war.“</p> <p>Offener und lebendiger Dialog wichtig</p> <p>Das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften ist am 27. Juli 2022 in Kraft getreten. Es soll eine echte Interaktion auch online ermöglichen und somit den Anspruch des Koalitionsvertrages erfüllen, die Aktionärsrechte auch in der virtuellen Hauptversammlung uneingeschränkt zu gewährleisten.</p> <p>„Daran werden sich die entsprechenden Beschlussvorschläge der börsennotierten Aktiengesellschaften messen lassen müssen. Eine pauschale Ermächtigung über ein oder zwei Jahre hinaus ohne eine Konkretisierung der Ausgestaltung der virtuellen Hauptversammlung und der Aktionärsrechte wird von den Aktionären – privaten wie institutionellen – abgelehnt. Auch muss dezidiert beschrieben werden, wie die Aktionärsrechte in den zukünftigen virtuellen Formaten ausgestaltet und ggf. beschränkt werden“, betont Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW. Er ergänzt: „Aus Sicht der Aktionäre ist zudem über die Zukunft des Hauptversammlungsformates im Rahmen einer Präsenzveranstaltung in einem offenen Dialog zu diskutieren, nachdem die Corona-Pandemie keinen Grund mehr liefert, auf ein virtuelles Format auszuweichen.“</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-61</guid> <pubDate>Tue, 20 Dec 2022 13:07:00 +0100</pubDate> <title>Hauptversammlung der Biofrontera AG: DSW stellt sich gegen sämtliche Beschlussvorschläge</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/hauptversammlung-der-biofrontera-ag-dsw-stellt-sich-gegen-saemtliche-beschlussvorschlaege</link> <description>Düsseldorf, 20.12.2022 – Die Biofrontera AG aus Leverkusen hat am 09. Januar 2023 zu einer Präsenz-Hauptversammlung im Forum Leverkusen geladen. Zur Beschlussfassung sind verschiedene Tagesordnungspunkte vorgeschlagen, die die DSW sämtlich ablehnt. Zugleich fordert die DSW die Aktionäre der Biofrontera AG auf, ebenfalls gegen alle vorgeschlagenen Tagesordnungspunkte zu stimmen und das Stimmrecht selbst auszuüben oder sich durch Dritte vertreten zu lassen.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/hauptversammlungs-saison-920x530.jpg" length="53424" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Hintergrund des negativen DSW-Votums zu allen vorgeschlagenen Tagesordnungspunkten ist der Umstand, dass nach einer sehr turbulenten ordentlichen Hauptversammlung am 23. August 2022 bis heute nicht geklärt ist, ob insbesondere der Großaktionär Maruho auf der außerordentlichen Hauptversammlung im Januar stimmberechtigt sein wird. Im Schatten der zuletzt vom Versammlungsleiter festgelegten, aber strittigen Stimmrechtssituation soll nun eine außerordentliche Hauptversammlung stattfinden, deren Beschlussfassungen massiv in fundamentale Aktionärsrechte eingreifen.</p> <p>So soll es z.B. zukünftig deutlich schwieriger werden, Aufsichtsratsmitglieder abzuberufen oder die satzungsgemäße Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates zu erhöhen. Zudem sollen Kapitalmaßnahmen beschlossen werden, die aus Sicht der DSW nicht notwendig sind und allein im Interesse einzelner Aktionäre stehen, nicht aber dem Unternehmenswohl dienen. Auch ist erneut nicht nachvollziehbar, warum eine Kapitalerhöhung zu einem Preis von 1,05 EUR durchgeführt werden soll. Dies zementiert den Kurs auf einem sehr niedrigen Niveau und schadet damit nicht nur dem Unternehmen, sondern zugleich auch den freien Aktionären.</p> <p>Insgesamt stellt sich die DSW daher gegen sämtliche Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung am 09. Januar 2023 und fordert die weiteren freien Aktionäre auf, sich mit der Tagesordnung, deren Hintergrund sowie Auswirkungen genau auseinanderzusetzen und das Stimmrecht entsprechend selbst oder im Wege der Vertretung, z.B. durch die DSW, wahrzunehmen.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/hauptversammlungs-saison-920x530.jpg" length="53424" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-62</guid> <pubDate>Thu, 08 Dec 2022 13:09:00 +0100</pubDate> <title>Wirecard-Skandal: Prozessauftakt gegen Markus Braun – So kommen Anleger zu ihrem Geld</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/wirecard-skandal-prozessauftakt-gegen-markus-braun-so-kommen-anleger-zu-ihrem-geld</link> <description>Amsterdam | Düsseldorf | Frankfurt, 08. Dezember 2022 – Mehr als zwei Jahre nach der Pleite von Wirecard kommt dessen Ex-Vorstandschef Markus Braun in dieser Woche vor Gericht. Der Hauptvorwurf zielt auf gewerbsmäßigen Bandenbetrug. Der Zusammenbruch der Wirecard AG gehört zu den größten Wirtschaftsskandalen der deutschen Geschichte.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/baywa-krise-920x530.jpg" length="37450" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<h3>Niederländische Stiftung ermöglicht Durchsetzung von Ansprüchen gegen EY Deutschland und EY Global – ohne Kostenrisiko.</h3> <p>Geschädigt wurden nicht nur zahlreiche Kunden, sondern auch unzählige Privatanleger, die teilweise einen sehr großen Teil ihres Vermögens verloren haben. Mitursächlich für das große Vertrauen in die Wirecard-Story waren die kontinuierlich wachsenden Umsatz- und Gewinnzahlen. Diese wurden im Rahmen der Bilanzprüfung mehr als zehn Jahre lang von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY anstandslos testiert. „Der Prozess gegen den ehemaligen CEO wird die Verantwortlichkeiten hoffentlich schonungslos aufdecken. Anlegern hilft das Strafverfahren gegen Markus Braun allerdings nur mittelbar. Geht es um Schadensersatz für die betroffenen Anleger, stehen vielmehr die zuständigen Wirtschaftsprüfer und damit EY Deutschland und die einschlägige Einheit von EY Global im Fokus“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.</p> <h3>Stiftung nach holländischem Recht als ideales Rechtsvehikel – und das ohne Kostenrisiko für geschädigte Anleger</h3> <p>Ansprüche von Wirecard-Anlegern wurden in der vorvergangenen Woche im Rahmen des Insolvenzverfahrens erstinstanzlich abgelehnt. Vor diesem Hintergrund stellt sich für geschädigte Anleger die Frage, wie sie erfolgreich und ohne Kostenrisiko eine Kompensation ihrer Verluste gegen EY durchsetzen können. Die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), die führende deutsche Anlegerschutzvereinigung, hat gemeinsam mit den auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzleien Nieding+Barth (Frankfurt am Main) und AKD Benelux Lawyers (Amsterdam) genau dies ermöglicht. Als Rechtsvehikel wurde hierfür eine gemeinnützige Stiftung nach niederländischem Recht gegründet. „Die 'Stichting Wirecard Investors Claim' ist der beste, schnellste, risikolose und auskömmlichste Weg für Anleger, ihr Geld zurückzuerhalten. Sie ermöglicht eine europäische Vergleichslösung für alle geschädigten Wirecard-Anleger auch und gerade mit EY Global. Die Wahl einer niederländischen Stiftung eröffnet damit Optionen, die nach deutschem Recht gerade nicht gegeben sind“, sagt Gunther Friedl, Chairman der Stiftung.</p> <h3>EY Global mit in die Verantwortung nehmen</h3> <p>Ein solcher Entschädigungsfonds nach niederländischem Recht wird neben EY Deutschland auch EY Global und andere an der Prüfung beteiligte EY-Einheiten mit ins Visier nehmen. „Dies ist aus unserer Sicht nur konsequent, da EY Global bei der Beaufsichtigung von EY Deutschland versagt hat und daher ebenfalls für den Schaden der Anleger haftet. &#160;Es kann nicht sein, dass EY Global sich hier aus der Verantwortung stiehlt “, erläutert Klaus Nieding von der Rechtsanwalts-AG Nieding+Barth. Die Einbeziehung von EY Global habe zudem den großen Vorteil, dass ein Unternehmen involviert wird, das über die finanziellen Mittel verfügt, eine angemessene Entschädigung zu zahlen. „Sollten EY Deutschland/Global nicht zu einer außergerichtlichen Einigung bereit sein, beschreiten wir den Klageweg. Die entsprechende Klageschrift bereiten wir derzeit vor, um sie zeitnah beim zuständigen Gericht einreichen zu können. Ein Prozesskostenrisiko tragen die Geschädigten dabei in keinem der Szenarien: Die Verfahrenskosten sind über eine Finanzierungslösung abgedeckt“, so Nieding weiter.</p> <h3>EY – Wambach-Bericht bestätigt Versagen</h3> <p>Nach der Insolvenz wurden die Zweifel an einer korrekten Prüfung durch EY immer lauter. „Entsprechend stark stieg der Druck auf die Prüfungsgesellschaft, die in der ganzen Causa Wirecard zudem als einer der Anspruchsgegner für Geschädigte übriggeblieben ist, der auch über das Kapital verfügt, den Schaden zu regulieren“, sagt Patrick Haas, Partner der Kanzlei AKD. Der sogenannte Wambach-Bericht habe dann deutlich gezeigt, dass tatsächlich grundsätzliche Prüfungsstandards vernachlässigt wurden.</p> <h3>KapMuG-Verfahren greift zu kurz</h3> <p>Im Rahmen eines Kapitalanlegermusterverfahrens (KapMuG-Verfahren), das allein gegen EY Deutschland geführt wird, ist eine Einbeziehung von Ernst &amp; Young Global nicht möglich. Das Landgericht München hat in Sachen Wirecard kürzlich einen Vorlagebeschluss in einem Verfahren von Aktionären sowohl gegen den Ex-Wirecard CEO Markus Braun als auch gegen die EY Deutschland erlassen. Das Bayerische Oberste Landesgericht wird nun prüfen, ob es zu einem KapMuG-Verfahren in dieser Sache kommen wird.</p> <h3>Stiftung bietet Lösung für alle Betroffenen</h3> <p>Die Stiftungslösung steht allen geschädigten Wirecard-Anlegern offen – Privatanlegern wie auch institutionellen Investoren. Das gilt auch für Anleger, die Ihren Sitz nicht in Deutschland haben. Aus diesem Grund wird diese Lösung von dem europäischen Anlegerverband BETTER FINANCE unterstützt.</p> <p><a href="https://www.wirecardinvestorsclaim.com/de/homepage-de/" target="_blank" rel="noreferrer">Alle betroffenen Anleger können sich online informieren und kostenlos registrieren.</a> Wichtig dabei ist, dass die Beteiligung an einer Lösung im Wege der Stichting nur für Geschädigte möglich ist, die sich bisher nicht an einem Klageverfahren beteiligt haben. „Das Verbot der sogenannten doppelten Rechtshängigkeit untersagt die Beteiligung an mehreren Verfahren gleichzeitig“, sagt Nieding. Betroffene sollten jetzt schnell handeln, und sich bei der Stiftung registrieren, so Nieding weiter.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/baywa-krise-920x530.jpg" length="37450" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-110</guid> <pubDate>Thu, 01 Dec 2022 17:14:00 +0100</pubDate> <title>Quellensteuer - Probleme und Lösungen für Privatanleger</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/quellensteuer-probleme-und-loesungen-fuer-privatanleger</link> <description></description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/vorstandsverguetungsstudie-02-920x530.jpg" length="17336" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<h3>Teilnehmer</h3> <p><strong>Marc Tüngler</strong>, DSW-Hauptgeschäftsführer</p> <p><strong>Thomas Rappold</strong>, Co-Founder und CEO Divizend</p> <p><strong>Christiane Hölz</strong>, Geschäftsführerin der DSW</p> <p><strong>Erik Bethkenhagen</strong>, DSW-Pressesprecher</p> <hr> <p><i>Es gilt das gesprochene Wort.</i></p> <p>(Redner: <strong>Marc Tüngler</strong>)</p> <p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p> <p>herzlich willkommen zu unserer gemeinsamen Pressekonferenz mit Divizend zur Quellensteuer und deren leichtere Erstattung. Die Besteuerung ausländischer Kapitalgewinne ist für deutsche Anleger leider ja ein höchst ärgerlicher Dauerbrenner. Wir haben Sie heute eingeladen, weil wir zumindest Licht am Ende des Tunnels sehen, und die vermeintlich niemals endende Geschichte mit dem Start-up Divizend nun doch zu einem aus Anlegersicht schönen Happyend führen kann. Auch wenn die Politik ihre Hausaufgaben in Sachen Quellensteuer nach wie vor nicht erledigt hat.</p> <p>Wir streben, auch und gerade am Kapitalmarkt, eigentlich ein stärkeres Zusammenwachsen innerhalb der Europäischen Union an. Grenzen sollen und sollten für Anleger keine oder zumindest kaum eine Rolle spielen. Leider hinkt die praktische politische Umsetzung den hehren Ansprüchen und politischen Postulaten in vielen Punkten hinterher. Ein frappierendes Beispiel für diesen Missstand ist die Erhebung der Quellensteuer für Anleger.</p> <p>Wer sein Portfolio international ausrichtet, für den lohnt sich nämlich nach wie vor in Sachen Dividende ein Invest nur dann, wenn er beim Kauf ausländischer Aktien die steuerliche Seite nicht außer Acht lässt. Bei Gewinnausschüttungen von Gesellschaften mit Sitz im Ausland bekommen es Anleger nämlich in der Regel gleich mit zwei Finanzbehörden mit gänzlich unterschiedlichen Regeln und Normen zu tun.</p> <p>Zunächst behält der Fiskus des jeweiligen Heimatlandes des Unternehmens einen Teil der Dividende direkt als Quellensteuer ein. Nur der mehr oder weniger kümmerliche Rest wird an die ausländischen Investoren überwiesen. Da die deutschen Depotbanken im Ausland einbehaltene Quellensteuer wegen der Doppelbesteuerungsabkommen in der Regel nur bis zur Höhe von 15 Prozent auf die Abgeltungsteuer anrechnen dürfen, sind Anleger gezwungen, sich die Quellensteuer, die diesen Prozentsatz übersteigt, vom ausländischen Fiskus zurückzuholen.</p> <p>Das ist allerdings meist schwierig und langwierig. Anleger hierzulande scheuen deshalb oftmals eine Investition in Unternehmen im Ausland. Das hat fatale Folgen für das Risikoprofil und auch die Rendite der Portfolios. Das Risiko ist im Verhältnis zur möglichen Rendite schlicht zu hoch, die Auswahl reduziert und damit die Möglichkeiten beschränkt.</p> <p>Zudem wirkt die Doppelbesteuerung in der Folge als Bremse für die von der EU und der Bundesregierung gewünschte europäische Kapitalmarktunion.</p> <p>Vor allem aber verschenken Anleger buchstäblich jedes Jahr Milliarden an den Fiskus! Insgesamt schätzen wir diesen Betrag über die letzten 4 Jahre auf um die 5 Milliarden Euro allein für deutsche Anleger, die ihre Quellensteuererstattung nicht vorgenommen haben.</p> <p>Daran ändern auch die so genannten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) nichts, die Deutschland mit nahezu allen wichtigen Staaten abgeschlossen hat. Diese bilateralen Verträge sollen zwar verhindern, dass ein Steuerbürger für die gleiche Einnahme von mehreren Ländern zur Kasse gebeten wird. Bei den Dividenden klappt das aber nicht wirklich reibungslos.</p> <p>Keine Schwierigkeiten gibt es, wenn die erhobene Quellensteuer und der laut DBA auf die deutsche Einkommensteuer anrechenbare Teil gleich hoch sind. So ist es beispielsweise in den Niederlanden. 15 Prozent behält der niederländische Staat ein. 15 Prozent sind bei der deutschen Einkommensteuer zu berücksichtigen. Ein aufwändiger Antrag auf Rückerstattung direkt bei der niederländischen Finanzverwaltung entfällt damit. Leider halten sich aber die wenigsten Länder an die in den Abkommen vereinbarte Schwelle von 15 Prozent. Die Regel ist vielmehr, dass die Quellensteuer deutlich höher ausfällt. Die einbehaltenen Sätze sind dabei sehr unterschiedlich. Die Finnen oder die Schweizer Eidgenossen kassieren 35 Prozent, die Schweden behalten 30 Prozent der Ausschüttung, die Österreicher 27,5 Prozent.</p> <p>Für die Anleger bedeutet das, dass sie sich direkt an die Finanzverwaltung der jeweiligen Staaten wenden müssen, um den Teil erstattet zu bekommen, der über die 15 Prozent hinausgeht. Genau hier liegt das Problem. Jedes Land geht mit dem Thema anders um. Während einige sich dabei als sehr anlegerfreundlich und unkompliziert zeigen, werfen andere den betroffenen Aktionären auf ihrem Weg zum Geld so viele Knüppel zwischen die Beine wie möglich. Der Gedanke, dies habe Methode, liegt nahe. Bleibt doch alles, was nicht erstattet werden muss, im eigenen Staatssäckel.</p> <p>Umso erfreulicher ist es, dass es nun mit Divizend ein Start-up gibt, dass einen einfachen, praktikablen und für wirklich jeden Anleger geeigneten sowie wirtschaftlich sinnvollen Lösungsweg durch den Steuer-Dschungel gibt. Ich freue mich, dass Herr Rappold uns und Ihnen im Folgenden seine Lösung vorstellen wird.</p> <hr> <p>(Redner: <strong>Thomas Rappold</strong>)</p> <p>Meine sehr verehrten Damen und Herren,</p> <p>seit mehr als 20 Jahren fordert die EU einen barrierefreien Zugang zu ausländischen Kapitalmärkten, inklusive eines einheitlichen Wegs zur Rückerstattung von Quellensteuern auf Auslandsdividenden. Neue technische Möglichkeiten wie Open Banking, PSD2 und die Digitalisierung von Steuerbehörden im Rahmen von eGovernment-Initiativen bieten die Voraussetzung für neue digitale Lösungsansätze. Auf dieser Basis hat das FinTech Divizend aufgesetzt und schafft damit eine neuartige Plattform zur digitalen Rückerstattung ausländischer Quellensteuern.</p> <p>In Zeiten von expansiver Geldpolitik, Niedrigzinsen und hoher Inflation gewinnen Wertpapieranlagen in Dividendenwerten an Bedeutung. Studien zeigen, dass Dividenden in der Regel rund 50 % zur Gesamtwertentwicklung beiträgt und dass Unternehmen, die nachhaltige und steigende Dividenden zahlen auch eine deutlich bessere Wertentwicklung zeigen als Unternehmen, die keine oder unregelmäßige Dividenden ausschütten. Entsprechend liegt es auf der Hand, dass sich eine stets zunehmende Zahl von deutschen Privatanlegern dem Anlagemarkt widmet. Laut aktuellen Daten des Deutschen Aktieninstituts gab es allein in Deutschland zwischen 2019 und 2020 knapp drei Millionen Neuanleger. Insgesamt stieg die Anzahl der Aktienbesitzer mit 12,4 Millionen damit auf den höchsten Stand seit 20 Jahren. Divizend geht davon aus, dass 70 bis 80 % der deutschen Privatanleger über Dividendenaktien verfügt, was zu einer Zielgruppe von etwa 10 Millionen Anlegern führt.</p> <h3>Phänomen Home Bias</h3> <p>Doch Anleger lassen sich hohe Renditen entgehen. Der Grund: Sie investieren am liebsten in heimische Aktien. Dieser Home Bias schadet der Rendite ihres Portfolios. Nach aktuellen Studien flossen beispielsweise 48 Prozent der zwischen 2016 und 2021 getätigten Aktieninvestments von deutschen Anlegern in Beteiligungen an deutsche Unternehmen – und das, obwohl ausländische Aktien deutscher Privatanleger in dieser Zeit eine drei Mal höhere Kursrendite erwirtschaftet haben. Die Folge: Anleger verschenkten durch diesen Home Bias seit 2016 über 100 Milliarden Euro an Kursrendite. