Altersvorsorge
Endlich Rückenwind für die Rente
Das Altersvorsorgedepot und die geplante Frühstartrente geben der kapitalgedeckten Altersvorsorge in Deutschland neuen Schub. Die DSW begrüßt den längst überfälligen Schritt. Was Anleger jetzt wissen sollten.
Ein Depot fürs Alter und der Staat zahlt mit: Das ist ein Novum in Deutschland und ein echter Fortschritt. Neu ist dabei insbesondere der Verzicht auf eine verpflichtende Beitragsgarantie im geförderten Altersvorsorgedepot (AVD). Fonds und ETFs bis Risikoklasse 5 erlauben es, breit gestreut an der Entwicklung von Unternehmen und den Erträgen teilzuhaben. Kapitalmarktrisiken gelten damit nicht länger nur als Hindernis, sondern als kalkulierbares Gegenstück langfristiger Renditechancen. Wir als Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) sehen darin einen wichtigen Schritt zu einer Vorsorgekultur, die Teile der Bevölkerung bereits für sich entdeckt haben und die nun in der Breite ankommen muss!
Der gesetzliche Rahmen für das Altersvorsorgedepot steht: neue Produkte können ab Januar 2027 angeboten werden. Die Frühstartrente ist dagegen noch im Gesetzgebungsverfahren. Hier bleiben Änderungen zum derzeitigen Regierungsentwurf noch möglich.
Früher Anfang, langer Atem
Für Kinder soll der Staat vom sechsten Geburtstag bis zur Volljährigkeit monatlich zehn Euro einzahlen, bei zwölf vollen Förderjahren also 1.440 Euro vor Wertentwicklung. Der Start ist 2027 mit den Jahrgängen 2020 und 2021 vorgesehen, für anspruchsberechtigte Monate 2026 soll der Jahrgang 2020 Nachzahlungen erhalten. Ältere Kinder sind bislang nicht förderberechtigt.
Eltern müssen nicht selbst einzahlen, für die individuelle Anlage aber einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag auf den Namen des Kindes eröffnen. Ein bereits bestehendes Kinder-/Juniordepot reicht nicht aus. Das Kind braucht insbesondere seinen ersten Wohnsitz in Deutschland und eine Steuer-ID. Das geförderte Kapital bleibt grundsätzlich bis mindestens 65 gebunden. Dabei gilt: Zehn Euro schließen noch keine klaffende Rentenlücke. Sie können aber Interesse am Kapitalmarkt wecken und regelmäßiges Sparen zur Gewohnheit machen. Verständliche, zugängliche Finanzbildung gehört deshalb dazu und muss in der Breite bei der jüngeren Bevölkerung ankommen.
Für Erwachsene fällt die Förderung im AVD kräftiger aus: Auf die ersten 360 Euro Jahresbeitrag zahlt der Staat 50 Prozent Grundzulage, auf weitere Beiträge bis insgesamt 1.800 Euro noch 25 Prozent. Wer unmittelbar förderberechtigt ist und monatlich 150 Euro spart, erhält 540 Euro im Jahr dazu. Aus 1.800 Euro werden so 2.340 Euro. Junge Sparer erhalten zudem einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus, wenn sie zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25 Jahre alt, unmittelbar zulageberechtigt sind und mindestens 120 Euro im Jahr einzahlen.
Familien profitieren besonders: Schon 300 Euro Eigenbeitrag jährlich reichen einem unmittelbar zulageberechtigten Elternteil für die volle Kinderzulage von 300 Euro je berücksichtigtem Kind. Bei zwei zugeordneten Kindern ergeben 600 Euro Kinderzulage und 150 Euro Grundzulage zusammen mit dem Eigenbeitrag 1.050 Euro. Dafür genügen bereits 25 Euro monatlich. Das Geld fließt in die Vorsorge des Elternteils, nicht in das Depot des Kindes.
