Stiftung Volkswagen Investors Claim

Die Stiftung Volkswagen Investors Claim strebt eine außergerichtliche Einigung mit Volkswagen zugunsten aller registrierten, geschädigten VW Investoren an. Eine solche Einigung kann dann von dem Gericht in Amsterdam für verbindlich erklärt werden, auch ohne dass der Konzern in den Niederlanden ansässig sein muss.

Sofern im Rahmen dieses sog. Stiftungsmodells ein Vergleich mit Volkswagen erzielt werden kann, besteht so für geschädigte Anleger die Möglichkeit, sich diesem Vergleich – unter Verzicht auf die Anspruchsanmeldung im Rahmen des Musterverfahrens – anzuschließen. 

Anleger können bereits heute ihr Interesse an einer Beteiligung an einem angestrebten Vergleich unverbindlich und vor allem kostenlos vormerken lassen. Dafür ist allein eine Registrierung notwendig, die Sie hier vornehmen können.

Mit der kostenfreien Registrierung auf den Seiten der Stiftung werden Sie - neben weiteren Informationen über die Stiftung - automatisch auch für den kostenlosen DSW-Info-Service zu Volkswagen registriert und erhalten weitere Informationen zu dem weiteren Vorgehen in Deutschland direkt von der DSW. Dies beinhaltet auch Informationen über sonstige Maßnahmen zur Anspruchssicherung und -durchsetzung, sofern diese neben dem Stiftungsmodell notwendig werden.