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des digitalen Vermögensverwalters Whitebox.</p> <p>Ein wichtiger Aspekt, der zu diesem Home Bias führt, sind steuerliche Gegebenheiten, da Auslandsdividenden von vornherein häufig steuerlich benachteiligt werden. Dabei sollten Anleger ja eigentlich die Möglichkeit haben, international die besten Aktien in einem Sektor auszuwählen, ohne durch steuerliche Gegebenheiten bspw. nur auf deutsche Aktien eingeschränkt zu werden.</p> <h4>Folie 2: Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)</h4> <p>Um dem Problem der Doppelbesteuerung zu entgehen und eine gerechte Lösung auch für ausländische Anleger zu etablieren, hat sich der Großteil der Staaten weltweit auf gemeinsame Doppelbesteuerungsabkommen geeinigt. Dabei handelt es sich um bilaterale Verträge zwischen jeweils zwei Staaten, welche klar festlegen, welcher Steuersatz auf Kapitalerträge dem Quellenland tatsächlich zusteht. In einem Doppelbesteuerungsabkommen einigen sich die Staaten i. d. R. darauf, dass 15 %-Punkte der Quellensteuer auf die Abgeltungsteuer des Ansässigkeitsstaats angerechnet werden. Die Differenz zwischen den angerechneten 15 %-Punkten und der eigentlichen Quellensteuer kann daraufhin vom ausländischen Kapitalanleger aus diesem Land zurückgefordert werden.</p> <p>Beispiel: Sie investieren aus Deutschland heraus in den schweizerischen Nahrungsmittelkonzern Nestlé und erhalten eine Dividende i. H. v. 1.000 CHF. Von diesen 1.000 CHF wird eine Quellensteuer von 35 %, entsprechend 350 CHF, von der Eidgenössischen Steuerverwaltung einbehalten. Da sich die Schweiz und Deutschland auf ein DBA geeinigt haben, werden 15 %-Punkte der Quellensteuer an die Abgeltungsteuer angerechnet und die restlichen 20 % (200 CHF) können Sie sich als deutscher Anleger rückerstatten lassen.</p> <h4>Folie 3 und 4: Marktgröße</h4> <p>Basierend auf einer Studie der globalen Vermögensverwaltungsgesellschaft Janus Henderson hat der globale Dividendenmarkt ein Volumen von aktuell 1,5 Billionen USD jährlich, mit Wachstumsraten von 5-10 % p.a. Etwa 100 Milliarden USD dieser Dividenden werden mittels Quellensteuern einbehalten, wovon inzwischen allerdings etwa 20 Milliarden USD nicht zurückgefordert werden.</p> <p>Noch mal prägnanter: “Deutsche verschenken rund 5 Milliarden Euro an nicht rückerstatteter Quellensteuer. Jährlich kommen mehr als 1 Milliarde Euro dazu.”</p> <p>Doch warum ist das so?</p> <h4>Folien 5 und 6: Bisherige Schwierigkeiten bei der Rückforderung von Quellensteuer</h4> <p>Dies liegt einerseits darin begründet, dass vielen Investoren, insbesondere Privatanlegern, gar nicht bewusst ist, dass sie sich Quellensteuern rückerstatten lassen können. Andererseits sind die Anträge zur Rückerstattung selbst meist unübersichtlich gestaltet, besitzen keine einheitliche Struktur und sind oftmals nur in der jeweiligen Landessprache verfügbar, wodurch das Ausfüllen zu einem langwierigen und fehleranfälligen Vorhaben wird, das zumeist steuerliches Spezialwissen erfordert. Doch &#160;nicht nur Anleger, auch viele Steuerberater scheuen sich vor dieser Thematik und suchen nach digitaler Unterstützung.</p> <h3>Entstehung von Divizend</h3> <p>Mit genau diesem Problem waren auch die Gründer von Divizend konfrontiert. Thomas Rappold als langjähriger Investor, Autor von Bestsellern wie “Silicon Valley Investing” und bekannter Finanzjournalist fand es nachvollziehbarerweise absurd, dass das Schweizer Formular zur Quellensteuerrückerstattung bis vor Kurzem noch per Hand oder mittels einer Schreibmaschine ausgefüllt werden musste. Gemeinsam mit Julian Nalenz kamen schließlich fachliche und technische Expertise zusammen, sodass die Idee für Divizend im Jahr 2019 geboren wurde.</p> <h4>Folien 7 und 8: Die Lösung</h4> <p>Mit einem seitdem stetig wachsenden Team entwickelten die Gründer so eine Lösung, die den Prozess der Rückerstattung ausländischer Quellensteuer für private und institutionelle Anleger digitalisiert. Dies geschieht insbesondere durch eine digitale, webbasierte Plattform, in der jener Prozess Schritt für Schritt abgebildet wird. Diese Anwendung erinnert damit in praktisch keinerlei Hinsicht mehr an klassische Steuersoftware, sondern orientiert sich an modernen Praktiken kundenzentrierter und nutzerfreundlicher User Experience, ohne jegliches steuerliches Vorwissen vorauszusetzen.</p> <p>Divizend hat den Prozess der Rückerstattung ganzheitlich neu gedacht. Der Leitgedanke zielt darauf ab, sich von traditioneller Steuersoftware abzuheben und den Prozess so intuitiv und qualitätsgesichert abzubilden, dass der Anleger ohne steuerliches Vorwissen fehlerfreie Anträge stellen kann. Konkret geht die Lösung dabei in vier Schritten vor:</p> <p>Über ein personalisiertes Nutzerkonto auf divizend.com lässt sich über eine eigens entwickelte Schnittstelle mit wenigen Klicks das eigene Wertpapierdepot importieren. Primär geschieht dies über eine native Schnittstelle der eigenen Depotbank, aber auch das Hochladen von Depotauszügen in Form von PDF-Dateien oder eine vollständig manuelle Eingabe sind optional möglich. Die Portfoliodetails des Kunden werden daraufhin automatisch um weitere, zur Durchführung der Rückerstattung erforderliche Stammdaten wie Zahltermine der Dividenden oder Ausschüttungshöhen ergänzt.</p> <p>Anschließend werden die Wertpapiere nach ihrer Länderzugehörigkeit gruppiert und die verfügbaren Rückerstattungsbeträge bzw. Positionen innerhalb einer zentralen Übersicht grafisch aufgelistet. Hierbei werden auch die länderspezifischen Rückerstattungsfristen berücksichtigt, was die jeweiligen Rückerstattungsvolumina in den einzelnen Depots und Ländern transparent macht. Ausgehend von dieser zentralen Übersicht kann der Anleger einen neuen Rückerstattungsantrag für ein bestimmtes Land initiieren.</p> <p>Im Zuge dessen gelangt der Anleger in den modular aufgebauten „Schritt-für-Schritt-Prozess“ zum Durchführen der Rückerstattung. Modular bedeutet, dass bestimmte Schritte zwischen den Anträgen in verschiedenen Ländern identisch sind, beispielsweise das Eingeben der persönlichen Stammdaten oder das Hochladen von Dividendenbelegen. Andere Schritte wiederum werden nur bei Bedarf angezeigt, gemäß den nationalen Regularien. Die Lösung ist dabei so ausgelegt, dass so viele Antragsdaten wie möglich bereits automatisch aus diversen Quellen vorbefüllt werden.</p> <p>Nach Zahlung der entsprechenden Servicegebühr erhält der Antragsteller ein PDF-Dokument zum Download. Dies entweder in Form des bereits vollständig befüllten ausländischen Formulars, welches dann die bereits erwähnte Doppelfunktion als Rückerstattungsantrag und Vorlage für die Ansässigkeitsbescheinigung besitzt, oder den allgemeinen Vordruck der Ansässigkeitsbescheinigung vom Bundeszentralamt für Steuern. Letzteres muss der Nutzer stets selbstständig unterschreiben und postalisch an sein Heimatfinanzamt senden, welches den steuerlichen Wohnsitz und somit das Anrecht auf eine Quellensteuerrückerstattung bestätigt.</p> <p>Nach dem postalischen Rückerhalt der vom Heimatfinanzamt unterschriebenen und gestempelten Ansässigkeitsbescheinigung bestätigt der Antragsteller dies in der Anwendung. Schließlich wird der vollständige Antrag mit allen Anhangsdokumenten generiert. Dieser wird entweder als PDF-Datei zum Download angeboten, falls der Antrag postalisch oder per E-Mail an die entsprechende ausländische Steuerbehörde versandt werden muss, oder direkt elektronisch übermittelt, so etwa in die Schweiz oder Dänemark.</p> <h3>Divizends Auswirkungen</h3> <p>Während für viele andere FinTechs Regulatorik generell eine große Herausforderung darstellt, ist Divizend in großem Maße unmittelbar inspiriert aus Vorschlägen der EU geschaffen worden, zum Beispiel wegen des Wunsches nach vereinheitlichter Besteuerung von Kapitalerträgen. Divizend ist damit ein wesentlicher Beschleuniger für den Aufbau der europäischen Kapitalmarktunion, weil es für einen effizienten, kostengünstigen und barrierefreien Zugang für alle Anlegerschichten sorgt, vom Kleinanleger bis zum High Net-Worth Individual.</p> <p>Ein wichtiger Aspekt ist auch, dass Divizend ein FinTech-Unternehmen unabhängig von jeglicher Großbank ist. Divizend hat sich auf die Fahnen geschrieben, Quellensteuerrückerstattungen und damit den ertragsreichen Zugang zu internationalen Kapitalmärkten zu demokratisieren.</p> <p>Dies geschieht auf der einen Seite durch eine technische Weltinnovation: Durch Divizends Plattform werden Kunden erstmalig unabhängig von Banken in die Lage versetzt, auf Basis ihrer Wertpapierdepots und ohne steuerliche Vorkenntnisse über eine digitale Plattform Rückerstattungen ausländischer Quellensteuer durchzuführen. Divizends Software wurde dabei nicht in Silicon Valley oder China, sondern ausschließlich in Deutschland entwickelt.</p> <h4>Folie 9: Geschäftsmodell</h4> <p>Die andere große Innovation ist Divizends Geschäftsmodell. Während Steuerberater oder Banken typischerweise fixe Grundgebühren zur Durchführung von Rückerstattungen verlangen, die die Rückerstattung insbesondere für kleine Depots bislang unrentabel gemacht haben, arbeitet Divizend mit einem rein transaktionsbasierten Geschäftsmodell mit einer prozentualen Gebühr, ohne untere Grenze. Somit können über Divizend auch kleine Beträge rentabel rückerstattet werden.</p> <hr> <p>(Rednerin: <strong>Christiane Hölz</strong>)</p> <p>Meine Damen und Herren, aus Sicht der DSW muss neben der von uns in Zusammenarbeit mit Divizend angebotenen Lösung auch politisch etwas passieren. Ziel muss es sein, dass die Verfahren für die Quellensteuererstattung vereinheitlicht und deutlich vereinfacht werden. Es kann schließlich nicht sein, dass die hohen bürokratischen Hürden einiger Staaten es deutschen Anlegern faktisch fast unmöglich machen, ihnen rechtmäßig zustehendes Geld wieder zurückzubekommen.</p> <p>Allein an Deutschlands größter Börse, der Frankfurter Wertpapierbörse, werden über 13,000 internationale Aktien angeboten – in den vergangenen drei Jahren stieg der Anteil ausländischer Wertpapiere dort von knapp 19 Prozent auf aktuell über 23 Prozent. Die Depots deutscher Anleger werden also internationaler.</p> <p>Viele private Investoren sind sich beim Kauf von Aktien ausländischer Unternehmen der steuerlichen Problematik gar nicht bewusst. Das zumindest lässt sich aus der großen Anzahl von DSW-Mitgliedern schließen, die uns wegen der auftretenden Probleme bei der Rückforderung zu viel gezahlter Steuern auf Dividenden ausländischer Gesellschaften um Unterstützung bitten. Die Privatanleger gehen davon aus, dass Doppelbesteuerungsabkommen zuverlässig verhindern, dass sie mehrfach zur Kasse gebeten werden. Erst die Praxis zeigt dann, dass genau das in vielen Fällen nicht reibungslos funktioniert. Und nur die Anleger, die selbst aktiv werden, tatsächlich in den Genuss der vollen Dividende kommen. Daher haben wir bereits seit vielen Jahren auf unserer Website ein Infocenter für Privatanleger rund um das Thema Quellensteuern eingerichtet (https://www.dsw-info.de/anlegerschutz/quellensteuer/).</p> <p>Dabei gibt es durchaus eine ganze Reihe von Staaten, bei denen die Rückforderung sehr einfach und unkompliziert funktioniert. Also genau im Sinne der Doppelbesteuerungsabkommen.</p> <p>Besonders hervorzuheben sind hierbei die USA. Hier ist mit dem sog. W8-BEN Formular nur eine Ansässigkeitsbescheinigung auszufüllen. Liegt diese der US-amerikanischen Steuerbehörde vor, wird der dortige Quellensteuersatz von 30 Prozent automatisch auf 15 Prozent reduziert. Eine Rückforderung entfällt somit komplett. Liegt dieses Formular allerdings nicht vor, wird es auch in den USA problematisch: In dem Fall muss der deutsche Anleger eine Steuererklärung für „beschränkt Steuerpflichtige“ abgeben. Die für Privatanleger unangenehme Folge ist, dass die Erstattung der zu viel gezahlten Quellensteuer nur ein Jahr rückwirkend geltend gemacht werden kann. Und nicht, wie bei den Staaten, die mit Erstattungsverfahren arbeiten, mehrere Jahre rückwirkend. Dies kommt bei deutschen Privatanlegern allerdings nur in sehr seltenen Fällen vor.</p> <p>In den meisten Staaten ist allerdings eine sog. Vorabbefreiung gar nicht vorgesehen, sodass Anleger das aufwändige Rückerstattungsverfahren durchlaufen müssen. Und dieses hat – je nach Land - die verschiedensten Tücken.</p> <p>So ist das italienische Erstattungsformular unübersichtlich und sehr kompliziert. Wenn die Ausfüll-Probleme erfolgreich gelöst sind, heißt das aber nicht, dass auch Geld fließt. Stattdessen müssen betroffene Anleger sich lange in Geduld üben – bis zu 30 Jahre ziehen sich die Erstattungsverfahren in Italien hin. Ein schöner zinsloser Kredit für den italienischen Finanzminister.</p> <p>Besonders erfinderisch ist Frankreich, wenn es darum geht, möglichst wenig der einmal ergatterten Steuern wieder zurückzahlen zu müssen. Der Kniff ist einfach und effektiv. Die Finanzverwaltung unseres Nachbarlandes akzeptiert nur Anträge, die von einer französischen Depotbank bestätigt werden. Keine Chance auf Geld aus Paris hat, wer selbst zum Stift greift oder dessen deutsche Depotbank die Anträge nicht an die französische Depotbank des Emittenten weiterleitet. Solche Anträge werden unbearbeitet zurückgeschickt. Meist allerdings erst nach mehreren Monaten.</p> <p>In Portugal muss vor der eigentlichen Antragstellung zunächst eine portugiesische Steueridentifikationsnummer (sog. NIF) beantragt werden. Dies ist jedoch nicht online möglich, sondern muss persönlich oder über einen Vertreter bei einer lokalen portugiesischen Behörde beantragt werden. Alternativ ist dies auch über das portugiesische Generalkonsulat möglich, allerdings ist dieser Weg sehr zeitaufwändig. Warum innerhalb der europäischen Union die deutsche Steueridentifikationsnummer nicht ausreicht, bleibt ein Rätsel.</p> <p>Neben den Problemen beim Ausfüllen der Anträge besteht jedoch noch ein weiteres, signifikantes Problem. Die Banken verlangen für die einfache Versendung von Erstattungsanträgen für ausländische Quellensteuern teilweise Gebühren zwischen 50 und über 100 Euro je Antrag – für eigene und fremde Kosten. Für Privatanleger rechnet sich damit in vielen Fällen bereits die Antragstellung nicht, insbesondere in den Ländern, in denen pro Dividendenausschüttung eines Unternehmens ein eigener Antrag zu stellen ist - wie beispielsweise in Frankreich.</p> <p>Auch die Sprachbarriere ist nicht zu unterschätzen: Zwar liegen in allen europäischen Ländern die Anträge neben der Landessprache auch in Englisch vor. Angesichts der Komplexität mancher Antragsformulare wird aber nicht immer deutlich, welche Information von der ausländischen Steuerbehörde tatsächlich gewünscht wird.</p> <p>All diese faktischen Probleme bestehen seit vielen Jahren und behindern das Flagschiffprojekt der EU Kommission, die Kapitalmarktunion, massiv. Die EU Kommission hat sich daher in ihrem Aktionsplan zur Kapitalmarktunion 2020 auch das Ziel gesetzt, hier Abhilfe zu schaffen.</p> <p>Dabei sind zwei mögliche Wege denkbar: Entweder wird die Möglichkeit der Vorabbefreiung von Quellensteuern auf Kapitalerträge europaweit eingeführt oder die Rückerstattungsverfahren werden vereinheitlicht und vereinfacht, sodass Anleger das Verfahren selbst schnell und kostengünstig durchführen können.</p> <p>Die DSW favorisiert und fordert hier eindeutig die erste Variante. Nur mit dieser kann eine Doppelbesteuerung von vornherein vermieden werden. Angesichts der diversen Cum Ex-Skandale sowie andere aggressive Steuermethoden, wie z. B. Cum-Cum-Praktiken, bei denen zwischen den Parteien eine Wertpapierleihe vereinbart wird, um von einer geringeren Quellensteuer oder deren Befreiung zu profitieren, erwarten wir allerdings nicht, dass die EU Kommission eine Vorabbefreiung vorschlagen wird bzw. dass ein solcher Vorschlag durch den Rat verabschiedet würde.</p> <p>Will die EU Kommission diesen Schritt nicht gehen, müssen zur Vereinfachung der Rückerstattungsverfahren europaweit zumindest die folgenden Maßnahmen ergriffen werden, strebt sie wirklich eine echte Kapitalmarktunion an:</p><ul class="list-normal"><li>standardisierte und mehrsprachige Online-Formulare für Erstattungsanträge in allen Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten,</li><li>als Nachweis sollten eine (deutsche) Ansässigkeitsbescheinigung sowie der Dividendenbeleg ausreichend sein,</li><li>eine zentrale Anlaufstelle sollte errichtet werden, in die sich ein Anleger einloggen und unabhängig vom Herkunftsmitgliedstaat auf der Grundlage standardisierter Formulare einen Erstattungsantrag stellen kann;</li><li>Mitgliedsstaaten sollten im Falle von Verzögerungen bei der Rückerstattung zur Zahlung von Zinsen verpflichtet werden.</li></ul><p>Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.</p>]]></content:encoded> <category>Pressekonferenzen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/vorstandsverguetungsstudie-02-920x530.jpg" length="17336" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-63</guid> <pubDate>Tue, 22 Nov 2022 13:12:00 +0100</pubDate> <title>Gaspreisbremse: DSW warnt vor beschleunigter De-Industrialisierung bei Dividendenverbot</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/gaspreisbremse-dsw-warnt-vor-beschleunigter-de-industrialisierung-bei-dividendenverbot</link> <description>Düsseldorf, 22.11.2022 – Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zum „Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz“ (EWPBG), sollen Wirtschaft und private Haushalte entlastet werden. Im Entwurf enthalten ist wohl auch die Verpflichtung für Unternehmen, die mehr als zwei Millionen Euro beziehen, bis zum 30. April 2023 90 Prozent ihrer zum 1. Januar 2023 vorhandenen Vollzeitstellen zu erhalten. Während der Dauer der Stabilisierungsmaßnahmen dürfen zudem keine Dividenden oder sonstige, vertragliche oder gesetzlich nicht geschuldete, Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter der Firmen ausgeschüttet werden.