DSW warnt Aktionäre vor Abstimmungsfalle bei HV der Deutschen Office AG

In wenigen Tagen, am 12. Juli, findet in Köln die Hauptversammlung der Deutschen Office AG statt. Die Deutsche Schutzvereingung für Wertpapierbesitz (DSW) e.V. ruft alle freien Aktionäre dringend zur Teilnahme auf. Denn obwohl es sich um die reguläre Hauptversammlung handelt, beinhaltet die Tagesordnung in diesem Jahr puren Sprengstoff: Unter Punkt 6 der Agenda finden Aktionäre die Beschlussempfehlung für eine Umwandlung der Gesellschaft in eine KG. „Damit verbunden ist ein Ende der Börsennotierung“, weiß DSW-Geschäftsführer Thomas Hechtfischer. Aktionäre können anschließend ihre KG-Anteile dann nicht mehr einfach über die Börse verkaufen, sondern bleiben im Zweifel darauf sitzen.

Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, bei einer solchen Umwandlung der Gesellschaftsform den freien Aktionären ein Abfindungsangebot zu machen, doch bei der Deutschen Office AG sieht man das anders: „Eine Barabfindung wird nur den Aktionären angeboten, die auf der HV vertreten sind, mit ‚Nein‘ stimmen und Widerspruch zu Protokoll geben“, weiß Hechtfischer.

Im Klartext: Diejenigen Besitzer der insgesamt rund 7 Millionen ausstehenden Aktien, die nicht vor Ort sind, oder sich vertreten lassen, gehen leer aus. Für sie gibt es weder eine Abfindung noch anschließend die Möglichkeit, ihre Anteile über die Börse zu verkaufen.

DSW-Geschäftsführer Thomas Hechtfischer wird selbstverständlich auf der Hauptversammlung vor Ort sein und bietet an, alle Aktionäre gegen entsprechende Vollmacht zu vertreten. Und er will diese Abstimmungsfalle breit thematisieren: „Das, was hier passiert, ist ein Unding!“

Mehr Infos unter Tel: 0211-6697-02 oder hv@dsw-info.de