Amtsgericht Stuttgart bestätigt Restrukturierungsplan und damit Enteignung der VARTA-Aktionäre
Düsseldorf, 11. Dezember 2024 – Heute Vormittag hat das Amtsgericht Stuttgart den von der VARTA AG vorgelegten und im Erörterungs- und Abstimmungstermin am 25. November 2024 diskutierten Restrukturierungsplan per Beschluss - ohne weitere Anhörung – bestätigt, nachdem es die Bestätigung zunächst zweimal vertagt hatte.
Freie Aktionäre kämpfen weiter für ihre Eigentumsrechte
Damit bestätigt das Amtsgericht Stuttgart zugleich die von der VARTA AG vorgeschlagene Enteignung der freien Aktionäre durch einen Kapitalschnitt auf Null und einer nachfolgenden Kapitalerhöhung, die nur von einem einzelnen bisherigen Bestandsaktionär gezeichnet werden kann.
Mit dieser Entscheidung brüskiert das Amtsgericht Stuttgart die freien Aktionäre, die sich auch weiterhin gegen die Enteignung und damit dem zwangsweisen Ausschluss aus der Gesellschaft wehren werden.
Bereits vor der Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart hatten sich die freien Aktionäre gemeinsam mit einem Bündnis bestehend aus One Square Advisors, den Kanzleien K & L Gates sowie Nieding + Barth und der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) gegen den Restrukturierungsplan und damit gegen die Enteignung der freien Aktionäre gewehrt. Diesen Weg werden wir nun konsequent fortführen und den Eingriff in das Eigentumsrecht nicht ohne Gegenwähr hinnehmen.
„Dass das Amtsgericht Stuttgart hier ohne weitere Anpassung und damit Berücksichtigung der Interessen der freien Aktionäre den Restrukturierungsplan der VARTA AG bestätigt, können und werden die freien Aktionäre nicht wehrlos akzeptieren. Die Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart wirkt zudem weit über die Causa VARTA hinaus. Auch die Finanzierung von Start-ups und kleineren sowie mittleren Unternehmen wird dadurch konkret in Deutschland gefährdet, wenn Investoren befürchten müssen, dass bei einer aufkommenden Krise eine entschädigungslose Enteignung ihres Eigentums droht,“ unterstreicht Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW)
Jetzt teilen
DSW: Starke Stimme für private Anleger seit 1947
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) steht seit über 75 Jahren für unabhängigen Einsatz zugunsten privater Anlegerinnen und Anleger. Mit rund 30.000 Mitgliedern zählt sie zu den einflussreichsten Anlegerverbänden in Deutschland. Der Hauptsitz der hauptamtlichen Geschäftsführung befindet sich in Düsseldorf. Neun Landesverbände mit erfahrenen ehrenamtlichen Repräsentanten sorgen für regionale Präsenz und persönliche Ansprechpartner vor Ort.

