Altersvorsorge

Endlich Rückenwind für die Rente: Die Frühstartrente

Das Altersvorsorgedepot und die geplante Frühstartrente geben der kapitalgedeckten Altersvorsorge in Deutschland neuen Schub. Die DSW begrüßt den längst überfälligen Schritt. Was Anleger jetzt zur Frühstartrente wissen sollten.

Anders als das Altersvorsorgedepot befindet sich die Frühstartrente Stand November 2026 noch im Gesetzgebungsverfahren. Die DSW fasst Ihnen den aktuellen Regelungsstand zusammen. 

Früher Anfang, langer Atem

Für Kinder soll der Staat vom sechsten Geburtstag bis zur Volljährigkeit monatlich zehn Euro einzahlen, bei zwölf vollen Förderjahren also 1.440 Euro vor Wertentwicklung. Der Start ist 2027 mit den Jahrgängen 2020 und 2021 vorgesehen, für anspruchsberechtigte Monate 2026 soll der Jahrgang 2020 Nachzahlungen erhalten. Ältere Kinder sind bislang nicht förderberechtigt.

Eltern müssen nicht selbst einzahlen, für die individuelle Anlage aber einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag auf den Namen des Kindes eröffnen. Ein bereits bestehendes Kinder-/Juniordepot reicht nicht aus. Das Kind braucht insbesondere seinen ersten Wohnsitz in Deutschland und eine Steuer-ID. Das geförderte Kapital bleibt grundsätzlich bis mindestens 65 gebunden. Dabei gilt: Zehn Euro schließen noch keine klaffende Rentenlücke. Sie können aber Interesse am Kapitalmarkt wecken und regelmäßiges Sparen zur Gewohnheit machen. Verständliche, zugängliche Finanzbildung gehört deshalb dazu und muss in der Breite bei der jüngeren Bevölkerung ankommen.

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Wie gut kennen Sie die neuen Regelungen zum Altersvorsorgedepot und zur Frühstartrente?

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