Quellensteuererstattung bei ausländischen Dividenden

Sie sind Aktionär einer ausländischen Kapitalgesellschaft und der ausländische Staat erhebt eine Quellensteuer auf Ihre Dividende?

Die DSW hilft Ihnen bei der Rückforderung der im Ausland einbehaltenen Quellensteuer auf Dividenden gerne weiter. Wir haben für Sie die entsprechenden Antragsformulare einer Reihe von Staaten zusammengestellt und - wo erforderlich - einen Leitfaden für Sie erarbeitet. Darin erläutern wir die Verfahren zur Erstattung der Quellensteuer und nennen Ihnen die relevanten Fristen, Kontaktadressen der ausländischen Steuerbehörden und sonstiger Adressaten. DSW-Mitglieder unterstützen wir im Rahmen unseres Erstattungsservice darüber hinaus bei der Erstattung der auf Dividenden einbehaltenen ausländischen Quellensteuer.