Schafft endlich das VW-Gesetz ab

Seit über 45 Jahren steht der Volkswagen-Konzern jetzt schon unter dem besonderen Schutz des Gesetzgebers. Als im Juli 1960 die Volkswagen GmbH an die Börse kam, wollten die Politiker nicht auf ihren Einfluss verzichten und zementierten ihn im so genannten „VW-Gesetz“. Besonders viel Liebe haben sie auf den Paragrafen 2 verwandt. Dieser schreibt vor, dass kein Aktionär, egal wie hoch seine Kapitalbeteiligung an dem Autobauer auch sein mag, mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben kann. Damit ist die Macht des Landes Niedersachsen festgemauert, das gegenwärtig 18,2 Prozent der stimmberechtigten VW-Stammaktien sein Eigen nennt. Als kleines zusätzliches Schmankerl schrieben die Autoren zudem noch fest, dass Bund und Land je zwei Aufsichtsratsposten einfordern können.

Der Bund ist heute zwar nicht mehr im Kontrollgremium von Volkswagen vertreten, das Land Niedersachsen will auf das Privileg allerdings nicht verzichten. CDU-Ministerpräsident Christian Wulff sitzt dort ebenso wie Wirtschaftsminister Walter Hirche (FDP). Hier wird auch die verbindende Kraft des VW-Gesetzes besonders deutlich. Über alle Parteigrenzen hinweg herrscht, zumindest in Niedersachsen, Einigkeit darüber, dass es kaum eine sinnvollere Einrichtung geben könnte. Lediglich aus der Bundes-FDP wird hie und da Kritik laut.

Entsprechend irritiert reagieren die Politiker, wenn ihre Freude nicht überall geteilt wird. In Brüssel wird darüber nachgedacht, wie das Gesetz, das zu Recht als Blockade gegen Übernahmen oder eine Verlagerung des Firmensitzes verstanden wird, ausgehebelt werden kann. Und auch die VW-Aktionäre sind den Klotz am Bein ihres Unternehmens leid. Schließlich ist es nicht zuletzt dem Einfluss der Politik zu verdanken, dass Volkswagen heute ein Unternehmen mit gewaltigen Kostenproblemen ist. Deshalb: Das VW-Gesetz gehört schleunigst über Bord geworfen.

Ulrich Hocker