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/deutsche-wirtschaft-920x530.jpg" length="35666" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Auch ein nur zeitlich beschränktes Dividendenverbot hält die DSW für eine falsche Weichenstellung mit potenziell nachhaltig schwerwiegenden Folgen für den Industriestandort Deutschland.</p> <p>„Wer Dividenden verbietet, beschleunigt damit die De-Industrialisierung des Standortes Deutschland“, sagt Marc Tüngler, DSW-Hauptgeschäftsführer. „Ein Dividendenverbot belastet nachvollziehbar und deutlich den Kurs eines Börsenunternehmens. Investoren im In- und vor allem aus dem Ausland werden sich abwenden. Eine Folge wäre, dass Unternehmen die Gaspreisbremse dann aus Sorge vor einer Kapitalflucht gar nicht nutzen und der Zweck des Instrumentes, nämlich Standorte zu sichern und Arbeitsplätze zu schützen, in sein Gegenteil verkehrt wird“, so Tüngler.</p> <p>Zugleich würde durch ein Dividendenverbot Deutschland zu einem unsicheren Investitionsstandort für die Industrie und Investoren werden. Wer derartige regulatorische Eingriffe wünscht oder duldet, muss sich darüber im Klaren sein, dass wir uns damit von den internationalen Kapitalströmen abschneiden, die aber gerade für die Umsetzung der Energiewende, Innovationen und die Erhaltung unseres Wohlstandes zwingend notwendig sind.</p> <p>Dividenden sind zudem in vielen Familienunternehmen ein Hauptbestandteil des Familieneinkommens und erfüllen damit die Funktion eines Gehaltes wie für einen angestellten Beschäftigten. Auch das wird vollends aus den Augen verloren.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/deutsche-wirtschaft-920x530.jpg" length="35666" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-64</guid> <pubDate>Tue, 18 Oct 2022 13:13:00 +0200</pubDate> <title>Anlageberatung zu nachhaltigen Produkten: Investoren zurückhaltend – wenig Klarheit in den Vorgaben</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/anlageberatung-zu-nachhaltigen-produkten-investoren-zurueckhaltend-wenig-klarheit-in-den-vorgaben</link> <description>Düsseldorf, 18.10.2022 – Seit dem 2. August 2022 sind Anlageberater aufgefordert, ihre Kunden nach ihren Nachhaltigkeits-Präferenzen zu fragen. Dies hat die DSW zum Anlass genommen bei erfahrenen Kapitalanlegern einmal genauer nachzufragen.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/dividenden-920x530.jpg" length="40667" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Hier ist das interessante Ergebnis: So haben die Antworten zunächst gezeigt, dass die „semi-professionellen“ Anleger bei möglichen Anlagen in ESG-Produkten eine zurückhaltende Skepsis zeigen und vor allem auf ihre Risikostreuung im Portfolio achten.</p> <p>Rund 36 Prozent der privaten Anleger gaben an, dem Rat des Beraters gefolgt zu sein; rund 64 Prozent verneinten dies. Mehr als die Hälfte der Befragten erklärte, dass die Beratung eher nicht den eigenen Erwartungen entsprochen habe. Sofern diese privaten Anleger bereit waren, in nachhaltige Produkte zu investieren, hielt annähernd die Hälfte (46,7 Prozent) einen Anteil am eigenen Portfolio von unter 20 Prozent für sinnvoll. Weitere rund 28 Prozent wollten mindestens zu 20 Prozent in „grüne Werte“ gehen, rund 13 Prozent mit mindestens 40, 7 Prozent mit mindestens 60 und lediglich rund 4 Prozent mit mindestens 80 Prozent investieren. &#160; &#160;</p> <p>Dies sind zusammengefasst die Ergebnisse einer Befragung der DSW unter rund 150 privaten Anlegern, durchgeführt im August/September 2022.</p> <p>„Auf Anlageberater kommen mit den neuen Vorgaben erhebliche Herausforderungen zu. Sie müssen nicht nur entsprechende Produkte verfügbar haben, sondern auch die jeweiligen Präferenzen und Vorstellungen der Kunden zum Thema erfragen. Zudem gibt es noch keine einheitlichen Standards für grüne Produkte oder ein entsprechendes, allgemein gültiges Label. Wenn klassische Produkte schlicht umdeklariert werden, können wir schnell beim Greenwashing landen“, sagt Jella Benner-Heinacher, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der DSW.</p> <h3>EU-Taxonomie noch unter ferner liefen</h3> <p>Am häufigsten wurden den befragten Anlegern bis dato Produkte nach dem Ausschluss-Prinzip angeboten, also jene, die bewusst nicht in bestimmte Geschäftsfelder investieren wie die Waffentechnik oder die Kohleindustrie (23,5 Prozent).</p> <p>Darauf folgten Empfehlungen in Produkte mit gezielten Investitionen etwa im Bereich der erneuerbaren Energien oder der grünen Mobilität (19 Prozent) sowie Produkte, die negative Auswirkungen auf die Umwelt vermeiden, etwa mit Blick auf Treibhausgase (17,5 Prozent). Am unteren Ende der angebotenen Produkte finden sich dann erst solche, auf die die EU-Vorgaben der Taxonomie voll angewendet werden (10 Prozent).</p> <p>Als Hauptinformationsquellen aller Befragten dienten: das Internet, das Produkt-Informationsblatt oder sonstige Verweise des Beraters. Von den Befragten, die nach der Beratung eine grüne Investition ins Auge fassen, wurden 65,7 Prozent über die erzielbare Rendite aufgeklärt, 59,7 Prozent über allgemeine Risiken und 56,7 Prozent über die Kosten.</p> <p>„Generell halten wir es für richtig und wichtig, dass der Finanzmarkt mit Blick auf Klimaschutz und die weiteren ESG-Faktoren für die Transformation genutzt wird. Wir denken aber auch, dass der größte Hebel in der so genannten „alten Industrie“ liegt, indem diese sich ambitionierte Ziele setzt und diese auch konsequent verfolgt. Anleger sollten bei allem Engagement die Rendite, Kosten und Risiken nie außer Acht lassen. Jüngste Studien zeigen, dass grüne Investments aus Renditesicht nicht schlechter abschneiden als herkömmliche. Es lohnt sich also genau hinzuschauen“, sagt Jella Benner-Heinacher.</p> <p>Die DSW wird Umfragen zu diesem Thema auch in 2023 weiter fortsetzen, um feststellen zu können, inwieweit das Thema ESG in der täglichen Anlageberatung in Zukunft verankert wird.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/dividenden-920x530.jpg" length="40667" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-65</guid> <pubDate>Thu, 13 Oct 2022 13:20:00 +0200</pubDate> <title>DSW erwartet „Heißen Herbst“ beim Delisting von Börsengesellschaften</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/dsw-erwartet-heissen-herbst-beim-delisting-von-boersengesellschaften</link> <description>Düsseldorf, 13.10.2022 – Die aktuell schlechte Entwicklung an den Börsen könnten viele Großaktionäre zum Anlass nehmen, um bei niedrigen Aktienkursen ein Delisting durchzuführen - das zumindest befürchtet die DSW. So hat zum Beispiel die Deutsche Wohnen, die Hauptaktionärin bei der Immobilien Gesellschaft GSW, soeben ein solches Delisting-Erwerbsangebot an den verbleibenden Streubesitz angekündigt. Weitere Gesellschaften könnten demnächst vom Börsenrückzug betroffen sein.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/dsw-aktionaere-920x530.jpg" length="55698" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Dabei hat speziell der Fall Rocket Internet in der Vergangenheit heftige Diskussionen über die Angemessenheit von Abfindungsangeboten an den Streubesitz ausgelöst.</p> <p>Vor diesem Hintergrund ist auch das jüngst im Auftrag des BMF und von Grant Thornton vorgelegte Gutachten zu der Frage, „Bietet die regelmäßige Anknüpfung von Delisting-Angeboten an den 6 Monats-Durchschnittskurs einen angemessenen Schutz für Anleger?“ von großem Interesse für die Investoren. „Eine eindeutig klare Antwort wird hierauf nicht gegeben. Im Ergebnis zeigt die Analyse der Börsenkurse aller Delisting Fälle der vergangenen Jahre im Vergleich zum CDAX zwar zunächst keine abnormale Kursentwicklung. Hieraus jedoch zu schlussfolgern, dass sich der § 39 Börsengesetz in der Praxis bewährt hat, wäre verfrüht und ist aus DSW-Perspektive verfehlt“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.</p> <p>Zunächst ist zweifelhaft, ob der Vergleich der Börsenkursentwicklung dieser Delisting-Fälle mit dem CDAX überhaupt opportun ist. In der Regel handelte es sich bei den untersuchten Fällen um kleinere Unternehmen mit geringer Marktkapitalisierung, interessanterweise häufig aus der Immobilienbranche, die eher für einen Vergleich mit dem S-DAX geeignet wären.</p> <p>„Darüber hinaus wäre es viel wichtiger bei der Frage des angemessenen Schutzes der Anleger den § 39 BörsG um weitere wichtige Kriterien zu erweitern. So sollten die Aktionärsstruktur, die Liquidität der Aktie (Abstellen auf die Geld-Brief-Spanne), der Umfang der Informations- und Transparenzanforderungen, die Existenz von Analystenberichten und die Bestimmung des &#160;Timings, also der Handlungsoption für den Großaktionär den Beginn des 6 Monats-Zeitraums zu wählen Berücksichtigung finden. Denn eines wird deutlich: Wenn der Großaktionär seine eigenen Interessen im Blick hat und vor dem Hintergrund bewusst passiver Informationspolitik agiert, dann wird der Minderheitsaktionär schnell zu seinem Spielball. Denn dann wird der Großaktionär den für sich optimalen Zeitpunkt auswählen, um den freien Aktionären eine möglichst niedrige Abfindung offerieren zu müssen. Das ist &#160;in Zeiten turbulenter und damit angeschlagener Börsen besonders relevant. Von einem ausreichenden Anlegerschutz kann dann keine Rede mehr sein“, sagt Jella Benner-Heinacher, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der DSW.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/dsw-aktionaere-920x530.jpg" length="55698" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-66</guid> <pubDate>Fri, 30 Sep 2022 13:21:00 +0200</pubDate> <title>HELLA GmbH &amp; Co. KGaA: DSW fordert Erhalt und Konkretisierung der Aktionärsrechte in zukünftigen virtuellen Hauptversammlungen</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/hella-gmbh-co-kgaa-dsw-fordert-erhalt-und-konkretisierung-der-aktionaersrechte-in-zukuenftigen-virtuellen-hauptversammlungen</link> <description>Die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der HELLA GmbH &amp; Co. KGaA, die am 30. September 2022 als Präsenzversammlung stattfinden wird, enthält einen Beschlussvorschlag, der die persönlich haftende Gesellschafterin für die kommenden fünf Jahre pauschal und damit ohne konkrete Vorgaben ermächtigen soll, die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung einzuberufen. HELLA ist damit eines der ersten Unternehmen, das von der durch das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften neu geschaffenen Möglichkeit Gebrauch machen will.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/virtuelle-veranstaltung-920x530.jpg" length="69885" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) sieht dieses Vorhaben kritisch und fordert eine Konkretisierung der Aktionärsrechte mit Blick auf zukünftig durchzuführende, virtuelle Hauptversammlungen. Auch der Gesetzgeber sieht die Präsenzhauptversammlung weiterhin als Grundform an. Daran hat sich die virtuelle Variante zu orientieren, insbesondere was das Niveau der Anlegergerechte betrifft.</p> <p>Wir sind nicht grundsätzlich gegen die virtuelle Hauptversammlung. Diese darf aber nicht zum Freifahrtschein der Verwaltung bei den Aktionärsrechten werden“, sagt Frederik Beckendorff, der die Hauptversammlung als Vertreter der DSW besuchen wird, und weiter: „Es fehlt jegliche Konkretisierung bei HELLA, insbesondere mit Blick auf die Ausgestaltung von Rede-, Frage- und Nachfragerecht“. Die Hauptversammlung müsse eine Plattform zum Meinungsaustausch sein und bleiben. „Eine Einschränkung der Aktionärsrechte durch das virtuelle Format lehnen wir daher strikt ab“ so Beckendorff. Nicht zuletzt sei eine grundlose Ermächtigung für den maximalen Zeitraum von fünf Jahren nicht angezeigt.</p> <p>Das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften ist am 27. Juli 2022 in Kraft getreten. Es soll eine echte Interaktion auch online ermöglichen und somit den Anspruch des Koalitionsvertrages erfüllen, die Aktionärsrechte auch in der virtuellen Hauptversammlung uneingeschränkt zu gewährleisten. „Daran werden sich die entsprechenden Beschlussvorschläge der börsennotierten Aktiengesellschaften messen lassen müssen. Aus Sicht der Aktionäre ist es zudem wichtig, über die Zukunft des Hauptversammlungsformates im Rahmen einer Präsenzveranstaltung in einem offenen Dialog zu diskutieren“, betont Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.</p> <p>Die im Gesetz vorgesehene Dauer des Satzungsvorbehaltes ist der DSW ein Dorn im Auge: „So richtig es ist, den Aktionären die Wahl des Hauptversammlungsformates zu übertragen und dies auch über eine Satzungsänderung beschließen zu lassen, so wenig nachvollziehbar ist es, dass eine solche Satzungsänderung im Extremfall erst wieder nach fünf Jahren erneuert werden muss. Hier ist es angezeigt, den Zeitraum deutlich kürzer zu fassen, wobei wir einen Zeitraum von maximal zwei Jahren als angemessen werten“, so Tüngler.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/virtuelle-veranstaltung-920x530.jpg" length="69885" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-111</guid> <pubDate>Wed, 28 Sep 2022 17:21:00 +0200</pubDate> <title>DSW-Vorstandsvergütungsstudie 2022</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/dsw-vorstandsverguetungsstudie-2022</link> <description></description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/vorstandsverguetungsstudie-920x530.jpg" length="33763" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<h3>Teilnehmer</h3> <p><strong>Marc Tüngler</strong>, DSW-Hauptgeschäftsführer</p> <p><strong>Professor Dr. Gunther Friedl</strong>, Technische Universität München, Lehrstuhl für Controlling</p> <p><strong>Christiane Hölz</strong>, DSW-Vergütungsexpertin</p> <p><strong>Erik Bethkenhagen</strong>, DSW-Pressesprecher</p> <p><i>Es gilt das gesprochene Wort.</i></p> <hr> <p>Redner: <strong>Marc Tüngler</strong></p> <p>Meine Damen und Herren,</p> <p>auch ich darf Sie herzlich zu unserer Pressekonferenz anlässlich der Vorstellung unserer aktuellen Vorstandsvergütungsstudie zumindest in virtueller Nähe begrüßen. In diesem Jahr legen wir die Vergütungsstudie zum 22. Mal vor. Bereits im Jahr 2000 hat die DSW das erste Mal die Vorstandsgehälter deutscher Aktiengesellschaften analysiert. Die Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Controlling der TU München von Professor Friedl startete im Jahr 2007.</p> <p>Während wir zu Beginn unserer Erhebungen meist noch im Nebel stochern mussten, hat sich im Laufe der Jahre einiges mit Blick auf die Transparenz der Vorstandsgehälter verändert – für viele Jahre zum Besseren.</p> <p>Bisweilen aber kann eine gesetzliche und regulatorische Aufforstung auch dazu führen, dass man den Wald vor lauter Bäumen nicht (mehr) sieht. Ob Nebel oder Wald – beides passt so gar nicht zu dem eigentlichen Ziel einer erhöhten Transparenz. Das Jahr 2022 markierte – vermeintlich – gerade mit Blick auf die Berichterstattung über die Vorstandsvergütung eine Zeitenwende. Unter den ungewöhnlichen Bedingungen der rein virtuellen Hauptversammlungen ist mit der erstmaligen Abstimmung über den infolge des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) nach § 162 Aktiengesetz von Vorstand und Aufsichtsrat zu erstellenden Vergütungsbericht eine tiefgreifende Neuerung in Kraft getreten, die den Einfluss der Anteilseigner auf die Vorstandsvergütung, die bereits seit Jahren mit schöner Regelmäßigkeit zu den kontroversesten HV-Tagesordnungspunkten bei vielen Aktionärstreffen gehört, nochmals deutlich erhöht hat.</p> <p>In diesem Jahr durften wir bei der Erhebung allerdings auch der Unterschied von &#160;legislativer Theorie und unternehmerischer Praxis mal wieder deutlich erfahren. Denn: die neuen Regelungen haben in der praktischen Umsetzung der Vergütungsberichte der Unternehmen genau das Gegenteil von dem erreicht, was sie bewirken sollten. Statt gestiegener Transparenz und besserer Vergleichbarkeit auf Grundlage eines „klaren und verständlichen“ Vergütungsberichts – immerhin die gesetzliche Anforderung – sehen wir uns einem kaum durchschaubaren Datendschungel &#160;gegenüber, den ein verständiger Durchschnittsaktionär sicher nicht mehr durchblickt.</p> <p>Zum einen berichten die meisten Unternehmen nicht mehr im Einklang mit den &#160;Mustertabellen des Deutschen Corporate Governance Kodex 2017. Zum anderen wird der Begriff der „gewährten und geschuldeten Vergütung“ von den AGs unterschiedlich interpretiert. Im Ergebnis sind die Berichte zwar umfangreicher geworden aber nicht auch transparenter; die Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Gesellschaften ist in DAX und MDAX stark zurückgegangen.</p> <p>Dass die Investoren dies wahrlich nicht positiv stimmt, zeigt sich auch an den geringen Zustimmungsquoten zu den Vergütungsberichten: Im DAX haben diese eine &#160;durchschnittliche Zustimmung von rund 84 Prozent erhalten, im MDAX nur 82 Prozent, bei acht DAX-Unternehmen lag die Quote sogar – teilweise deutlich – unterhalb der 80-Prozent-Marke. Und ich prognostiziere eine deutliche Verschlechterung der Abstimmungsergebnisse und merklichen Druck, wenn die Industrie nicht dringend nachbessert.</p> <p>Denn in 2022 war die Abstimmung über die Vergütungsberichte auch für die Investoren Neuland und wir konnten eine Art Schonfrist erkennen. Auch wenn wir als DSW bei ThyssenKrupp direkt zu Beginn des Jahres in Opposition gegangen sind, haben wir insgesamt in 2022 doch eher Milde walten lassen. Das wird sich in 2023 merklich ändern.</p> <p>Auch sollten sich die Emittenten darüber bewusst sein, dass vielfach die Abstimmung über die tatsächliche Vergütung stärker wirkt und schmerzt als die Entlastung der Organe. Aktionäre haben also einen neuen Ansatzpunkt, den Finger in die Wunde zu legen. Pay for Performance wird sicht-, greif- und sanktionierbar.</p> <p>Das geht zugleich einher mit der Gewissheit, dass die Aktionäre nach spätestens vier &#160;Jahren erneut über das Vergütungssystem abstimmen müssen. Und spätestens dann schließt sich der Kreis. Unternehmen sind also gut beraten, bereits heute ihre gesetzlich vorgegebenen Hausaufgaben zu machen, denn nach der &#160;Hauptversammlung ist zugleich vor der nächsten Versammlung und Aktionäre haben traditionell ein gutes Gedächtnis.