Demag Cranes

Geplantes Abstimmungsverhalten der DSW auf der Hauptversammlung der Demag Cranes AG am 02.03.2010 in Düsseldorf:

 

TOP 1: Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses der Demag Cranes AG und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses für das am 30. September 2009 abgelaufene Geschäftsjahr 2008/2009, des Lageberichts der Demag Cranes AG und des Konzerns für das am 30. September 2009 abgelaufene Geschäftsjahr 2008/2009 sowie Vorlage der nachstehend genannten Unterlagen 

Ohne Beschlussfassung

 

TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

In Anbetracht des deutlichen Ergebnisrückgangs wird die DSW dem Vorschlag der Verwaltung, den Bilanzgewinn in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen, zustimmen.

 

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 

Die DSW wird dem Vorstand Entlastung erteilen.

 

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 

Die DSW wird aus den folgenden Gründen gegen eine Entlastung des Vorsitzenden des Aufsichtsrates stimmen: Auf der letztjährigen HV wurde den Aktionären noch nicht einmal im Ansatz eine ausreichende Begründung für das vorzeitige Ausscheiden von Herrn Joos (ehemaliger Vorstandsvorsitzender) gegeben. Aus Sicht der DSW war das Verhalten auf der letztjährigen Hauptversammlung schlichtweg inakzeptabel und entsprach in keiner Weise einem Verhalten, welches die DSW gegenüber den Anteilseignern des Unternehmens erwartet. Da sich die Vorwürfe im Wesentlichen auf den Vorsitzenden des Aufsichtsrates beziehen, wird die DSW in der Hauptversammlung einen Antrag auf Einzelentlastung stellen. Sofern die Abstimmung über die Entlastung dennoch en block erfolgt, wird die DSW gegen die Entlastung aller Aufsichtsratsmitglieder stimmen.

 

TOP 5: Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009/2010

Die DSW wird für die Wahl von Deloitte & Touche als Abschlussprüfer für das laufende Geschäftsjahr stimmen.

 

TOP 6: Änderungen der Satzung in § 15 Abs. 2 (Einberufungsfrist), § 16 Abs. 1 (Anmeldung), § 16 Abs. 2 (Nachweis des Anteilsbesitzes) und § 17 Abs. 2 (Stimmrechtsvollmacht) sowie Einfügung eines neuen § 17 Abs. 3 (Briefwahl)

Gegen die vorgeschlagenen Satzungsänderungen, die sich aus den durch das ARUG eingeführten Gesetzesänderungen ergeben, bestehen aus Sicht der DSW keine Bedenken. Die DSW wird zustimmen.

 

TOP 7: Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, auch unter Ausschluss eines Bezugsrechts; Schaffung eines bedingten Kapitals; Ergänzung von § 4 der Satzung

Gegen die Schaffung eines Bedingten Kapitals im vorgeschlagenen Umfang bestehen aus Sicht der DSW keine Bedenken.