Auswirkungen der EU-Transparenzrichtline

Frage: Sie haben an dieser Stelle bereits zuvor über die Kontrollaufgaben der neuen DPR (Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung) berichtet. Jetzt plant die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie zusätzlich die Durchsicht aller Halbjahresberichte durch einen Abschlussprüfer. Heißt das, dass zukünftig auch Aktiengesellschaften aus dem Entry Standard eine solche Durchsicht durchführen lassen müssen? Und unterliegen damit nicht mehr nur die Geschäftsberichte, sondern auch die Halbjahresberichte der Aufsicht durch die DPR beziehungsweise der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)?

Richard K. aus Warnemünde

 

Antwort: Der Regierungsentwurf zum Transparenzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (TUG) geht tatsächlich in einigen Punkten über die Fassung der EU-Transparenzrichtlinie hinaus. So beispielsweise bei dem Thema „prüferische Durchsicht der Halbjahresberichte“. Halbjahresberichte sollen danach ebenfalls den hohen Anforderungen an die Finanzberichterstattung entsprechen und deshalb vom Abschlussprüfer mitgeprüft werden. Bisher gilt das nur für die Berichte zum Jahresabschluss. Dies soll ausnahmslos für alle Gesellschaften gelten. Bei den großen Unternehmen aus dem DAX ist der Mehraufwand hierfür nicht sehr groß. Schließlich sind die Abschlussprüfer dort in der Regel das ganze Jahr über im Hause. Bei kleineren Gesellschaften ist es dagegen mehr als fraglich, ob die mit großem Aufwand und erhöhten Kosten verbundene prüferische Durchsicht den Investoren wirklich einen Mehrwert bringen. Die Kompetenzen von BaFin und DPR würden im Übrigen deutlich erweitert, da auch alle Halbjahresberichte dann dem „Enforcement“ unterliegen.

Jella Benner-Heinacher