</p> <p>Was also tun? Unser Blick könnte ja nach Brüssel wandern. Am Donnerstag dieser &#160;Woche wird die Europäische Kommission zusammen mit den Mitgliedsstaaten und ausgewählten Experten, darunter Vertreter der DSW, just zu diesem Thema tagen. Ziel ist es, europaweit einheitliche Standards für die Vergütungsberichte zu erarbeiten und europaweit zu etablieren. Dies wäre – mit Blick auf den Wegfall der Kodex-Tabellen – ein wichtiger Schritt, um zu einer europaweiten Best Practice zu gelangen und damit die für Anleger notwendige Transparenz und Vergleichbarkeit der in der EU ansässigen Unternehmen herzustellen.</p> <p>Mit Best Practice Standards haben nicht nur wir in Deutschland, Stichwort Deutscher &#160;Corporate Governance Kodex, sondern auch andere Länder bereits sehr gute Erfahrungen gemacht. In Frankreich beispielsweise hat sich seit 20 Jahren ein echter Industriestandard herausgebildet, der akzeptiert und goutiert wird. Im Ergebnis gibt es dort konsistente, vergleichbare und einfache – eben transparente Berichte.</p> <p>Ich denke, in Anbetracht von Corona und anfänglicher Unsicherheiten im Hinblick auf die gesetzlichen Neuerungen, durfte man den Unternehmen durchaus eine gewisse „Findungsphase“ zugestehen. Die Message ist aber klar: Anleger werden ab jetzt genauer hinschauen, wie transparent die Unternehmen die Regelungen fortan adaptieren und massiv auf eine klare und verständliche Berichterstattung über die Vergütung dringen, so wie es das Gesetz fordert - eigentlich eine Selbstverständlichkeit.</p> <p>Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.</p> <hr> <p>Redner: <strong>Professor Dr. Gunther Friedl</strong></p> <p>Meine sehr verehrten Damen und Herren, 2021 war weiterhin stark geprägt von der &#160;COVID-19 Krisenbewältigung. Dabei stand die erste Jahreshälfte im Zeichen der wirtschaftlichen Erholung mit einem stets steigenden Geschäftsklima und steigenden Aktienkursen, ganz im Gegensatz zur zweiten Jahreshälfte. Die zweite Jahreshälfte war geprägt von einer starken Unsicherheit im Markt, getrieben von anhaltenden Lieferengpässen wichtiger Rohstoffe, Logistikproblemen als auch von steigender &#160;Inflation mit 3,1% im Jahresdurchschnitt. Hinzu kam die Neuausrichtung der &#160;Wirtschaftspolitik auf Bundesebene mit Antritt der Ampel-Koalition zu einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft. Die große Aufgabe des Klimawandels war weiterhin omnipräsent.</p> <p>Vor diesem Hintergrund fand im September 2021 mit der Erweiterung des DAX von 30 auf 40 Unternehmen die wohl bedeutendste Umstrukturierung des Indexes in den letzten Jahrzehnten statt. Die Marktkapitalisierung des DAX hat sich um 15,7% gesteigert und der MDAX zeitgleich 43,5% seiner Marktkapitalisierung verloren. Die zehn neuen DAX Unternehmen steigern damit den jährlichen Umsatz aller DAX-Unternehmen um 9,6%.</p> <p>Trotz den obigen Herausforderungen und Veränderungen, haben die finanziellen &#160;Ergebnisse des DAX historischen Charakter und sind entscheidend für einen Anstieg der Gehälter in 2021: So konnten nach einem Gewinneinbruch im letzten Jahr die operativen Gewinne um 122% auf rund 169,9 Mrd. Euro gesteigert werden im Vergleich zu 76,5 Mrd. Euro im Jahr zuvor - 2021 war also ein neues Rekordjahr! &#160;Zudem hat die Verankerung von finanziellen Zielgrößen in der variablen Vergütung die Vorstandsgehälter weiterhin positiv beeinflusst. So hat bspw. die Zielerreichung für die einjährige variable Vergütung bei der BASF Group den Indikator ROCE fest verankert, der im Jahr 2021 im Vergleich zum Jahr 2020 um fast 700% gesteigert werden konnte.</p> <p>2020 haben Vorstände freiwillig auf einen Teil ihrer jährlichen Festvergütung verzichtet, das war 2021 nicht mehr der Fall. Die Anteile der Vergütungsbestandteile der Gesamtvergütung haben sich etwas verändert, getrieben u.a. durch den Nichtverzicht. Der Anteil des Fixgehalts geht etwas runter auf 29 Prozent, der Anteil der kurzfristigen variablen Vergütung steigt auf 28 Prozent. Der Anteil der langfristigen variablen Vergütung sinkt leicht auf 43 Prozent.</p> <p>Die Vorstandsvergütung wurde dieses Jahr mit einer angepassten Methodik erhoben aufgrund der veränderten Rechtslage mit der zweiten Aktionärsrichtlinie ARUG II.</p> <p>Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Vorstandsgehälter der 40 DAX-Unternehmen im letzten Jahr mit 24,0% stark gestiegen sind. Das ist nach drei Jahren Rückgang in Folge das erste Jahr mit einem Anstieg und zeigt, dass die Vergütungen der Vorstände auf die Geschäftsentwicklung reagieren. Der Unterschied zwischen den Gehältern der durchschnittlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einerseits und Vorstandsmitgliedern andererseits deutlich gestiegen. Im Schnitt verdienen Vorstände mit 3,9 Mio. Euro das 53-fache ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, letztes Jahr war es noch das 47-fache.</p> <p>Im Ranking der Spitzenvergütungen liegt Linde auf Platz 1 mit einer durchschnittlichen Gesamtvergütung von 8,8 Mio. Euro. Auf Platz 2 folgt Qiagen und auf Platz 3 die &#160;Deutsche Bank. Das Bild ändert sich allerdings, wenn man Pensionen und Einmalzahlungen einbezieht. Dann schiebt sich wegen eines hohen Pensionsaufwands von im Schnitt 1,2 Millionen Euro auf Platz 2 nach der Deutschen Bank vor. Linde belegt auch bei dem Pensionsaufwand mit im Schnitt 2,5 Millionen Euro den ersten Platz.</p> <p>Die drei Unternehmen mit dem stärksten Anstieg bei der Vergütung waren Adidas, Covestro und MTU, bei denen die Vergütung im Jahresvergleich um bis zu 191 Prozent zulegte. Die stärkste negative Entwicklung verzeichneten die Vorstände von Puma mit minus 29,7 Prozent.</p> <p>Interessant sind die Gehaltsunterschiede zwischen männlichen und weiblichen Vorstandsmitgliedern. Es zeigt sich, dass männliche Vorstände – Vorstandsvorsitzende nicht eingerechnet – mit durchschnittlich 3,5 Millionen Euro weniger als ihre weiblichen Kolleginnen verdienen, die auf 3,6 Millionen Euro kommen. Damit können wir zumindest auf der Ebene der Vorstandsmitglieder keinen Gender-Pay-Gap erkennen. Trotzdem ist der Anteil weiblicher Vorstandsmitglieder mit ca. 20 Prozent immer noch deutlich ausbaufähig.</p> <p>Der Anteil nicht-deutscher Vorstandsmitglieder (exkl. CEO) ist dagegen mit 35% deutlich höher. Und auch diese verdienen mit im Schnitt 3,6 Millionen Euro mehr als ihre deutschen Kolleginnen und Kollegen, die auf 3,4 Millionen Euro kommen.</p> <p>Nun möchte ich Ihnen einige interessante Einzelergebnisse unserer Studie vorstellen. Spitzenverdiener unter den DAX CEOs ist Steve Angel von Linde mit 19 Millionen &#160;Euro. Herbert Diess von Volkswagen erreichte mit 12 Millionen Euro den zweiten Platz und zog am 2020 Zweitplatzierten Christian Klein von SAP vorbei, der 2021 9 Millionen Euro verdiente. Im Schnitt erhielten die Vorstandsvorsitzenden der DAX-Unternehmen &#160;6,1 Mio. Euro und damit mehr als im Vorjahr und deutlich mehr als ihre Vorstandskolleginnen und -kollegen, deren durchschnittliche Vergütung sich auf 3,5 Mio. Euro belief.</p> <p>Das deutsche Gehaltsniveau liegt jedoch noch unter manch internationalen Gehaltsstandards. Spitzenreiter bei den Finanzchefs war in diesem Jahr wie bereits in den beiden Vorjahren der CFO der Deutschen Bank, James von Moltke. Er erhielt 7,4 Millionen Euro. Interessant ist auch ein Blick auf die Pensionszusagen. Hier liegt der CEO von Bayer mit einer jährlichen Pensionszusage von 1,4 Millionen Euro an der Spitze, gefolgt von Bjørn Gulden von Puma mit 1,4 Millionen Euro und Frank Appel von der Deutschen Post mit 1,0 Millionen Euro.</p> <p>Meine Damen und Herren, Die gewaltigen aktuellen globalen Herausforderungen für &#160;unsere großen Unternehmen werden begleitet von der “Jahrhundertaufgabe” der Bekämpfung des Klimawandels. Die Unternehmen stehen dabei unter erheblichem regulatorischem Druck einen zunehmenden Fokus auf die sogenannten ESG-Faktoren zu richten, also auf die Umwelt, auf soziale Aspekte und auf eine gute Unternehmensführung.</p> <p>Die Verankerung von ESG Zielen in der Vorstandsvergütung ist mittlerweile kein Alleinstellungsmerkmal bzw. Einzelfall mehr. Fast zwei Drittel, Tendenz steigend, der an europäischen Börsen gelisteten Unternehmen, für DAX 90 Prozent und MDAX 72 Prozent integrieren nicht-finanzielle Ziele in ihre Vorstandsvergütung, z.B. die CO2-Emissionen, Mitarbeiterengagement oder Inklusions- und Diversitätsziele.</p> <p>Mit Blick auf die weltweite Entwicklung seit Beginn des Jahres kann auch der russische Invasionskrieg nicht unerwähnt bleiben. Neben dem unermesslichen menschlichen Leid hat dieser auch zu erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen geführt. Die finanziellen Auswirkungen der weitreichenden Wirtschaftssanktionen und der freiwillige Ausstieg aus dem russischen Markt von vielen deutsche Unternehmen werden zukünftig zu beurteilen sein. So haben Unternehmen wie die Deutsche Telekom, Henkel und Lufthansa den russischen Markt verlassen. Es gibt jedoch auch DAX und MDAX Unternehmen, die weiterhin tätig sind in Russland. Insgesamt macht sich diese schwierige Lage auch bei den Aktienkursen bemerkbar, mit einem Verlust von derzeit ca. 18% seit 1. Januar 2022 beim DAX und 25% beim MDAX (11.07.2022). Die zukünftige Vorstandsvergütung kann hiervon stark beeinflusst sein!</p> <p>Wie eingangs erwähnt steht fest: Für die Unternehmen gilt es die COVID-19 Krisenbewältigung, den russischen Invasionskrieg, die Inflation und den Klimawandel &#160;in einer komplexer werdenden geopolitischen Lage erfolgreich zu managen und sich erfolgreich zu transformieren. Im Rahmen dieser Aufgaben wird die Vergütung der Vorstände zentrales Steuerungsinstrument bleiben. Die strukturelle Anpassung der Vergütung in Bezug auf den Klimawandel wird sich in den nächsten Jahren immer deutlicher präsentieren. Zusätzlich wird es wichtig werden, den Balanceakt zwischen kurzfristigem Handeln, ausgelöst durch unvorhergesehene Krisen, und langfristigem Handeln, im Rahmen der Nachhaltigkeit, zu optimieren. Nur mit den richtigen Anreizen können diese tiefgreifenden Transformationsprozesse erfolgreich bewältigt werden.</p> <p>Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!</p> <hr> <p>Rednerin: <strong>Christiane Hölz</strong></p> <p>Vielen Dank Herr Professor Friedl, meine Damen und Herren,</p> <p>Herr Tüngler hat ja bereits darauf hingewiesen, dass mit den neuen gesetzlichen Regelungen und der entsprechenden Umsetzung in den Unternehmen die Transparenz nicht zugenommen, sondern deutlich gelitten hat.</p> <p>Ich möchte nun einige Teilaspekte näher erläutern und insbesondere eine &#160;internationale Einordnung der in Deutschland geleisteten Vorstandsvergütung geben. Darüber hinaus möchte ich beleuchten, welchen Einfluss Nachhaltigkeits-Parameter auf die Vergütung in der Chefetage tatsächlich haben.</p> <h3>Internationaler Vergleich</h3> <p>Wo steht Deutschland, wo stehen die DAX-Vorstände mit ihrer Vergütung im internationalen Vergleich? In den von uns untersuchten Indizes, dem DJIA, dem EuroStoxx 50, dem CAC 40 und dem SMI finden sich die deutschen Vorstandsvorsitzenden ganz hinten wieder: Mit einer durchschnittlichen Vergütung von 6,085 Millionen Euro liegen die DAX-Vorstandsvorsitzenden leicht unter den in der Schweiz im SMI gezahlten Gehältern von durchschnittlich 6,563 Millionen Euro. Blicken wir zu unseren französischen Nachbarn, so erhielten hier die Vorstandsvorsitzenden der CAC40-Unternehmen 7,814 Millionen Euro Jahresvergütung in 2021 – dies ist eine Steigerung von 76,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Ebenfalls deutlich über dem deutschen Niveau liegt die im EuroStoxx 50 (ex-DE) gezahlte Durchschnittsvergütung von 8,531 Millionen Euro. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Vergütung im CAC40 und auch im EuroStoxx 50 von einem signifikanten Einmaleffekt getrieben wurde: Der CEO von Stellantis erhielt einen sogenannten Transformationsbonus in Höhe von 44,560 Mio. Euro, was die Durchschnittsvergütung in CAC40 und EuroStoxx 50 (ex-DE) deutlich erhöhte. Ohne Berücksichtigung von Stellantis läge die durchschnittliche CEO-Vergütung im CAC40 allerdings immer noch bei 6,273 Mio. Euro und im EuroStoxx 50 (ex-DE) bei 6,723 &#160;Mio. Euro und damit weiterhin oberhalb dessen, was die Vorstandsvorsitzenden im DAX durchschnittlich verdient haben.</p> <p>Der Blick über den großen Teich offenbart nach wie vor noch einmal ganz andere &#160;Dimensionen. Die CEOs der in den USA im DJIA gelisteten Unternehmen erhalten eine durchschnittliche Vergütung von 27,340 Millionen Euro – bei einem Anstieg im Vergleich zum Vorjahr um 41,3 Prozent.</p> <h3>ESG</h3> <p>Das Thema ESG spielt auch und zukünftig vielleicht gerade, am Kapitalmarkt eine immer bedeutendere Rolle. Berater müssen etwa ihre Kunden seit dem 2. August 2022 explizit nach und zu ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragen, beraten und bei Bedarf entsprechende Produkte anbieten und erläutern. Spiegelt sich das EU-Ziel, den Klimaschutz voranzutreiben, auch in der Vorstandsvergütung wider?</p> <p>Wir können feststellen, dass innerhalb der Bemessungsgrundlagen zur Vorstandsvergütung die Rolle nicht-finanzieller ESG-Kriterien wichtiger wird. Immerhin verwenden 90 Prozent der DAX-Unternehmen mindestens eines der drei ESG-Kriterien (Environmental, Social und Governance) und auch im MDAX sind es zumindest 72 Prozent. Im DAX finden sich somit lediglich vier Unternehmen, die in 2021 keine ESG-Kriterien in der Vergütung ihrer Vorstände berücksichtigten. Dies waren Delivery Hero, Porsche Automobil Holding, Sartorius und Zalando.</p> <p>Grundsätzlich beobachten wir unterschiedliche Herangehensweisen bei der Integration von ESG-Kriterien: diese werden entweder als prozentualer Anteil, als Multiplikator oder als Zu-/Abschlag bei der Feststellung der Zielerreichung berücksichtigt.</p> <p>Von den 36 Unternehmen, die ESG-Kriterien abbilden, tun dies drei ohne Details zu nennen oder einen klaren Fokus auf E, S oder G zu legen beziehungsweise zu nennen (Hannover Rück, Henkel und Merck). Es wird auch nicht offengelegt, welche Kennzahlen tatsächlich berücksichtigt wurden. Dort, wo diese Kennzahlen hinterlegt und berücksichtigt werden, liegt der Schwerpunkt auf Umwelt- und Sozialkriterien wie CO2-Reduktion oder Mitarbeiterzufriedenheit, die bei 31 beziehungsweise 29 der 40 DAX-Unternehmen zu finden sind. Sechs Unternehmen haben Kriterien aus lediglich einer Kategorie integriert, zwölf haben zwei und 15 alle drei Kriterien nachvollziehbar berücksichtigt. 13 Unternehmen verankern ESG-Kriterien sowohl im STI als auch im LTI; vier nur im LTI und 19 ausschließlich im STI.</p> <p>Wir werten dabei übrigens eine intelligente sowie unternehmensspezifische Berücksichtigung von ESG-Zielen im STI und zugleich im LTI als interessant und richtig. Während ambitionierte CO2-Ziele bei jedem Unternehmen verankert sein sollten, sind sie doch eigentlich ein Must Have, erkennen wir eine gewisse, notwendige Flexibilisierung in der Formulierung neuer, unternehmensspezifischer ESG-Ziele durch den Aufsichtsrat. Auch hat nicht jedes ESG-Ziel unbedingt den gleichen Zeithorizont. Bei den ESG-Zielen kann der Aufsichtsrat stetig und konsequent Impulse setzen. Das Tool sollte und muss er nur nutzen. Dann allerdings muss er auch nachvollziehbar erläutern, warum die Ziele unterschiedlich verortet und für das Unternehmen im Wirkungshorizont differenziert relevant sind. Auch hier gilt also: Transparenz ist alles.</p> <p>Wichtig ist, dass die Nachhaltigkeitsziele einen spürbaren Effekt haben und im Rahmen der Vergütungsbemessung nicht lediglich eine untergeordnete Rolle spielen. Wie bei den finanziellen Zielen sollen die ESG-Vergütungsziele zudem aus der Unternehmensstrategie abgeleitet, für das jeweilige Unternehmen relevant und für Anleger messbar und damit nachvollziehbar sein. Das bereits von Herrn Tüngler adressierte Transparenz-Dilemma setzt sich allerdings auch im so wichtigen Nachhaltigkeits-Feld fort. Die konkrete Quantifizierung des prozentualen Anteils der ESG-Parameter an der Vergütung bleibt oftmals schwierig. Lediglich 13 der 40 &#160;DAX-Unternehmen machen quantifizierbare Angaben im STI und 14 im LTI. Bezogen auf diese Unternehmen beträgt der durchschnittliche Anteil am STI 14 Prozent – bei einer Bandbreite von fünf bis 33,3 Prozent. Der ESG-Anteil am LTI beläuft sich bei diesen auf 28 Prozent, mit einer Spanne von 20 bis 50 Prozent.</p> <p>Im Fazit lässt sich sagen, dass das ESG-Thema in den Vergütungssystemen zwar angekommen ist, aber um den gewünschten Hebel auch nachhaltig umlegen zu können, gibt es noch eine Menge zu tun. Aufgrund der unterschiedlichen Herangehensweise der Unternehmen und auch immer noch fehlender Daten in einigen Vergütungsberichten ist eine wirklich valide Vergleichbarkeit des Anteils der ESG-Kriterien an der variablen Vergütung bei so manchem Unternehmen nur schwer möglich, aber umso wünschenswerter.</p> <p>Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.</p>]]></content:encoded> <category>Pressekonferenzen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/vorstandsverguetungsstudie-920x530.jpg" length="33763" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-67</guid> <pubDate>Tue, 12 Jul 2022 13:34:00 +0200</pubDate> <title>Studie Prognoseberichte</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/studie-prognoseberichte</link> <description>Die Hamburger Beratung für Finanzkommunikation, Kirchhoff Consult AG und die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW), veröffentlichen die aktuelle Ausgabe ihrer jährlichen Prognoseberichtsstudie. </description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/vorstandsverguetungsstudie-02-920x530.jpg" length="17336" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Die Studie beschäftigt sich mit der Analyse der qualitativen und quantitativen Angaben zur zukünftigen Geschäftsentwicklung der DAX 40-Unternehmen. Gegenstand der Untersuchung sind die Prognoseberichte in den Geschäftsberichten für das Geschäftsjahr 2021. Die Studie wurde erstmals seit der Erweiterung des DAX auf 40 Unternehmen durchgeführt.