Der Weg zum Depot
Voraussetzung ist ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag, in dem die angebotenen zulässigen Fonds oder ETFs bespart werden. Das einfachere Standarddepot enthält zwei vom Anbieter ausgewählte Fonds, einen vorsichtigeren (Risikoklasse 1 oder 2) und einen chancenreicheren (Risikoklasse 3 bis 5). Alternativ zum garantiefreien Altersvorsorgedepot sind geförderte Garantieprodukte vorgesehen, bei denen der Anbieter zusichert, dass zu Beginn der Auszahlungsphase je nach Vereinbarung mindestens 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge einschließlich der staatlichen Zulagen zur Verfügung stehen. Vor der Auszahlung sinkt der Anteil des chancenreicheren Fonds standardmäßig, Sparer können aber auch eine andere Aufteilung verlangen. ETFs sind dabei möglich, aber nicht vorgeschrieben. Vor dem Abschluss sind grundsätzlich drei Punkte zu klären:
- Förderberechtigung: Zum breiten Kreis zählen insbesondere rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, aber auch Selbständige mit entsprechenden gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften und abgegebener Steuererklärung sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke (jeweils unterhalb der Altersgrenze von 67 Jahren).
- Anlage und Vertrag: Ab 2027 zertifizierte Angebote vergleichen, nicht irgendein ETF-Depot eröffnen. Entscheidend sind Fondsangebot, breite Streuung und Gesamtkosten, beim Standarddepot auch die Zusammensetzung der beiden Fonds.
- Sparrate und Zulagen: Unmittelbar Förderberechtigte müssen mindestens 120 Euro jährlich einzahlen, 1.800 Euro schöpfen die Grundzulage aus. Beim Anbieter Zulagen- oder Dauerzulagenantrag einrichten, dieser tauscht die Daten standardisiert und für den Sparer mit der Zentralen Zulagestelle für Altersvermögen (ZfA) aus, Steuer-ID und ggf. Kinderdaten hinterlegen und Änderungen melden. Einen zusätzlichen Steuervorteil über die Steuererklärung (zusätzlicher Sonderausgabenabzug/Vorsorgeaufwendungen) prüfen lassen.
Was am Ende bleibt
Kleine Kostenunterschiede summieren sich über Jahrzehnte. Wer 30 Jahre monatlich 100 Euro anlegt, kommt bei angenommenen sechs Prozent Jahresrendite vor Kosten und 0,1 Prozent jährlichen Kosten auf rund 95.700 Euro, bei einem Prozent nur auf 81.500 Euro. Gut 14.000 Euro Unterschied (Die Modellrechnung unterstellt Einzahlungen zum Monatsende und gleichmäßige Renditen, ohne Förderung, Steuern und Inflation).
Beim Standarddepot darf die durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch Kosten höchstens einen Prozentpunkt betragen. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Grenze allein macht ein Angebot noch nicht günstig oder attraktiv. Zu vergleichen sind stets die Gesamtkosten, über den prognostizierten Zeitverlauf des Vertrags. Wichtig ist bei alledem, Kursrückgänge gehören zur Anlage: Streuung und ein langer Horizont können Risiken begrenzen, aber nicht beseitigen. Die alternativ angebotenen Garantieprodukte wiederum schützen mit einer nominalen garantierten Auszahlung nicht vor der Inflation und begrenzen die langfristigen Renditechancen deutlich!
Steuerfreiheit gilt nicht auf Dauer: Erträge bleiben während des Ansparens unversteuert, das verstärkt den Zinseszinseffekt beim Sparen. Leistungen aus geförderten Beiträgen unterliegen später grundsätzlich vollständig dem persönlichen Steuersatz. Ist der Sonderausgabenabzug günstiger als die Zulage, gewährt das Finanzamt die Differenz als zusätzlichen Vorteil. Die reguläre Auszahlung beginnt grundsätzlich frühestens mit 65. Geld für Ausbildung, Auszeit oder andere frühere Ziele sollte daher getrennt angespart werden. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz, mögliche Wechselkosten sprechen für sorgfältiges Prüfen statt eines vorschnellen Kündigens.
Fazit
Die Richtung stimmt. Ein günstiges gefördertes Depot fürs Alter und ein freier ETF-Sparplan für andere langfristige Ziele ergänzen sich. Wir als DSW begleiten die Einführung und veröffentlichen in den kommenden Wochen und Monaten weitere Beiträge zu Voraussetzungen, Förderung und praktischer Umsetzung.
Testen Sie Ihr Wissen
Wie gut kennen Sie die neuen Regelungen zum Altersvorsorgedepot und zur Frühstartrente?