DSW prüft Verantwortlichkeiten und mögliche Schadensersatzansprüche bei Gerresheimer
Düsseldorf, 26. Februar 2026
Nach mehreren Gewinnwarnungen, der Einräumung eines Bilanzierungsfehlers im Zusammenhang mit einer angekündigten Anlassprüfung der BaFin sowie massiven Kursverlusten in der Folge, hat die Börsenaufsichtsbehörde BaFin nunmehr angekündigt, ihre Prüfungshandlungen bei der Gerresheimer AG auf weitere Bilanzierungstatbestände in Bezug auf den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023/2024 sowie den Halbjahresbericht für das erste Halbjahr 2025 auszuweiten.
Bereits in den vergangenen Monaten hat sich die DSW intensiv mit der Verantwortlichkeit der Organe – konkret des ehemaligen Vorstandes sowie der Mitglieder des Aufsichtsrates, insbesondere des Prüfungsausschusses – auseinandergesetzt und hierzu ein Gutachten eingeholt.
„Mit der nun angekündigten Ausweitung der BaFin-Prüfung auf weitere Sachverhalte sieht die DSW nunmehr ein Maß erreicht, das eine koordinierte Prüfung und Geltendmachung möglicher Schadensersatzansprüche im Interesse betroffener Aktionäre erforderlich erscheinen lässt“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.
Die DSW ruft daher betroffene Aktionäre der Gerresheimer AG dazu auf, sich zu organisieren.
Betroffene Aktionäre können sich per E-Mail bei der DSW unter kontakt@dsw-info.de kostenfrei registrieren und werden über einen fallbezogenen Newsletter fortlaufend informiert.
Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.
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