</p> <h3>Prognosetransparenz der DAX 40-Unternehmen trotz unsicherem Umfeld auf stabilem Niveau</h3><ul class="list-normal"><li>16 DAX 40-Unternehmen mit einer hohen Transparenz des Prognoseberichts.</li><li>Deutsche Telekom und Fresenius stellen beste Prognoseberichte.</li><li>Nur Merck in der Kategorie „niedrige Transparenz“.</li><li>Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren weiterhin kein fester Bestandteil der Prognoseberichte</li></ul><p>Insgesamt zeigt die Erhebung ein stabiles Transparenzniveau der Prognoseberichte. Analog zu den Vorjahren wurde die Prognosetransparenz anhand von 15 Kriterien bewertet. Auf Basis dieser Kriterien erfolgte eine Einordnung in die drei Kategorien „hohe Transparenz“, „mittlere Transparenz“ und „niedrige Transparenz“. 16 Unternehmen erreichten in diesem Jahr das höchste Transparenzlevel. Am besten schnitt dabei erneut die Deutsche Telekom ab, die den Spitzenplatz mit Fresenius teilt. Neu in diese Kategorie schafften es Siemens, die DAX-Neulinge Daimler Truck, Hannover Rück und Sartorius sowie die Deutsche Bank, die vom niedrigen Transparenzniveau im Vorjahr direkt in die höchste Kategorie aufstieg. E.ON rutschte hingegen in die Kategorie „mittlere Transparenz“ ab. In Ermangelung eines Prognoseberichts für den Konzern, fielen Airbus, Linde und Qiagen aus der Wertung.</p> <p>„Prognosen schaffen Vertrauen. Dieser Grundsatz gilt auch in unsicheren Zeiten. Nachdem im Vorjahr die Pandemie die Prognosesicherheit beeinträchtigt hat, sind die Rahmenbedingungen in diesem Jahr mit dem Russland-Ukraine-Krieg noch instabiler geworden. Die meisten Unternehmen haben sich dennoch quantitative Prognosen zugetraut. Das zeigt, dass sie sich der Bedeutung von Prognosen für den Kapitalmarkt bewusst sind“, kommentiert Klaus Rainer Kirchhoff, Gründer und CEO der Kirchhoff Consult AG.</p> <h3>Ergebnisprognosen von fast allen Unternehmen bereitgestellt</h3> <p>Das wichtigste Kriterium in der Untersuchung sind die Ergebnisprognosen. 36 der 37 analysierten Unternehmen quantifizierten in den Geschäftsberichten 2021 ihre Ergebnisprognose auf Konzernebene und/oder auf Segmentebene. Als einziges Unternehmen prognostiziert Merck weder ein quantifiziertes Konzern- noch Segmentergebnis. Somit ist das Unternehmen das einzige in der Kategorie „niedrige Transparenz“. Im Vorjahr fielen noch zwei Unternehmen in diese Transparenzkategorie. Trotz der unsicheren Rahmenbedingungen mit Inflation, Russland-Ukraine-Krieg, Pandemie und Problemen in den Lieferketten zeigt sich damit ein leichter Fortschritt. Eine mittelfristige Ergebnisprognose über den Zeitraum von einem Jahr hinaus haben allerdings nur sechs Unternehmen veröffentlicht.</p> <p>„Gerade jetzt wäre eine längerfristige Orientierung für die Investoren besonders wertvoll. Selbst wenn Unternehmen eine Prognose im engeren Sinne aufgrund der aktuellen Unwägbarkeiten scheuen, sollten zumindest die Ambitionen und Zielvorgaben für die nächsten drei bis fünf Jahre angegeben werden. Das ist auf Basis von Grundannahmen durchaus darstellbar“, fordert Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.</p> <h3>Ausführliche Prognoseberichte tendenziell mit höherer Transparenz</h3> <p>Die beiden besten Prognoseberichte der Deutschen Telekom (12 Seiten) und Fresenius (8 Seiten) gehören zugleich zu den längsten. Insgesamt 11 der 13 Berichte mit mindestens fünf Seiten fallen in die höchste Transparenzkategorie. Allerdings muss ein transparenter Bericht nicht zwingend lang sein. Bayer, die Deutsche Post DHL, RWE und Sartorius benötigen nur drei Seiten für Prognoseberichte der höchsten Transparenzstufe.</p> <h3>Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren weiterhin kein fester Bestandteil der Prognoseberichte</h3> <p>Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren spielen für Unternehmen eine immer größere Rolle. Daher sind sie Teil der Transparenzkriterien für Prognoseberichte. Die DAX 40-Unternehmen haben bei diesem Kriterium noch viel Potenzial. Nur sieben Unternehmen stellen eine quantitative Prognose für die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren bereit und damit vier Unternehmen weniger als im Vorjahr – trotz der Erweiterung des DAX. Vier weitere Unternehmen treffen qualitative Aussagen.</p> <p>Jens Hecht, Managing Partner der Kirchhoff Consult AG sagt: „Der rückläufige Trend bei der Integration von nichtfinanziellen Leistungsindikatoren in den Prognoseberichten ist verwunderlich. In Prognoseberichten sollten gebündelt sämtliche Informationen über die zukünftige Unternehmensentwicklung zu finden sein. Während eine wachsende Zahl von Investoren ESG-Faktoren als zwingendes Kriterium für eine Investmententscheidung festgelegt hat, erschweren viele Unternehmen so die Informationsrecherche. Die DAX 40-Unternehmen haben hier noch weiteres Potenzial.“</p> <p>&#160;</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/vorstandsverguetungsstudie-02-920x530.jpg" length="17336" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-68</guid> <pubDate>Tue, 21 Jun 2022 13:39:00 +0200</pubDate> <title>Europäischer Anlegerschutzverband mit neuer Spitze</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/europaeischer-anlegerschutzverband-mit-neuer-spitze</link> <description>Der europäische Anlegerschutzverband BETTER FINANCE hat mit Jella Benner-Heinacher die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) im Rahmen seiner Generalversammlung zu seiner neuen Präsidentin gewählt.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/eu-920x530.jpg" length="39017" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<h3>BETTER FINANCE ernennt Jella Benner-Heinacher von der DSW zu seiner neuen Präsidentin.</h3> <p>BETTER FINANCE wurde 2009 als Dachverband gegründet, um der Stimme der Privatanleger die Chance zu geben, im Rahmen der Meinungsfindung innerhalb der Europäischen Union gehört zu werden. Heute sind rund 30 nationale Anlegerschutzorganisationen Mitglied von BETTER FINANCE.</p> <p>Jella Benner-Heinacher möchte die Herausforderungen angehen, denen sich die EU-Bürger als Privatanleger stellen müssen, und erklärte: „Ich fühle mich geehrt, dass die Vorstandsmitglieder von BETTER FINANCE mir diese wichtige Aufgabe anvertraut haben. In den kommenden Jahren werden insbesondere komplexe Nachhaltigkeits- und Governance-Themen zunehmend eine zentrale Rolle einnehmen, wenn es um den Anlegerschutz geht. Vor diesem Hintergrund ist es entscheidend, dass die Interessen der europäischen Bürgerinnen und Bürger in ihrer Eigenschaft als Anleger und Nutzer von Finanzdienstleistungen in Brüssel Gehör finden und ihre Interessen in den finanzpolitischen Entscheidungsprozessen aktiv vertreten werden."</p> <p>Guillaume Prache, Geschäftsführer von BETTER FINANCE, beglückwünscht Frau Benner-Heinacher: „Ich freue mich auf eine enge Zusammenarbeit bei wichtigen Themen für die europäischen Bürger als Sparer und Anleger, um das Vertrauen wiederherzustellen und sicherzustellen, dass sie ihren rechtmäßigen Platz im Herzen der europäischen Kapitalmärkte zurückerobern."</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/eu-920x530.jpg" length="39017" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-69</guid> <pubDate>Tue, 17 May 2022 13:40:00 +0200</pubDate> <title>DSW begrüßt Wiederherstellung der Aktionärsrechte</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/dsw-begruesst-wiederherstellung-der-aktionaersrechte</link> <description>Während der Pandemie wurde – zum Leidwesen der Aktionäre – die rein virtuelle Hauptversammlung zum Normalzustand. Auch in diesem Jahr werden bis auf wenige Ausnahmen fast alle Unternehmen das noch bis Ende August 2022 gültige Covid-Notstandsgesetz nutzen, um ihre Aktionärstreffen rein virtuell über die Bühne zu bringen – mit den entsprechenden Einschränkungen der Aktionärsrechte insbesondere beim Frage- und Auskunftsrecht.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/aktionaersrechte-920x530.jpg" length="24514" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<h3>Anlegerschützer veröffentlichen Stellungnahme zum „Virtuelle-HV-Gesetz“. Regierungsentwurf ermöglicht erstmals echte Interaktion.</h3> <p>„Die große Gefahr, dass uns die rein virtuelle Hauptversammlung in dieser aktionärsunfreundlichen Form erhalten bleibt, scheint vom Tisch zu sein“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), anlässlich der Veröffentlichung der DSW-Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften“ (RegE). Nach dem ursprünglichen Referentenentwurf wäre ein solches Szenario durchaus realistisch gewesen, ist der Anlegerschützer überzeugt. „Mit dem vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf werden die Aktionärsrechte weitestgehend wiederhergestellt, was für eine Kontrolle durch die Eigentümer essenziell ist“, sagt Tüngler.</p> <p>Die Schutzvereinigung zeigt sich mit dem Regierungsentwurf grundsätzlich zufrieden. „Insbesondere fällt auf, dass auf virtuellen Hauptversammlungen durch den Regierungsentwurf eine echte Interaktion wieder ermöglicht werden soll“, erläutert Tüngler. Der Regierungsentwurf erfülle damit den Anspruch des Koalitionsvertrages, die Aktionärsrechte auch in der virtuellen Hauptversammlung uneingeschränkt zu gewährleisten. „Zudem ist eine pauschale Beschränkung der Fragen in der Hauptversammlung nicht mehr vorgesehen. Damit wird es möglich sein, im Rahmen eines virtuellen Aktionärstreffens Fragen zu neuen Themen und auch zu Aspekten zu stellen, die andere Aktionäre vorgetragen haben“, so Tüngler weiter.</p> <h3>Es gibt aber auch Verbesserungsbedarf:</h3> <p>„Die geplante Übergangsvorschrift für die HV-Saison 2023 halten wir für nicht nachvollziehbar“, sagt der DSW-Mann. Aus Sicht der Aktionäre sei es wichtig, über die Zukunft des Hauptversammlungsformates im Rahmen einer Präsenzveranstaltung in einem offenen Dialog zu diskutieren. „Eine Eilbedürftigkeit oder ein sonstiger Grund, warum nunmehr direkt in ein virtuelles Format gewechselt werden sollte, das in der vorgeschlagenen Form zudem noch nicht erprobt wurde, ist für uns nicht erkennbar“, so Tüngler.</p> <p>Die im Gesetzentwurf vorgesehene Dauer des Satzungsvorbehaltes ist der DSW ebenfalls ein Dorn im Auge: „So richtig es ist, den Aktionären die Wahl des Hauptversammlungsformates zu übertragen und dies auch über eine Satzungsänderung beschließen zu lassen, so wenig nachvollziehbar ist es, dass eine solche Satzungsänderung erst wieder nach fünf Jahren erneuert werden muss. Hier ist es angezeigt, den Zeitraum deutlich kürzerer zu fassen, wobei wir an einen Zeitraum von maximal zwei Jahren denken“, fordert Tüngler.</p> <p>Zusammenfassend stelle der Regierungsentwurf aber einen angemessenen und praktikablen Weg dar, um einen Ausgleich zwischen den Interessen der Unternehmen und der Aktionäre herzustellen, zieht Tüngler Bilanz.</p> <p>Klar ist allerdings, dass der Gesetzgebungsprozess noch nicht vorbei ist: „Für die über 10 Millionen Anleger hierzulande und die DSW geht es jetzt darum, dass es auf parlamentarischer Ebene nicht wieder zu einer Verwässerung der nunmehr im Regierungsentwurf vorgesehenen Wiederherstellung der fundamentalen Aktionärsrechte kommt“, formuliert der DSW-Mann.</p> <p><a href="/wissen/dsw-stellungnahmen">Die vollständige Stellungnahme der DSW.</a></p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/aktionaersrechte-920x530.jpg" length="24514" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-70</guid> <pubDate>Fri, 13 May 2022 13:43:00 +0200</pubDate> <title>SAP-HV: DSW wird gegen Wiederwahl von Hasso Plattner stimmen</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/sap-hv-dsw-wird-gegen-wiederwahl-von-hasso-plattner-stimmen</link> <description>50 Jahre SAP – wenn das kein Grund zum Feiern ist: Die Zahlen des Softwarekonzerns stimmen und auch über die Dividende plus Jubiläumsbonus können sich die Aktionäre nicht beklagen. Dennoch ist die Stimmung bei den SAP-Anteilseignern wegen der traurigen Entwicklung des Aktienkurses eher Moll. „Aus Sicht der DSW ist die Aktie aktuell stark unterbewertet.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/widerstand-920x530.jpg" length="37693" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<h3>Anlegerschützer plädieren für Ausschuss „Related Party-Transactions“ im Aufsichtsrat.</h3> <p>Der Kapitalmarkt ist offensichtlich skeptisch, ob die Transformation in das Cloudgeschäft so reibungslos läuft, wie angekündigt. Wir werden daher auf der Hauptversammlung am 18. Mai die Gründe für diese Entwicklung ebenso hinterfragen wie die wirtschaftlichen Folgen des Ausstiegs aus Russland“, sagt Jella Benner-Heinacher, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz). „Es ist schade, dass wir uns auf der diesjährigen HV zusätzlich mit Fragen wie der Nachfolge im Vorstand und im Aufsichtsratsvorsitz sowie mit Compliance- und Governance Themen beschäftigen müssen “, kritisiert die DSW-Frau.</p> <p>Trotz guter Zahlen und positiven Ausblick gibt es einige kritische Themen wie etwa die verschiedenen Unternehmenszukäufe u.a. von Taulia, Crossgate und die weit zurückliegende Übernahme von Tomorrow Now bis hin zu dem neuen Joint-Venture SAP Fioneer, die im Zentrum der Diskussion stehen werden. „In all diesen Fällen waren in irgendeiner Form die SAP-Gründer - also die ‚SAP-Familie‘ – mittelbar oder unmittelbar involviert. Dies ist per se nicht kritisch, aber es muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass die Bewertung der zu erwerbenden Unternehmensanteile von Anfang an unabhängig erfolgt, so wie dies für eine börsennotierte Aktiengesellschaft üblich ist“, sagt Benner-Heinacher. Vor diesem Hintergrund plädiert die DSW für die schnelle Einrichtung eines Related-Party-Transaction Ausschusses im Aufsichtsrat, der diese Unternehmenskäufe- und zusammenschlüsse in Zukunft unabhängig prüfen und überwachen sollte.</p> <p>Kritisch sieht die DSW auch die Arbeit des Aufsichtsrats bei der Regelung der Besetzung von Vorstandspositionen und seinem eigenen Vorsitz: „Ständige Wechsel im Vorstand sind bei SAP inzwischen schon fast der ‚Normalzustand‘. Das spricht nicht unbedingt für eine solide und langfristige Nachfolgeplanung. Jetzt verlässt sogar der Finanzvorstand nach fast 30 Jahren den Vorstand. Wir bedauern das sehr, denn Luca Mucic war für uns Investoren immer der Fels in der SAP-Brandung“, betont Benner-Heinacher. Aus Sicht der Aktionäre wäre eine gewisse Kontinuität auf Seiten des Vorstandes wünschenswert, damit sich das SAP-Management den wahren Herausforderungen zu hundert Prozent widmen könne, ist die DSW-Frau überzeugt.</p> <p>Ganz oben auf der Agenda der Hauptversammlung steht neben geschäftspolitischen Themen der seit vielen Jahren diskutierte Wechsel im Aufsichtsratsvorsitz. „Seit über 8 Jahren wird hier eine Regelung angestrebt und jetzt wird sie – wieder einmal - für 2024 in Aussicht gestellt. Hier sind die Aktionäre neugierig, wie die SAP-Nachfolge von Herrn Plattner aussehen soll“, sagt Benner-Heinacher. „Wir sind uns bewusst, welche wichtige Rolle Hasso Plattner für SAP immer gespielt hat. Das gilt vor allem auch für das operative Geschäft wie das Beispiel von SAP HANA zeigt. Dies ist sicher umfassend zu würdigen. Davon unabhängig ist jedoch seine Rolle als Chefkontrolleur eines DAX 40 Unternehmens zu sehen.“, so Benner-Heinacher weiter. Es sei die primäre Aufgabe des Nominierungsausschusses, die Nachfolge im Aufsichtsrat und im Vorsitz zu regeln. „Offensichtlich ist der Ausschuss dieser Aufgabe bis heute nicht richtig nachgekommen. Die DSW wird vor diesem Hintergrund gegen die Wahl von Hasso Plattner, Rouven Westphal und Gunnar Wiedenfels – allesamt Mitglieder im Nominierungsausschuss – stimmen“, kündigt Benner-Heinacher an.</p> <p>&#160;</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/widerstand-920x530.jpg" length="37693" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-71</guid> <pubDate>Fri, 06 May 2022 13:45:00 +0200</pubDate> <title>Christiane Hölz neue DSW-Bundesgeschäftsführerin</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/christiane-hoelz-neue-dsw-bundesgeschaeftsfuehrerin</link> <description>Mit Wirkung zum 1. Mai 2022 wurde die bisherige Landesgeschäftsführerin NRW der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), Christiane Hölz, in die DSW-Bundesgeschäftsführung berufen. „Frau Hölz ist nicht nur wegen ihrer Expertise in Sachen Corporate Governance für die DSW von großer Bedeutung, sondern auch als wichtige Vertreterin auf EU-Ebene. Ihre neue Position als Geschäftsführerin trägt dieser Bedeutung Rechnung“, sagt DSW-Präsident Ulrich Hocker.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/deutsche-wirtschaft-920x530.jpg" length="35666" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Die Juristin verantwortet bei der DSW die Leitung der deutschen und internationalen Studien zu verschiedenen Corporate Governance-Themen und ist zuständig für die Interessenvertretung für Privatanleger in Gesetzgebungsverfahren zur deutschen und europäischen Regulierung. Zudem gehört sie in Brüssel zu den anerkannten Fachfrauen in Sachen „Anlegerschutz“. So ist sie unter anderem stellvertretende Vorsitzende des hochrangigen Expertengremiums der europäischen Finanzaufsichtsbehörde ESMA.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/deutsche-wirtschaft-920x530.jpg" length="35666" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-73</guid> <pubDate>Thu, 05 May 2022 13:49:00 +0200</pubDate> <title>ProSiebenSat1 – Aktionäre müssen Flagge zeigen</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/prosiebensat1-aktionaere-muessen-flagge-zeigen</link> <description>Am 5. Mai 2022 steht die Hauptversammlung der ProSiebenSat.1 Media SE an. Die DSW fordert alle Aktionäre des Medienkonzerns auf, sich zur Hauptversammlung anzumelden und ihre Stimmen abzugeben.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/aufsichtsrat-vorstand-920x530.jpg" length="54727" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Die Machtbalance könnte sich dramatisch verändern, wenn Anteilseigner ihre Stimmrechte nicht wahrnehmen.</p> <p>„Eine Stimmabgabe aller Aktionäre ist vor allem deshalb von entscheidender Bedeutung, weil die italienische Medienholding Media for Europe (MFE), die von dem ehemaligen italienischen Regierungschef Silvio Berlusconi kontrolliert wird, Anfang April gemeldet hatte, über 25 Prozent der Aktien an dem Münchener Unternehmen erworben zu haben“ sagt DSW-Vizepräsidentin Daniela Bergdolt. Das könne aufgrund der oft eher geringen Präsenzen auf den Hauptversammlungen des Münchener Medienkonzerns die Machtbalance komplett verändern, warnt Bergdolt.</p> <p>Es stehe zu befürchten, dass die MFE auf dem Aktionärstreffen die Stimmenmehrheit auf sich vereinen kann, obwohl der Anteil am Grundkapital gerade einmal bei rund einem Viertel liege. „Das ist insbesondere deshalb sensibel, weil auch die Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats auf der Tagesordnung steht. Media for Europe könnte somit über eine Stimmenmehrheit auf der Hauptversammlung Beschlussfassungen in ihrem Sinne herbeiführen“, sagt Bergdolt.</p> <p>Grund zu besonderer Vorsicht sieht die DSW gegeben, obwohl MFE angekündigt hatte, auf einen eigenen Kandidaten für den Aufsichtsrat verzichten zu wollen. So habe der MFE-Finanzchef Marco Giordani erst vor Kurzem wissen lassen, dass man sich durchaus eine andere Strategie für das Unternehmen in einer europäischen Einheit vorstellen könne. „Letztendlich verfolgt MFE damit eine vollends andere Strategie als die, die von Vorstand und Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media SE bisher eingeschlagen wurde. Damit wird auch die Eigenständigkeit des Unternehmens in Frage gestellt“, prophezeit Bergdolt.</p> <p>Auf der Hauptversammlung am 5. Mai gelte es daher, ein Signal zu setzen und zu dokumentieren, dass es neben dem italienischen Großaktionär eine deutliche Mehrheit gebe, die sich für die Beibehaltung der bisherigen Strategie wie auch des Unternehmens in seiner jetzigen Aufstellung engagiere, fordert Bergdolt.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/aufsichtsrat-vorstand-920x530.jpg" length="54727" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-72</guid> <pubDate>Tue, 03 May 2022 13:48:00 +0200</pubDate> <title>Goldene Zitrone für EnBW</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/goldene-zitrone-fuer-enbw</link> <description>„Die EnBW AG hätte mit dem Tagesordnungspunkt 9 der am 5. Mai stattfindenden Hauptversammlung die goldene Zitrone als aktionärsunfreundlichstes Unternehmen verdient“, sagt Harald Michael Klein von der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), der bereits seit vielen Jahren die Aktionärstreffen des Energiekonzerns besucht. Das Unternehmen will damit seine Satzung dahingehend ändern, dass auch zukünftig rein virtuelle Hauptversammlungen möglich sind. Aktuell ist dies aufgrund der Covid-Notstandsgesetze nur noch bis Ende August 2022 möglich. „Besonders abenteuerlich ist die rechtliche Konstruktion. Hier soll ein Beschluss gefasst werden, für den es noch keinerlei gesetzliche Grundlage gibt. Stattdessen wird auf einen Referentenentwurf verwiesen, der nicht nur große Teile der aktuellen aktionärsunfreundlichen Praxis festgeschrieben hätte, sondern zudem bereits jetzt nicht mehr auf der Höhe der Zeit ist“, sagt Klein. Das sei nicht nachvollziehbar. „Die DSW wird gegen diesen Tagesordnungspunkt stimmen“, kündigt Klein an.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/freundlich-920x530.jpg" length="15986" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<h3>Energiekonzern will per Satzung auch zukünftig rein virtuelle Hauptversammlungen ermöglichen – bevor ein Gesetz vorliegt.</h3> <p>&#160;„Zum Glück scheint die große Gefahr, dass die rein virtuelle Hauptversammlung auch zukünftig in einer wenig aktionärsfreundlichen Form erlaubt sein könnte, zunächst vom Tisch“, ergänzt DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler. Nach dem Referentenentwurf des Justizministeriums wäre ein solches Szenario durchaus realistisch gewesen, ist der Anlegerschützer überzeugt. „In dem nun vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf wurden viele unserer Kritikpunkte übernommen, wenn es um die Aktionärsrechte geht. Das ist eindeutig ein Fortschritt“, so Tüngler.</p> <p>Die DSW ist mit dem Gesetzentwurf grundsätzlich zufrieden. „Wir sind zwar nicht mit sämtlichen, aber doch mit vielen Kritikpunkten durchgedrungen. Insbesondere fällt auf, dass auf virtuellen Hauptversammlungen nun eine echte Interaktion ermöglicht werden soll. Der Referentenentwurf war da deutlich restriktiver“, erläutert Tüngler und weiter: „Auch ist eine pauschale Beschränkung der Fragen in der Hauptversammlung nicht mehr vorgesehen. In einer normalen Hauptversammlung wird es daher möglich sein, neue Fragen zu neuen Themen und auch zu Aspekten zu stellen, die andere Aktionäre vorgetragen haben.“</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/freundlich-920x530.jpg" length="15986" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-74</guid> <pubDate>Mon, 11 Apr 2022 14:03:00 +0200</pubDate> <title>Ceconomy-Hauptversammlung: Wiederholung mit Happy End?</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/ceconomy-hauptversammlung-wiederholung-mit-happy-end</link> <description>Die Beschlüsse auf der am 12. April stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der Ceconomy AG werden den Aktionären bekannt vorkommen: Sie wurden fast deckungsgleich schon einmal am 17. Februar 2021 auf einer Ceconomy Hauptversammlung gefasst. Dagegen gab es allerdings Anfechtungsklagen, in deren Folge das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf beanstandete, dass ein Sonderbeschluss der Stamm- sowie Vorzugsaktionäre hätte erfolgen müssen, da den Vorzugsaktionären infolge des Dividendenausfalls ein Stimmrecht zustehe. „Mit der Nachzahlung der Vorzugsdividende für die letzten Geschäftsjahre hat Ceconomy auf ihrer ordentlichen Hauptversammlung im Februar dieses Manko beseitigt“, sagt Jella Benner-Heinacher, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz).</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/hauptversammlungs-saison-920x530.jpg" length="53424" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Die Tagesordnung des außerordentlichen Aktionärstreffen stellt also im Wesentlichen eine Wiederholung der Vorjahresbeschlüsse dar. „An der Einschätzung der DSW zu der geplanten Convergenta-Transaktion hat sich nichts geändert. Der über fast zehn Jahre andauernde Streit mit diesem Gesellschafter hat das Unternehmen erheblich belastet und viel gekostet. Dieses Kapitel kann mit den neuen Beschlüssen nun endgültig ein Ende haben. Das Wichtigste aus Sicht der Ceconomy-Aktionäre ist jedoch, dass diese Transaktion auf einer vernünftigen Bewertung basiert und die Minderheitsaktionäre hierbei nicht benachteiligt werden“, sagt Benner-Heinacher.</p> <p>Vor diesem Hintergrund müssen nach Überzeugung der DSW-Frau auch aktuelle geopolitische Entwicklungen wie der Ukrainekrieg mit in die aktuelle Bewertung einbezogen werden. „Die DSW wird dies genauestens auf der Aktionärsversammlung hinterfragen“, kündigt Benner-Heinacher an. Die im Anschluss stattfindende gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre soll die Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien beschließen. „Die DSW steht diesem Beschluss positiv gegenüber, da dies dem Grundsatz ‚Eine Aktie, eine Stimme‘ gerecht wird“, sagt Benner-Heinacher.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/hauptversammlungs-saison-920x530.jpg" length="53424" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-76</guid> <pubDate>Thu, 07 Apr 2022 14:06:00 +0200</pubDate> <title>Dividenden 2022 – Rekorde nach zwei Pandemiejahren</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/dividenden-2022-rekorde-nach-zwei-pandemiejahren</link> <description>Die deutschen Aktiengesellschaften (Prime Standard, General Standard &amp; Freiverkehr) werden dieses Jahr rund 70 Milliarden. Euro an ihre Anteilseigner ausschütten. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Rekord-Anstieg um knapp 50 Prozent. Die bisherige Volumen-Bestmarke aus 2019 (57,1 Milliarden Euro) wird damit um 22 Prozent übertroffen. Das zeigt die aktuelle Dividendenstudie, die von der DSW und dem isf Institute for Strategic Fnance an der FOM Hochschule veröffentlicht wurde. Zu berücksichtigen ist dabei allerdings: Viele Gewinnverwendungsvorschläge wurden vor dem russischen Überfall auf die Ukraine verabschiedet.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/dividenden-920x530.jpg" length="40667" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Nach zwei von der Coronakrise gekennzeichneten eher mauen Dividendenjahren, sind die deutschen Unternehmen mit ihren Gewinnausschüttungen für das Geschäftsjahr 2021 also auf absolutem Rekordkurs. Im DAX40 ging es von unter 40 Milliarden Euro hoch auf über 50 Milliarden Euro. Das entspricht einem Plus von 47 Prozent gegenüber Vorjahr. Fast die Hälfte der DAX-Unternehmen hebt die Dividende prozentual zweistellig an – und mit Puma (+350 Prozent, Mercedes-Benz (+270 Prozent), BMW (+205 Prozent) und Covestro (+162 Prozent) gibt es sogar vier Firmen, die ihren Aktionären mehr als doppelt so viel überweisen wie im Vorjahr.</p> <p>Neuer Spitzenzahler im DAX ist die Mercedes-Benz Group mit knapp 5,4 Milliarden Euro. Damit steigert der Autobauer seine Ausschüttung gegenüber dem Vorjahr um 270 Prozent. Auf Rang zwei folgt mit der Allianz SE der bisherige DAX-Dividendenprimus der vergangenen Jahre. Der Versicherungskonzern erhöhte die Ausschüttung verglichen mit dem Geschäftsjahr 2020 um 13 Prozent auf 4,4 Milliarden Euro. Den Bronzerang erreicht mit einer Dividendensumme von etwas über 3,8 Milliarden Euro BMW. Nur knapp dahinter folgt der dritte Autokonzern unter den Top 4: Volkswagen schüttet 3,77 Milliarden Euro an seine Aktionäre aus, was einem Plus von 56 Prozent entspricht.</p> <p>Größter Einzelzahler der analysierten Aktiengesellschaften ist mit der Reederei Hapag-Lloyd allerdings ein Unternehmen, das in keinem Auswahl-Index zu finden ist. Insgesamt 6,15 Milliarde Euro kehrt der „Nebenwert“ Hapag an seine Aktionäre aus.</p> <p>Die MDAX-Unternehmen steuern 2022 rund 7 Milliarden Euro zu den Gesamtausschüttungen bei. Das Plus gegenüber dem Vorjahr bleibt mit 11 Prozent deutlich hinter dem DAX-Wachstum zurück – auch weil große Werte wie Evonik, Telefonica Deutschland oder Talanx nur wenig Dynamik zeigen. Im SDAX steigt die Dividendensumme um 12 Prozent auf einen neuen Rekordwert von 3 Milliarden Euro, obwohl mit RTL das vormalige Ausschüttungsschwergewicht (460 Millionen Euro) in den MDAX aufgestiegen ist und mit Hochtief ein anderer Großzahler nur halb so viel zahlt wie 2021.</p> <p>Bei den Ausschüttungsquoten, also dem Anteil des Gewinns, der an die Aktionäre weitergereicht wird, kommt es zu einer Normalisierung. So wurden 2020 Gewinne vielfach sicherheitshalber einbehalten, 2021 gab es mehr Dividenden aus der Substanz als je zuvor. Im laufenden Jahr entspricht das Ausschüttungsverhalten wieder weitgehend dem historischen Muster. So schütten 29 Prozent der Gesellschaften zwischen 33 und 50 Prozent ihres Gewinnes als Dividende aus. 9 Prozent reichen 50 bis 66 Prozent weiter. Ebenfalls 9 Prozent sogar 66 bis 100 Prozent. Im Durchschnitt liegt die Ausschüttungsquote bei den Index-Werten bei 41 Prozent und damit einen Prozentpunkt unter dem Wert des Vorjahrs aber klar über den 38 Prozent in 2020. Dividendenseitig scheint die Pandemie also abgehakt. Wie groß die Folgen des Angriffskriegs, den Russland gegen die Ukraine führt, sein werden, ist gegenwärtig allerdings noch völlig offen.</p> <p>Die vom Berliner Investor und Autor Christian W. Röhl in Zusammenarbeit mit der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) und dem isf Institute for Strategic Finance an der FOM Hochschule erstellte Studie basiert auf den per 31. März 2021 vorliegenden Ankündigungen und Gewinnverwendungsvorschlägen der Unternehmen.</p> <h3>Zitate</h3><blockquote><p>„Die Anhebungen im DAX reflektieren die im vergangenen Geschäftsjahr kräftig gestiegenen Gewinne und Cashflows der Unternehmen“, führt isf-Direktor und FOM-Dekan Prof. Dr. Eric Frère aus: „Allerdings sollten Aktionäre dieses Momentum nicht in die Zukunft projizieren, denn gerade die Automobil-Branche ist hochgradig zyklisch und durch den russischen Überfall auf die Ukraine haben die konjunkturellen Risiken schlagartig zugenommen.“</p></blockquote><blockquote><p>„Die Untersuchung zeigt, dass die Nebenwerte bei dem Anteil der Dividendenzahler leider auf dem niedrigen Corona-Niveau von gerade 41 Prozent verharren. In den Auswahl-Indices kehren dagegen 81 Prozent der Gesellschaften einen Teil der erwirtschafteten Gewinne an ihre Anteilseigner aus und damit fast so viele wie vor der Pandemie. 2020 lag diese Quote nur bei 65 Prozent, 2021 bei 76 Prozent.“, sagt DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler.</p></blockquote><blockquote><p>„Dividendenseitig ist die Pandemie abgehakt“, resümiert Studienautor Christian W. Röhl, Investor und Fachbeiratsvorsitzender am isf: „Nachdem viele Gesellschaften 2021 unter dem Eindruck der Corona-Lockdowns noch eher vorsichtig ausgeschüttet haben, werden die Aktionäre nun wieder in gewohntem Umfang am wirtschaftlichen Erfolg ihrer Unternehmen beteiligt.“</p></blockquote>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/dividenden-920x530.jpg" length="40667" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-75</guid> <pubDate>Thu, 07 Apr 2022 14:04:00 +0200</pubDate> <title>Telekom-HV steht im Zeichen der Verabschiedung des langjährigen Aufsichtsratsvorsitzenden</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/telekom-hv-steht-im-zeichen-der-verabschiedung-des-langjaehrigen-aufsichtsratsvorsitzenden</link> <description>Am 7. April 2022 findet die Hauptversammlung der Deutschen Telekom als Präsenzveranstaltung in Bonn statt. „Das ist eine sehr gute Nachricht für die Telekom-Aktionäre und zugleich ein wichtiges Signal an alle anderen Gesellschaften“, sagt Frederik Beckendorff, der die Hauptversammlung als Vertreter der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) besuchen wird, und weiter: „Nach unserer Überzeugung ermöglicht nur die Präsenz-Hauptversammlung eine echte interaktive Debatte zwischen Anteilseignern und Unternehmensverwaltung, auch vor dem Hintergrund des im aktuellen Gesetzentwurf zur dauerhaften Einführung virtueller Hauptversammlungen vorgesehenen Formats“.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/aufsichtsrat-vorstand-920x530.jpg" length="54727" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<p>Dabei dürfte die Hauptversammlung ganz im Zeichen der Verabschiedung des langjährigen Aufsichtsratsvorsitzenden Ulrich Lehner stehen, der mit Ablauf der Hauptversammlung aus dem Gremium ausscheiden wird. „Mit Frank Appel wird den Aktionärinnen und Aktionären ein ausgezeichneter und von der DSW geschätzter Kandidat als Nachfolger vorgeschlagen, der eine äußerst erfolgreiche Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender eines ebenfalls in einem stark regulierten Markt tätigen DAX-Unternehmens mit der Bundesrepublik Deutschland als Hauptaktionär vorzuweisen hat“, so Beckendorff. „Was wir jedoch noch nicht verstehen ist, warum es nun zu der bis Mai 2023 befristeten Doppelbelastung als Vorstandsvorsitzender der Deutschen Post und als Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Telekom kommen muss“, moniert Beckendorff.</p> <p>Weitere wichtige Themen der Hauptversammlung dürften die im Dezember 2021 verkündete vorzeitige Vertragsverlängerung mit dem Vorstandsvorsitzenden Timotheus Höttges und die damit im Zusammenhang stehenden Anpassungen am Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder sein. „Was aus unserer Sicht weder sinnvoll noch nachvollziehbar ist, ist die ewige Vergütungsdiskussion in Dauerschleife, ausgelöst durch die regelmäßige Anpassung der Vergütung des Vorstandsvorsitzenden in den vergangenen Jahren“, bemängelt Beckendorff, und weiter: „Wir fragen uns schon, warum die vorzeitige Verlängerung des Vertrags von Herrn Höttges im Dezember 2021 erfolgt ist und weshalb damit nicht bis zum Amtsantritt des neuen Aufsichtsratsvorsitzenden gewartet wurde“.</p> <p>Ebenfalls im Fokus der Hauptversammlung werde die erneute Anpassung der Dividendenpolitik stehen. „Mit Verwunderung mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass die erst seit 2020 gültige Dividendenpolitik bereits wieder Geschichte ist.“, sagt Beckendorff. Nun sollen 40 bis 60 Prozent des bereinigten Ergebnisses je Aktie zur Ausschüttung kommen, die Mindestdividende betrage unverändert 60 Cent je Aktie. „Wir werten dies als Eingeständnis, dass sich die vorherige Dividendenpolitik, die das relative Wachstum des bereinigten Ergebnisses je Aktie reflektieren sollte, nicht bewährt hat“, erläutert Beckendorff. Da die Telekom plane, das bereinigte Ergebnis je Aktie bis 2024 auf über 1,75 Euro zu steigern, seien aber auch zukünftig steigende Dividenden zu erwarten.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/aufsichtsrat-vorstand-920x530.jpg" length="54727" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-77</guid> <pubDate>Wed, 06 Apr 2022 14:10:00 +0200</pubDate> <title>Schadenersatz für Wirecard-Anleger</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/schadenersatz-fuer-wirecard-anleger</link> <description>Der Zusammenbruch der Wirecard AG gehört zu den größten Wirtschaftsskandalen der deutschen Geschichte. Innerhalb kürzester Zeit wurde offenbar, dass die Hightech-Hoffnung im Online-Payment-Bereich nichts anderes war als ein Riesenbetrugssystem. Zurück blieben Zigtausende von Privatanlegern, die teilweise ihr ganzes Vermögen verloren haben, weil sie dem Unternehmen vertrauten. Mit ein Grund für das große Vertrauen in die Wirecard-Story waren die kontinuierlich wachsenden Umsatz- und Gewinnzahlen. Diese wurden im Rahmen der Bilanzprüfung mehr als zehn Jahre lang von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY anstandslos testiert.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/baywa-krise-920x530.jpg" length="37450" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<h3>Stiftung nach holländischem Recht als ideales Rechtsvehikel – ohne Kostenrisiko für geschädigte Anleger</h3> <p>Vor diesem Hintergrund stellt sich für geschädigte Anleger die Frage, wie sie erfolgreich und ohne Kostenrisiko eine Kompensation ihrer Verluste von EY durchsetzen können. Die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), die führende deutsche Anlegerschutzvereinigung, wird gemeinsam mit den auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzleien Nieding+Barth (Frankfurt am Main) und AKD Benelux Lawyers (Amsterdam) genau dies ermöglichen. Als Rechtsvehikel wurde hierfür eine gemeinnützige Stiftung nach niederländischem Recht gegründet. „Die 'Stichting Wirecard Investors Claim' hat den Vorteil, dass sie eine europäische Vergleichslösung für alle geschädigten Wirecard-Anleger auch und gerade mit EY Global ermöglicht. Die Wahl einer niederländischen Stiftung eröffnet damit Optionen, die nach deutschem Recht gerade nicht gegeben sind“, sagt DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler.</p> <h3>EY Global mit in die Verantwortung nehmen</h3> <p>Ein solcher Entschädigungsfonds nach niederländischem Recht wird neben EY Deutschland auch EY Global und andere an der Prüfung beteiligte EY-Einheiten mit ins Visier nehmen. „Dies ist aus unserer Sicht nur konsequent, da EY Global bei der Beaufsichtigung von EY Deutschland versagt hat und daher ebenfalls für den Schaden der Anleger haftet. Es kann nicht sein, dass EY Global sich hier aus der Verantwortung stiehlt “, erläutert Klaus Nieding von der Rechtsanwalts-AG Nieding+Barth. Die Einbeziehung von EY Global habe zudem den großen Vorteil, dass ein Unternehmen einbezogen wird, das über die finanziellen Mittel verfügt, eine angemessene Entschädigung zu zahlen. „Sollten EY Deutschland/Global nicht zu einer außergerichtlichen Einigung bereit sein, beschreiten wir den Klageweg. Die entsprechende Klageschrift bereiten wir derzeit vor, um sie zeitnah beim zuständigen Gericht einreichen zu können. Ein Prozesskostenrisiko tragen die Geschädigten dabei in keinem der Szenarien, da die Verfahrenskosten über eine Finanzierungslösung abgedeckt sind“, so Nieding weiter.</p> <h3>Über 30.000 registrierte Geschädigte – mehr als 1,5 Milliarden Euro an Schadenssumme</h3> <p>Als Chairman der Stiftung konnte mit Professor Gunther Friedl einer der renommiertesten deutschen Wirtschaftswissenschaftler gewonnen werden. Professor Friedl ist Inhaber des Lehrstuhls für Controlling und Dekan der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Technischen Universität München. „Wir freuen uns sehr, dass Professor Friedl den Vorsitz der Stiftung übernommen hat. Denn klar ist: Neben der Schadenssumme und der Zahl der Betroffenen ist die Reputation eine wichtige Voraussetzung für einen möglichen Erfolg der Stiftung“, sagt Tüngler und ergänzt: „Bei der DSW haben sich bereits über 30.000 Geschädigte mit einer Schadenssumme von rund 1,5 Milliarden Euro registriert.“</p> <h3>EY – Wambach-Bericht bestätigt Versagen</h3> <p>Nach der Insolvenz wurden die Zweifel an einer korrekten Prüfung durch EY immer lauter. „Entsprechend stark stieg der Druck auf die Prüfungsgesellschaft, die in der ganzen Causa Wirecard zudem als einer der Anspruchsgegner für Geschädigte übriggeblieben ist, der auch über das Kapital verfügt, den Schaden zu regulieren“, sagt Patrick Haas, Partner der Kanzlei AKD. Der sogenannte Wambach-Bericht habe dann deutlich gezeigt, dass tatsächlich grundsätzliche Prüfungsstandards vernachlässigt wurden.</p> <h3>KapMuG-Verfahren greift zu kurz</h3> <p>Im Rahmen eines Kapitalanlegermusterverfahrens (KapMuG-Verfahren), das allein gegen EY Deutschland geführt wird, ist eine Einbeziehung von Ernst &amp; Young Global nicht möglich. Das Landgericht München hat in Sachen Wirecard kürzlich einen Vorlagebeschluss in einem Verfahren von Aktionären sowohl gegen den Ex-Wirecard CEO Markus Braun als auch gegen die EY Deutschland erlassen. Das Bayerische Oberste Landesgericht wird nun prüfen, ob es zu einem KapMuG-Verfahren in dieser Sache kommen wird.</p> <h3>Stiftung bietet Lösung für alle Betroffenen</h3> <p>Die Stiftungslösung steht allen geschädigten Wirecard-Anlegern offen. Das gilt auch für nicht-deutsche Anleger. Aus diesem Grund wird diese Lösung von dem europäischen Anlegerverband BETTER FINANCE unterstützt.</p> <p>Ab sofort können sich die betroffenen Anleger online unter <a href="https://www.dsw-info.de/wirecard/" target="_blank">www.dsw-info.de/wirecard/</a> kostenlos registrieren und erhalten nach der Registrierung weitere Informationen. Wichtig dabei ist, dass die Beteiligung an einer Lösung im Wege der Stichting nur für Geschädigte möglich ist, die sich bisher nicht an einem Klageverfahren beteiligt haben. „Das Verbot der sogenannten doppelten Rechtshängigkeit untersagt die Beteiligung an mehreren Verfahren gleichzeitig“, sagt Nieding. Betroffene sollten jetzt schnell handeln, und sich bei der Stiftung registrieren, so Nieding weiter.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/baywa-krise-920x530.jpg" length="37450" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-78</guid> <pubDate>Thu, 31 Mar 2022 14:12:00 +0200</pubDate> <title>Licht und viel Schatten bei Henkel</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/licht-und-viel-schatten-bei-henkel</link> <description>Am 4. April findet die virtuelle Hauptversammlung der Henkel KGaA statt. Das Düsseldorfer Unternehmen hat die Corona-Krise bisher gut überstanden. „Henkel ist nach wie vor finanziell solide aufgestellt und profitabel. Und die weitere gute Nachricht ist, dass die Dividende wieder auf Vorjahreshöhe liegt“, sagt Jella Benner-Heinacher, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), die für die Schutzvereinigung die Henkel-Aktionärstreffen bereits seit vielen Jahren besucht.</description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/anleger-interessenbuendelung-920x530.jpg" length="61891" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<h3>DSW will auf Hauptversammlung auch das Russlandgeschäft hinterfragen.</h3> <p>Die Anteilseigner könnten also durchaus zufrieden sein, wenn da nicht der enttäuschende Kursverlauf wäre. „Es ist traurige Premiere, dass die Henkel-Aktie sich erstmals auf der DSW-Watchlist der 50 Underperformer Deutschlands befindet und zwar auf Rang 30. Seit 2017 hat sich die Aktie im Kurs halbiert und liegt nun nur noch knapp über 60 Euro“, so Benner-Heinacher.</p> <p>Die Gründe für die schlechte Kursentwicklung seien sowohl in hausgemachten Problemen als auch in der aktuellen geopolitischen Lage zu suchen, analysiert die Anlegerschützerin. Das nicht gut laufende Waschmittelgeschäft in Nordamerika war deshalb bereits Thema auf der Hauptversammlung 2021. „Bisher konnte der erhoffte Turnaround hier noch nicht erreicht werden“, bemängelt Benner-Heinacher. Es bestehe damit klarer Handlungsbedarf. Ebenfalls Probleme macht der Kosmetikbereich. „Durch die Zusammenlegung mit dem Bereich Waschmittel erhofft sich der Vorstand hier zwar erhebliche Synergien, die sind aber im Hinblick auf Kosten und Nutzen noch erläuterungsbedürftig“, so Benner-Heinacher.</p> <p>Weitere Fragen wirft die geopolitische Lage auf: „Trotz des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine führt Henkel seine lokale Produktion und den Verkauf in Russland fort. Dort werden immerhin rund 5 Prozent des Konzernumsatzes erwirtschaftet. Auch wenn die dort vertriebenen Henkel-Produkte aktuell auf keiner EU-Sanktionsliste stehen, setzt sich die Gesellschaft damit zunehmend öffentlicher Kritik aus“, warnt Benner-Heinacher. Hier stelle sich die Frage nach der guten Corporate Responsibility des Unternehmens. „Riskiert die Gesellschaft damit nicht einen erheblichen Reputationsschaden? Andersherum gefragt: Wie hoch wäre der Schaden für Henkel, wenn alle Produktionsstätten in Russland geschlossen und der Verkauf eingestellt würden?“, formuliert die DSW-Frau einige Fragen, auf die sie im Rahmen der Hauptversammlung gerne Antworten hätte.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/anleger-interessenbuendelung-920x530.jpg" length="61891" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-112</guid> <pubDate>Mon, 28 Mar 2022 17:25:00 +0200</pubDate> <title>DSW-Watchlist 2022 + Die Zukunft der Hauptversammlung</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/dsw-watchlist-2022-die-zukunft-der-hauptversammlung</link> <description></description> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/vorstandsverguetungsstudie-02-920x530.jpg" length="17336" type="image/jpeg" /> <content:encoded><![CDATA[<h3>Teilnehmer</h3> <p><strong>Jella Benner-Heinacher</strong>, stellvertretende DSW-Hauptgeschäftsführerin</p> <p><strong>Marc Tüngler</strong>, DSW-Hauptgeschäftsführer</p> <p><i>Es gilt das gesprochene Wort.</i></p> <hr> <p>Sprecher: <strong>Marc Tüngler</strong></p> <p>Die Hauptversammlungssaison 2022 hat vor kurzem mit den Highlights Thyssenkrupp und Siemens begonnen. Wirklich Fahrt aufnehmen wird sie dann im April. Für die DSW, die jährlich auf über 600 Aktionärstreffen die Stimmrechte und die Interessen von Anteilseignern vertritt, ist das normalerweise eine besondere Zeit. Pandemiebedingt war es in den vergangenen zwei Jahren allerdings eher eine lähmende Zeit. Die durch das COVID-19-Gesetz erlaubten rein virtuellen Hauptversammlungen haben sich in fast allen Fällen als blutleere Veranstaltungen herausgestellt. Eine echte Debatte zwischen Eigentümern und Managern kam nicht einmal ansatzweise zustande.</p> <p>Doch jetzt gibt es aufgrund der sich verbessernden pandemischen Rahmenbedingungen einen ersten Hoffnungsschimmer. Die Deutsche Telekom hat für ihre Hauptversammlung am 7. April 2022 wieder zu einer Präsenzveranstaltung eingeladen. Das ist eine sehr gute Nachricht für die Telekom-Aktionäre und ein wichtiges Signal an alle anderen Gesellschaften. Das Unternehmen hat sich damit bewusst gegen die Nutzung der rein virtuellen HV entschieden, was aufgrund der Corona-Notstandsgesetze grundsätzlich noch bis zum 31. August 2022 möglich &#160;wäre. Für die betroffenen Anteilseigner hätte das eine deutliche Einschränkung ihrer Rechte bedeutet. Insbesondere das Rede- und Auskunftsrecht ist bei dieser Online-Variante der Hauptversammlung extrem beschnitten.</p> <p>Die Entscheidung der Telekom für eine Präsenz-HV verbessert aber nicht nur die Position ihrer Aktionäre auf der anstehenden Veranstaltung, sie gibt zudem einen Fingerzeig, dass die Zukunft der Hauptversammlung nicht zwingend rein virtuell sein muss. Die Wirtschaft ist diesbezüglich offenbar nicht so einig, wie manche es glauben machen wollen. Etliche Unternehmen ziehen die Präsenz-HV zum Glück doch vor.</p> <p>Diese Erkenntnis dürfte der Diskussion rund um den aktuell vorliegenden Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen“ weitere Impulse geben. Mit diesem Entwurf sollen virtuelle Aktionärstreffen nach der Pandemie erlaubt werden.</p> <h3>Die Grundidee ist einfach:</h3> <p>Auch in der Post-Corona-Zeit sollen deutsche Aktiengesellschaften ihre Hauptversammlungen rein virtuell abhalten dürfen. Nach dem aktuellen Aktienrecht ist das nicht möglich. Das erlaubt – vorausgesetzt die Hauptversammlung stimmt zu – lediglich eine Kombination aus Präsenz- und virtueller Hauptversammlung. Bezeichnenderweise habe nur wenige Unternehmen in der Vergangenheit von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.</p> <p>Der Gedanke, rein virtuelle Aktionärstreffen zukünftig zu erlauben, war bereits im Koalitionsvertrag der Ampel festgezurrt, allerdings unter der Voraussetzung, dass damit keine Einschränkung der Aktionärsrechte einhergehen dürfe, wie es bei den Corona-Notstandsgesetzen der Fall ist. Diese schränken ja sowohl die Rede- und Fragerechte der Anteilseigner ein, als auch die Möglichkeit, eigene Anträge zu stellen oder getroffene Entscheidungen gerichtlich anzufechten.</p> <p>Dem eigenen Anspruch wird die Ampelkoalition mit dem vorliegenden Entwurf allerdings nicht gerecht. Die Aktionäre würden damit nicht die vollen Rechte zurückerhalten, die das Aktiengesetz für sie vorsieht. In der Praxis würde eine Umsetzung des Referentenentwurfs die gesamte Architektur der Hauptversammlung zuungunsten der Anteilseigner verschieben. Daran ändern auch verschiedene Live-Elemente nichts, die die geplante rein virtuelle HV aufwerten sollen.</p> <p>Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.</p> <hr> <p>Sprecherin: <strong>Jella Benner-Heinacher</strong></p> <p>Vielen Dank, Herr Tüngler.</p> <p>Tatsächlich sehen wir besonders kritisch, dass es die unmittelbare Interaktion zwischen den Eigentümern und der Unternehmensverwaltung, wie wir sie von der Präsenz-HV kennen, unter den Voraussetzungen, wie sie im Referentenentwurf skizziert sind, nicht mehr geben würde. Vor allem das künstliche Auseinanderfallen von Rede und Frage ist wenig sinnvoll: So soll das originäre Fragerecht in das Vorfeld der HV verlagert werden, während Redebeiträge per Video nur ohne Fragen zulässig sein sollen. Dabei gehören Rede und Frage unmittelbar zusammen, sie sind also ein Junktim und zugleich zusammen mit den erteilten Antworten wesentliche Basis für die jeweiligen Beschlussfassungen.</p> <p>In der Folge, würden die Privatanleger im Verhältnis zu institutionellen Anlegern weiter benachteiligt, da sie keinen Zugang zu Roadshows oder one on one Gesprächen mit Vorstand und Aufsichtsrat haben. Für diese Eigentümer ist die Aktionärsversammlung deshalb der einzige Termin, an dem das Management ihnen Rechenschaft ablegen und direkt Rede und Antwort stehen muss. Dabei fallen unter den Begriff „Privatanleger“ auch Family Offices oder Vermögensverwalter. Es liegt in der Natur der Sache, dass diese Versammlungen für Vorstände und Aufsichtsräte nicht immer angenehm sind. Die meisten börsennotierten Gesellschaften können sie aber mit überschaubarem zeitlichen und finanziellen Aufwand bewältigen.</p> <p>Als Ventil für die fehlende direkte Kommunikation sieht der Entwurf ein Nachfragerecht in der virtuellen HV vor, das sich allerdings nur auf bereits im Vorfeld eingereichte Fragen bezieht. Fragen zu neuen oder anderen Themen sind nicht möglich. So wäre etwa eine Nachfrage zu dem am Tag vor der Hauptversammlung seitens des Unternehmens vorgelegten Quartalsergebnisses nicht zulässig.</p> <p>Aber auch Fragen zu Themen und Aspekten, die von anderen Aktionären vorgetragen wurden, wären nicht zugelassen. Ein konstruktiver Dialog ist aber nur möglich, wenn auch im Rahmen der Live-Redebeiträge Fragen gestellt werden können. Nur dann kann ein Redebeitrag Einfluss auf den weiteren Verlauf der HV haben, nur dann würde er von Vorstand und Aufsichtsrat wirklich wahrgenommen. Doch genau diese unmittelbare Interaktion zwischen Eigentümern und Management sieht der Entwurf des Justizministeriums nicht vor.</p> <p>Unsere Ansicht nach ist die vom Gesetzgeber angestrebte dauerhafte Erlaubnis rein virtueller Hauptversammlungen grundsätzlich nur dann eine Option, wenn die Aktionärsrechte nicht darunter leiden. Eine entsprechende Stellungnahme zu dem Referentenentwurf hat die DSW dem Justizministerium zugeleitet.</p> <p>In dem Positionspapier, auf dem auch die DSW-Stellungnahme zu dem Referentenentwurf fußt, sind die wesentlichen Kritikpunkte am Format der virtuellen HV zusammengefasst. Ausdrückliche Unterstützung erhält das Papier auch von unseren europäischen Partnern BETTER FINANCE und EFES (European Federation of Employee Share Ownership) mit denen wir bereits im letzten Jahr eine Studie zur virtuellen HV in Europa durchgeführt haben.</p> <p>Zudem stellen wir fest, dass die Signale „pro virtuelle HV“ aus der Wirtschaft nach zwei HV-Saisons nur auf den ersten Blick eindeutig sind. Nach unserer Wahrnehmung plant die Mehrheit der in Deutschland börsennotierten Gesellschaften die Rückkehr zur Präsenz-Hauptversammlung, sobald die Pandemielage dies zulässt. Die Telekom dürfte hier nur den Auftakt einer breiteren Bewegung markieren.</p> <p>Die Vorschläge zur Beibehaltung der rein virtuellen Hauptversammlung stammen vor allem von einigen wenigen DAX-Unternehmen, die sich durch eine besondere Länge ihrer Aktionärsversammlung bzw. einer Vielzahl von Fragen einzelner Aktionäre offenbar „negativ“ betroffen fühlen. Bei genauerer Analyse zeigt sich, dass es dabei vor allem um das Anfechtungsrecht geht, das durch die Corona-Notstandsgesetzgebung weitgehend ausgehöhlt wurde. Ein Zustand, den einige Gesellschaften gerne für die Zukunft im Aktienrecht festschreiben würden.</p> <p>In der aktuellen Diskussion um die Zukunft der Hauptversammlung sollte es aus unserer Sicht aber in erster Linie um die Vorstellungen der Aktionäre gehen und damit um die Interessen der Eigentümer und Risikoträger. Für die Eigentümer von Aktiengesellschaften ist die Präsenz-Hauptversammlung ein wesentliches Instrument der Corporate Governance und das zentrale Forum der Aktionärsdemokratie.</p> <p>Die Generaldebatte, Rede- und Gegenrede, ist dabei Ausdruck der Machtbalance, die das Aktienrecht dem Kompetenzgefüge zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung zuschreibt. Diesen Dialog braucht es in der Hauptversammlung auch weiterhin für eine lebendige Aktionärsdemokratie/ -kultur, eine wirksame Corporate Governance und zur Stärkung des Kapitalmarkts.</p> <p>Die neu gewonnenen technischen Kenntnisse der virtuellen Übertragung von Hauptversammlungen sollten genutzt werden, um einem breiteren Aktionärskreis die Teilnahme und Ausübung der Aktionärsrechte zum Beispiel mittels Hybridhauptversammlungen zu ermöglichen. Dabei muss gesichert sein, dass die Aktionärsrechte (Rede-, Frage- und Auskunfts- sowie Anfechtungsrecht) unabhängig vom Format der Hauptversammlung gleichwertig gewährt werden. Eine Verlagerung einzelner Aktionärsrechte in das Vorfeld der Hauptversammlung darf es nicht geben.</p> <p>Unabhängig von den voranstehenden Aspekten gilt, dass eine virtuelle Hauptversammlung immer dann ungeeignet ist, wenn fundamentale Rechte der Aktionäre oder für das Unternehmen wesentliche Entscheidungen betroffen sind. So beispielsweise bei Hauptversammlungen, deren Tagesordnungen komplexe, die Eigentumsposition der Aktionäre essenziell berührende Beschlussvorschläge (z.B. Squeeze-outs oder sonstige Strukturmaßnahmen) enthalten oder bei denen aufgrund von Sondervorfällen im Unternehmen erhöhter Diskussionsbedarf besteht. In solchen Einzelfällen ist eine umfassende Auskunft der Aktionäre notwendig und geboten und sollte vom Gesetzgeber nicht beschränkt werden.</p> <p>Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und übergebe das Wort wieder an meinen Kollegen Herrn Tüngler.</p> <hr> <h3>Die DSW-Watchlist 2021</h3> <p>Sprecher: <strong>Marc Tüngler</strong></p> <p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p> <p>lassen Sie mich nun zum zweiten Block unserer Pressekonferenz kommen:</p> <p>Die DSW-Watchlist, in der wir ja nun bereits seit vielen Jahren die 50 größten Kapitalvernichter zusammenfassen, die mindestens über eine fünfjährige Kurshistorie verfügen und im Prime Standard der Deutschen Börse notiert sind.</p> <p>Für die Wertung wird die Kursentwicklung über drei verschiedene Zeiträume hinweg verglichen. Und da bei der Betrachtung das Augenmerk vor allem auf der längerfristigen Entwicklung liegt, geht der Fünf-Jahreszeitraum mit der höchsten und der Ein-Jahreszeitraum mit der geringsten Gewichtung in das Endergebnis ein. Verglichen wird immer der Kurs zu Beginn des jeweiligen Zeitraums mit dem Jahresschlusskurs 2021.</p> <p>Für die schlechteste Entwicklung im Fünf-Jahreszeitraum gibt es minus 500 Punkte. Im Drei-Jahreszeitraum sind minus 300 Punkte zu verkraften und für das schlechteste Unternehmen über ein Jahr gibt es immer noch minus 200 Punkte. Die weitere Punkteverteilung erfolgt dann in Relation zur jeweils schlechteste Aktie. Im schlimmsten Fall wären also minus 1000 Punkte möglich.</p> <p>Eine positive Kursentwicklung im Jahr 2021, wie es sie unter den ersten 15 der Liste 2-mal gab, reicht also nicht aus, um sich aus den Top-Positionen der Geldvernichterliste zu verabschieden. Selbst dann nicht, wenn es sich – wie etwa bei Leoni – um deutliche Kurssteigerungen handelt. Hier kommt die einfache Rechnung zum Tragen, dass es eine Verdopplung des Kurses braucht, um ein vorheriges Minus von 50 Prozent zu egalisieren.</p> <p>Wie schon in den vergangenen Jahren legt die DSW wieder zwei Watchlists vor. Eine reine Kurs-Watchlist, also ohne Einbeziehung von Dividendenzahlungen, sowie eine Performance-Watchlist, in der die Gewinnausschüttungen berücksichtigt wurden, und die deshalb in der Darstellung den deutschen Auswahl-Indices entspricht, die ebenfalls als Performance-Indizes ausgewiesen werden.</p> <p>Mit Telefonica Deutschland, Schaeffler, Indus Holding und Geratherm Medical haben es immerhin vier Gesellschaften dank ihrer Gewinnausschüttungen geschafft, auf dieser Performance-Liste nicht vertreten zu sein, obwohl sie auf der Kurs-Liste zu finden sind.</p> <p>Im Ein-Jahresvergleich, der in der Bewertung am geringsten gewichtet wird, liegen die Watchlist-Gesellschaften im Gesamtdurchschnitt bei einem Minus von rund 5,1 Prozent ohne Dividende, respektive bei 6,4 Prozent inklusive Gewinnausschüttung. Wobei das dadurch zustande kommt, dass mit Schaeffler, Indus und Telefonica Deutschland gleich drei AGs mit positiver Ein-Jahresperformance auf der Liste inklusive Dividende nicht mehr vertreten sind. Die Nachrücker glänzen in diesem Zeitraum alle durch eine negative Kursentwicklung.</p> <p>Im mittel- bis langfristigen Bereich, also in dem Zeithorizont, den Privatanleger meist im Blick haben, sah das deutlich schlechter aus. Der „DSW-Performance-Watchlist-Index“ schrumpfte im Drei-Jahreszeitraum insgesamt um 17,8 Prozent, die Kurs-Watchlist fiel um 23,6 Prozent. Im Fünf-Jahresvergleich lag der durchschnittliche Kursrückgang inklusive Dividendenzahlungen bei minus 49,6 Prozent, ohne Gewinnausschüttungen bei minus 53,5 Prozent.</p> <p>Zum Vergleich: Der DAX legte im Ein-Jahreszeitraum um 15,7 Prozent zu. Im Drei-Jahreszeitraum lag das Plus bei gut 50 Prozent und im Fünf-Jahreszeitraum konnte das deutsche Börsenbarometer um knapp 37 Prozent zulegen.</p> <p>Nun komme ich aber endgültig zu der Liste der 50 größten Kapitalvernichter. Ich werde mich – um das Ganze nicht unnötig kompliziert zu machen – dabei auf die Performance-Liste beschränken.</p> <p>Bei den Flops landete in diesem Jahr zum zweiten Mal in Folge das Biotech-Unternehmen Epigenomics auf Platz 1.</p> <p>Die Aktie des auf die Entwicklung von Technologien zur Erkennung von Krebs spezialisierten Unternehmens verlor in allen drei Vergleichszeiträumen deutlich an Wert. Im Jahr 2021 büßten die Papiere 81 Prozent ein. Im Drei-Jahreszeitraum lag das Minus sogar bei 95 Prozent und über Fünf Jahre bei sagenhaften 98 Prozent. Damit verzeichnete das Unternehmen im Ein- und im Drei-Jahreszeitraum die schlechteste Performance von allen betrachteten Gesellschaften.</p> <p>Lediglich im Fünf-Jahreszeitraum wurde Epigenomics noch von einem Unternehmen überboten. Aktionäre, die die Anteilsscheine der auf Platz zwei der Liste rangierende Windeln.de SE so lange im Depot hatten, mussten ein Minus von 99 Prozent hinnehmen. Das ist vom Totalverlust nur noch einen Hauch entfernt.</p> <p>Wobei Windeln.de nicht nur zu den Top-Kapitalvernichtern der letzten Jahre zählt, sondern zudem zeigt, wie anfällig gerade solche Werte für Aktionen sind, wie wir sie bei der US-amerikanischen Videospielkette Gamestop beobachten konnten. Neben Gamestop waren die Aktien des deutschen Versandhändlers Windeln.de ebenfalls ein Ziel von Internetnutzer der Plattform Reddit. Auch hier wurde massiv zum Einstieg geraten. In der Folge kam es Mitte 2021 zu einem kurzzeitigen Sprung der Aktie von rund 2,30 Euro bis auf knapp 13 Euro. Halten konnte sie dieses Niveau allerdings nur einen Tag. Dann ging es bergab. Heute liegt der Werte einer Windeln.de-Aktie unter einem Euro.</p> <p>Platz drei belegt Bet-At-Home. Die im Bereich Online-Gaming und Online-Sportwetten aktive Unternehmensgruppe, die auf der Vorjahres-Performanceliste noch auf Rang 43 rangierte, bescherte ihren Aktionäre Minusrenditen von 57 Prozent (1 Jahr), 65 Prozent (drei Jahre) und 77 Prozent (fünf Jahre),</p> <p>Auf der Liste finden sich zudem eine ganze Reihe bekannter Namen, wie etwa ThyssenKrupp auf Platz 19 (Vorjahr 17) oder – nur einen Platz dahinter – Ceconomy. Die Deutsche Lufthansa folgt schon auf Platz 24. Nicht mehr dabei ist dagegen die Deutsche Bank, die über etliche Jahre fast schon zum Inventar gehörte.</p> <p>Das erste von insgesamt vier DAX-Unternehmen ist in diesem Jahr auf Platz 29 der Performance-Liste zu finden. Es ist die Fresenius SE, die im vergangenen Jahr auf Rang 37 lag. Henkel, Bayer und Continental komplettieren die – zumindest mittel- und langfristigen – DAX-Flops. Henkel und Continental sind erstmals mit von der Partie.</p> <p>Insgesamt bleibt es ein Warnsignal, das man als Aktionär ernst nehmen sollte, wenn eine der Gesellschaften, die man im Depot hat, auf einer DSW-Watchlist auftaucht. Gerade die Unternehmen, die bereits vor der Corona-Krise angeschlagen waren, finden sich in einer besonders prekären Situation wieder. Die Probleme potenzieren und vertiefen sich. Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass mit dem von Russland gegen die Ukraine geführten Angriffskrieg schon die nächste massive Krise da ist.</p> <p>Die Performance-Watchlist zeigt zudem, dass nicht alles gut ist, wenn eine Gesellschaft Dividende zahlt. Zwar ist das – in der Regel – ein Hinweis auf ein funktionierendes, weil Gewinn abwerfendes Geschäftsmodell. Aber das muss eben nicht so sein. Die Dividende kann aus der Substanz kommen oder sie kann auf Sondereffekten beruhen. Und selbst wenn sie tatsächlich erwirtschaftet wurde, ist immer noch zu klären, ob das Geschäftsmodell des Unternehmens wirklich nachhaltig zukunftsfähig ist. Besonders zu hohe Dividendenrenditen sollten Anleger wachsam machen, nicht sorglos.</p> <p>Daher sollte unsere Watchlist zur Überprüfung der Depots und der eigenen Anlagestrategie genutzt werden. Betriebswirtschaftliche Probleme vermengen sich mit Verwerfungen im Makrobereich. Und das kann schnell für den einen oder anderen zu einer toxischen Mischung werden.</p> <p>Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.</p>]]></content:encoded> <category>Pressekonferenzen</category> <enclosure url="https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/Presse/vorstandsverguetungsstudie-02-920x530.jpg" length="17336" type="image/jpeg"/> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-79</guid> <pubDate>Wed, 02 Mar 2022 14:14:00 +0100</pubDate> <title>DSW begrüßt Entscheidung der Telekom pro Präsenz-HV</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/dsw-begruesst-entscheidung-der-telekom-pro-praesenz-hv</link> <description>Die Deutsche Telekom wird ihre Hauptversammlung am 7. April 2022 als Präsenzveranstaltung abhalten und nicht virtuell. „Das ist eine sehr gute Nachricht für die Telekom-Aktionäre und ein wichtiges Signal an alle anderen Gesellschaften“, sagt Frederik Beckendorff, der die Hauptversammlung des Telekommunikationsunternehmens für die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) besucht. Das Unternehmen habe sich damit bewusst gegen die Nutzung der aktionärsunfreundlichen rein virtuellen HV entschieden, die aufgrund der Corona-Notstandsgesetze grundsätzlich ebenfalls möglich gewesen wäre, so Beckendorff weiter.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Laut COVID-19-Gesetz können börsennotierte Unternehmen noch bis zum 31. August 2022 ihre Aktionärstreffen rein virtuell abhalten. „Für die Anteilseigner bedeutet das immer eine deutliche Einschränkung ihrer Rechte“, erklärt DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler. Insbesondere das Rede- und Auskunftsrecht sei bei der Online-Variante der Hauptversammlung deutlich beschnitten, so Tüngler.</p> <p>Die Entscheidung der Telekom für eine Präsenz-HV verbessert aber nicht nur die Position ihrer Aktionäre deutlich, sie gibt zudem einen Fingerzeig, dass die Zukunft der Hauptversammlung nicht rein virtuell sein dürfte. „Aktuell liegt ein Gesetzentwurf vor, mit dem virtuelle Aktionärstreffen auch nach der Pandemie erlaubt werden sollen. Die Telekom, die nun da es aufgrund der pandemischen Lage wieder möglich ist, ihre Anteilseigner zu einer Präsenzveranstaltung einlädt, belegt, dass die Wirtschaft bezüglich der Zukunft der HV nicht so einig ist, wie es scheint. Etliche Unternehmen ziehen die Präsenz-HV zum Glück offenbar doch vor“, sagt Tüngler und weiter: „Nur eine Präsenz-Hauptversammlung ermöglicht eine echte Debatte.“</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-80</guid> <pubDate>Fri, 11 Feb 2022 14:15:00 +0100</pubDate> <title>DSW stimmt gegen Entlastung von Metro-Aufsichtsrat</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/dsw-stimmt-gegen-entlastung-von-metro-aufsichtsrat</link> <description>Auszüge aus den Statements von Jella Benner-Heinacher, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), anlässlich der Online-Hauptversammlung der Metro AG, die am 11. Februar 2022 stattfindet.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Die Metro-Aktionäre stehen in Anbetracht des Ausfalls der Dividende für das letzte Geschäftsjahr und des traurigen Verlaufs des Kurses der Metro-Aktie regelrecht unter Schock. In der heutigen Hauptversammlung wird es daher vor allem um die Strategie des neuen Vorstandsvorsitzenden Steffen Greubel gehen, wie er das Unternehmen wieder hoch profitabel machen will. Mit dem Ausstieg aus Auslandsmärkten in Japan, Myanmar und den Philippinen hat er erste klare Signale gesendet, dass jedes Land jetzt auf dem Prüfstand steht - auch Länder wie Indien, Belgien, Pakistan und Kasachstan. In jedem Fall werden die außerordentlichen Transaktionen demnächst nicht mehr so stark die Bilanz der Metro prägen. Zumindest dann, wenn der Verkauf des Minderheitsanteils in China erfolgt ist.</p> <p>Die soeben veröffentlichten Quartalszahlen lassen auf eine deutliche Besserung hoffen. Insgesamt lag der Konzern-Umsatz im Q 21/22 deutlich über dem des Vorjahres und (außer in Deutschland) über dem Vor-Pandemieniveau. Wichtig ist, dass der Vorstand die Prognose bestätigt hat. Aus Sicht der DSW sieht es daher auch mit der Wiederaufnahme einer Dividendenzahlung für das laufende Geschäftsjahr gut aus. Wenn es weiter so gut läuft, sollten 30 Cent Ausschüttung pro Aktie möglich sein. Das sollte sich dann auch positiv auf den Kurs der Metro-Aktie auswirken.</p> <p>Die DSW wird gegen die Entlastung des Aufsichtsrates stimmen, da dieser die wegen der Corona-Pandemie im Nachhinein angepassten Ziele für den Jahres-Bonus des Vorstandes, nicht transparent genug erläutert hat.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-81</guid> <pubDate>Mon, 07 Feb 2022 14:17:00 +0100</pubDate> <title>Ceconomy mit schwachen Zahlen</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/ceconomy-mit-schwachen-zahlen</link> <description>Die heute veröffentlichten Zahlen der Ceconomy AG zum Weihnachtsquartal sind aus Sicht von Jella Benner-Heinacher, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), enttäuschend ausgefallen. „Ganz offensichtlich haben die anhaltenden Pandemie-Beschränkungen den Kunden die Konsumlaune verdorben“, so Benner-Heinacher. Hinzu kommen Probleme bei den internationalen Lieferketten, mit denen die zu Ceconomy gehörenden Elektrofachmärkte Media Markt und Saturn nach wie vor zu kämpfen haben. „Positiv bleibt die Entwicklung im Online-Handel, die weiter bei einem Drittel des Gesamtumsatzes liegt“, so Benner-Heinacher.</description> <content:encoded><![CDATA[<h3>DSW wird auf Hauptversammlung gegen Vergütungssystem stimmen.</h3> <p>Grundsätzlich seien die Aussichten für die Aktionäre für das laufende Geschäftsjahr allerdings nicht wirklich schlecht. „Zumindest hat der neue Vorstand den Ausblick bestätigt, der eine deutliche Ergebnisverbesserung in Aussicht stellt. Das könnte dann auch endlich dem schwächelnden Kurs der Ceconomy Aktie auf die Beine helfen“, sagt Benner-Heinacher.</p> <p>Die am Mittwoch stattfindende Hauptversammlung (HV) der Gesellschaft wird die Zahlung der ausgefallenen Vorzugsdividenden von 2017/18 bis einschließlich 2020/21 vorschlagen. Die Stamm-Aktionäre sollen 17 Cent für das letzte Geschäftsjahr erhalten. „Mit der Nachzahlung der Dividende werden die Vorzugsaktionäre dann wieder stimmrechtslos. Bei der nächsten Hauptversammlung, die für April geplant ist, haben die Vorzugsaktionäre dann kein Stimmrecht. Bei dieser HV wird die neue Governance-Struktur mit Convergenta erneut auf der Tagesordnung stehen“, erläutert Benner-Heinacher.</p> <p>„Die DSW wird gegen das neue Vergütungssystem für den Vorstand stimmen, da es bereits der Tagesordnung der letzten Aktionärsversammlung stand und unklar ist, worin die wesentlichen Verbesserungen liegen“, kündigt die DSW-Frau an.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> </item> <item> <guid isPermaLink="false">news-82</guid> <pubDate>Thu, 03 Feb 2022 14:19:00 +0100</pubDate> <title>DSW stimmt gegen Thyssenkrupp-Vergütungsbericht</title> <link>https://www.dsw-info.de/presse/detail/dsw-stimmt-gegen-thyssenkrupp-verguetungsbericht</link> <description>Die Vorstandsvergütung gehört nach wie vor zu den kontroverseren Hauptversammlungsthemen. Ein großes Manko ist die für Aktionäre oft schwer verständliche Darstellung der Vergütung in den entsprechenden Berichten.</description> <content:encoded><![CDATA[<h3>Marc Tüngler: „Thyssenkrupp macht es den Aktionären mit einer reduzierten Transparenz schwerer statt einfacher.“</h3> <p>„Seit letztem Jahr sind die Unternehmen verpflichtet, ihre Anteilseigner über die Vergütungssysteme abstimmen zu lassen. Doch das ist alles andere als einfach, wenn die Darstellung unverständlich ist“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz). Ab diesem Jahr zieht der Gesetzgeber die Zügel in Sachen Klarheit und Verständlichkeit des Vergütungsberichts für die AGs nochmal an. So war es zumindest geplant. „Thyssenkrupp nutzt die neuen Vorschriften allerdings, um es den Aktionären mit einer reduzierten Transparenz schwerer zu machen, statt einfacher. Wir werden deshalb auf der Hauptversammlung gegen die Billigung des Vergütungsberichts stimmen“, so Tüngler weiter.</p> <p>Hintergrund der Kritik der Anlegerschützer ist die Tatsache, dass der Thyssenkrupp-Bericht zwar im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen steht, trotzdem aber deutlich weniger aussagekräftig sei als bisher. „Eine periodengerechte Zuordnung aller Vergütungsbestandteile ist bei Thyssenkrupp nicht erfolgt“, erklärt DSW-Vergütungsexperte Frederik Beckendorff. Stattdessen weise das Unternehmen in der zentralen Tabelle der gewährten und geschuldeten Vergütung die Auszahlungsbeträge der einjährigen variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2019/2020 aus, die den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2020/2021 ausgezahlt wurden und auf der Zielerreichung im Geschäftsjahr 2019/2020 basierten. „In der Folge kann die Vergütung des Vorstands nicht ohne Weiteres zur Ertragsentwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr ins Verhältnis gesetzt werden“, bemängelt Beckendorff. Zudem unterbleibe ein individualisierter Ausweis der Aufsichtsratsvergütung für das abgelaufene Geschäftsjahr.</p> <p>Das es auch anders geht, zeigt Siemens. „Genau wie Thyssenkrupp gehört auch Siemens zu den Unternehmen, die aufgrund der Tatsache, dass ihr Geschäftsjahr am 30. September und nicht am 31. Dezember endet, die neue Regeln zu den Vergütungsberichten in diesem Jahr noch freiwillig umsetzen. Ganz im Gegensatz zu Thyssenkrupp zeigt Siemens allerdings, dass die Darstellung der Vorstandsvergütung auch klar und verständlich geht“, sagt Tüngler.</p>]]></content:encoded> <category>Pressemitteilungen</category> </item> </channel> </rss> 